Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei

Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei

Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei (tschechisch Odsun (wörtlich: „Abschiebung“, auch „Abtransport“[1], heutzutage daneben auch vyhnání – ‚Vertreibung‘) betraf bis zu drei Millionen Deutsche und kollaborante Tschechen aus der Tschechoslowakei in den Jahren 1945 und 1946. Der Vorgang richtete sich in geringerer Intensität auch gegen die Ungarn in der Südslowakei.

Die sudetendeutsche Bevölkerung (der Begriff fasst Deutschböhmen und Deutschmährer auch außerhalb des Sudetenlandes zusammen) wurde 1945/1946 unter Androhung und teilweiser Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Laut dem Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen wie Immobilien, namentlich die Vermögensrechte der deutschen Einwohner, konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.

Inhaltsverzeichnis

Politischer Sprachgebrauch

Die Kommunistische und postkommunistische Geschichtsschreibung wie auch die gegenwärtigen Staatsorgane und die Mehrheit der Tschechen benutzen für diese Vorgänge überwiegend die Ausdrücke „Abschiebung“ oder „Aussiedlung“ (tschech. odsun, vysídlení).

Peter Glotz hat in seinem Buch Die Vertreibung die menschenrechtliche Problematik aus deutscher Sicht thematisiert. Unter diesem Aspekt erscheinen die Begriffe „Abschiebung“ und „Aussiedlung“ als Euphemismen.

Tschechen und Deutsche konnten sich bis heute nicht auf eine gemeinsame Bezeichnung für die Deportationen einigen: Wer über Abschiebung oder Aussiedlung spricht, wird von Deutschen meist als Verharmloser des Vorgangs angesehen; in ihren Augen erscheint ausschließlich der Begriff Vertreibung angemessen. Tschechen beziehen sich hingegen auf die Vorgeschichte des Vorgangs, die vielen von ihnen die Entfernung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als angemessen erscheinen ließ. Sie wählen daher andere Begriffe statt den ihrer Auffassung nach ungerechtfertigten oder eine moralische Verurteilung implizierenden Begriff „Vertreibung“.

Im Englischen sowie im Potsdamer Abkommen wurde der technische, das tatsächliche Geschehen ausblendende Ausdruck „transfer“ benutzt, der in diesem Kontext im Tschechischen kein entsprechendes Äquivalent hat, – nur ungefähr nähert sich ihm der Ausdruck „přesun“.

Vorgeschichte der Vertreibung

19./20. Jahrhundert

Böhmen und Mähren hatten bis 1806 zum Heiligen Römischen Reich gehört. 1848 war es für manche Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung überraschend, dass tschechische Wahlkreise des Kaisertums Österreich keine Abgeordneten nach Frankfurt entsenden wollten, weil sie sich Böhmen und Mähren nicht als Teile eines geeinten Deutschland vorstellen konnten.

Von Radikalen beider Seiten gab es bereits damals erste Vorstellungen bzw. Pläne dazu, die nationale Frage in den beiden österreichischen Kronländern menschenrechtswidrig zu lösen: durch die Vertreibung der Deutschen oder der Tschechen aus Böhmen und Mähren. Diese Haltung wurde aber nur von einer sehr kleinen Minderheit beider Nationalitäten vertreten.

Im Zuge des wachsenden Nationalismus seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts gewannen solche Überlegungen in radikalen Kreisen von Deutschen und Tschechen deutlich an Raum. Viele altösterreichische Deutsche wollten den Tschechen nicht völlige sprachliche und politische Gleichberechtigung einräumen (siehe: Badeni-Krawalle), jüngere tschechische Politiker wollten Böhmen und Mähren nicht mehr von Wien aus regieren lassen, sondern die Innenpolitik der Länder der böhmischen Krone ebenso autonom gestalten wie die Magyaren seit 1867 die der Länder der ungarischen Krone gestalten konnten (dies hätte die Deutschböhmen und -mährer in die Position einer ethnischen Minderheit versetzt). Dennoch blieb die Forderung nach einer Vertreibung der anderen Volksgruppe aus Böhmen und Mähren bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts eine Minderheitenposition.

1938–1945

Die gravierenden Ereignisse ab 1938 mit dem Münchner Abkommen, der im März 1939 erfolgten völkerrechtswidrigen Besetzung der sogenannten „Rest-Tschechei“ und der Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren durch das nationalsozialistische Deutsche Reich änderten das Bild grundlegend. Nach übereinstimmenden Quellen hat Exilpräsident Edvard Beneš bereits während des Krieges die Zustimmung der Alliierten zu einem großen „Bevölkerungstransfer“ erreicht; Beneš hat 1943 in Moskau Stalins Zustimmung im persönlichen Gespräch mit ihm erhalten.[2] Die Zustimmung wurde geheimgehalten.

