Banca d’Italia

Banca d’Italia
Logo der Italienischen Zentralbank
Banca d’Italia
Italienische Zentralbank im Palazzo Koch an der via Nazionale
Italienische Zentralbank im Palazzo Koch an der via Nazionale
Hauptsitz Rom, Italien
Gründung 10. August 1893
Präsident Ignazio Visco
Zentralbank für Italien
Währung

Euro

ISO 4217 EUR
Website

http://www.bancaditalia.it

Vorgänger

Banca Nazionale del Regno, Banca Nazionale Toscana, Banca Toscana di Credito und Banca Romana

Nachfolger

Europäisches System der Zentralbanken (seit 1999)

Liste der Zentralbanken

Die Banca d’Italia ist die italienische Zentralbank. Sie wurde 1893 als Aktiengesellschaft gegründet, 1936 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der Regierung unabhängig. Gemeinsam mit den anderen Zentralbanken der EU-Staaten und der Europäischen Zentralbank (EZB) bildet sie das Europäische Zentralbankensystem.

Neben ihren Aufgaben als Notenbank übt die Banca d’Italia auch die Bankenaufsicht in Italien aus. Darüber hinaus berät sie die nationalen Verfassungsorgane in finanzpolitischen Angelegenheiten und ist im Bereich Wirtschaftsforschung tätig.

Der Hauptsitz der Banca d’Italia befindet sich im Palazzo Koch in Rom. Amtierender Gouverneur ist seit dem 1. November 2011 Ignazio Visco.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Gründung der Banca d’Italia

Im Jahre 1861 erfolgte die Vereinigung Italiens, dennoch blieb das Königreich wirtschaftlich hinter den führenden europäischen Ländern. Das Bankensystem bestand aus kleinen individuellen Banken, wenigen öffentlichen Institutionen und einigen Notenbanken, wodurch der Notenumlauf sehr spärlich war.[1]

Im Jahre 1862 wurde durch das Pepoli-Gesetz die einheitliche Währung, die italienische Lira, beschlossen. Dennoch herrschte ein zersplitterter Geldumlauf. Der Grund dafür war, dass die meisten Notenbanken ihr altes Recht, selbst Banknoten im Königreich Italien auszustellen, aufrechterhalten wollten.[1]

Nach der Annexion von Rom im Jahre 1870 stieg die Anzahl dieser Banken auf sechs an.[1] Zu diesen gehörten:

  • Banca Romana (vorher: Banca degli Stati pontifici)
  • im Norden Banca Nazionale nel Regno d’Italia (entstanden durch die Fusion der Banca di Genova & Banca di Torino)
  • Zentral gelegen die Banca Nazionale Toscana, die Banca Toscana di Credito
  • im Süden Banco di Napoli sowie Banco di Sicilia[2]

Die beiden letzteren Öffentliche und alle anderen oben genannten Privatbanken waren. Diese Institutionen gaben die Lira-Banknoten aus, welche die Konvertierbarkeit besaßen. Die Banken standen in direkter Konkurrenz zueinander und wurden vom Staat überwacht. Im Jahre 1866 verlor die Lira an Konvertibilität, was zu einem sehr hohen Banknotenumlauf führte.[1]

Erst im Jahre 1874 wurde das Gesetz der einheitlichen Banknotenausgabe verabschiedet[3], diese neuen Regelungen ermächtigten die sechs Institutionen zur Ausgabe der Banknoten und schufen damit ein identifiziertes, legalisiertes und geregeltes Oligopol.[1]

Im Jahre 1881 wurde die Konvertibilität der italienischen Lira wieder erlangt, aber erst 1883 in der Praxis umgesetzt. Das markierte den Beginn einer kurzlebigen Illusion. Die Euphorie führte dazu, dass sich die Wirtschaft überhitzte. Auf diese Situation reagierte die unvorbereitete Politik mit falschen Maßnahmen.[4] Dies hatte wiederum die Konsequenz, dass die Lira im Jahre 1887 ihre Konvertierbarkeit wieder verlor. Es folgte ein Bauboom[5], der teilweise durch ausländisches Kapital Unterstützung fand und durch die neue nationale Hauptstadt Rom ausgelöst wurde.[6]

Das Ergebnis war eine Überexpansion, eine wachsende Spekulationsblase. Auf diese folgten andere Krisen wie die mit einer Devisenkurskrise verbundene Bankenkrise in den frühen 1890er Jahren. Diese erlebte ihren Höhepunkt im Dezember 1892, als skandalöse Situationen der Notenbanken aufgedeckt wurden - allen voran unseriöse Geschäfte der Staatsbank Banca Romana[7], welche die Regierung bis dahin geheim hielt. Trotz der extrem schwierigen Lage und politischen Auseinandersetzungen fand 1893 eine Reorganisation des Bankwesens statt.[1] Das war auch das Geburtsjahr der Banca d’Italia, welche durch die Fusion der Banca Nazionale nel Regno, Banca Nazionale Toscana, Banca Toscana Credito und der Liquidation der Banca Romana als Aktiengesellschaft entstand.[8]

Von der Gründung 1893 bis zum Bankgesetz 1936

Die erste Periode in der Geschichte der Bank beläuft sich von ihrer Entstehung im Jahr 1893 bis zu ihrer Umwandlung im Jahr 1936 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Das Bankgesetz 1893 und die Giolitti-Ära

Das Bankgesetz Nr. 449 vom 10. August 1893, lieferte den Grundbaustein zur Entstehung der Banca d’Italia. Diese neue Regelung definierte den Banknotenumlauf neu, das heißt es besagte, dass 40 Prozent der ausgegebenen Noten von den Goldreserven der Institution abgedeckt werden mussten und setzte somit eine Grenze für ihre Ausgaben. Dadurch wurden Bedingungen geschaffen um die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der Emissionsbanken wiederherzustellen.

Zugleich begann der Prozess des Übergangs zu einer Notenbank und es wurden Regelungen eingeführt, die das Interesse der Öffentlichkeit vor die der Aktionäre stellten, unter anderem die Zustimmung der Regierung über die Ernennung eines neuen Generaldirektors der Bank und für die Änderung des Diskontsatzes.

Während der Amtszeit des Giuseppe Marchiori als Generaldirektor der Banca d’Italia (von 1894 bis 1900), wurde die öffentliche Stellung der Bank durch diesen bekräftigt und die privaten Interessen der Gesellschafter stets ausgegrenzt. Dennoch blieb die Institution eine private Gesellschaft, welche die Ausgabe der Banknoten im Rahmen einer Konzession durchführte. Der Leitungswechsel im Jahre 1900 durch Bonaldo Stringher trug einen großen Beitrag zur Entwicklung der Bank bei.

Während der Giolitti-Ära war die Banca d’Italia aufgrund eines günstigen ökonomischen Wirtschaftsklimas und durch die Unterstützung der wirtschaftlichen Aktivitäten in der Lage, die Finanz- und Wechselkursstabilität in Einklang zu bringen. Somit erreichte im Jahr 1902 die italienische Lira ihre alte Parität gegenüber dem Gold. Aufgrund der Erfahrung aus vorangegangenen Krisen wurde die Konvertierbarkeit der Banknoten nicht offiziell bekannt gegeben. Im Jahr 1906 führte die Bank eine angemessene Konvertierung der unkündbaren Staatsanleihen durch und bestätigte damit ihre Funktion als Bankier, Berater der Regierung und die des Schatzmeisters.

