Mexikanische Maße und Gewichte

Mexikanische Maße und Gewichte
Alte Waagen im Museum von Zinacantepec

Die alten Maße und Gewichte Mexikos basierten auf den aus dem spanischen Mutterland bei der Conquista mitgebrachten. „Mexiko“ im hier gebrauchten Sinne umfasst den gesamten mittelamerikanischen Teil des Vizekönigreichs Neu-Spanien in seinen jeweiligen Grenzen und die unabhängigen zentralamerikanischen Republiken, d.h. bis zur US-amerikanischen Invasion 1848 auch die Gebiete von Kalifornien bis Texas. Die benutzten Maße blieben, allen Vorschriften zur Standardisierung zu Trotz, wie in Europa, besonders in den Hafenstädten, regional höchst unterschiedlich. Von einem „System der Maße und Gewichte“ kann für 16. - 18. Jahrhundert nicht gesprochen werden. Die in Guatemala, Honduras usw. genutzten Maße können wiederum von den beschriebenen abgewichen haben.

Inhaltsverzeichnis

16. und 17. Jahrhundert

Erste Versuche einer Regulierung und Eichung begannen früh für die Hauptstadt Mexico City. Die erste Regelung erfolgte 1536 durch den Vizekönig Antonio de Mendoza, wobei ein vara gleich drei, ein paso gleich fünf Fuß und ein cabezada 96×192 vara groß sein sollte. 1542 wurden, zunächst nur für die Hauptstadt, 1574 für alle Märkte, arroba, azumbre (für Wein und Öl), fanega, celemín und 1545 pipas (27½ arrobas) als Standard festgeschrieben. Vizekönig Manrique bestimmte 1589 die vara de Burgos zum Standard-Längenmaß.

Nachdem eiserne Standardgewichte beschafft worden waren, mussten Händler seit 1620 die von ihnen benutzten drei Mal jährlich überprüfen lassen. Gewichte aus Holz sowie die Verwendung gewisser Maße wurde durch diese Verordnung ebenfalls untersagt. Erst 1667 wurde die ausschließliche Verwendung gepunzter Gewichte Vorschrift, dies wurde aber weiterhin vielfach umgangen. Ein Grund dafür waren die Zünfte, deren Privilegien ihnen gestatteten nach Körpermaßen zu messen.

18. und 19. Jahrhundert

Die Vorschriften von 1787 und 1797 bestätigten im Wesentlichen die Bestimmungen von 1620.

Zur Zeit König Karl IV. wurde mit Dekret vom 26. Januar 1801 bestimmt, dass für Längenmaße die vara de Burgos, für trockene Schüttgüter die halbe fanega von Avila, für Flüssigkeiten der in Toledo übliche cuartillo und für Gewichte die kastilische Mark zugrunde gelegt werden sollten. Von einer Standardisierung der Einheiten in der Region konnte weder nach dieser noch nach der (ersten) offiziellen Einführung des Meters während der Französische Intervention in Mexiko 1867 kaum gesprochen werden. Der zweite Anlauf zur Umstellung auf das metrische System erfolgte zur Jahrhundertwende. Pesos gestückelt in 100 centavos wurden ab 1905 geprägt.

Die Umstellung auf das metrische System begann in Peru und Chile 1848, Spanien 1852 und Costa Rica 1908. Die alten Einheiten, besonders Vara (84 cm) und Quintal (ca. 46 kg) blieben im Handel noch bis weit ins 20. Jahrhundert in Gebrauch.

Regulierung, Eichung

Am 13. Januar 1525 wurde für die Märkte von Mexiko City ein Aufseher (contraste) ernannt, der die Gewichte zu eichen und gegen Gebühr diese zu punzieren hatte. Das Amt wurde jährlich im Januar aufs Neue versteigert, der Ausübende und seine Helfer war üblicherweise Schmiede. Um 1620 kostete diese Lizenz um 600 Pesos ($), ihr Preis stieg später auf etwa 1100. Die Aufseher hatten auch das Recht Strafen bei Verwendung falscher oder nicht standardkonformer Gewichte zu verhängen, jedoch blieb die Vielfalt der gebrauchten Einheiten schwer überschaubar.