Großbritannien gab Beneš den Rat, auf das Schuldprinzip zu verzichten. Außenminister Anthony Eden warnte im Herbst 1942 (!) davor, die Anwendung des Schuldprinzips könnte „das eventuell wünschenswerte Ausmaß von Bevölkerungsverschiebungen begrenzen“.[3] Die USA hatten ebenfalls keinen Einwand gegen „die Eliminierung der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei“.[4]

Im Oktober 1943 äußerte Edvard Beneš in London in kleinem Kreis:

Den Deutschen wird mitleidlos und vervielfacht all das heimgezahlt werden, was sie in unseren Ländern seit 1938 begangen haben.

Militärbefehlshaber Sergej Ingr rief im November 1944 in der BBC auf:

Schlagt sie, tötet sie, lasst niemanden am Leben.[5]

Die antideutsche Stimmung wuchs nach tschechischen Quellen zufolge, zusammen mit der Meinung über die Unerlässlichkeit der massiven Zwangsabschiebung, im Inlands- und Auslandswiderstand sowie in der Mehrheit der tschechischen Gesellschaft schrittweise während der deutschen Okkupation der Tschechoslowakei. Sie kulminierte im Mai 1945, so dass vielen Tschechen weiteres deutsch-tschechisches Zusammenleben als unmöglich erschien.

Auslöser für die sofort nach Kriegsende beginnende Realisierung der Pläne zur Massendeportation war wiederum Beneš, der nun auch für die formaljuristische Basis des Vorgangs sorgte, vorerst durch Präsidialdekrete, bald durch parlamentarisch beschlossene Gesetze.

Bei einer Rede am 12. Mai 1945 in Brünn sagte Beneš, dass „wir das deutsche Problem in der Republik definitiv ausräumen müssen“ (tschech. Original: německý problém v republice musíme definitivně vylikvidovat), und vier Tage darauf auf dem Altstädter Ring in Prag, dass „es nötig sein wird, vor allem kompromisslos die Deutschen in den tschechischen Ländern und die Ungarn in der Slowakei zu eliminieren“ (tschech. Original: bude třeba vylikvidovat zejména nekompromisně Němce v českých zemích a Maďary na Slovensku). Solche Äußerungen verstanden vor allem junge Aktivisten als Einladung zu sofortigem Handeln.

Als Rechtfertigungsgrundlage für den Vorgang wird zumeist Artikel XIII des Protokolls der Potsdamer Konferenz herangezogen, in dem es u. a. heißt:

„Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll.“

Als die Potsdamer Konferenz am 17. Juli 1945 begann, hatte in der Tschechoslowakei die Vertreibung allerdings längst begonnen: Bis dahin war bereits eine Dreiviertelmillion Sudetendeutscher vertrieben worden.[6] Da die Tschechoslowaken zu den Verbündeten der Alliierten gehörten, wurde das Fait accompli „abgesegnet“.

Die „wilden“ Vertreibungen 1945

Gedenktafel an der Linzer Nibelungenbrücke; der Text nimmt indirekt darauf Bezug, dass Oberösterreich nördlich der Donau von der Roten Armee besetzt war.

Die ersten Aussiedlungen Sudetendeutscher waren noch kriegsbedingt: Die deutschen Behörden begannen, da sich die Rote Armee unaufhaltsam näherte, mit der Evakuierung der Deutschen. Der nächste Schritt war der Beginn der sogenannten spontanen Vertreibungen während des Maiaufstandes des tschechischen Volkes, der am 5. Mai 1945, drei Tage vor dem offiziellen Kriegsende, begann.

Die öffentlichen Ansprachen Beneš' am 12. und 16. Mai, in denen er die Entfernung der Deutschen als absolute Notwendigkeit erklärte, bildeten sodann den entscheidenden Impuls zur Intensivierung den „wilden Vertreibungen“ (tschech. divoký odsun), bei der es zu brutalen Exzessen und mörderischen Angriffen gegen Deutsche kam. Zwischen Kriegsende und der praktischen Umsetzung des Potsdamer Kommuniqués (Protokoll) sind durch diese sogenannten wilden Vertreibungen bereits an die 800.000 Deutsche – viele mussten nach Österreich – ihrer Heimat beraubt worden. Aufgrund des Beneš-Dekretes 108 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der deutschen Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.[7][8][9]

Um die Täter nicht vor Gericht stellen zu müssen, wurde in der Provisorischen Nationalversammlung am 8. Mai 1946 ein Straffreiheitsgesetz für im „Freiheitskampf“ zwischen 30. September 1938 und 28. Oktober 1945 begangene Straftaten beschlossen.[10]