Parallel mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und der Industrialisierung änderte sich auch das Kreditsystem der Institute. Der Ausgangspunkt für die Änderung im Kreditwesen war der Misserfolg der zwei größten Industriebanken von Italien, der zu einer Bankkrise von 1893 bis 1894 geführt hatte. In Folge dessen ging der Großteil der Kreditgeschäfte von den drei überlebenden Notenbanken, der Banca d’Italia, der Banco di Napoli und der Banco di Sicilia, auf die damals kürzlich gegründeten Mischbanken Banco di Roma, Banca Commerciale Italiana und Credito Italiono über. Im Jahre 1907 intervenierte die Banca d’Italia wirksam und verhinderte dadurch eine schwerwiegende Finanzkrise. Dadurch stärkte sie ihre Position als "lender of last resort" und festigte damit ihren Ruf. Ende 1907 wurde ein Gesetz zur Flexibilisierung des Geldumlaufs verabschiedet. Damit stieg die Notwendigkeit einer Bankaufsicht immer mehr an.

Vor Beginn des Ersten Weltkrieges besaß die Banca d’Italia eine zentrale Stellung innerhalb des nationalen Finanzsystems, dank der Wichtigkeit ihrer Kredite für die Wirtschaft, ihrer Tätigkeiten um finanzielle Stabilität zu garantieren, Konsolidierung der Goldreserven und Hilfeleistungen für das Finanzministerium bei der Verwaltung der öffentlichen Schulden.[9]

Der Erste Weltkrieg und die Konsolidierung der öffentlichen Rolle der Banca d’Italia

Während des Ersten Weltkrieges war die Banca d’Italia eine wichtige Hilfe für das Finanzministerium. Sie half mit direkten Krediten aus, führte Kriegsanleihen durch und verwaltete Finanzgeschäfte mit dem Ausland. Dabei wurde die Verbindung zwischen der Lira und dem Gold getrennt und eine Monopolstellung für Devisen erschaffen.

Mit dem Ende des Krieges traten Probleme bei der Umstellung auf die Friedenswirtschaft auf, da sich die meisten Industriebereiche und mit ihnen die Kreditinstitute, von denen sie bis dahin finanziert wurden in einer Krise befanden. Es folgten zahlreiche Bankpleiten. Aufgrund dessen führte die Bank von Italien, mit der Zustimmung der Regierung massive Rettungsmaßnahmen aus. Das Devisenmonopol wurde beendet, aber eine Rückkehr zur Geldnormalität war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Um zum alten System zurückzukommen nahm Italien einen konservativen Stand zugunsten des klassischen Goldstandards wieder an. Um dies zu erreichen, entschied sich die damalige faschistische Regierung die Lira im Jahr 1926, während einer inflationären Situation, abzuwerten, was zu einer Deflation der Wirtschaft geführt hatte. Als Teil des monetären Stabilisierungsplanes und der Rückkehr zum Goldstandard wurde diese Reform innerhalb von drei Jahren vorgenommen.

Damit erlangte die Banca d’Italia eine Monopolstellung bei der Banknotenausgabe, verwaltete das clearing house und war der zentrale Knoten eines modernen Zahlungssystems und wurde mit der Kontrollfunktion ausgestattet (Bankaufsicht). Des Weiteren führte die Regierung ein Gesetz zum Schutz der Spareinlagen und spezielle Auflagen für die Banken, wie den Mindestkapitalbedarf, ein.

Die oben genannte Reform wurde in den Jahren 1927–1928 mit der Festsetzung einer neuen Goldparität für die Lira und durch die Wiederherstellung der Konvertierbarkeit in Gold oder in Fremdwährung (Devisen) vollendet. Mit dem Gesetz verpflichteten sich die Institute, eine Gold- oder Hartwährungsreserve (Valuta) von mindestens 40 Prozent des Geldumlaufs und die Redifinition der Beziehungen mit dem Finanzministerium aufrechtzuerhalten. Durch die Reform wurde der grundlegende Charakter der Bank als öffentliche Institution bekräftigt.

Im Jahr 1928 wurde eine neue Satzung genehmigt, wodurch das Governing Board-Direcrorate die damalige Leitung der Banca d’Italia ersetzte. Dieses kollegiale Gremium setzt sich aus einem Gouverneur, Generaldirektor und aus drei stellvertretenden Direktoren zusammen. Der Gouverneur übernimmt die Leitung der Bank und genehmigt auf Vorschlag des Vorstandes den Diskontsatz, dieser Satz ist von der Zustimmung der Regierung abhängig.[9]

Die Weltwirtschaftskrise und das Bankrecht 1936

Nach dem Tod von Bonaldo Stringher übernahm am 10. Januar 1931, während der Weltwirtschaftskrise, Vincenzo Azzolini das Amt des Gouverneurs der Banca d’Italia.

Aufgrund der Krise kam es zur Abwertung der meisten Währungen, was gleichermaßen zu einer weiteren Aufwertung der Lira führte. Der deflationäre Effekt der italienischen Politik hatte schwerwiegende Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Finanzsystem Italiens. Der Staat und die Zentralbank arbeiteten Hand in Hand um die großen Geschäftsbanken vor dem Zusammenbruch zu bewahren, deren Vermögen aus abgewerteten Beteiligungen bestand.

Die italienische Bank besaß illiquides Vermögen, mit dem sie außerstande war, finanzielle Operationen durchzuführen. Um dem entgegenzuwirken wurde zunächst das Istituto Mobiliare Italiono (IMI), um mittel- und langfristige Finanzierungen zu sichern, und anschließend das Institut für industriellen Wiederaufbau (Istituto per la Ricostruzione Industriale)(IRI), welches Anleihen von angeschlagenen Banken kaufte und diese überwachte, gegründet.

Mitte der 1930er, aufgrund der immer größer werdenden internationalen Spannungen und eines möglichen Krieges, beschloss man durch eine De-facto-Regelung, die Konvertierbarkeit der Lira und die Mindestreserve wieder abzuschaffen. Im Rahmen der Vorbereitungen auf den bevorstehenden Krieg fand eine Ausarbeitung des Bankgesetzes statt, dren erster Teil noch heute in Kraft ist. Die Banca d’Italia erhielt den Status einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ und endgültig die Funktion der Geldausgabe. Der zweite Teil des Gesetzes beinhaltete die Kredit- und Finanzaufsicht, eine komplette Umgestaltung des Kreditsystems, die Trennung zwischen Bankwesen und Industrie und zwischen kurz- und langfristigen Krediten (wobei 1993 der zweite Teil fast völlig aufgehoben wurde).

Die Abwertung der Lira Ende 1936 bewirkte einen wirtschaftlichen Aufschwung und verbesserte die Zahlungsbilanz. Im selben Jahr wurde die Banca d’Italia unter Mussolini in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt.[9]

Zweiter Weltkrieg und Nachkriegsstabilisierung

Der Zweite Weltkrieg fügte der italienischen Volkswirtschaft erheblichen Schaden zu. Die Lira fiel auf 1/30 ihres Vorkriegswertes. Zum Vergleich: während des Ersten Weltkrieges war sie auf 1/5 ihres ursprünglichen Wertes gesunken.

