Erste Kammer

Erste Kammer

In einem Zweikammersystem gibt es eine Erste Kammer und eine Zweite Kammer, zusammen bilden sie das Parlament. Von welcher Art dabei die „Erste“ Kammer ist, hängt vom jeweiligen Land ab. Auch die Namen für die Kammern können verschieden sein.

Historisch ist die Erste Kammer meist diejenige, die einen Bezug zum Adel oder föderale Interessen hat. So gesehen wäre das Oberhaus die Erste Kammer Großbritanniens. Die Zweite Kammer ist dementsprechend die vom Volke (direkt) gewählte Kammer. In der Politikwissenschaft hingegen neigt man dazu, als Erste Kammer diejenige zu bezeichnen, die die mächtigere ist. Dabei handelt es sich dann in der Regel um die vom Volke gewählte Kammer, die auch den entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung hat. Bei dieser Sichtweise wäre das Unterhaus in Großbritannien die Erste Kammer.

Niederlande

In den Niederlanden heißen die Kammern des Parlaments, der Generalstaaten, Eerste Kamer und Tweede Kamer. Die Erste Kammer ist die weniger bedeutende, sie kann nur Gesetzen (die von der Zweiten Kammer erarbeitet werden) zustimmen oder sie ablehnen. Sie wird von den Provinzparlamenten gewählt. Nach amerikanischem Vorbild nennen die Niederländer die Erste Kammer sehr häufig Senaat.


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