Ereignisse im Sommer 1945

  • Landskron/Lanškroun, 17.–21. Mai 1945: „Strafgericht“ an den deutschen Einwohnern der Stadt mit am ersten Tag 24 Ermordeten und insgesamt um die 100 Todesopfern.
  • Todesmarsch aus Brünn/Brno, 30.–31. Mai 1945: Vertreibung von 20.000 bis 35.000 Deutschen. Wahrscheinlich etwa 5000 Tote, davon 459 im Lager Pohořelice / Pohrlitz, etwa 250 Tote auf dem Marsch bis zur österreichischen Grenze und weitere 1.062 Tote auf dem Weg weiter nach Wien. Die meisten kamen infolge schlechter Versorgung und Krankheiten um.
  • Postelberg/Postoloprty und Saaz/Žatec, 31. Mai–15. Juni 1945: 1947 von einer Untersuchungskommission des tschechoslowakischen Parlaments behandelt, wobei an Ort und Stelle große Zustimmung der Bevölkerung zum Massaker (als "verdiente Vergeltung" für die Rohheiten der Deutschen) erhoben wurde; 763 Leichen im August 1947 aus Massengräbern exhumiert und verbrannt, davon 5 Frauen und 1 Kind; insgesamt rund 2.000 Tote, ermordet von der 1. tschechoslowakischen Division unter General Spaniel (Je weniger von ihnen übrig bleiben, umso weniger Feinde werden wir haben).[11][12][13]
  • Totzau/Tocov, 5. Juni 1945: 32 Ermordete[14].
  • Podersam/Podbořany, 7. Juni 1945: 68 Ermordete.
Gedenkstein für die Opfer des Todesmarsches von Komotau nach Mahlteuern am 9. Juni 1945 in Deutschneudorf
  • Komotau/Chomutov, 9. Juni 1945: 12 Menschen wurden im Ort getötet. Beim Todesmarsch starben weitere 70 Menschen. Im Lager Sklárna wurden 40 Menschen ermordet. Außerdem wurden einige Menschen von Soldaten aus dem Lager geholt und an einem anderen Ort ermordet. Insgesamt etwa 140 Todesopfer.
  • Duppau/Doupov, Juni 1945: 24 Ermordete[15].
  • Ober Moschtienitz bei Prerau/Horní Moštěnice u Přerova, Höhen Švédské šance, Nacht von 18. auf 19. Juni 1945: 265 Ermordete, davon 71 Männer, 120 Frauen und 74 Kinder. Der älteste Ermordete war 80 Jahre alt, das jüngste war ein 8 Monate altes Baby. Sieben Menschen konnten flüchten.
  • Jägerndorf/Krnov; erste wilde Vertreibung am 22. Juni 1945. Fußmarsch vom Lager am Burgberg über Würbenthal, Gabel, Gabel-Kreuz, Thomasdorf, Freiwaldau, Weigelsdorf, Mährisch-Altstadt bis Grulich. Dann im offenen Eisenbahnwaggon bis Teplitz-Schönau. Anschließend wieder Fußmarsch bis zur Grenze nach Sachsen bei Geising im Erzgebirge.[16]
  • Aussig an der Elbe/Ústí nad Labem, 31. Juli 1945: etwa 80–100 Ermordete; Quellen nennen 30–700, selten sogar über 2.000 Ermordete.[17]
  • Taus/Domažlice: etwa 200 Ermordete

Beneš’ Versprechen

Edvard Beneš versprach daraufhin am 14. Oktober 1945 in einer Rede in Mělník, deren Inhalt vermutlich auch im Ausland registriert werden sollte, humanes, moralisches Vorgehen:

„In der letzten Zeit werden wir jedoch in der internationalen Presse kritisiert, dass der Transfer der Deutschen in einer unwürdigen, unzulässigen Weise durchgeführt wird. Wir tun angeblich dasselbe, was die Deutschen uns taten; wir beschädigen angeblich unsere eigene Nationaltradition und unseren bisher untadeligen Ruf. Wir machen angeblich einfach die Nazisten in ihren grausamen, unzivilisierten Methoden nach.
Mögen diese Vorwürfe in Einzelheiten wahr sein oder nicht, ich erkläre ganz kategorisch: Unsere Deutschen müssen ins Reich weggehen und sie werden in jedem Fall weggehen. Sie werden wegen ihrer eigenen großen moralischen Schuld, ihrer Vorkriegswirkung bei uns und ihrer ganzen Kriegspolitik gegen unseren Staat und unser Volk weggehen. Die, die als unserer Republik treu gebliebene Antifaschisten anerkannt werden, können bei uns bleiben. Aber unser ganzes Vorgehen in der Sache ihrer Abschiebung ins Reich muss human, taktvoll, richtig, moralbegründet sein. […] Alle untergeordneten Organe, die sich dagegen versündigen, werden sehr entschieden zur Ordnung gerufen werden. Die Regierung wird in keinem Fall erlauben, dass der gute Ruf der Republik durch unverantwortliche Elemente beschädigt wird.“

