Anna Katschenka

Anna Katschenka

Anna Katschenka (* 3. April 1905 in Wien; † 1. Februar 1966 in Wien) war eine österreichische Krankenschwester in der Kinderanstalt „Am Spiegelgrund“ und Beteiligte an der NS-Kinder-Euthanasie.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Von ihrer ehemaligen Lehrerin und Oberin der Krankenpflegeschule der Stadt Wien-Linz, Theodora Kurer-Weiss, wird Anna Katschenka als eine der besten Schülerinnen geschildert, die den anderen durch ihren Intellekt aber auch durch ihre starken Charaktereigenschaften überlegen gewesen sei. Katschenka besaß einen sozialdemokratischen Hintergrund und war nicht Mitglied einer NS-Organisation. Sie war allerdings von einem jüdischen Mann geschieden.[1]

Beteiligung an der Euthanasie

Zuerst hatte Katschenka am Karolinenkinderspital gearbeitet. Sie war dann von 1941 und 1945 zur Kinderanstalt „Am Spiegelgrund“ gewechselt. Grund scheint das Naheverhältnis zu ihrem früheren Chef Dr. Erwin Jekelius gewesen zu sein, der sie auch in die Vorgänge in der Kinderklinik eingeweiht und zur Geheimhaltung verpflichtet hat:

„Einige Tage nach meiner Anstellung im Steinhof ließ mich Dr. Jekelius in seine Ordination rufen, erinnerte mich an meinen Diensteid und an meine Pflicht, das Dienstgeheimnis stets zu wahren und erklärte mir, dass ich niemals über die Vorfälle in der Anstalt sprechen und auch keine unnötigen Fragen stellen dürfe. Er meinte, ich habe nun gesehen, welche armseligen Kinder in der Anstalt seien, denen man absolut nicht mehr helfen könne, und ich habe beobachtet wie er diese Fälle bearbeitet […]. Dr. Jekelius erklärte mir damals weiter, dass Kinder, denen absolut nicht mehr zu helfen sei, ein Schlafmittel bekämen, damit sie schmerzlos ‘einschlafen’. Später solle ein diesbezügliches Gesetz geschaffen werden, für das man aber vorher Unterlagen sammeln müsse, um das Gesetz der Allgemeinheit mundgerecht zu machen. Nach ihren Angaben war sie zur Geheimhaltung über ihre Tätigkeit verpflichtet.“

Matthias Dahl: Die Tötung behinderter Kinder in der Anstalt "Am Spiegelgrund" 1940 bis 1945.

Katschenka hatte „Am Spiegelgrund“ als stellvertretende Oberschwester gearbeitet; die Leitung des Pflegedienstes hatte Oberschwester Clara Bertha inne, die Schwester des 1942 als Leiter des Steinhofs tätigen Psychiaters Hans Bertha. Aus dem Briefwechsel mit der Reichsarbeitsgemeinschaft (RAG) „Heil- und Pflegeanstalten“ geht auch hervor, dass Ärzten und Schwestern der Kinderfachabteilung Sonderzahlungen für ihre Tätigkeiten gewährt wurden; so erhielt Gross 200 RM, die Oberschwester Bertha 150 RM und die Schwestern Katschenka, Gragolj (eig. Kraguly) und Dworschak jeweils 100 RM.

Katschenka hat sich auch in anderer Hinsicht als systemkonform erwiesen. Im März denunzierte sie den Polizisten Josef Milz, der dienstlich am Spiegelgrund zu tun hatte und sich deutlich kritisch gegenüber den Umgang mit den Patienten geäußert hatte. Er wurde daraufhin von der Gestapo verhaftet, nach dem NS-Heimtückegesetz verurteilt und in das SS-Lager Danzig eingeliefert. Nach vier Monaten wurde er zur Frontbewährung entlassen, geriet in russische Gefangenschaft und kehrte erst nach Ende des Krieges wieder nach Wien zurück.

Aufarbeitung nach 1945

Während des Volksgerichtsprozesses Wien gegen Ernst Illing, Marianne Türk und Margarethe Hübsch wurde auch die Krankenschwester Katschenka am 16. Juli 1946 als Zeugin gehört. Während der Verhandlung verwickelte sich Katschenka in Widersprüche und wurde noch im Gerichtshof festgenommen. In ihrer ersten Vernehmung am 27. Juli 1946 bekannte sie sich schuldig, an „Todesbeschleuningungen“ an Kindern beteiligt gewesen zu sein; sie sagte auch aus, dass sie im Verfahren gegen Illing und Genossen falsch ausgesagt habe.