Die Banca d’Italia erlebte nach dem Waffenstillstand von Cassibile 1943 eine dramatische Spaltung. Teile der Verwaltung befanden sich im nazibesetzten Norden des Landes, andere in dem im Süden fortbestehenden Königreich Italien, das von den Alliierten eingenommen worden war.

Im Januar 1945 kehrte durch die Ernennung von Luigi Einaudi zum Gouverneur wieder Normalität in der Verwaltung der Notenbank ein. Die Umstellung auf zivile Wirtschaft war zwar schwierig, führte aber zu keiner Instabilität der Banken, wie es am Ende des Ersten Weltkrieges geschehen war, weil die Banken dank der Reform von 1936 keine wesentlichen illiquiden Vermögenswerte besaßen. Viel mehr Sorgen bereitete den Instituten die Situation der Lira am Ende 1946, da sie durch eine galoppierenden Inflation gefährdet war.

Durch einen konsistenten Plan konnte die Geldwertstabilität zwischen 1945 und 1948 wiederhergestellt werden. Die vier wesentlichen Punkte waren:

  • die Inflation zu stoppen
  • die Wiederherstellung einer Grenze bei der Geldfinanzierung des Staates
  • die Einbindung der internationalen Finanzgemeinschaft
  • die Neuorganisation der Bankaufsicht.

Dazu wurde im Sommer 1947 der Mindestreservemechanismus reformiert und gezielt auf die Bedürfnisse der Geldpolitik weiterentwickelt. Die Befugnis diesen Reservesatz zu variieren wurde der dafür neu geschaffenen Stelle, dem Interministeriellen Komitee für das Spar- und Kreditwesen (Comitato Interministeriale pro il Credito e il Risparmio) (CICR), übertragen, dessen Vorsitz der Finanzminister hatte.

Im Jahre 1948 wurde eine neue Regelung zum Schutz der Spareinlagen im Artikel 47 fest verankert. Zur Stärkung der Lira trug der damalige Generaldirektor Donato Menichella wesentlich bei. Es folgte ein nicht inflationäres Wachstum für den nachfolgenden Zeitraum. Von Kriegsende bis Anfang der 1950er Jahre war das Wirkender Banca d’Italia für das Land von großer Bedeutung. Sie führte es aus der finanziellen Notlage heraus und ermöglichte somit einen wirtschaftlichen Wiederaufbau.[9]

Ab den 1950er Jahren bis Maastricht

Wiederaufbau und Aufschwung

Die 1950er waren für Italien Jahre des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Währungsstabilität. Die internationale Öffnung, der Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (1957) und die Einführung der Konvertibilität der Lira (Außenkovertibilität im Jahr 1958), hatte eine belebende Wirkung auf die italienische Wirtschaft.

Bei der Banca d’Italia trat im Jahre 1948 Donato Menichella die Nachfolge des Präsidenten Luigi Einaudi an. Unter seiner Leitung versuchte die Bank die Voraussetzungen für langfristige Investitionen aufrechtzuerhalten. Dabei richtete die Banca d’Italia ihr direktes Interesse auf die Probleme der wirtschaftliche Entwicklung Süditaliens ohne dabei ihre geldpolitische Kontrolle aufzugeben.

Ihre Instrumente der Geldpolitik waren der Diskontsatz und der Lombardkredit (Lombardsatz), die im Zeitraum von 1950 bis 1958 stabil blieben. Die Bankaufsicht bemühte sich insbesondere, eine erneute Vermögensilliquidität zu vermeiden. Dazu versuchte man u.a. die Struktur des Banksystems an die Industrie anzupassen. Folglich kam es zur Förderung der Kleinbanken, da man davon ausgehen konnte, dass diese von kleinen Unternehmen stark abhängig waren.

Im Jahre 1960 übernahm Guido Carli den Posten des Gouverneurs der Banca d’Italia. In den folgenden Jahren wandelte sich die wirtschaftliche Struktur Italiens allmählich. Das Kreditsystem gewann dabei immer mehr an Bedeutung, um die Ressourcen zwischen Konsum und Investitionen sowie zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor zu verteilen. Ab Mitte der 1960er widmete sich die Geldpolitik der Sicherung von stabilen Preisen, um Probleme besser bewältigen zu können und Investitionen zu fördern. Zudem wurde ein zentrales Kreditverzeichnis eingeführt und Bankenfusionen erstmals seit 1930er wieder gefördert, um die Leistungsfähigkeit der Kreditinstitute zu erhöhen.[9]

1960–1979

Mit dem Ende des Bretton-Woods-System (August 1971) kamen erneut wirtschaftliche Probleme auf die Bank zu. Die Abschaffung von festen Wechselkursen, welche nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen des neu geordneten Währungssystems beschlossen worden waren, führten dazu, dass die Wechselkurse zu schwimmen anfingen, die Ölpreise rapide anstiegen und dazu noch Stagnation und Inflation auftraten. In Italien lag die Inflation deutlich über dem Durchschnitt der anderen Industrieländer, zwischen 1973 und 1984 war diese Quote nie unter 10 Prozent gewesen. Neben den weltweiten Preiserhöhungen spielten innenpolitische Ursachen wie Spannungen auf dem Arbeitsmarkt, die Zunahme der Staatsausgaben ohne entsprechenden Anstieg der Einnahmen und fehlender Wettbewerb eine entscheidende Rolle für die Inflation.

Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Preissicherung wurde auch die Stabilisierungspoltik aufgegeben. Problematisch war, dass einerseits Investitionen gefördert und andererseits die Inlandsnachfrage kontrolliert werden sollten, während der Zinssatz weiter stieg. Aus diesem Grund wurden 1973 Verwaltungskreditkontrollmaßnahmen (Obergrenze für Kreditvergabe und Portofoliobeschränkungen) und die Devisenkontrollen eingeführt.

Im Jahr 1975 trat Guido Carli von seinem Amt als Gouverneur der Banca d’Italia zurück. Sein Nachfolger wurde Paolo Baffi, der seit 1960 der Generaldirektor der Bank war. Während der Devisenkrise (1976) führte die Banca d’Italia Kreditgrenzen ein, um die Devisensteuerung durch die einschränkenden Maßnahmen besser kontrollieren zu können. Erneut betonte die Banca d’Italia ihre Kosten und Einschränkungen mit einer Reihe von politischen Instrumenten. Es wurden daher Verfahren eingeleitet um die Fähigkeit einer Durchführung der Geldpolitik auf den Markt zu verbessern, besonders beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Offenmarktgeschäften). Die ersten Schritte zur Schaffung eines gut funktionierenden Geldmarktes erfolgten 1975 durch Verfahrensänderungen bei den Schatzanweisungen und einer neuen Reform für die obligatorischen Reserven.

Im Dezember 1978 schloss sich Italien dem europäischen Währungssystem an. Es handelte ein breites Schwankungsfeld für die Lira von 6 Prozent oberhalb und unterhalb des Leitzinses aus, während die anderen teilnehmenden Länder eine schmalere Spanne von plus 2,25 Prozent und minus 2,25 Prozent hatten.

Die Bankenaufsicht bewegte die Banken dazu, ihr Kapital stärkten und ihre organisatorischen Strukturen zu verbessern, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dies führte in der Folge dazu, dass die Kontrollinstrumente umfangreicher und die analytischen Techniken perfektioniert wurden. Um den wachsenden Bedarf an internationaler Zusammenarbeit bei der Bankaufsicht zu decken, wurde deshalb im Jahre 1983 Basel I verabschiedet.