Die „Aussiedlung“ ab 1946

Die offizielle Abschiebung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei begann im Januar 1946. Während dieses Jahres wurden rund 2.256.000 Menschen ausgesiedelt, großteils nach Deutschland, zu einem kleinen Teil auch nach Österreich. Ausgenommen von der Abschiebung waren lediglich Personen, die unter Zugrundelegung der als „Beneš-Dekrete“ bezeichneten Präsidialdekrete unentbehrliche Facharbeiter oder nachweislich Gegner und Verfolgte des Nationalsozialismus gewesen waren, wie z. B. sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer.

Auswirkungen

Die 1945/46 erfolgte Vertreibung von etwa drei Millionen Deutschböhmen und Deutschmährern war nach den Auswirkungen der „Westverschiebung“ Polens, die fünf Millionen Deutsche betraf, der größte Bevölkerungstransfer der Nachkriegszeit in Europa. Rund 250.000 Deutsche durften mit begrenzten Bürgerrechten bleiben. 1947 und 1948 wurden aber viele von ihnen zwangsweise in das Landesinnere umgesiedelt. Die offizielle Begründung lautete: „Umsiedlung im Rahmen der Zerstreuung der Bürger deutscher Nationalität” (im Original: Přesun v rámci rozptylu občanů německé národnosti).

Die Vertreibung hatte folgende unmittelbaren Auswirkungen:

  • Die tschechischen Grenzgebiete waren nunmehr wesentlich dünner besiedelt als zuvor, insbesondere die ländlichen Gebiete. Weil nicht genug tschechische und slowakische Siedler aus anderen Landesteilen nachrücken konnten, sank in den ehemaligen Sudetengebieten nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die Produktivität der dort angesiedelten traditionellen Industriezweige.
  • Das Fehlen von Millionen Deutscher, die größtenteils antikommunistisch eingestellt waren, erleichterte die Machtübernahme durch die Kommunisten 1948 und die Eingliederung der Tschechoslowakei in den Ostblock. Die Kommunisten konnten durch ihre aktive Rolle bei der Verteilung des konfiszierten deutschen Eigentums zusätzliche Wähler gewinnen und zugleich ein Feindbild schaffen: die ausgesiedelten Deutschen, gegen deren Revanchismus und Geschichtsrevisionismus der Tschechoslowakei nur ein enges Bündnis mit der Sowjetunion helfen könne.[18]
  • In Deutschland, in geringerem Ausmaß auch in Österreich, wurden heimatvertriebene Sudetendeutsche für lange Zeit ein politischer Faktor: Ein Teil der Vertriebenen bzw. ihrer Nachkommen bildet die Sudetendeutsche Landsmannschaft, einen Interessenverband, der sich selbst als „überparteiliche und überkonfessionelle Volkstumsorganisation der Sudetendeutschen in der Vertreibung“ (Vertreibung: tschech. vyhnání) bezeichnet. Wie andere Landsmannschaften vertriebener Deutscher hatte auch diese lange Zeit Probleme, die Verbrechen der eigenen Seite konkret zu benennen.

Bemerkenswert ist, dass die Vertreibungen in den damals noch freien Medien und in der Öffentlichkeit der Tschechoslowakei nicht diskutiert wurden und im Wesentlichen auch nicht kritisiert worden sind. Im Gegenteil: Die Zeitung der Katholischen Volkspartei, Lidová demokracie, beschuldigte die Vereinigten Staaten, sie zeigten „zuviel Freundlichkeit“ gegenüber den Sudetendeutschen. Viele Tschechoslowaken waren noch Jahrzehnte später der Auffassung, der „Abschub“ sei eine nicht zu diskutierende Naturgewalt gewesen, zu der es keine Alternative gegeben habe.

