Cabildo

Cabildo

Cabildos waren städtische Selbstverwaltungsorgane im mittelalterlichen Kastilien und in den von Spanien besetzten Teilen der Neuen Welt.

Der Begriff Cabildo hat heute im Spanischen die Bedeutung Ordenskapitel. Er hat sich in der Bezeichnung der Verwaltungsbehörden der Kanarischen Inseln und im Wort Cabildeo für Lobbying erhalten. Den gesetzlichen Rahmen in den spanischen Kolonien bildeten die Leyes de Burgos[1]. Sie legten eine Rassentrennung fest, deshalb war überwiegende Typ der kolonialen Stadt zweigeteilt. Die Kolonisten wurden vom Cabildo de Españoles verwaltet und die Kolonisierten vom Cabildo de Indios. Vom Cabildo de Indios wurden die Naboríos, Indigenas, welche keine Sklaven waren, aber einem spanischen Herren zu Dienst verpflichtet waren, verwaltet.[2] Die Strukturen des Cabildo Insular auf den Kanarischen Inseln waren auch in den anderen kolonialen Kabildos zu finden. Da zum spanischen Kolonialregime auch das Ejido gehörte sind heutige Bezüge zum Cabildo ambivalent. Beispielsweise gibt es ein Cabildo Indígena Chibcariwak [3], welches sich in seiner Namensgebung auf das Cabildo colonial[4] bezieht.

Inhaltsverzeichnis

Cabildos de nación

Cabildos de nación waren eine von der spanischen Kolonialmacht Kubas eingesetzte Stadtverwaltung für Sklavensiedlungen. Sie wurden später zum Sammelbegriff für Zentren kultureller Betätigung, sozialer Hilfe und zum Teil religiöser Art.
Die steigende Zahl der Sklaven im Laufe des 17. Jahrhunderts auf den Kolonialinseln Kuba hat die spanischen Herrscher dazu gebracht, soziale Strukturen zu schaffen, innerhalb derer die Sklavengesellschaft sich besser kontrollieren ließ. Da die Kommunikation zwischen Sklavenhaltern und Sklaven - und auch Sklaven verschiedener Stämme und Regionen - schwierig, ja fast unmöglich war, begann man, die Sklaven in verschiedenen Gruppen oder Gemeinschaften der verschiedenen afrikanischen Völker zu unterteilen. Diese Gemeinschaften wurden Cabildos genannt.

Cabildos wurden nicht nur auf Kuba, sondern von Spanien in allen Kolonien eingeführt. Ein cabildo ist ein gewählter Stadtrat, der für die innere Verwaltung von resguardos (Reservate) verantwortlich war und diente der Entmachtung indianischer Kaziken. Deren Aufgaben und Rechte wurden nun im 17.Jahrhundert auf die Cabildo-Funktionäre (cabildantes) übertragen. Um eine Machtzentralisierung zu vermeiden wurden etliche Regeln und Vorschriften eingeführt, so durften z.B. cabildo-Mitglieder nicht miteinander verwandt sein. Die Anzahl der cabildo-Funktionäre hing von der Größe des Ortes ab. Es wurde alljährlich neu gewählt und eine Wiederwahl war erst nach Ablauf von drei Jahren zulässig.

Cabildo Insular auf den Kanarischen Inseln

Als Cabildo werden auf den Kanaren gegenwärtig auch die regionalen administrativen Einheiten der Inseln Teneriffa, La Palma, La Gomera, El Hierro, Lanzarote, Gran Canaria und Fuerteventura bezeichnet. Eingeführt wurden sie 1912 nach Inkrafttreten der Ley de Cabildos (dt.: Cabildo-Gesetz), die Zusammensetzung der Cabildos wird durch demokratische Wahl bestimmt. Die Cabildos nehmen heute unterhalb der Ebene der Provinzen und oberhalb der Ebene der Stadtverwaltungen eigene Aufgaben wahr. Diese Aufgaben sind im Gesetz 14/1990, vom 26. Juli 1990 neu geregelt worden.

Das historische Cabildo in La Laguna

Die Bezeichnung Cabildo geht auf die seit dem Mittelalter in Kastilien und seit der Kolonisation auch auf den Kanarischen Inseln und in Lateinamerika bestehenden städtischen Selbstverwaltungsorgane zurück. Das Cabildo von La Laguna war zu Anfang als eine Art städtischer Selbstverwaltung anzusehen. Da La Laguna bis zum Jahr 1648 die einzige Stadt der Insel war, erstreckte sich das Verwaltungsgebiet des Cabildos über die gesamte Insel. Auch nach Erhebung La Orotavas zur Stadt im Jahr 1648 blieben bis zum Jahr 1812 große Teile der Zuständigkeiten für die Insel beim Cabildo in La Laguna. Die Cortes von Cádiz schufen eine neue Kommunalverwaltungsstruktur für Spanien in der die Cabildos nicht mehr vorkamen.

Das erste Cabildo von La Laguna trat im Jahr 1497 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die Mitglieder übten verschiedene Funktionen aus. Die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder änderte sich im Lauf der Zeit. Auch die Art, wie diese Ämter vergeben wurden unterlag ständigen Veränderungen. Das erste Cabildo setzte sich aus zehn Personen zusammen. Dies waren:

  • Der Gobernador als Corregidor
  • Der Teniente del Gobernador
  • Der Alcalde
  • Fünf Regidores
  • Zwei Jurados

Später waren auch die Inhaber der folgenden Ämter Mitglieder im Cabildo

  • Der Aguacil Mayor
  • Die Fieles Ejecutores
  • Die Personeros
  • Die Escribanos del Cabildo
  • Der Alférez mayor
  • Der Mayordomo

Eine direkte Übersetzung der Begriffe ist nicht möglich, da diese Ämter in der deutschen Verwaltung in dieser Art und Aufgabenabgrenzung nicht gebräuchlich sind.

