Automatenfachmann

Automatenfachmann

Der Automatenfachmann ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit zum Automatenfachmann beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiete

Automatenfachleute sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Sie können auch bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetriebe, gastronomische Betriebe, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen beschäftigt sein.

Struktur des Berufes

Wahlqualifikationen beim Ausbildungsberuf Automatenfachmann

Die ersten beiden Ausbildungsjahre des Automatenfachmanns sind identisch mit den beiden Ausbildungsjahren des zweijährigen Ausbildungsberufes Fachkraft für Automatenservice, der im gleichen Zug entstanden ist.

Im dritten Ausbildungsjahr kann der Ausbildungsbetrieb mittels Wahlqualifikationseinheiten die Ausbildung auf die betrieblichen Bedürfnisse zuschneiden. Es stehen insgesamt sechs Wahlqualifikationseinheiten zur Verfügung. Durch eine geschickte Kombination der Wahlqualifikationseinheiten kann der Betrieb ein eher kaufmännisches oder ein eher technisches Ausbildungsprofil erreichen.

Berufliche Fähigkeiten

Automatenfachleute

  • stellen betriebsfertige Automaten auf und schließen sie an
  • leeren und befüllen Automaten
  • prüfen die Warenbestände und ergänzen sie
  • führen Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse durch
  • prüfen Zahlungsmittel und Waren
  • reinigen und warten Automaten und tauschen Bauteile aus
  • überprüfen die Funktion von Automaten
  • erkennen Störungen und deren Ursachen, dokumentieren und beheben sie
  • erklären Kunden die Funktion von Automaten und weisen sie in die Bedienung ein
  • ermitteln Bedarf an Waren und Ersatzteilen
  • führen Informations- und Beratungsgespräche durch
  • ermitteln Konsumverhalten und Konsumbedarf
  • empfehlen Standorte für Gerätetypen
  • bearbeiten Reklamationen
  • wirken bei Werbeaktionen mit
  • wenden rechtliche Vorschriften bei Aufstellung und Betrieb von Automaten an
  • analysieren Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich und verbessern sie

Sie sind in drei der nachfolgenden Wahlqualifikationen besonders qualifiziert:

  • Kaufmännische Geschäftsprozesse in der Automatenwirtschaft
  • Installation und Inbetriebnahme von Automaten
  • Marketing
  • Personalwirtschaft
  • Instandhaltung von Automaten
  • Informations- und Kommunikationstechnik für Automaten

Erprobungsverordnung

Der Automatenfachmann ist gemeinsam mit dem zweijährigen Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice in der Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft verordnet worden. Da mit den beiden Ausbildungsberufen neue Branchen angesprochen wurden, ist die Ausbildungsordnung zunächst bis zum 31. Juli 2013 befristet. In dieser Zeit werden der Bedarf und der Zuschnitt des Ausbildungsberufes geprüft und ggf. angepasst.

Abschlussprüfung

Die berufliche Handlungskompetenz wird in diesem Beruf durch eine Gestreckte Abschlussprüfung nachgewiesen. Sie besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen:

  1. Prüfungsbereich Automatenbetreuung
  2. Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung
  3. Prüfungsbereich Kundenkommunikation
  4. Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
  5. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Prüfungsbereiche sind mit Ausnahme von Wirtschafts- und Sozialkunde identisch mit den Prüfungsbereichen des zweijährigen Ausbildungsberufes Fachkraft für Automatenservice. Teil 1 der Abschlussprüfung wird mit 40% am Gesamtergebnis, Teil 2 mit 60% gewichtet.

Prüfungsbereich Automatenbetreuung

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er

a) den Automatenservice kundenorientiert planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren,
b) die Funktionsfähigkeit von Automaten überprüfen und sicherstellen,
c) technische Kommunikationsmittel anwenden sowie
d) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen kann.

Zum Nachweis dieser Kompetenzen muss aus zwei der nachfolgenden Tätigkeiten ausgewählt werden:

  • Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Automaten,
  • Auslesen, Befüllen und Entleeren,
  • Warten und Reinigen von Automaten, einschließlich Austausch von Verschleißteilen,
  • Fehlersuche und Beseitigung von Störungen;

Wichtig ist, dass der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt dabei zu Grunde gelegt werden soll. Der Auszubildende führt zwei Arbeitsproben durch, für die er insgesamt 90 Minuten Zeit hat.

Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er

a) Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse durchführen,
b) Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien bewerten und Optimierungsvorschläge entwickeln,
c) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kundengewinnung umsetzen sowie
d) den Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln kann.

Der Auszubildende bearbeitet in diesem Prüfungsbereich in 90 Minuten schriftliche Aufgaben anhand praxisbezogener Fälle.

Prüfungsbereich Kundenkommunikation

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er

a) die situationsgerechte Information und Beratung von Kunden darstellen,
b) Möglichkeiten der Konfliktlösung aufzeigen, sowie
c) Reklamationen und Beschwerden bearbeiten kann.

Der Auszubildende bearbeitet in diesem Prüfungsbereich in 90 Minuten schriftliche Aufgaben anhand praxisbezogener Fälle.

Prüfungsbereich Automatenwirtschaft

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er

a) Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert selbstständig planen,
b) Arbeitsaufträge bearbeiten und Lösungen entwickeln sowie
c) Arbeitsergebnisse qualitätsorientiert kontrollieren kann.

Unter Berücksichtigung der Wahlqualifikationen erstellt der Auszubildende in bis zu fünf Stunden bis zu zwei Prüfungsprodukte. Diese stammen aus den Gebieten:

  • Installieren und Reparieren von Automaten oder
  • Bearbeiten von kaufmännischen Geschäftsvorgängen;

Die Prüfungsprodukte werden mit branchenüblichen Unterlagen dokumentiert. Weiterhin erstellt er eine schriftliche Arbeitsplanung.

Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in 60 Minuten nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Die Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet:

Automatenbetreuung 20 Prozent
Automatenbewirtschaftung 10 Prozent
Kundenkommunikation 10 Prozent
Automatenwirtschaft 50 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

Bestehensregelung

Der Auszubildende hat seine Abschlussprüfung bestanden, wenn die Leistungen

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Automatenwirtschaft von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“

bewertet worden sind.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten Dauer ist im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde möglich, wenn damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann. Voraussetzung ist, dass diese Prüfungsbereiche mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht möglich.

Einzelnachweise

  1. bmwi.de: Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (PDF), Zugriff am 8. Januar 2011

Weblinks


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