Erst 1978 vertraten Exponenten der Charta 77 die Meinung, die Entrechtung der Deutschen sei die erste Stufe einer allgemeinen Entrechtung der gesamten tschechoslowakischen Bevölkerung gewesen. Im gleichen Jahr publizierte der slowakische Historiker Jan Mlynarik unter dem Pseudonym Danubius seine in der Tschechoslowakei heftigst kritisierten „Thesen zur Vertreibung“, in denen er diese als „Frucht der totalitären Diktaturen“ und als „unser offenes, umgangenes und häufig peinlich interpretiertes Problem“ bezeichnete.[19]

Alena Wagnerová[20] schreibt in einer Rezension: „Die kollektive Vertreibung der Sudetendeutschen ist ein in Tschechien nach wie vor tabuisiertes Thema der Weltkriegsgeschichte. Nun wagt sich mit Radka Denemarková eine jüngere Autorin in bewegender Weise an das Tabuthema.“ Sie bezieht sich auf den 2006 erschienenen und 2007 mit dem tschechischen Literaturpreis Magnesia Litera[21] ausgezeichneten Roman Peníze od Hitlera (wörtlich: Geld von Hitler) der 1968 geborenen Autorin, 2009 in deutscher Übersetzung unter dem Titel Ein herrlicher Flecken Erde[22] erschienen.

In einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung 1991 erfolgte, kam der Völkerrechtler Felix Ermacora zum Ergebnis (Zitat):

„Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg widersprach nicht nur der in der Atlantik-Charta und dann in der Charta der UN verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind.“[23]

Der frühere tschechoslowakische und tschechische Staatspräsident Václav Havel sagte 2009 in einem Interview zur Vertreibung:

„Die Wahrheit ist, dass ich die Vertreibung kritisiert habe. Ich war damit nicht einverstanden, mein ganzes Leben lang nicht. Aber mit einer Entschuldigung ist das eine komplizierte Sache. […] So, als ob wir uns mit einem ‚Tut leid‘ plötzlich aus der historischen Verantwortung davon stehlen könnten. Letztendlich haben wir mit der Vertreibung draufgezahlt.“[24]

Opferzahlen

Die 1990 von den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Föderativen Republik, Hans-Dietrich Genscher und Jiří Dienstbier, begründete „Deutsch-Tschechoslowakische Historiker-Kommission“ kam 1997 zu folgendem Ergebnis:

„Die Angaben über die Vertreibungsopfer, d. h. über die Menschenverluste, die die sudetendeutsche Bevölkerung während und im Zusammenhang mit der Vertreibung und zwangsweisen Aussiedlung aus der Tschechoslowakei erlitten hat, divergieren in extremem Maße und sind deshalb höchst umstritten. Die in deutschen statistischen Erhebungen angegebenen Werte streuen zwischen 220.000 und 270.000 ungeklärten Fällen, die vielfach als Todesfälle interpretiert werden, die in bisher vorliegenden Detailuntersuchungen genannte Größe liegt zwischen 15.000 und – maximal – 30.000 Todesfällen.

Die Differenz ist das Ergebnis unterschiedlicher Auffassungen über den Begriff der Vertreibungsopfer. Die Detailforschung neigt dazu, nur die Opfer von direkter Gewaltanwendung und abnormen Bedingungen zu berücksichtigen; dagegen zählt man in Statistiken vielfach alle ungeklärten Fälle zu den Vertreibungsopfern hinzu.

Die voneinander abweichenden Angaben ergeben sich zudem auch aus der Tatsache, dass verschiedene Erhebungs- bzw. Auswertungsmethoden verwendet werden.“[25]

Von 18.816 belegten Opfern der Vertreibungen und der Abschiebung waren 5.596 ermordet worden, 3.411 verübten Suizid, 6.615 kamen in Lagern um, 1.481 bei Transporten, 705 unmittelbar nach dem Transport, 629 bei einer Flucht und bei 379 Toten konnte man keine eindeutige Todesursache zuordnen.

Auf der Grundlage einer Volkszählung, von Rechnungen sowie Schätzungen und mit Rücksicht auf Kriegsverluste, Emigration und Massaker gab das Statistische Bundesamt im Jahre 1958 eine Erklärung heraus, der zufolge „es eine Gegensätzlichkeit in der Anzahl 225.600 Deutsche“ gebe, „deren Schicksal nicht aufgeklärt worden ist“. (Diese Zahl ist mehrmals korrigiert worden und bewegt sich auch in verschiedenen Quellen zwischen etwa 220.000 und 270.000, davon sollen ungefähr 250.000 Sudetendeutsche und 23.000 Karpatendeutsche sein.)

Gegner der von dieser Angabe abgeleiteten These, dass es rund 250.000 in der Vertreibung umgekommene Deutsche gegeben habe, behaupten, es sei falsch, diese Personen zur Gänze als Vertreibungsopfer zu klassifizieren. Die Anzahl der „unaufgeklärte Fälle“ sei viel höher als die Anzahl derer, die bei der Vertreibung und unmittelbar nach der Vertreibung nachweislich ums Leben gekommen sind. Anhänger dieser Version gehen von einer tatsächlichen Opferzahl zwischen 19.000 (gemäß der deutschen Gesamterhebung habe es etwa 5.000 Suizide und über 6.000 Opfer von Gewalttaten gegeben) und 30.000 aus.

