Bürgschaft

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage in einzelnen Staaten

Literatur

  • Stefan Arnold: Die Bürgschaft auf erstes Anfordern im deutschen und englischen Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 9783161495502.
  • Virginia Demuro: Die persönlichen Kreditsicherheiten im italienischen und deutschen Recht : eine rechtsvergleichende Untersuchung. Hartung-Gorre, Konstanz 2008, ISBN 978-3-86628-192-9.
  • Christian Förster: Die Fusion von Bürgschaft und Garantie: eine Neusystematisierung aus rechtsvergleichender Perspektive. Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150277-4.
  • Trevor C. Hartley: Das Bürgschafts- und Garantierecht im Vereinigten Königreich und in Irland. Amt für Amtliche Veröff. der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel 1977.
  • Axel Thoß: Bürgenschutz im österreichischen und deutschen Recht. Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2314-3.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Bürgschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH. Abgerufen am 11. September 2010.

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  • Bürgschaft — (Fidejussio, nach älterem Römischen Recht mit drei Unterarten, der Sponsio, Fidepromissio u. Fidejussio im engeren Sinne), der Vertrag, durch welchen Jemand accessorisch zur Sicherheit des Gläubigers der Verbindlichkeit eines Anderen beitritt u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgschaft — (Fidejussĭo), Vertrag, durch welchen sich jemand (Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeit eines andern, wenn dieser sie nicht selbst erfüllen sollte, einzutreten; der ursprünglich Verpflichtete bleibt hierbei der Hauptschuldner. Rück B., das …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgschaft — Bürgschaft, Verpflichtung für die Schuld eines Anderen auf den Fall. daß letzterer nicht zahlen kann. Der Creditor erhält oft für den Fall der Insolvenz des Bürgen noch einen zweiten subsidiären Bürgen. Ebenso sichert sich der Bürge seinerseits… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bürgschaft — ↑Affidavit, ↑Aval, ↑Garantie, ↑Kaution …   Das große Fremdwörterbuch

  • Bürgschaft — Sicherheit * * * Bürg|schaft [ bʏrkʃaft], die; , en: das Bürgen, das Haften für jmdn.: eine Bürgschaft übernehmen. * * * Bụ̈rg|schaft 〈f. 20〉 1. Sicherheit, Haftung für jmdn. durch einen Bürgen 2. der Vertrag darüber ● Bürgschaft leisten; die… …   Universal-Lexikon

  • Bürgschaft — ›Jemandes Bürge sein‹, Für jemand Bürgschaft leisten: für jemanden einstehen mit Leib, Leben und Habe. Schon in der Bibel findet der Bürge häufig Erwähnung: »Ich verbürge mich für ihn ...« (Gen 43, 9; »Mein Sohn, hast du deinem Nächsten… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Bürgschaft — 1. Wer Bürgschaft leistet, dem droht Verderben. »Bürgschaft bringet dir Leid, so warnt der Milesier Thales.« (Voss.) Holl.: Die borg blijft, bewijst liefde, en ontvangt somtijds leedwezen. – Die borg blijft, geeft den sleutel van zijn goed… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bürgschaft — Bụ̈rg·schaft die; , en; 1 eine Garantie, die jemand für jemanden / etwas abgibt <für jemanden / etwas (eine) Bürgschaft leisten> 2 eine Summe Geld, mit der jemand für jemanden bürgt <eine hohe Bürgschaft übernehmen> 3 Jur; ein Vertrag …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bürgschaft — die Bürgschaft, en (Mittelstufe) Haftung für die Verbindlichkeiten eines Dritten Beispiel: Er hat eine Bürgschaft für ihn übernommen. Kollokation: eine Bürgschaft leisten …   Extremes Deutsch

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