Längen- und Flächenmaße

Die Basis der Längenmessung war die vara („Rute“), die von Alfons dem Weisen (X. von Aragon, reg. 1252-84) auf drei römische Fuß (à 29,5 cm) festgelegt worden war. Zu Zeiten Heinrich II. und Alfons XI. wurde die Länge neu definiert. Diese war schon bis zur Reform 1801 als vara de Burgos bezw. „kastilische Rute” der de facto-Standard. Zu Beginn der Kolonialzeit entsprach die legua 3000 pasos de Salomón mithin 4179 m.

Längenmaße
Einheit entspricht Meter
Legua („Meile“) 5000 Varas 4190
Cordel 10 Varas 8,38
Braza; Estado 2 Varas 1,67
Vara („Rute”) 3 Pies,
oder 4 Palmos
0,838
Codo ½ Vara 0,418
Pie 12 Pulgadas,
oder 16 Dedos
0,279
Palmo mayor
Palmo romano
12 Dados 0,2218
Palmo 9 Pulgadas 0,209
Pulgada 12 Líneas 0,233
Dedo 9 Líneas 0,175
Línea 12 Puntos 0,019

Abweichend davon gebräuchlich waren noch palmo menor zu vier Dedos; jeme (13,9 cm) sowie ein Dedo, der aus drei pajas und vier granos zusammengesetzt war. Besonders für Höhenmessungen fand der estado zu 2⅓ Varas Verwendung.

Flächenmaße

Für Landvermessungen und im Bergbau blieb die vara de Toledo (83,59 cm), die in 48 dedos geteilt wurde im Gebrauch. Für Grundstücke im 17. und 18. Jahrhundert wurde die legua in marcas zu je 2⅞ Varas unterteilt. Die cordel hatte hier 50 oder 69 Varas. Im Hausbau waren auch paso de cuadra von zunächst 141, später 150 Fuß Länge üblich.

Einheit (ggf. im Quadrat) entspricht Quadratmeter
Acre 40,468 Ar
Estadal 11,18 m²
Cordel 6,96 m²
Vara 1296 Pulgadas² 0,70 m²
Pie 144 Pulgadas² 0,0775 m²
Palmo 81 Pulgadas² 0,437
Pulgada 144 Líneas² 0,111 m²
Línea 0,0027 cm²
Landgüter

Die Veteranen den Conquista erhielten nach der Eroberung Ländereien zu ihrer Versorgung:[1] Fußsoldaten eine peonia, Berittene eine deutlich größere Caballería

Die häufige Änderung der Maße erlaubte es besonders Großgrundbesitzern sich auf Kosten der indianischen Kleinbauern zu bereichern. Die entstehende Missgunst war als „Landfrage“ einer der Ausgangspunkte für die Revolution von 1911.

Einheit Abmessungen
(Varras)
Hektar
Hazienda 5000 × 25000
(1 × 5 leguas)
8778,05
Sitio de genado mayor 5000 × 5000 1755,61
Sititio de genado menor 3333,3 × 3333,3 780,27
Fundo legal 1200 × 1200 101,12
Solar 1000 × 1000 70,22
Caballería 1104 × 552
(4 suertes)
42,79
Fanega (de sembradura) 376 × 184 3,57
Cuartilla (de sembradura) 250 × 100 1,75
Estajo 100 × 100 0,700
Solar para molin, casa o venta 50 × 50 0,35

Ein Viertel eines Sitios war ein criadero. Besonders in der Frühzeit wurde die Caballería auch anders vermessen. Auch floss die Bodenqualität bei der Vergabe mit ein: tierras de negro war gutes Ackerland, tierras de cojer, war Land das noch ohne Bewässerung auskam, Land für Gartenbauzwecke hieß tierra de panllevar.

Indianerdörfer

Den bestehenden Indianerdörfern wurde ein kollektiver Grundbesitz in Form eines ejido zugestanden. Dieser sollte nach dem Gesetz 500 Quadrat-Varra groß sein, was 1657 auf 600 erhöht wurde.[2] Vielfach wurden jedoch die Ansprüche von den zugewanderten Hazienderos übergangen. Oft war für die Landverteilung die Gemeinde (municipio) zuständig, die die Indianer übervorteilte. Ebenfalls in Gemeindehand blieben die Grundstücke für öffentliche Zwecke (proporio).