Eine selbstständige deutsch-tschechische Historikerkommission hat sich im Jahre 1996 darauf geeinigt, dass bei dem odsun zwischen 20.000 und 30.000 Deutsche ums Leben kamen. Das sei eine von beiden Seiten bestätigte und beglaubigte Zahl. Diese Zahl wird jedoch weiterhin in Zweifel gezogen und in der Literatur findet man immer noch Schätzungen von 20.000 bis zu 270.000 Vertreibungstoten.

Bevölkerungsstatistik

Im Jahre 1930 gab es auf dem Gebiet des heutigen Tschechien 3.149.820 Deutsche. Nach der tschechoslowakischen Volkszählung 1950 lebten 159.938 Deutsche auf dem Gebiet des heutigen Tschechien (und einige Tausend in der Slowakei), 1961 waren es 134.143 (1,4 % der Bevölkerung von Tschechien), im Jahr 1991 48.556; in der jüngsten Volkszählung, 2001, haben sich 39.106 Personen zur deutschen Nationalität bekannt. Die starke Abnahme zwischen 1961 und 1991 wurde wahrscheinlich durch die Emigration Deutscher nach der Zerschlagung des Prager Frühlings 1968 verursacht.

Tschechische Argumente zur „Aussiedlung“

Golo Mann plädierte für ganz Europa dafür, „Ereignisse und Entscheidungen zwischen 1939 und 1947 als eine einzige Unglücksmasse, als eine Kette böser Aktionen und böser Reaktionen zu sehen“[26]. Etwa in diesem Sinn wurde in der Tschechoslowakei zumeist argumentiert, um den „Abschub“ zu erklären.

Die bis heute in Tschechien vorherrschende Auffassung zu den Gründen der Vertreibung der Deutschen aus Böhmen und Mähren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nennt folgende Ursachen aus den Jahren 1938–1945:

  • die Illoyalität eines beträchtlichen Teils der Sudetendeutschen gegenüber der 1918 gegründeten Tschechoslowakischen Republik, kulminierend in den Forderungen der Sudetendeutschen Partei unter Konrad Henlein als Vorsitzendem;
  • den Nationalsozialismus und die durch ihn gegebene existenzielle Bedrohung der tschechischen Nation (die von der zeitgeschichtlichen Forschung bestätigt wird);
  • das Münchner Abkommen von 1938, das der Tschechoslowakei aufgezwungen wurde und von ihr daher nicht als völkerrechtlich gültiger Vertrag angesehen werden konnte;
  • die auf das Münchner Abkommen folgende Aussiedlung, Ermordung und Flucht der tschechischen Bevölkerung aus dem Sudetenland in die „Rest-Tschechei“ (ein Begriff Hitlers; über 150.000 Menschen, davon 115.000 Tschechen und andere etwa 70.000 bis 100.000 Emigranten in der zweiten Welle nach der Beendigung der Besetzung);
  • die 1939 erfolgte Besetzung des verbliebenen tschechischen Gebietes und das NS-Terrorregime im Protektorat Böhmen und Mähren, symbolisiert durch das Massaker von Lidice 1942, mit Massenhinrichtungen, Massenvertreibungen und Konzentrationslagern in den Sudetenländern;
  • die Tatsache, dass die Sudetendeutschen zu Reichsbürgern erklärt wurden, somit nach tschechischer Auffassung 1945 bereits Ausländerstatus hatten, und dass die Mehrheit während des Krieges meist die verbrecherischen deutschen Kriegs- und Machtziele unterstützte.
  • Sudetendeutsche waren oft zweisprachig, beherrschten Deutsch und Tschechisch, und leisteten ab Frühjahr 1939 auf allen Ebenen wesentliche Arbeit für das NS-Regime (Dolmetscher für NS-Machthaber, bei der Gestapo, als Richter, bei der Organisation von Arbeitsdeportationen etc.).
  • Durch die genannten Ereignisse und Haltungen sei, wie die tschechische Seite betont, der pauschale Hass der tschechischen Bevölkerung auf die Deutschen bis 1945 immer stärker angewachsen.
  • Der spontane Beginn der Vertreibung sei eine unmittelbare Reaktion auf die überaus brutale Bekämpfung des tschechischen Aufstands in Prag, Přerov (Prerau) und in anderen Orten Anfang Mai 1945 gewesen.

