Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien

Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien

Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien wurde am 29. März 1960 unterzeichnet und führte zum Beginn einer spanischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet.

Gemäß dem Anwerbeabkommen wurde spanischen Staatsbürgern, zur Erzielung von Erwerbseinkommen, ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Die Anwerbeabkommen mit der BRD wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leitungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.[1]

Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten, darunter auch Portugal, was zu einem Wachstum der Ibero-Deutschen Community führte.

Siehe auch

  • Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten

Belege

  1. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.

Weblinks


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