Bartsteuer

Bartsteuer

Die Bartsteuer war in historischer Zeit eine von Bartträgern erhobene staatliche Abgabe. Am bekanntesten ist die auf Veranlassung des Zaren Peter I. in Russland erhobene Abgabe für vorwiegend Altgläubige, die entgegen des Zaren Willen ihre Manneszierde behalten wollten. Doch gab es auch andernorts Entscheidungen, das Tragen eines Bartes zur Lösung von Finanzproblemen heranzuziehen.

Inhaltsverzeichnis

Russland

Zeitumstände

Zar Peter I. hatte den Eindruck, dass im Russland seiner Zeit zu sehr an althergebrachten Traditionen festgehalten werde und das Land auf manchen Sektoren einer Modernisierung bedürfe. In seiner Meinung bestärkten ihn Eindrücke, die er auf seiner Reise ins westliche Europa gewonnen hatte. Unter anderem waren wallende Vollbärte in den von ihm besuchten Ländern eher selten zu sehen und auch die Kleidung der bereisten Länder erschien ihm funktioneller, als die Gewänder seiner Untertanen. Er nahm sich daher vor, Verschiedenes in seinem Reich zu ändern.

Karikatur auf die Reform Peters des Großen: Einem altgläubigen Russen wird der Bart abgeschnitten, Holzschnitt für ein Flugblatt, Ende 17. Jahrhundert

Als er vom Auslandsaufenthalt heimgekommen war, wurde am 26. Augustjul./ 5. September 1698greg. [1] im Schloss von Preobraschenskoje, zu jener Zeit der Zarensitz vor Moskau, ein Empfang gegeben, zu dem viele Würdenträger erschienen. Peter der Große erschien die Gelegenheit günstig, gleich ein Zeichen für neu anbrechende Zeiten zu setzen. Er ließ sich Barbierzeug geben und schnitt eigenhändig die langen Bärte seiner Besucher ab. Nur drei Personen entgingen ihrem Bartverlust: Sein früherer Vormund Tichon Strešnev (1644-1719), der russisch-orthodoxe Patriarch Adrian I. und der schon sehr alte Fürst Čerkasskij. Einige Tage danach gab der Zar seinem Hofnarren den Auftrag, die Prozedur des Bartabschneidens bei Hofe fortzusetzen.[2] An der Tafel des Zaren war nunmehr stets ein des Barbierens kundiger Bediensteter eingesetzt, der jedem erscheinenden Bartträger noch während der Dauer des Mahls die Haare stutzte.[3]

Damit nicht genug, gab Peter am 5. September 1698 einen Ukas heraus,[4] der Männer, ausgenommen Geistliche und tendenziell Bauern,[5] anhielt, sich ihren Vollbart abzurasieren. Doch Widerstände von Betroffenen blieben. Daraufhin belegte er Vollbartträger mit einer Abgabe, die 1701 und 1705 vom Zaren erneut angeordnet wurde. Bauern, die in eine Stadt kamen, mussten die Abgabe bezahlen, wollten sie ihren Bart behalten.[6]

Einführung und Abgabenerhebung

Die Steuer wurde im Jahr 1698 eingeführt. Bartträger entrichteten eine Zahlung für das Behalten ihres Gesichtsschmuckes. Ab 1705 erhielten sie im Gegenzug dafür ein rundes Kupferstück, welches bestätigte, dass die Steuer bezahlt war. Diese Quittungsmedaillen werden Bartzeichen, Bart(steuer)marken oder – weil kein Geldstück weniger zutreffend - Bartkopeke genannt. Das geprägte Kupferstück musste der Bartträger stets mit sich führen, wollte er nicht riskieren, bei Kontrolle auf offener Straße sofort eine zwangsweise Rasur zu erleben. Es enthielt auf dem Avers in zwei Zeilen die kyrillische Aufschrift DENGI WSATY, auf dem Revers eine vereinfachte Abbildung von Nase, Schnurr- und Kinnbart. Die Prägung oblag der Moskauer Münzstätte, die in den Jahren 1698 und 1699 sowie 1724 und 1725 erhaltene Probestücke anfertigte. [7]