Deutsche Argumente zur Vertreibung

  • In Deutschland und Österreich werden die NS-Verbrechen in Tschechien nicht geleugnet, man wandte sich aber grundsätzlich gegen Kollektivstrafen statt Einzelfallprüfung.[27]
  • Klaus-Dietmar Henke betont, ab Mai 1945 habe „ein Sturm von Vergeltung, Rache und Hass durch das Land“ gefegt. „Wo die Truppen der Svoboda-Armee und die Revolutionsgarden auftauchten, fragten sie nicht nach Schuldigen oder Unschuldigen, sie suchten nach Deutschen.“[28] Somit sind nach deutscher Auffassung auch völlig schuldlose Menschen vertrieben worden. Die damit verbundene Enteignung wird als grundsätzlich rechtswidrig betrachtet.
  • Es wird nicht geleugnet, dass ein Teil der sudetendeutschen Politiker keine Loyalität zur Tschechoslowakischen Republik entwickelt hat, aber darauf hingewiesen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen 1918/1919, dem neuen Staat Deutschösterreich beizutreten, von den tschechischen Politikern grundsätzlich ignoriert und die Verfassung der neuen Republik ohne Einbeziehung der deutschen Volksgruppe geschaffen wurde. Der tschechische Minister Alois Rašin äußerte im November 1918: „Das Selbstbestimmungsrecht ist eine schöne Phrase. Jetzt aber, da die Entente gesiegt hat, entscheidet die Gewalt.“[29]Das ist unser Staat lautete die apodiktische Formel des jungen tschechischen Nationalstaatsbewusstseins. […] Andererseits gab es damals in Ostmitteleuropa kaum eine zweite deutsche Minderheit, die sich wirtschaftlich so frei entfalten und politisch so uneingeschränkt hatte artikulieren können wie die Sudetendeutschen in der ČSR“.[30]
  • Weiters wird daran erinnert, dass sudetendeutsche Politiker 1926–1938 in Regierungen der Tschechoslowakei vertreten waren und dass die kooperationsbereiten Parteien bis 1935 ca. 80 % der sudetendeutschen Stimmen erhalten hatten.[31] 1935 setzte sich allerdings die Sudetendeutsche Partei mit 68 % der sudetendeutschen Stimmen durch.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakei haben 1973 den so genannten Prager Vertrag (oder Normalisierungsvertrag)[32] abgeschlossen und sodann diplomatische Beziehungen aufgenommen. Von sudetendeutscher Seite wurde kritisiert, dass in diesem Vertrag Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen mit keinem Wort erwähnt sind. Allerdings wurden auch die NS-Verbrechen in Tschechien nicht erwähnt; der Vertrag berechtigt niemanden zu Ansprüchen.

Literatur

  • Odsun. Die Vertreibung der Sudetendeutschen: Dokumentation zu Ursachen, Planung und Realisierung einer „ethnischen Säuberung“ in der Mitte Europas 1848/49–1945/46, München 2000
  • Detlef Brandes: Der Weg zur Vertreibung 1938–1945. Pläne und Entscheidungen zum „Transfer“ der Deutschen aus der Tschechoslowakei und aus Polen, 2. überarb. und erw. Aufl., Oldenbourg, München 2005, ISBN 3-486-56731-4 (Google Books)
  • Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte & Theodor Schieder Hgg.: Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, 2 Bände 1957, ISBN 3-423-34188-2[33]
  • Gemeinsame deutsch-tschechische Historikerkommission (Hrsg.): Konfliktgemeinschaft, Katastrophe, Entspannung. Skizze einer Darstellung der deutsch-tschechischen Geschichte seit dem 19. Jahrhundert. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56287-8 (tschechisch und deutsch)
  • Hentschel, E.: Den Opfern zum Gedenken. In: Heimatsbrief Saazerland, Forchheim 1995
  • Tomáš Staněk: Verfolgung 1945. Die Stellung der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien. Wien/Köln 2002 (Übersetzung aus dem Tschechischen), ISBN 3-205-99065-X
  • Tomáš Staněk: Internierung und Zwangsarbeit. Das Lagersystem in den böhmischen Ländern 1945–1948. München 2007 (Übersetzung aus dem Tschechischen), ISBN 978-3-486-56519-5
  • Tomáš Staněk: Poválečné excesy v českých zemích v roce 1945 a jejich vyšetřování, Ústav pro soudobé dějiny AV ČR, Prag 2005, ISBN 80-7285-062-8 (tschechisch)
  • Beneš, Z., Kural V.: Rozumět dějinám. Vývoj česko-německých vztahů na našem území v letech 1848–1948. Gallery pro Ministerstvo kultury ČR, Prag 2002, ISBN 80-86010-60-0 (deutsche Version: Geschichte verstehen, Gallery Praha, 2002, ISBN 80-86010-66-X)
  • Peter Glotz: Die Vertreibung – Böhmen als Lehrstück, Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X
  • Wilhelm Turnwald: Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen, 1951