Am 8. Januar 1948 erhob die Staatsanwaltschaft Wien gegen die ehemalige Krankenschwester Katschenka Anklage wegen des Verbrechens des Totschlages. Katschenka hatte vor dem Volksgericht zugegeben, 24 „Todesbeschleunigungen“ an Kindern durchgeführt zu haben. Die Tötungsbefehle erhielt sie von ihrem Vorgesetzten Dr. Erwin Jekelius, in zwei Fällen auch von Dr. Heinrich Gross, später auch von Dr. Ernst Illing. Katschenka zeigte während des Volksgerichtsprozesses Reue wegen der von ihr durchgeführten Tötungen: „Die ganze Arbeit bedeutete für mich eine schwere psychische Belastung. Heute sehe ich ein, dass ich mich dadurch strafbar machte und bedaure meine Verfehlungen auf das Tiefste.“ Am 9. April 1948 wurde Katschenka zu acht Jahren schwerem Zuchthaus verurteilt. Die Tat wurde als Totschlag und nicht als Mord bewertet, da die Rechtsprechung bis 1997 davon ausging, dass an Geisteskranken oder -schwachen kein Mord im Sinne einer heimtückischen Tötung begangen werden könne, da den Betroffenen „die Einsicht fehle“.

Nach vier Jahren (einschließlich Untersuchungshaft) wurde sie am 24. Dezember 1950 bedingt aus der Haft entlassen mit einer Probezeit bis 1955. Bereits am 1. Juni 1951 konnte sie im Wiener St. Anna Kinderspital ihre Arbeit als diplomierte Kinderschwester aufnehmen. 1956 wurde sie vom Polizeikommissariat Wien-Margarethen als „gut beleumdet, ruhig und anständig“ bezeichnet. Im St. Anna Kinderspital galt sie als „umsichtige, fleißige und gewissenhafte Person“. In ihrem Gnadengesuch, in welchem sie 1956 um die Aufhebung der Rechtsfolgen ihrer Verurteilung ansuchte, bezeichnet sie sich selbst als „anständigen Menschen“, der sich der „Unterstützung würdig erweisen wird“.[2]

Im Urteilsspruch gegen Katschenka findet sich der Nebensatz, dass „andere Pflegerinnen die Mitwirkung trotz Befehls verweigert haben“.[3] Die Anstalt für Kinder „Am Spiegelgrund“ wurde am 30. Juni 1945 aufgelöst. Das Personal wurde von der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ übernommen. Es ist davon auszugehen, dass von diesem weitere Personen an der Ermordung der insgesamt dort umgekommenen 789 behinderten Kinder beteiligt waren; insgesamt sind etwa 90 Personen in die Kindereuthanasie verwickelt. Einige, gegen die ermittelt wurde, entzogen sich der Strafverfolgungsbehörden durch Flucht: Maria Bohlrath (* 10. Juli 1918, Kinderschwester), Erna Storch (* 18. Januar 1916, Pflegerin), Emilie Kraguly (* 4. September 1914, Pflegerin) und Klara Kleinschmittger (* 23. August 1909, Säuglingsschwester). Diese Frauen wurden bis 1958 steckbrieflich gesucht, konnten aber nicht ermittelt werden.

Katschenka starb 61-jährig in Wien an einer Lungenentzündung.

Literatur

  • Matthias Dahl: Die Tötung behinderter Kinder in der Anstalt "Am Spiegelgrund" 1940 bis 1945. (PDF)
  • Gerhard Fürstler, Peter Malina: „Ich tat nur meinen Dienst“: Zur Geschichte der Krankenpflege in Österreich. Facultas Verlag, Wien 2004, ISBN 3-85076-619-5.
  • Karin Jirku: Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der österreichischen Krankenpflege. Diplomarbeit: Wien, 2010 (PDF)
  • Michael Mann: The dark side of democracy: explaining ethnic cleansing. (PDF)

Einzelnachweise

  1. Michael Mann: The Dark Side of Democracy – Explaining Ethnic Cleansing (PDF). assets.cambridge.org. Abgerufen am 18. August 2011.
  2. Gerhard Fürstler: Die Beteiligung österreichischer Pflegepersonen an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus I dargestellt an sechs NS-(Euthanasie-)Prozessen nach 1945 (PDF). oegkv.at. Abgerufen am 18. August 2011.
  3. Karin Jirku: Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der österreichischen Krankenpflege, Wien 2010

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