Albert Hellwig

Albert Hellwig

Albert Ernst Karl Max Hellwig (* 29. November 1880 in Berlin; † 3. Dezember 1950 in Reutlingen) war ein deutscher Jurist, Kriminalist und Publizist. Er führte im Jahre 1911 den Begriff Schundfilm in die deutsche Literatur ein.

Inhaltsverzeichnis

Studium und juristische Laufbahn

Als Sohn des Eisenbahnoberinspektors Ernst Hellwig und seiner Ehefrau Marie Schönemann besuchte er das Gymnasium in Altona. Danach begann er ein Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Freiburg im Breisgau.[1] Die Promotion zum Dr. jur. erlangte er im Jahre 1907 mit dem Thema Das Urteil im Inoffiziositätsprozeß nach Form, Inhalt und Wirkung. Am Amtsgericht in Frankfurt (Oder) war er als Richter tätig. Danach ging er im Jahre 1919 als Generalreferent für Strafrecht und Strafprozess an das Preußische Justizministerium. Da ihm die Arbeit im Ministerium nicht lag, ließ er sich auf eigenen Wunsch 1921 nach Potsdam als Landgerichtsdirektor versetzen um seine kriminalpsyhologische Studien fortführen und umsetzen zu können.[2] Er war dann lange Jahre Leiter einer Strafkammer. In den dreißiger Jahren wurde er nach Berlin versetzt, wo er bis 1945 im Justizdienst wirkte. Nach dem Krieg ging er nach Darmstadt.

Prozesse und publizistische Tätigkeit

Hellwig wurde der Öffentlichkeit in der Republik durch spektakuläre Prozesse bekannt, wobei er den Vorsitz der Verhandlung führte. Herausragend war der 1930 in Berlin verhandelte Frenzel-Prozess wegen Blutschande.[3]

In der Fachwelt wurde Hellwig durch seine mehr als einhundert Aufsätze in Fachzeitschriften und etwa vierzig selbständigen Veröffentlichungen bekannt. In der internationalen Kriminalistik galt er als Fachmann für Fragen der Parapsychologie und der Kriminaltelepathie. In mehreren Fällen gelang es ihm, bei Schwindlern und Betrügern, die sich als Telepathen und Okkultisten ausgaben, ihre Täuschungsmanöver als Sachverständiger aufzuklären.

Er kämpfte auch für die Anerkennung der Probe der Blutgruppen im Zuge der kriminalistischen Beweisführung, die heftig bei den Kriminologen diskutiert wurde.

Frühzeitig beschäftigte er sich mit dem modernen Medium Film. Er behauptete in seinem Beitrag Schundfilms – Ihr Wesen, ihre Gefahren und ihre Bekämpfung, die Filmwirtschaft schneide das Niveau der Filme so zu, dass sie auch halbzivilisierten Völkern gefielen. Das werde in Deutschland zum Problem, weil das Hauptkontingent der Kinobesucher nicht verständig genug sei, um sich und ihre Kinder vor den Gefahren des Schundfilms zu bewahren. In Revolution und Lichtspielreform schrieb er 1919 mit Blick auf gerade erschienene frühe Aufklärungsfilme, das Volk wisse sittliche Freiheit des Handels und Zügellosigkeit nicht zu unterscheiden. Der Staat könne deshalb derartige erziehungswidrige Ungeheuerlichkeiten nicht dulden.[4]

Schriften

  • Erbrechtsfeststellung und Rescission des Erbschaftserwerbes - Beiträge zur Lehre von der querela inofficiosi testamenti des klassischen römischen Rechtes, Leipzig 1908, Neuauflage 1970
  • Verbrechen und Aberglaube, 1908
  • Schundfilms - Ihr Wesen, ihre Gefahren und ihre Bekämpfung, Halle (Saale) 1911
  • Rechtsquellen des öffentlichen Kinematographenrechts. Systematische Zusammenstellung der wichtigsten deutschen und fremden Gesetze und Gesetzentwürfe, Ministerialerlasse, Polizeiverordnungen. Aus amtlichen Material gesammelt und mit Einleitung, kurzen Erläuterungen und einem Sachregister versehen, Mönchengladbach 1913
  • Kind und Kino, 1914+
  • Moderne Kriminalistik - Aus Natur und Geisteswelt, 1914
  • Aktenmäßige Fälle über Schundliteratur und Schundfilms als Verbrechensanreiz, in: Der Gerichtssaal, Jg. 84, 1916, S. 402[5]
  • Zum Problem der Tatbestandsdiagnostik, in: Der Gerichtssaal, Jg. 84. 1916, S. 432[6]
  • Weltkrieg und Aberglaube, 1916
  • Lichtspielgesetz vom 12. Mai 1920 nebst den ergänzenden reichsrechtlichen und landesrechtlichen Bestimmungen, Berlin 1921
  • Okkultismus und Verbrechen, 1929
  • Brandstiftungen und Brandursachen : dieTechnik ihrer Ermittlung mit Karl August Tramm und Rhode, Kiel 1933 und Berlin (Selbstverlag) 1934 als 2. verbesserte Auflage
  • Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandsermittlungen, Berlin 1944
  • Revolution und Lichtspielreform, in: Hochland 16 (19), S. 635-638

Einzelnachweise

  1. Herrmann A.L. Degener, Wer ist's?, Berlin 1935
  2. Biographische Daten; Fritz Hartung: Jurist unter vier Reichen, Köln, Berlin, Bonn, München 1971, S. 63f.
  3. Bild von Hellwig (in der Mitte) während der Urteilsverkündung im Frenzel-Prozess
  4. Jürgen Kniep: Keine Jugendfreigabe! (2010), S. 29 und S. 33
  5. Text des Artikels
  6. Text des Artikels

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