Im Jahr 1979 sorgte die Führung von Banca d’Italia für Aufsehen, als die Bankaufsicht den Gouverneur Baffi der Untreue beschuldigte und der stellvertretende Generaldirektor Mario Sarcinelli sogar verhaftet wurde, was sich jedoch später als völlig grundlos erwies. Dieses Ereignis war zugleich ein schwieriger Test für die Bank, aber durch die Solidarität auf italienischer und internationaler Ebene, der Unabhängigkeit und das Prestige der Bank sowie ihrer Mitarbeiter konnte sich die Banca d’Italia aus dieser Krise befreien. Dennoch trat Paolo Baffi im Oktober 1979 zurück. Carlo Azeglio Ciampi, seit 1978 Generaldirektor der Bank, wurde Baffis Nachfolger.[9]

Inflationsbekämpfung und Maastricht

Von 1979 bis 1980 verursachte die zweite Ölkrise einen erneuten Preiseinstieg. Durch drei Faktoren konnte der Prozess zur Senkung der Inflationsrate und die Umstrukturierung der Industrie gefördert werden. Ab 1979 begann das europäische Währungssystem durch eine unnachgiebige Geldpolitik zu funktionieren, wodurch der Wechselkurs der Lira wesentlich gestärkt wurde. 1981 bekam die Banca d’Italia die Autonomie bei der Kaufentscheidung von Schatzanweisungen, ungeachtet ob diese durch Makler auf Auktionen (sogenannten: Scheidung) gekauft wurden. Zudem kam es zu Lohnmäßigung, auch aufgrund der ansteigenden Arbeitslosigkeit. Die Realzinssätze kehrten wiederum zu positiven Werten zurück.

In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre bemühte man sich, die Wirksamkeit der Geldpolitik durch marktwirtschaftliche Instrumente zu verstärken. Mit der Einführung eines effektiven Ausstellungssystems für emittierte Anleihen und einen funktionierenden Interbankeinlagen-Markt, entwickelte sich daraus ein echter Geldmarkt. So erreichte die Inflationsrate im Jahr 1987 einen Tiefstand von 4,7 %, stieg aber 1990 wieder auf 6,5 % aufgrund von strukturell ungelösten Problemen des Landes und einem Zahlungsbilanzdefizit, die dafür sorgten, dass die Investitionen zurückgingen. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung blieb vorerst fragil.

Das Europäische Einheitsgesetz (Single European Act) vom Februar 1986 legte die Stufen für die Eliminierung der verbliebenen Handelsbarrieren fest. Sechs Jahre später, im Februar 1992, wurde der Vertrag von Maastricht unterzeichnet, der die Basis für die einheitliche Währung und das Europäische System der Zentralbanken bildete. 1990 liberalisierte man den Devisenverkehrverkehr, der in Italien seit 1934 teilweise starken Einschräänkungen und Kontrollen unterlegen war. Die Liberalisierung erleichterte die internationale Integration der italienischen Wirtschaft und des Finanzsystems.

In den 1980er Jahren wurde die Aufsicht über die Bank von Italien in Nicht-Bank-Intermediäre ausgeweitet, allerdings nur für Bereiche, die die Stabilität des Finanzsystems betreffen. Die Bank begann den Übergang von der strukturellen Aufsicht zur sogenannten „Vorsichts-Aufsicht“, die vorwiegend auf allgemeinen Verhaltensregeln beruht. Im Jahr 1990 wurden drei grundlegende Gesetze verabschiedet: eines über die Geschäftsbanken und Gruppen (das sogenannte Amato-Carli-Gesetz), eines auf Wertpapiergeschäften beruhend, und eines zur Sicherung des Wettbewerbs. Das erste bildete eine Chancengleichheit für Bankbetreiber, was die Aktiengesellschaft als allgemeines Modell für das Bankgeschäft festlegte. Dies bildete die Grundlage für die Privatisierung der Banken und geregelte Kreditgruppen. Das Zweite regelte Wertpapiermittler und Aktienmärkte. Das Dritte führte kartellrechtliche Grundsätze und Instrumente ein.

In jenen Jahren setzte sich die Bank von Italien das Ziel, die Integrität und Leistungsfähigkeit von Zahlungsdienstleistungen zu verbessern. Der nationale Verrechnungsverkehr und die Transaktionen von Bankkonten wurden vollständig computerisiert. Der bildschirmorientierte Interbank-Einzahlungs-Markt (Mercato Interbancario dei Depositi)(MID) wurde eingeführt.[9]

1990–heute

Der Vertrag von Maastricht setzte 1992 einen strengen Konvergenz-Rahmen für Länder, die sich der Wirtschafts- und Währungsunion anschließen wollten. Der Ablauf für die Union wurde festgelegt: eine erste Stufe der Wirtschafts- und Institutionskonvergenz; eine zweite Stufe der Durchführungs- und Verfahrensharmonisierung, um sich auf die Durchführung einer allgemeinen Geldmengenpolitik vorzubereiten und mit dem Ziel der Entwicklung des europäischen Geldinstituts, des Vorgängers der Europäischen Zentralbank 1994. Die dritte Stufe stellte den wirklichen Start der Einheitswährung dar: am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt.

Im Sommer 1992 lösten die verschiedenen wirtschaftspolitischen Positionen der USA und Deutschland eine Währungskrise aus, von der viele Länder betroffen waren. Die Lira wurde um rund 20 Prozent abgewertet. Im Jahr 1993 wurde der stellvertretende Generaldirektor Antonio Fazio Gouverneur, da sein Vorgänger Carlo Azeglio Ciampi das Amt des italienischen Premierministers übernommen hatte (1999 wurde Ciampi Staatsprääsident).

In Italien löste die Krise eine heftige Reaktion aus. Zunächst wurden die öffentlichen Finanzen durch erhebliche Ausgaben-Kürzungen und vor allem durch die erzielten Mehreinnahmen wieder in Ordnung gebracht. Im Sommer 1994 wurde eine Verschärfung der Geldpolitik eingeführt. Im Jahre 1995 sah man sich einer neuen Krise gegenüber, der Diskontsatz erreichte 9 Prozent. Die entschlossenen Maßnahmen der Bank von Italien trugen in diesen Jahren dazu bei, die Inflationserwartungen zu reduzieren. Neues Vertrauen, sowohl im Inland als auch international, erlaubte eine Reduzierung der langfristigen Zinssätze und führte zu einer drastischen Verringerung der Zinszahlungen für die Staatsschulden. Dank der intensiven Bemühungen von Regierung und Zentralbank war Italien in der ersten Welle von Ländern, die den Euro einführten.

Während der 1990er Jahre kam es zu einem Prozess der institutionellen Konvergenz (Annäherung). In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Vertrags von Maastricht wurde die Unabhängigkeit der Zentralbanken verstärkt. In Italien geschah dies in einer Reihe von Schritten. Zu Beginn des Jahres 1992 wurde der Bank von Italien die alleinige Zuständigkeit übertragen, die offiziellen Zinssätze festzulegen. Die Bank verhinderte in der Folge, dass sich der Staat aus der Überziehung von Kontokorrentkonten finanzierte. Die Bank von Italien nahm ab 1994 nicht mehr an Staatspapier-Auktionen teil.

