Bürgersolaranlage

Bürgersolaranlage

Als Bürgersolaranlage oder Bürgerkraftwerk bezeichnet man in der Regel eine von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene Photovoltaikanlage, seltener auch eine Solarthermie-Anlage. Es handelt sich dabei um eine Beteiligungsgemeinschaft, in der die Beteiligten Beiträge investieren, die zur Schaffung einer gemeinsamen Solaranlage genutzt werden.

Motivation

Die Motivation der Betreiber von Bürgersolaranlagen liegt typischerweise in dem Wunsch erneuerbare Energien zu fördern, und häufig auch in dem Ziel, eine auf 20 Jahre gut gesicherte Kapitalanlage zu tätigen. Diese Sicherheit wird in Deutschland durch die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich gesicherte Einspeisevergütung gewährleistet.[1] Zusätzliche Sicherheiten können durch Herstellergarantien und sogenannte Allgefahrenversicherungen erreicht werden. Die Dachflächen, die durch die Bürgersolaranlagen genutzt werden, stehen oft im Besitz der Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, oder auch von Industrieunternehmen, die durch die Bereitstellung entsprechender Flächen an der Energiewende mitwirken wollen und eine Pacht erhalten.

Organisation

Bürgersolaranlagen werden häufig in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, seltener einer KG oder einer Genossenschaft (siehe Bürgerenergiegenossenschaft) betrieben. Dabei ist oft ein (manchmal gemeinnütziger) Verein oder eine Bürgerinitiative der Initiator, der die Beteiligungen organisiert und zusätzlich absichert.[1] In einigen Fällen haben Bürgersolar-Vereine auch eine GmbH als Betreibergesellschaft gegründet, wie zum Beispiel der Greencity e. V. in München oder der Bürgerkraftwerke e. V. im Saarland.

Die Gesellschafter beteiligen sich üblicherweise zu Beginn mit einer Geldeinlage. Die Rückzahlung des Beitrags sowie einer Verzinsung erfolgt aufgrund der Gewinne durch den Verkauf des erzeugten Stroms, dessen Preis durch die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für 20 Jahre gut kalkulierbar ist. Diese Vergütung ist höher als für Strom aus konventionellen Anlagen, weil er aus regenerativen Energien kommt. Oft kann die Investition durch subventionierte Kredite der KfW und anderer Banken finanziert werden. Es ergibt sich für die Gesellschafter ein Überschuss, der nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen anteilig ausgeschüttet wird.

Einzelnachweise

  1. a b Hausgemachte Energie. In: Berliner Zeitung, 27. November 2010

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