Die Höhe der Bartsteuer war bei ihrer Einführung gestaffelt. Die einkommensstarken Kaufleute erhielten für 100 Rubel die Bartsteuermarke, Beschäftigte bei Hofe und Beamte zahlten 60 Rubel, andere Städter 30 Rubel dafür.[8] Ab 1715 wurden dann generell 50 Rubel verlangt. Raskolniki mussten nach einem Zarenerlass vom 4. Juni 1721 alle Abgaben in doppelter Höhe begleichen.[9] Die Verordnung des Zaren Peter des Großen zur Bartsteuer wurde am 6. April 1722 erneuert.

Kontrollposten waren meist an den Stadttoren und Zollstationen zur Überprüfung der steuerlichen Bestimmungen eingeteilt - neben der Bartsteuer wurde unter anderem auch auf unerwünschte Kleidung, beispielsweise die herkömmlichen Kaftane, geachtet. So ist aus der Wolgastadt Jaroslawl bekannt, dass am Blasiustor rigoros Bärte abgenommen wurden, wenn ein Mann kein Bartzeichen vorweisen konnte.[10] [11]

Die Zarin Katharina II. verzichtete im Jahr 1772 auf das weitere Erheben der Bartsteuer. [12]

Die Altgläubigen im Zwiespalt

Die vom Zaren angewiesene Steuer brachte vor allem die Altgläubigen in Gewissenskonflikte, die den Vollbart aus Glaubensgründen sprießen ließen. Ihre Religion sah im Abrasieren der Haare eine „Verhöhnung des Gottesbildes im Menschen“.[13] Eine Bartabnahme und die Anpassung an die Kleidungsvorschriften kam für viele dieser „Raskolniki“ genannten Menschen nicht in Betracht, weshalb eine große Anzahl von ihnen das Zarenreich ins angrenzende Ausland verließ. Die Geflüchteten versuchte im Jahr 1762 die Zarin Katharina II. wieder mit der Zusicherung heimzuholen, dass es keinerlei Nötigungen mehr hinsichtlich Bart und Kleidung für Rückkehrer geben werde.[14]

Es gab Altgläubige, die sich beim Verlust ihres Bartes die Haare zur Verwahrung aushändigen ließen. Sie wiesen an, ihren abgenommenen Haarschmuck beim Tod in ihren Sarg zu legen, damit sie im Jenseits beweisen konnten, die Glaubensregeln im Leben gewissenhaft befolgt zu haben.[15]

Bewertung

Die Bartsteuer entpuppt sich als eine Lenkungszwecksteuer. Der fiskalische Zweck hat untergeordnete Bedeutung, denn es soll eine Verhaltensänderung beim Betroffenen ausgelöst werden. Der Staat greift in die Privatsphäre ein.[16]

Weitere Bartsteuer-Erhebungen

China

Die Idee, modisches Verhalten mit einer Steuer zu belegen, soll dem Ming-Taizu Hongwu gekommen sein. Als sich in seinem Reich das Tragen von Bärten in den Gesellschaftskreisen verbreitete, weil er selbst über einen solchen verfügte, und er finanzielle Mittel für die Renovierung eines Sommerpalastes benötigte, ließ er eine Bartsteuer erheben.[17]

Frankreich

Frankreichs König Franz I.