Mit der Umsetzung der Zweiten Bankenrichtlinie 1992 in italienisches Recht bestimmte sie die grundlegenden Regeln für den Finanzsektor. Die Spezialisierung und damit die Parzellisierung des Bankwesens, das mit dem Bankengesetz von 1936 eingeführt worden war, wurde abgeschafft und machte die Universalbank möglich. Maßnahmen, die im Laufe der Jahre getroffen worden waren, wie beispielsweise die Sparer zu ermutigen, Investitionen in Aktien zu tätigen, eine zusätzliche Altersvorsorge oder Vermögensverwaltung zu betreiben, reformierten den Rechtsrahmen für Banken und Finanzen erheblich. All dies wurde im Bankengesetz von 1993 (Testo Unico bancario) und im Gesetz über die Finanzintermediäre von 1998 (Testo Unico dell'intermediazione Finanziaria) kodifiziert. Das Gesetz von 1993 machte die Bank auch verantwortlich für das reibungslose Funktionieren des Zahlungssystems.

Aufbau der Banca d’Italia

Board of Directors

Die Zusammensetzung des Vorstandes (Stand: Mai 2010)
Name Funktion Standort
Mario Draghi Gouverneur Rom
Dr. Giovanni Montanari Generaldirektor Ancona
Paolo Laterza Generaldirektor Bari
Stefano Possati Generaldirektor Bologna
Gavino Pirri Generaldirektor Cagliari
Prof. Paolo Blasi Generaldirektor Florenz
Rinaldo Marsano Generaldirektor Genua
Dr. Giordano Zucchi Generaldirektor Mailand
Paolo De Feo Generaldirektor Neapel
Nicolò Scavone Generaldirektor Palermo
Prof. Cesare Mirabelli Generaldirektor Rom
Dr. Lodovico Passerin d’Entreves Generaldirektor Turin
Prof. Giampaolo de Ferra Generaldirektor Triest
Prof. Ignazio Musu Generaldirektor Venedig

Der Board of Directors (Vorstand) ist für die Leitung, Bankaufsicht und interne Kontrolle der Bank verantwortlich. Er kümmert sich um die operativen, organisatorischen und buchhalterischen Angelegenheiten der Institution. Auf Vorschlag des Gouverneurs ernennt er den Generaldirektor sowie die stellvertretenden Generaldirektoren und spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Gouverneurs.

Zu den weiteren Aufgaben des Board of Directors gehört, dass dieser Beschlüsse über die geographische Verteilung der Niederlassungen wie auch über den allgemeinen organisatorischen Aufbau der Bank verfasst. Er genehmigt das jährliche Budget, Vereinbarungen, die mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, und wird durch den Gouverneur über die wesentlichen Fakten in Bezug auf die Verwaltung der Banca d’Italia unterrichtet.

Der Vorstand setzt sich aus einem Gouverneur und den 13 Generaldirektoren zusammen. Diese werden bei der Gesellschafterversammlung, welche stets in der Hauptniederlassung der Banca d’Italia am Palazzo Koch stattfindet, von den Gesellschaftern gewählt.

Derzeit setzt sich der Board of Directors aus 14 Mitgliedern zusammen.[10]

Seit dem Jahr 2006 wird der als Gouverneur bezeichnete Präsident der Zentralbank nicht mehr auf Lebenszeit, sondern nur noch auf sechs Jahre ernannt. Eine einmalige Wiederernennung ist möglich. Damit ist die Amtszeit auf maximal zwölf Jahre begrenzt.[11]

Members of the Governing Board – Directorate

Governing Board - Directorate stellt ein kollegiales Gremium dar, das sich aus einem Gouverneur, Generaldirektor und aus drei stellvertretenden Direktoren zusammensetzt.

Dieses Kollegialorgan ist ermächtigt Maßnahmen externer Bedeutung in Verbindung mit den ihnen anvertrauten öffentlichen Aufgaben auszuüben, um die institutionellen Zwecke zu verfolgen. Dabei müssen die bestehenden Gesetze beachtet und eingehalten werden.

Ausgenommen sind Entscheidungen, die unter die Autorität der ESZB fallen. Eine Entscheidung kommt durch Mehrheitsentscheid zustande, bei Stimmgleichheit besitzt der Gouverneur ein Sonderstimmrecht. Die Sitzungen werden in einem Sonderbericht protokolliert.[12]

Derzeitige Mitglieder des Governing Board – Directorate (Stand: Mai 2010)
Name Funktion
Mario Draghi Gouverneur
Fabrizio Saccomanni Generaldirektor
Ignazio Visco Stellvertretender Generaldirektor
Giovanni Carosio Stellvertretender Generaldirektor
Anna Maria Tarantola Stellvertretende Generaldirektorin

Board of Auditors

Der Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht die Leitung der Bank, überprüft die Einhaltung der Gesetze, der Satzungen und der allgemein Vorschriften.

Er setzt sich aus sieben Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dessen zwei Stellvertretern und vier Rechnungsprüfern zusammen. Die Mitglieder werden bei der Hauptversammlung durch die Aktionäre für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und können dreimal wiedergewählt werden.

Zu ihren weiteren Aufgaben zählen die Buchhaltungskontrolle und die Überprüfung des Jahresabschlusses, welche in Unabhängigkeit von einem externen Rechnungsprüfer durchgeführt werden. Diesbezüglich legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Bericht über die Finanzlage der Bank ab und informiert die Aktionäre über die jährliche Dividende.[13]

Des Weiteren wird der Jahresabschluss durch einen unabhängigen externen Rechnungsprüfer, gemäß Artikel 27 der ESZB – Satzung[14], geprüft. Dieser Prüfer besitzt die Vollmacht um alle Bücher und Konten der Bank zu untersuchen und die nötigen Informationen über die Transaktionen einzuholen. Zudem ist die Bank bei der Erstellung des Jahresabschlusses verpflichtet, die Grundsätze und Standards der Rechnungslegung sowie speziell darauf zugeschnittene Vorschriften einzuhalten.[15]

Zusammensetzung des Aufsichtsrates (Stand: Mai 2010)
Position Name Funktion
Vorsitzender Angelo Provasol Professor of accounting, Bocconi University, Milan
Rechnungsprüfer Dario Velo Professor of business management, University of Pavia
Rechnungsprüferin Elisabetta Gualandri Professor financial economics, University of Modena & Reggio Emilia
Rechnungsprüfer Gian Domenico Mosco Professor of commercial law, LUISS University, Rome
Rechnungsprüfer Giovanni Fiori Professor of business economics, LUISS University, Rome
Stellvertretender Vorsitzender Lorenzo de Angelis Professor of commercial law, Ca’Foscari University, Venice
Stellvertretender Vorsitzender Sandro Sandri Professor of corporate finance, University of Bologna