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Karel Kumprecht: Neubertovy slovníky „Unikum“, Nový Česko-Německý Slovník Unikum, Nakladatel A. Neubert Knihkupec, Prag 1937, S. 319.
  2. Siegfried Kogelfranz: Das Erbe von Jalta. Die Opfer und die Davongekommenen, Spiegel-Buch, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1985, ISBN 3-499-33060-1, S. 132 f.
  3. Klaus-Dietmar Henke: Die Alliierten und die Vertreibung, in: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten: Ursachen, Ereignisse, Folgen, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24329-7, S. 62
  4. Benz: a.a.O., S. 64
  5. Hans-Ulrich Stoldt: Mord im Fasanengarten, in: Der Spiegel, Hamburg, Nr. 36, 31. August 2009, S. 67
  6. Eva Schmidt-Hartmann: Die Vertreibung aus tschechischer Sicht. In: Benz: a.a.O., S. 147
  7. Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Hrsg.): Dokumentation der Vertreibung der deutschen aus Ost-Mitteleuropa: Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei. 2 Bände, Bonn 1957, ISBN 3-89350-560-1
  8. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abt. Präs. 9 Medienservice: Sudetendeutsche und Tschechen, Austria, Reg. Nr. 89905.
  9. Cornelia Znoy: Die Vertreibung der Sudetendeutschen nach Österreich 1945/46, Diplomarbeit, Geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, 1995.
  10. Jörg K. Hoensch: Geschichte der Tschechoslowakischen Republik 1918–1978, Kohlhammer, Stuttgart ²1978, ISBN 3-17-004884-8, S. 116
  11. http://www.heimatkreis-saaz.de/Postelberg_2002/body_postelberg_2002.html
  12. Hans-Ulrich Stoldt: Mord im Fasanengarten, in: Der Spiegel, Hamburg, Nr. 36, 31. August 2009, S. 66 f.
  13. Benz, a.a.O., S. 116 f.: Austreibung aus Saaz
  14. Wilhelm Turnwald:Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen. 1951, S. 472 f.
  15. Wilhelm Turnwald:Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen. 1951, S. 217 f.
  16. Erlebnisbericht Todesmarsch von Teplitz nach Geising, in: Benz, a.a.O., S. 111 f.
  17. Wilhelm Turnwald:Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen. 1951, S. 119 f.
  18. Kogelfranz: a.a.O., S. 132 f.
  19. Eva Schmidt-Hartmann, in: Benz, a.a.O., S. 149 ff.
  20. Alena Wagnerová: Das Karussell der Feindschaft, in: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 281, Zürich, 3. Dezember 2009, S. 50
  21. Wikipedia englisch
  22. Aus dem Tschechischen von Eva Profousová. Deutsche Verlagsanstalt, München 2009, 294 Seiten; Englisch: Money from Hitler, weiters Polnisch und Ungarisch
  23. Felix Ermacora: Die sudetendeutschen Fragen. Rechtsgutachten. Langen Müller Verlag, ISBN 3-7844-2412-0, S. 235.
  24. Der Standard, Wien, 7. Mai 2009, S. 3, Interview von Michael Kerbler und Alexandra Föderl-Schmid in Prag 20 Jahre nach 1989
  25. http://www.collegium-carolinum.de/doku/vdok/hiko-vertr.htm
  26. Golo Mann: Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, 18. Auflage der Sonderausgabe, S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1958, ISBN 3-10-347901-8, S. 969
  27. Leopold Grünwald (Hrsg.): Sudetendeutsche – Opfer und Täter. Verletzungen des Selbstbestimmungsrechtes und ihre Folgen 1918–1982, Junius, Wien 1983, ISBN 3-900370-05-2
  28. Benz: a.a.O., S. 65
  29. Alfred Payrleiter: Österreicher und Tschechen. Alter Streit und neue Hoffnung, Böhlau-Verlag, Wien 1990/2003, ISBN 3-205-77041-2, S. 156
  30. Rudolf Jaworski: Die Sudetendeutschen als Minderheit in der Tschechoslowakei 1918–1938, in: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten: Ursachen, Ereignisse, Folgen, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24329-7, S. 30
  31. Benz: a.a.O., S. 32
  32. Vertrag vom 11. Dezember 1973
  33. Siehe Lemma des Ministeriums zur ganzen Reihe, den Vorarbeiten von Fritz Valjavec seit 1951, deren Aufnahme Theodor Oberländer durchsetzte und zu den versch. Auflagen

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