Eine Abgabe auf Bärte wurde im Frankreich des 16. Jahrhunderts zeitweise von kirchlichen Amtsträgern verlangt. König Franz I. nahm Anstoß daran, dass sich Geistliche einen Bart wachsen ließen. Besonders die bei Hofe verkehrenden kirchlichen Würdenträger ahmten des Königs Barttracht nach. Es gelang ihm, ein päpstliches Breve zu erwirken, das ihm gestattete, eine Abgabe von kirchlichen Bartträgern in Frankreich zu erheben. Das führte zu einer Spaltung zwischen hoher und niederer Geistlichkeit. Die hohen Herren konnten sich das Tragen eines Bartes erkaufen, während faktisch den niederen aus finanziellen Gründen nur das Scheren ihres Haares übrig blieb. Doch sie leisteten hinhaltenden Widerstand. Ein kleiner Trost für den niederen Klerus war nur, dass das Parlament in einer Retourkutsche das Bart-Edikt im Jahr 1535 durchsetzte, das Anwälten vorschrieb, vor Gerichtshöfen bartlos zu erscheinen. Schließlich entschied die Pariser Sorbonne im Jahr 1561, dass das Tragen eines Bartes mit priesterlicher Ehrbarkeit unvereinbar sei und stellte damit einheitliche Verhältnisse her. Die Abgabe war vom Tisch.[18]

Lykien

Aus dem Altertum ist eine Bartsteuer in Lykien bekannt.[19]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anmerkung: Beim von der Quelle verwendeten Datum 26. August kann es sich nur um ein julianisches Datum handeln, denn Zar Peter der Große ist ausweislich des Theatrums Europaeum, Band 15, Seite 475, definitiv am 4. September 1698 des Gregorianischen Kalenders in Moskau angekommen.
  2. Peter Hauptmann: Russlands Altgläubige, Seite 92. ISBN 352556130X, abgefragt am 10. Juli 2009
  3. Bernhard Stern: Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in Russland, Band 1, Kapitel 2: Der Barbier als Erzieher. 1907. E-Text in Lexikus-Volltextbibliothek, abgefragt am 12. Juli 2009
  4. Tagesanzeiger vom 5. September 2008: Peter der Grosse verbietet Bärte, abgefragt am 10. Juli 2009
  5. Wilhelm Binder: Peter der Grosse Alexjewitsch und seine Zeit, Seite 94. Reutlingen 1844, abgefragt am 10. juli 2009
  6. Th. B. Welter: Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen, Seite 319. Münster 1861, abgefragt am 11. Juli 2009
  7. Friedrich von Schrötter (Herausgeber): Wörterbuch der Münzkunde, Seite 63. ISBN 978-3-11-001227-9, abgefragt am 10. Juli 2009
  8. Wolfgang Morschecks Steuerkunde Teil 1, abgefragt am 10. Juli 2009
  9. Gesamtausgabe Karl Marx/Friedrich Engels, Band 12, Seite 31 ISBN 3050034882, abgefragt am 11. Juli 2009
  10. Aglaya Sintschenko, Christian Funk: Moskau & Goldener Ring, Seite 332. ISBN 3933041317, abgefragt am 10. Juli 2009
  11. Andreas Sternfeldt: Flusskreuzfahrten auf der Wolga, Seite 212. ISBN 3897941074, abgefragt am 10. Juli 2009
  12. Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A-Z, Seite 42-43. ISBN 978-3-89441-550-1, abgefragt am 10. Juli 2009
  13. Welt-Online vom 20. August 2003: Mit Steuern ist zu rechnen, abgefragt am 12. Juli 2009
  14. Hauptmann, a.a.O. Seite 93
  15. Gabriel Gottfried Bredow: Umständlichere Erzählung der merkwürdigen Begebenheiten aus der allgemeinen Weltgeschichte, Seite 552. Reutlingen 1827, abgefragt am 10. Juli 2009
  16. Rainer Wernsmann: Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem, Seite 26. ISBN 978-3-16-148459-9, abgefragt am 10. Juli 2009
  17. Kim Havenith, Gabriele Woschech: Rätselbuch des unnützen Wissens, Seite 62. ISBN 3636072323, abgefragt am 10. Juli 2009
  18. Hamburger literarische und kritische Blätter, Ausgabe 28, Seite 603. Hamburg 1852, abgefragt am 10. Juli 2009
  19. Erica Wünsche: ADAC Reiseführer plus Türkei Südküste, Seite 55. ISBN 3899055578, abgefragt am 10. Juli 2009

Weblinks

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