Verwaltungsstruktur der Banca d’Italia

Die Verwaltungsstruktur der Banca d’Italia (Stand: Mai 2010)[16]
Name Funktion
Mario Draghi Gouverneur
Fabrizio Saccomanni Generaldirektor
Ignazio Visco Stellvertretender Generaldirektor
Giovanni Carosio Stellvertretender Generaldirektor
Anna Maria Tarantola Stellvertretende Generaldirektorin
Giannandrea Falchi Sekretariat des Verwaltungsrates – Direktion
Franco Passacantando CENTRAL BANKING, MARKETS AND PAYMENT SYSTEM AREA
Emerico Antonio Zautzik Central Banking Department
Andrea Santorelli Financial Investment Department
Cosma Onorio Gelsomino Risk Management Department
Paolo Marullo Reedtz Market and Payment System Oversight Department
Fabrizio Palmisani Payment System Department
Bruno D'Offizi Treasury Services Department
Stefano Mieli BANKING AND FINANCIAL SUPERVISION AREA
Andrea Enria Supervisory Regulations and Policies Department
Luigi Donato External Relations and General Affairs Department
Luigi Federico Signorini Banking Groups Supervision Department
Roberto Rinaldi Specialized Intermediaries Supervision Department
Umberto Proia Supervision Inspectorate
Gabriella Raitano Sekretariat des Interministeriellen Ausschusses für Kredit-& Sparkassen
Carlo Pisanti CURRENCY CIRCULATION AREA
Claudio Del Core Generalsekretariat
Nunzio Minichiello Banknotendruck Abteilung
Rufino Renzetti Lorenzetti General Cash Department
Salvatore Rossi ECONOMICS, RESEARCH AND INTERNATIONAL RELATIONS AREA
Fabio Panetta Economic Outlook and Monetary Policy Department
Daniele Franco Structural Economic Analysis Department
Giorgio Gomel International Economic Analysis and Relations Department
Marco Magnani Economic and Financial Statistics Department
Paolo Piccialli HUMAN RESOURCES AND ORGANIZATION AREA
Valeria Sannucci Personnel Management Department
Augusto Aponte Personnel Rules and Remuneration Department
Filippo Anfosso Organization Department
Carlo Chiesa IT RESOURCES AND STATISTICS AREA
Omero Papi IT Innovation and Development Department
Andrea Cividini IT Operations, Support and Infrastructure Department
Enrico D'Onofrio Statistics Collection and Processing Department
Fabrizio Rudel PROPERTY AND PURCHASING AREA
Armando Pietrosi Property Department
Maria Rizzo Purchasing Department
Giovanni Martiniello Health and Safety Office
Claudio Clemente ACCOUNTING AND CONTROL AREA
Tullio Raganelli Accounting Department
Mauro Michelangeli Expenditure Analysis and Verification Department
Vieri Cerini Tax Department
Marino Ottavio Perassi Legal Services and Law Studies Department
Sandro Appetiti Internal Audit Department
Giovanni Castaldi Financial Intelligence Unit

Gouverneure der Banca d’Italia

In der Geschichte der Banca d’Italia gab es bisher 3 Generaldirektoren und 8 Gouverneure. (Stand: Mai 2010)

Die bisherigen Genaraldirektoren & Gouverneure der Banca d’Italia[17]
Amtszeit Name Amt
28.12.1893–24.02.1894 Giacomo Grillo Generaldirektor
25.02.1894–11.11.1900 Giuseppe Marchiori Generaldirektor
18.11.1900–24.12.1930 Bonaldo Stringher Generaldirektor
10.01.1931–04.06.1944 Vincenzo Azzolini Gouverneur
05.01.1945–11.05.1948 Luigi Einaudi Gouverneur
07.08.1948–17.08.1960 Donato Menichella Gouverneur
18.08.1960–18.08.1975 Guido Carli Gouverneur
19.08.1975–07.10.1979 Paolo Baffi Gouverneur
08.10.1979–29.04.1993 Carlo Azeglio Ciampi Gouverneur
04.05.1993–20.12.2005 Antonio Fazio Gouverneur
Februar 2006–Ende Oktober 2011 Mario Draghi Gouverneur

Der erste Generaldirektor der Banca d’Italia war - vom 28. Dezember 1893 bis 24. Februar 1894 - Giacomo Grillo (* 4. Dezember 1830 in Genua; † 2. Februar 1895 in Rom).

Grillo arbeitete zunächst von 1853 als Schreiber in der National Bank (Bank des Königreichs Sardinien), bald darauf war er Generalsekretär und erster Stellvertretender Generaldirektor unter dem damaligen Generaldirektor Bombrini. Nach dessen Tod im Jahre 1882 übernahm Grillo ab dem 21. März 1882 bis 1883 den Posten des Generaldirektors der National Bank des Königreichs von Sardinien.

Mit der Fusion der Banca Nazionale nel Regno und zwei toskanischen Banken (Banca Nazionale Toscana, Banca Toscana Credito) wurde Grillo bis zu seinem Rücktritt am 24. Februar 1894 der erste Generaldirektor der neu entstandenen Banca d’Italia.[18]

Seit dem 1. November 2011 bekleidet Ignazio Visco das Amt des Gouverneurs der Banca d’Italia. Visco ist Nachfolger von Mario Draghi, der auf den 1. November 2011 Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde.[19]

Organisation der Banca d’Italia

Die Organisationsstruktur setzt sich aus den drei Ebenen zusammen, auf denen die Banca d’Italia auch tätig ist:

  • International
  • National
  • Lokal

Die Zentralverwaltung formuliert und implementiert die strategischen und operativen Management-Strategien.

Die periphere Organisation besteht aus Zweigstellen in den regionalen Hauptstädten und in einigen Städten. Die Niederlassungen erfüllen dabei einerseits die Aufgaben und Funktion der Staatskassen, andererseits führen sie Zahlungssystemdienstleistungen, Banken- und Finanzaufsicht sowie die Analysen der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung auf lokaler Ebene aus.

Die italienische Zentralbank hat u.a. (repräsentative) auswärtige Büros mit Vertretern in London, New York und Tokio. Einige dieser Mitarbeiter sind als Finanzexperten in italienischen Botschaften und Konsulaten tätig, um diese bei ihren Aufgaben und Funktionen zu beraten und zu unterstützen.

2007 begann eine Reorganisation der Zentralverwaltung, der Zweigniederlassungen und der Repräsentativbüros im Ausland. Ziel dieser Reorganisation ist eine Erhöhung der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Dienstleistungen der Bank, aufgrund der sich ändernden Wirtschafts- und Finanzsituationen in Verbindung mit den Potenzialen des neuen technologischen Angebots.[20]

Zentraladministration der Banca d’Italia

Die Organisationsstruktur der Zentrale (Head Office) wird unterteil in:

1. Funktionsbereiche:

  • bestehen aus Abteilungen, die sich mit homogenen Aufgaben und Dienstleistungen befassen
  • dabei ist jeder Bereich von einem Direktor geleitet, der dem Direktorat, dem Gouverneur und dem Generaldirektor untergeordnet ist und diese bei der Ausübung ihrer Aufgaben und Funktionen unterstützt. Der Direktor überwacht die Einhaltung der Bankpolitik und koordiniert die einzelnen Abteilungen, um die erforderlichen Tätigkeiten umzusetzen

2. Abteilungen:

  • ihre Zusammensetzung basiert auf grundlegenden betrieblichen Einheiten und Abteilungen (man unterscheidet zwischen operativen und nicht operativen Abteilungen)

3. Bereichsunterstützungseinheiten:

  • diese helfen den Funktionsbereichen bei der Verwaltung und versorgen sie mit technischer Unterstützung oder indem sie andere allgemeine Aufgaben in den Tätigkeitsfeldern der Bereiche durchführen

4. Basiseinheiten:

  • Betriebseinheiten, die sich mit komplexen und normalen Aufgabenfeldern beschäftigen

Die Planung und Koordination der Tätigkeiten werden beschlossen durch Komitees, die eine Beratungs-, Entscheidungs- oder Kontrollfunktion besitzen.[21]

Die Organisationsstruktur wird durch das Financial Intelligence Unit[22] (FIU) for Italy (Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen) komplettiert.[21]

Hauptniederlassung der Banca d’Italia

Die Banca d’Italia hat ihren Sitz in Rom an der Via Nazionale 91. Das Gebäude wurde von Gaetano Koch entworfen und auch nach ihm benannt (Palazzo Koch).

