Adolf Laufs

Adolf Laufs

Adolf Laufs (* 18. November 1935 in Tuttlingen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er gilt als Doyen des Medizinrechts.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Adolf Laufs, Sohn aus einer Arztfamilie, studierte ab 1955 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie an der Freien Universität Berlin und der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In Freiburg wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Arminia Freiburg im Breisgau im CV. 1961 wurde er bei Hans Thieme in Freiburg mit der Dissertationsschrift "Die Verfassung und Verwaltung der Stadt Rottweil 1650-1806" zum Dr. iur. promoviert. 1963 absolvierte er seine zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart und war in Tuttlingen als Rechtsanwalt tätig. 1968 habilitierte er sich in Freiburg mit der Schrift "Der schwäbische Kreis. Studien über Einigungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit".

1969 erhielt er einen Ruf als Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, zudem Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft. Von 1979 bis 1982 war er Rektor der Heidelberger Universität. 1984 wechselte er an die Eberhard Karls Universität Tübingen, kehrte aber 1988 wieder nach Heidelberg zurück. 1998 war er Mitgründer und Mitdirektor des Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB).

Wirken

Adolf Lauf engagierte sich zudem bei dem Aufbau der Universität Trier und Universität Konstanz. 1998 ist er Mitinitiator des Ladenburger Manifest, einer Protestnote des Deutschen Juristentages zu Auswüchsen der Universitätsreformen. 1992/1993 war er in den Aufbau der juristischen Fakultät der TU Dresden involviert.

Zahlreiche Engagements außerhalb der Universität verdanken Laufs ihre Beständigkeit. Er war langjährig Vorsitzender der Akademiekommission für das Deutsche Rechtswörterbuch. Von 1978 bis 2000 war er Vorstandsmitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, die unter anderem den Historischen Atlas von Baden-Württemberg herausgibt. Er war Gründungsmitglied und von 1990 bis 1992 Präsident der Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR). Er gehört langjährig den Ethikkommissionen der Universitäten in Heidelberg und Tübingen an, bis 2003 zudem der Ethikkommission der Landesärztekammer Stuttgart. Bis 2002 war er Mitglied der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten.

Laufs hat zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht. Maßgeblich waren sein 1983 zusammen mit Bernd-Rüdiger Kern erschienenes Werk "Die ärztliche Aufklärungspflicht" und 1992 "Fortpflanzungsmedizin und Arztrecht". Standardwerk in Wissenschaft und Rechtsprechung ist das mit Wilhelm Uhlenbruck verfasste "Handbuch des Arztrechts". Er war 1982 Mitherausgeber, 1985 Schriftleiter, später Autor für die Fachzeitschrift Medizinrecht (MedR).

Ehrungen und Auszeichnungen (Auswahl)

Literatur

  • Bernd-Rüdiger Kern, Elmar Wadle, Klaus-Peter Schroeder, Christian Katzenmeier:"Humaniora: Medizin - Recht - Geschichte: Festschrift für Adolf Laufs zum 70. Geburtstag", Springer Berlin 2005, ISBN 3-54028-439-7
  • Prof. Dr. iur. Dr. iur. h.c. Adolf Laufs zum 70. Geburtstag in MedR Medizinrecht, Springer, Volume 23, Number 11 / November 2005, ISSN 0723-8886 (Print) 1433-8629 (Online)[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „Prof. Dr. iur. Dr. iur. h.c. Adolf Laufs zum 70. Geburtstag“

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