Gobernador

Der Gobernador, (Gouverneur / Statthalter) war als Corregidor Vorsitzender des Cabildos. Der erste Gobernador in La Laguna war Alonso Fernández de Lugo el Adelantado. Nach seinem Tod im Jahr 1525 übernahm sein Sohn Pedro Fernández de Lugo das Amt. Ab 1535 besetzte die Krone das Amt mit Juristen, ab 1573 mit Militärs. Im Zuge der Konzentration der Verwaltung fasste Philipp II. das Amt 1589 mit dem des Capitán General (heute Befehlshaber eines Militärbezirkes) für den ganzen Archipel zusammen. Der neue Amtsinhaber war gleichzeitig Vorsitzender der Real Audiencia mit Sitz in Las Palmas de Gran Canaria. Ab 1631 waren die Gobernadores gleichzeitig Capitanes de Guerra (Feldhauptmann). Im Jahr 1723 verlegte der damalige Capitán General seinen Amtssitz, nicht aber den Sitz des Cabildos, nach Santa Cruz.

Teniente del Gobernador

Der Teniente del Gobernador (Vertreter des Gouverneurs) war häufig identisch mit dem Alcalde Mayor.

Alcalde

Der Alcalde des 16. Jahrhunderts war verantwortlich für die Organisation der Rechtsprechung und war Richter der ersten Instanz in Fällen des Straf- und Zivilrechtes. Heute trägt der Vorsitzende des Ayuntamientos (Bürgermeister) die Bezeichnung Alcalde.

Regidores

Die Regidores führten die Verwaltung. Sie wurden durch die Krone, in den ersten Jahren auf Zeit, später perpetuo (auf Lebenszeit) ernannt. Das Amt wurde häufig vom Vater auf den Sohn vererbt. Im Jahr 1581 war die Zahl der Regidores auf 38, im Jahr 1619 auf über 50 angestiegen.

Alguacil Mayor

Der Alguacil Mayor war verantwortlich dafür, dass die Gerichtsbeschlüsse ausgeführt wurden. Er sorgte für die Sicherheit in der Stadt. Das Amt sollte eigentlich jedes Jahr neu vergeben werden, wurde aber häufig auf Lebenszeit ausgeführt.

Fieles Ejecutores

Die Fieles Ejecutores überwachten die Maße und Gewichte und die Einhaltung der festgelegten Preise.

Personeros

Die Personeros hatten die Aufgabe die Interessen der Bevölkerung zu wahren. Sie wurden von der Bevölkerung gewählt, hatten aber im Cabildo keine Stimme. Später waren sie für die Versorgung der Bevölkerung verantwortlich. Es entstand das Amt des Síndico Personero General der in zwei Stufen gewählt wurde: Alle Haushaltsvorstände, nicht nur in La Laguna, sondern auch in den anderen Gemeinden der Insel, wählten Wahlmänner, die dann den Amtsinhaber bestimmten.

Escribanos

Die Escribanos del Cabildo hatten die Aufgabe von Notaren und waren auch für die Protokollierung der Beschlüsse des Cabildos verantwortlich.

Alférez Mayor

Der Alférez Mayor war der Bannerträger des Königs. Dieses Amt war in der Familie Valcárcel erblich.

Mayordomo

Der Mayordomo war verantwortlich für die Stadtkasse und die Finanzen der Stadt.

Für die Durchführung seiner Aufgaben standen dem Cabildo eigene Mittel zur Verfügung. Diese ergaben sich in erster Linie aus dem Verkauf von Holzeinschlagerechten und der Verpachtung von Weiden und Ackerflächen die im Besitz der Stadt waren.

Cabildo abierto

Der Cabildo abierto vom 22. Mai 1810

Am 20. Mai 1810 forderten Castelli und Martín Rodríguez das Abhalten eines Cabildo abierto von Baltasar de Cisneros dem Vizekönig von Río de la Plata, welche für den 22. Mai 1810 einberufen wurde und auf welcher eine Regierungsjunta gebildet wurde. In Kolumbien hat Cabildo abierto die Bedeutung von Bürgerversammlung mit Vertretern der Kommunalverwaltung.

Quellen

  • Boletín Oficial de Canarias (Gesetz und Verordnungsblatt der Regierung der Autonomen Region der Kanarischen Inseln) http://www.gobiernodecanarias.org/boc/
  • Ana Viña Brito, Mariano Gambín García, Mª Amada Ramos Rodríguez, Leocadia Pérez González: Reales Cédulas, Provisiones y Privilegios de la isla de Tenerife (1496-1531). Oristán y Gociano editors Santa Cruz de Tenerife 2006. ISBN 84-934721-0-7

Literatur

  • Manuel Hernández González: Tenerife, patrimonio historico y cultural. Editoral Rueda, Madrid 2002, ISBN 84-7207-134-0.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. es:Leyes de Indias
  2. José Martín Hurtado Galves, Esclavitud y esclavismo durante la Nueva España
  3. es:Cabildo Indígena Chibcariwak
  4. es:Cabildo colonial

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