Hohlmaße

Einheit (Kubik) entspricht Kubikmeter
Brazada
(für Baumaterial)
8 Vara³ 4,707
Vara 27 Pies³ 0,58848
Pie 1728 Pulgadas³ 0,21796
Palmo 729 Pulgadas³ 0,1059
Pulgada 0,00037
Línea 0,000073

Weiter in Gebrauch waren noch für Holz der estero („Ster“) mit ca. 1 m³, für Brennholz und Holzkohle rechnete man in zontle zu 100 manos („Handvoll“) mit je vier trozos („Brocken“) oder in bracina. Alternative Einheiten dafür waren auch saca, raja, cuerda' und tequio.

Weitere Einheiten existierten für bestimmte Güter. So bulto für Bohnen und Holz. Cacaxtle, tercio und paxtle für Früchte und Zucker; haz für Weizen und Zuckerrohr; ristra und mancuerna für Knoblauch. Die burrada fand sowohl für Brennholz als auch Zucker Verwendung. Bananen wurden per gajo (11 Stück), racimo (60 Stück), tambache (ca. 25 kg) oder atado (ca. 38 kg) gehandelt. Maiskolben zählte man in canasta oder jiquipil. Botijuela (etwa 10 kg) benutzte man für Honig, eine chiquihuite hatte 230 Früchte etc. pp.

Schüttgut (trocken)

Einheit (Kubik) entspricht Liter
Carga 96 Cuartillos
2 Fanegas
181,63
Cahiz 12 Fanegas
Fanega 48 Cuartillos 90,815
Cuartilla 12 Cuartillos 22,704
Almud
Celemín
4 Cuartillos 7,568
Cuartillo 1,892

Theoretisch war die Fanega de Avila das Standardmaß, je nach Herkunft der Händler wurde jedoch oft den Maßen vom Malaga, Oviedo, Bilbao usw. gefolgt.

Um die Verwirrung zu vervollständigen bezeichnete eine Fanega im landwirtschaftlichen Bereich eine rechteckige Fläche von 184×276 Varas (3,57 Hektar).

Weitere zeitweise gebräuchliche Einheiten waren: Zurrón für Weizen, paca für Baumwolle (beide je ca. 45-6 kg). Eine sarta Kaffee oder Chilli wog zwischen 2 und 4 kg. Ein mazo Zucker war ein Kilo, das mano gab 2-2½ kg. Wieviel Schüttgut ein costal, maquila, mogote, pancle, tercio oder saco wirklich enthielt läßt sic nicht mehr klären.

Papier

Papierbogen wurden folgendermaßen gezählt: 10000 waren ein balón zu 20 resmas, welche wieder in 20 manos (25 Stück) geteilt wurden. Fünf Bogen waren ein cuaderno.

Pergament wurde in embotijado zu acht Dutzend gezählt.

Flüssigkeiten

Besonders alkoholische Getränke wurden in botijas gemessen, deren Volumen im Kleinhandel zwischen fünf bis acht Litern schwankte. Gerade für die zahlreichen Maße für Wein und Schnaps lässt sich keine genaue Aussage machen. Gebräuchlich waren: Damazana und Garafa (beide um 20 l), galón (um 3,5 l), damajuana und chochocol (17-20 l), garrafón (17-25 l). Dazu kamen für andere Getränke noch tepachi, cantáro castellana, chinguirito, charaje de piña u.s.w. Ein Fass Branntwein wurde in den Regionen von Cordoba, Orizaba, Jalapa und Coatepec mit 160 'cuartillos, anstatt der sosnt üblichen 150 gerechnet. Quelli eine Einheit für den Schnaps der Eingeborenen hatte 15 l in Oaxaca, aber nur 13,850 im Gebiet von Tehuantepec.

Milch wurde traditionell per azumbre verkauft, dem jedoch 1½ Azumbres Wein entsprachen.

Einheit (Kubik) entspricht Liter
Pipa 6 Barriles 456
Botija
(Großhandel)
435
Barril („Faß“) (10 Jarras) 76
Cántara Öl: 16,14 (de Avila zu 8 Azumbres)
Anderes: 12,56
Jarra („Krug“) 16 oder 18 Cuartillos 8,22
Cuartillo 2 medios 0,456
Öl: 0,562
Medio 4 cuartos 0,228
Hydraulische Maße

Hydraulische Maße waren zur Berechnung des Verbrauchs von Bewässerungsanlagen, Wasserrädern und öffentlichen Brunnen wichtig. Die einem Landbesitzer zustehende Wassermenge wurde durch Vermessung (reconocimiento oder inquisición) bestimmt. Zugrundegelegt wurde der buey („Ochs,“ 9831,2 l/min), der eine Fläche von 1296 Quadrat-Pulgada bewässerte. Der Surco war ein 8 Dedos tiefer Graben, der an der Basis 6 Dedos breit war, was 194,4 l/min entsprächen. Kleinere Einheiten waren: Naranja (64,8 l/min), limón oder real 8,10 l/min (= 18 pajas), merced 2,25 l/min und paja 0,45 l/min = ein cuartillo pro Minute.