Der Palazzo Koch wurde in den Jahren 1888 bis 1892 gebaut und ursprünglich verwendet, um den Bankenvorstand angemessen unterzubringen. Er diente auch als Banknotendruckerei und Filiale in Rom.[23]

Zweigniederlassungen der Banca d’Italia

Die ersten Niederlassungen der Bank hatten ihren Ursprung in Ereignissen, die der „Geburt“ der Banca d’Italia vorausgingen. In Wirklichkeit übernahm sie die bestehenden Niederlassungen und Zweigstellen, als sie 1893 durch die Fusion der Banca Nazionale nel Regno, Banca Nazionale Toscana und der Banca di Credito Toscana gegründet wurde.

Die Zweigniederlassungen befinden sich in den Stadtzentren, häufig in Gebäuden von großem historischem und architektonischem Interesse.

Sie erfüllen zahlreiche Funktionen für die Notenausgabe, die Bankenaufsicht und das Zahlungssystem. Genauso spielen sie eine Rolle in den Zahlungsservices und in der Buchführung, die die Bank für das Finanzministerium führt. Sie führt auch Forschungen und Analysen mit Bezug auf die lokale Wirtschaft durch.[24]

Die Banca d’Italia hat zur Zeit 58 Niederlassungen, drei Vertretungen im Ausland (in London, New York, Tokio)[25] und eine Ausbildungsstätte in Perugia.[26]

Derzeitige regionale Zweigstellen der Bank:[27]

  • Abruzzen; Basilikata; Kalabrien; Kampanien; Emilia Romagna;
  • Friuli-Venezia Giulia; Latium; Ligurien; Lombardy; Marche;
  • Molise; Piemont; Apulien; Sardinien; Sizilien;
  • Trentino – Alto Adige; Toskana; Umbrien; Valle d’Aosta; Veneto.

Reorganisation der Banca d’Italia

Eine umfassende Reorganisation der Bank ist seit 2008 im Gange, welche auch Auswirkungen auf das Filialnetz hat. So soll nach Abschluss der organisatorischen Reform im Jahre 2010 das neue Modell eines regionalen Netzes wie folgt strukturiert sein:

  • 20 Niederlassungen, in den regionalen Hauptstädten, die das gesamte Spektrum an Aufgaben in diesem Netz abdecken sollen
  • 6 Niederlassungen, die sich dem breiten Tätigkeitsfeld widmen, erledigen alle Aufgaben außer die der Wirtschaftsanalyse und der statistischen Übersichtenerstellung
  • 6 Niederlassungen, die auf den Umgang mit Bargeld spezialisiert sind
  • 25 Niederlassungen, die sich auf Benutzer-/Kundendienstleistungen spezialisiert haben
  • 1 Niederlassung in Rom, zur Unterstütung des Finanzministeriums

Es ist die Schließung von 33 Niederlassungen zu erwarten, dies wird derzeit umgesetzt. Außerdem erfolgt zukünftig in 6 Provinzhauptstädten die Leitung und Aufsicht durch die Gemeinschaft der regionalen Niederlassungen, statt durch eine Zweigstelle.[28]

Aufgaben der Banca d’Italia

Die wichtigste Funktion der Zentralbank von Italien ist die Sicherstellung von Währungs- und Finanzstabilität. Diese sind unabdingbare Voraussetzungen um nachhaltiges Wachstum der Wirtschaft zu erreichen.[29]

Geldpolitik

Die Bank trägt Mitverantwortung bei den Entscheidungen über eine einheitliche Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes und nimmt die Aufgaben wahr, die ihr als Zentralbank und Bestandteil des Eurosystems auferliegen. Zudem ist die Banca d’Italia für die Umsetzung solcher Beschlüssen innerhalb Italiens zuständig. Dies geschieht durch Operationen mit Kreditinstituten, unter Anwendung von Offenmarktgeschäften, mittels ständigen Fazilitäten und über die Verwaltung der erforderlichen Reserven.[29]

Des Weiteren kann die Bank ausländische Devisengeschäfte, die im Einklang mit den festgelegten Bestimmungen des Eurosystems liegen, durchführen. Genauso managt sie die inländischen und einen Teil der Devisenreserven der EZB und ist zuständig für die Herstellung von Euro-Banknoten in der vom Eurosystem vorgegebenen Menge. Die Verwaltung des Bargeldumlaufs und der Kampf gegen Fälschungen zählen ebenso zu ihren Aufgaben.

Staatskasse

Die Bank erbringt Dienstleistungen für den Staat mit der Durchführung von Operationen für das Finanzministerium (übt Operationen im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft- und Finanzen, wie öffentliche Einnahmen und Ausgaben, aus), handelnd als Agent für öffentliche Verschuldung und Bekämpfung von Wucher.

Um die Wirksamkeit von Funktionen wie beispielsweise die Erfüllung von währungspolitischen Aufgaben zu erhöhen, verpflichtet sich die Banca d’Italia der Forschung in wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Bereichen in großem Umfang.[29]

Finanzmarktaufsicht

Die Banca d’Italia ist u. a. auch für die Bankenaufsicht zuständig. Für die Zahlungsbilanzstatistik, die Devisenreserven und die Überwachung nationaler und internationaler Finanzströme (Geldwäsche, Verdachtsmeldungen) war in der Vergangenheit das Ufficio Italiano dei Cambi verantwortlich, das der italienischen Zentralbank unmittelbar unterstand. Nach Auflösung des UIC wurden diese Aufgaben von der Zentralbank selbst, insbesondere von dem neuen Financial Intelligence Unit übernommen. Die Aufsicht über den Wertpapierhandel hat in Italien die CONSOB inne, um das Versicherungswesen kümmert sich das ISVAP.[29]

Bankaufsicht

Als Aufsichtsbehörde ist die Bank bestrebt, eine solide und umsichtige Führung mit Mittlerfunktion zu übernehmen und die allgemeine Stabilität und Effizienz des Finanzsystems unter Beachtung und Einhaltung der Regeln und Vorschriften zu gewährleisten. Sie trägt zur Banken- und Finanzmarktregulierung, teilweise durch die Teilnahme an internationalen Gremien, bei. Sie koordiniert ihre Tätigkeiten mit anderen Finanzaufsichtsbehörden in verschiedenster Weise.

