Bürgerversicherung

Bürgerversicherung

Mit dem Begriff Bürgerversicherung oder Volksversicherung werden in Deutschland zumeist Vorschläge für eine Umgestaltung der Krankenversicherung bezeichnet. Die Grundidee der Bürgerversicherung ist, alle Bürger mit allen Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in die Finanzierung der Gesundheitsversorgung einzubeziehen.

Ein Ziel ist, die Einnahmeseite der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern, um so weitere Leistungskürzungen zu verhindern. Zum anderen soll mehr Gerechtigkeit innerhalb dieses Systems erreicht werden. Dagegen steht die Ansicht, dass mehr Wettbewerb der Versicherer auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern würde.

Einige Modelle der Bürgerversicherung wollen das Prinzip auch auf die gesetzliche Rentenversicherung anwenden.

Inhaltsverzeichnis

Konzepte der Bürgerversicherung

Bei der Bürgerversicherung lassen sich generell zwei verschiedene Konzepte unterscheiden:

  • Die „Solidarische Bürgerversicherung“: Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen) ggf. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein. Es ist umstritten, ob die Deckelung der Beiträge für besonders gut Verdienende (Beitragsbemessungsgrenze) aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend ist, da bei einer Pflichtversicherung der Beitrag immer in einem einigermaßen verträglichen Verhältnis zur Leistung stehen müsse. Durch die „Solidarische Bürgerversicherung“ soll die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen so weit verbessert werden, dass weitere Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen vermieden werden können. Dieses Konzept wird unter den derzeit (2006) im Bundestag vertretenen Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken (hier wird auch die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze gefordert) befürwortet. Wenn der Begriff Bürgerversicherung in der Berichterstattung der Medien oder im politischen Diskurs gebraucht wird, ist fast immer diese Form gemeint.
  • Um den rasch populär gewordenen Begriff Bürgerversicherung für den eigenen Standpunkt benutzen zu können, wurde von einigen versucht, ihn auf das Konzept der „Gesundheitsprämie“ auszudehnen. Dabei sollen alle Bürger einen gleichen Betrag (Kopfpauschale, Kopfprämie, Bürgerprämie) in die Versicherung einzahlen. Er kann bei Geringverdienern aus Steuermitteln subventioniert werden. Die Beiträge für Kinder sollen ebenfalls aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dabei sieht das Konzept der Union allerdings vor, dass nur die derzeit gesetzlich Versicherten einbezogen sind. Selbstständige, Beamte und Besserverdienende sollen davon nicht direkt betroffen werden, allerdings den Solidarausgleich (kostenlose Mitversicherung der Kinder, Unterstützung für Einkommensschwache) über die Einkommenssteuer (die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt) mitfinanzieren.

Bürgerversicherung (mit Beitragsbemessungsgrenze) und Gesundheitsprämie sind entgegen der allgemein verbreiteten Auffassung durchaus keine absoluten Gegensätze. In der politischen Auseinandersetzung wird auch über eine Mischform diskutiert.

Streitfragen

Die eigentlichen Streitfragen sind[1]:

  • ob künftig alle Bürger in ein Krankenversicherungssystem einbezogen werden sollen, oder ob es weiterhin ein Nebeneinander unterschiedlicher Krankenversicherungssysteme (Gesetzliche Krankenversicherung gg. Private Krankenversicherung) geben soll,
  • ob der Einkommensausgleich über einkommensabhängige Beiträge (auf einer gegenüber der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung erweiterten Bemessungsgrundlage und ggf. mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze) oder aber – bei einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung („Kopfprämien“) – über steuerfinanzierte Zuschüsse an Einkommensschwache erfolgen soll,
  • ob es für Ehepartner und Lebenspartner ohne eigene Einkommen künftig weiterhin eine beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, wenn keine Kinder erzogen oder keine Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden),
  • ob es weiterhin einen quasi-hälftigen Arbeitgeberbeitrag geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) oder über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt vollständig abgeschafft werden soll,
  • ob eine Bürgerversicherung bei Hereinnahme von bisher vorwiegend privatversicherten Selbstständigen, Beamten, Zins- und Mieteinnehmern, die lebensalterentsprechend und versicherungstechnisch eher "schlechte Risiken" darstellen, überhaupt mit angemessenen Beiträgen zu betreiben ist [alle neu Hinzukommenden erwerben ja eigenständige Ansprüche auf Gesundheitsleistungen bzw. Erstattung der Kosten hierfür] und
  • ob in der Krankenversicherung eigenständige Elemente der Kapitaldeckung eingeführt werden sollen oder nicht.

Siehe auch

Literatur

Quellen

  1. „Streitfragen“ etwas modifiziert nach: Klaus Jacobs, Bernhard Langer, Anita B. Pfaff, Martin Pfaff: Bürgerversicherung versus Kopfpauschale - Alternative Finanzierungsgrundlagen für die Gesetzliche Krankenversicherung. Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2003, PDF

Weblinks


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