Gewichte

Für Zölle im Überseehandel war die tonelada (de buque) die Grundeinheit. Im Zolltarif waren die Relationen bestimmter Güter pro Tonelada (t) fixiert. So entsprachen z.B. 1 t, 10 Säcke Geschirr oder 5 botijas Wein. Paila war eine Einheit für Kupfer. Das Real proyecto de comercio von 1720 berechnete den Zoll auf Kubik-Palmo.

Besonders die carga („Last“) wich regional oder im Bezug auf das jeweilige Gut stark voneinander ab. Für Kalk und Kies enthielt sie 12 Arrobas, bei Sand wurden 14 Arrobas gerechnet, Getreide 16 Arroba und wenn Honig in Oaxaca, Vallodolid oder Mexiko City gemessen wurde, waren es 18 Arrobas. Koschenille wurde beim Export jedoch nur mit 9 Arrobas pro Carga angesetzt.

Edelsteine wurden in Karat (quilate) gewogen, jedoch wurde nicht das weit verbreitete Amsterdamer Karat zu 0,1997 g, sondern ein etwas schwereres von 0,2058 g benutzt.

Einheit entspricht kg
Carretada
oder, Guallín
10 Cargas 1380
Tonelada 86,08 Arrobas 1000
Tonel macho 82,5 Arrobas
(3 Pipas zu 27½ arrobas)
920,2
Carga doble 181,6
Carga 138,0
Getreide: 103,5
Quintal 100 Libras 46,025
Arroba 25 Libras 11,506
Libra 16 Onzas 0,46025
Libra romana 0,3275
Onza 16 Adrames 0,2876
Adrame 3 Tomines 0,0018
Tomín 12 Granos 0,00059
Grano 0,00005

Edelmetallgewichte

Waage für Edelmetalle im Bergwerksmuseum von Pachuca
Hauptartikel: Spanisches Münzwesen

Im Gegensatz zu den Standards auf den Märkten wurden die auf der kastilischen Mark (230,2 g zu 8 Unzen) basierenden Vorgaben für Münzprägungen streng befolgt. Dies führte dazu, dass der mexikanische Dollar („Stück von Achten“), dessen Feingehalt sich in den drei Jahrhunderten seiner Herstellung nur um 7½% verminderte, die dominierende Handelsmünze in den USA (bis 1857) und dem gesamten ostasiatischen Raum (bis 1900-10) blieb.

Apothekergewichte

Die Apothekergewichte folgten der in ganz Europa üblichen Einteilung 12 Unzen pro Pfund, jedoch hatte das zugrundeliegende Pfund nur 345,18 g.


Literatur

  • Barrett, W.; Jugerum and "Caballeria" in New Spain; Agricultural History, Vol. 53, No. 2 (Apr., 1979), S. 423-437
  • Deeds, Susan M.; Land Tenure Patterns in Northern New Spain; Americas, Vol. 41, No. 4 (Apr., 1985), S. 446-461
  • Instrucción para reducir facilmente las pesas y medidas estranjeras; Mexico 1850 (Umrechnungstabellen zum Art. 15 des Zolltarifs vom 4. Okt. 1845; Volltext)
  • Stampa, Manuel Carrera; The Evolution of Weights and Measures in New Spain; Hispanic American Historical Review, Vol. 29, No. 1 (Feb., 1949), S. 2-24
Gesetzessammlungen
  • Actas de cabildo de la ciudad de México; Mexico 1889-1916 (54 Bde.)
  • M. Galván; Ordenanzas de tierras y aguas o sea prontuario geomitrico, judicial para la designación, establecimiento, mensura, amojona'miento y deslinde de las poblaciones …; Mexico 1844
  • Recopilación de eyes de los reinos de las Indias; Madrid 1681

Einzelnachweise

  1. Gesetz 18. Juni 1513; Verordnung des Vizekönigs Mendoza von 1536, ergänzt unter Gastón de Peralta 1574 und 1580.
  2. Bestätigt durch königliches Dekret (cedula) vom 4. Juni 1687

Weblinks


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