Die Tätigkeiten der italienischen Zentralbank beinhalten ein hohes Maß an internationalen Verpflichtungen hinsichtlich Notenbankaufgaben und besonders der finanziellen Stabilität. Sie nimmt an der Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen und Gremien auf europäischer Ebene teil, auch bietet sie technische Hilfe für die Regulierungsbehörden von Schwellen- und Transformationsländern an.[29]

Die Umweltpolitik der Banca d’Italia

Vor dem Hintergrund eines wachsenden internationalen Interesses für ökologische Probleme hat die Bank von Italien beschlossen, alle Maßnahmen mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Der Gouverneur hat diesbezüglich ein Umweltpolitik-Dokument veröffentlicht und ordnete dessen Verbreitung in der gesamten Bank an. Als Ergebnis wurde ein Aktionsplan zum Schutz der Umwelt erstellt. Er umfasst Energieeinsparungen, geringeren Papierverbrauch, die Trennung von Abfällen und anderen Maßnahmen, von denen schon einige umgesetzt wurden.[30]

Allgemeine Aufgaben der Banca d’Italia

Die Institution erfüllt folgende allgemeine Aufgaben:[29]

  • Währungspolitik
  • Devisenmarkt und amtliche Reserven
  • Staatskasse (übt Operationen im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft- und Finanzen aus)
  • Investitionen-Portfolio (Investment Portfolio)
  • Zahlungssystem
  • Marktaufsicht
  • Investitionen-Portfolio Aufsicht
  • Geldnotenausgabe und Münzausgabe
  • Wirtschaft, Forschung und internationale Beziehungen
  • Bankaufsicht

Literatur

  • T. CANOVAI: Le banche di emissione in Italia. Casa Editrice Italiana, Rome 1912 (Saggio storico critico).
  • S. CARDARELLI: "La questione bancaria in Italia dal 1860 al 1892". Laterza, Rome-Bari 1990 (in Ricerche per la storia della Banca d’Italia, vol. i).
  • R. DE MATTIA: Gli istituti di emissione in Italia. I tentativi di unificazione (1843–1892). Laterza, Rome-Bari 1990.
  • G. MANACORDA: Crisi economica e lotta politica in Italia, 1892–1896, "Einaudi". Turin 1968.
  • G. NEGRI: Giolitti e la nascita della Banca d’Italia nel 1893. Laterza, Rome-Bari 1989.
  • V. SANNUCCI: Molteplicità delle banche di emissione: ragioni economiche ed effetti sull’efficacia del controllo monetario (1860–1890). Laterza, Rome-Bari 1990 (in Ricerche per la storia della Banca d’Italia, vol. i).
  • A. GIGLIOBIANCO: Via Nazionale. Banca d’Italia e classe dirigente. Cento anni di storia. Donzelli, Rome 2006.
  • G. TONIOLO: La Banca d’Italia e l'economia di guerra. Laterza, Rome-Bari 1989.
  • G. Guarino und G. Toniolo: La Banca d’Italia e il sistema bancario, 1919–1936. Laterza, Roma-Bari 1993.
  • Moral Hazard, Stefano Battilossi: Did Governance Fail Universal Banks?. (Risk Taking, and Banking Crises in Interwar Italy by Stefano Battilossi in The Economic History Review, Vol. 62, No. S1, Finance, Investment and Risk (August 2009), S. 101–134).
  • Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. The University of Chicago Press (The Journal of Political Economy, Vol. 2, No. 1 (Dezember 1893), S. 1–25).
  • Piero Sraffa: The Bank Crisis in Italy. Blackwell Publishing for the Royal Economic Society (The Economic Journal, Vol. 32, No. 126 (Juni 1922), S. 178–197).
  • Henry S. Miller: Italian Monetary and Exchange Policies under Fascism. American Economic Association (in The American Economic Review, Vol. 30, No. 3 (September 1940), S. 554–560).
  • Franco Cotula, Marcello De Cecco, Gianni Toniolo: La Banca d’Italia: sintesi della ricerca storica 1893–1960. Laterza, Bari 2003, ISBN 88-420-6904-3 (Reihe Collana storica della Banca d’Italia).
  • Antonio Finocchiaro, Alberto Contessa: La Banca d’Italia: organizzazione e funzioni; governo della moneta, vigilanza, supervisione sui mercati e sul sistema dei pagamenti. Bancaria Ed., Rom 2003, ISBN 88-449-0593-0.
  • Michele Fratianni und Franco Spinelli: A monetary history of Italy. Cambridge University Press, Cambridge 1997, ISBN 0-521-44315-6.
  • Valeria Sannucci: The establishment of a central bank: Italy in the nineteenth century. In: Marcello De Cecco und Alberto Giovannini (Hrsg.): A European Central Bank?: Perspectives on Monetary Unification after Ten Years of the EMS. Cambridge University Press, Cambridge 1989, ISBN 978-0521376235, S. 244–2285.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e f bancaditalia.it: History, abgerufen am 24. April 2010
  2. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 2-3.
  3. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 3-5.
  4. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 5-6.
  5. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 17.
  6. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 7-8.
  7. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 2 und 12.
  8. Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. in The Journal of Political Economy, Band. 2, Nr. 1 (Dezember 1893), Seite 18.
  9. a b c d e f g bancaditalia.it: Geschichte, abgerufen am 17. Mai 2010
  10. bancaditalia.it: Board - Directors, abgerufen am 5. Mai 2010
  11. Antonio Finocchiaro, Alberto Contessa: La Banca d’Italia: organizzazione e funzioni; governo della moneta, vigilanza, supervisione sui mercati e sul sistema dei pagamenti. in Bancaria Ed., Rom 2003, ISBN 88-449-0593-0
  12. bancaditalia.it: Members of the Governing Board - Directorate abgerufen am 5. Mai 2010
  13. bancaditalia.it: Board of Auditors abgerufen am 5. Mai 2010
  14. Website der EZB: Artikel 27 der EZB-Satzung, Seite 8 abgerufen am 6. Mai 2010
  15. bancaditalia.it: Externel Auditors abgerufen am 5. Mai 2010
  16. bancaditalia.it: Verwaltungsstruktur der Banca d’Italia abgerufen am 5. Mai 2010
  17. bancaditalia.it: Historical Table, abgerufen am 15. Mai 2010
  18. bancaditalia.it: Giacomo Grillo, abgerufen 27. April 2010
  19. Aussenseiter Visco wird Italiens Notenbankchef. In: NZZ Online vom 20. Oktober 2011
  20. bancaditalia.it: Organisationsstruktur der Banca d’Italia, abgerufen 29. April 2010
  21. a b bancaditalia.it: Head Office, abgerufen 29. April 2010
  22. Website der Deutschen-FIU: Anti-Geldwäsche-Institution.de (gilt für alle EZB’s), abgerufen am 1. Mai 2010
  23. bancaditalia.it: Sitz der Banca d’Italia (Palazzo-Koch, Rom), abgerufen am 1. Mai 2010
  24. bancaditalia.it: Zweigniederlassungen der Banca d’Italia, abgerufen 1. Mai 2010
  25. bancaditalia.it: List of the Representative Offices Abroad, abgerufen am 2. Mai 2010
  26. bancaditalia.it: ORGANIZATION CHART, abgerufen am 29. April 2010
  27. bancaditalia.it: Regionale Niederlassungen der Banca d’Italia, abgerufen am 1. Mai 2010
  28. bancaditalia.it: Reorganisation der Bank, abgerufen am 3. Mai 2010
  29. a b c d e f bancaditalia.it: Aufaben und Funktion der Banca d’Italia, abgerufen am 10. Mai 2010
  30. bancaditalia.it: Environmental policy of the Bank of Italy, abgerufen 10. Mai 2010

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