Böhmischer Landtag

Böhmischer Landtag

Der Böhmische Landtag, offizielle Bezeichnung: Landtag des Königreiches Böhmen (tschechisch: Sněm království Českého) in Prag war über mehrere Jahrhunderte bis 1913 der Landtag für die Verwaltung des Königreichs Böhmen.

Inhaltsverzeichnis

Stände und Absolutismus

Die Stände Böhmens wählten den polnischen Jagiellonen Vladislav II. 1471 zum König. Im Jahr 1500 wurde die nach dem König benannte Vladislavsche Landesordnung im Landtag verabschiedet. Sie sicherte den böhmischen Herren und Rittern weitgehende politische Mitspracherechte und gilt als älteste geschriebene Verfassung Böhmens. Vorsitzender des Landtags war der Oberstburggraf. Er führte die Geschäfte mit acht vom Landtag nominierten Beisitzern, zwei aus jedem Stand.[1]

Nach der Niederlage der böhmischen Stände in der Schlacht am Weißen Berg 1620 erließ Ferdinand II. die Verneuerte Landesordnung, in der die Monopolstellung der Stände zugunsten der Landesherrschaft verschoben wurde. Trotz dieser Beschränkungen blieb der Landtag mit seinen Ausschüssen, wie dem Landesausschuss, ein wirksames Mittel der politischen Mitentscheidung. In den in der Regel jährlich stattfindenden Sitzungen konnten die Stände über das Mittel der Steuerhoheit dem Landesherren entgegentreten. Alle direkten und indirekten Steuern, ausgenommen Zolleinnahmen blieben in der Steuergewalt der Stände.[2] Der Landtag war also mehr Relikt des ständischen Staates, als Instrument absolutistischer Herrschaft. Schon in den 1630ern war der Landtag wieder Plattform für die Organisation der Opposition und Ort für politische Auseinandersetzungen.[3]

Erst unter der Regierung Maria Theresias wurde die Mitherrschaft der Stände nachhaltig eingeschränkt.[4] Die ständischen Landtage wurden, mit Ausnahme der Jahre 1784–88 unter Josef II., ohne Unterbrechung bis 1848 abgehalten.[5] Am Ende, im Jahr 1848 hatten die Landstände 214 Mitglieder.

Versuch eines gewählten Landtags der böhmischen Länder 1848

Die Märzrevolution erfasste auch Böhmen und gipfelte im Prager Pfingstaufstand. Am 11. März 1848 wurde den kaiserlichen Statthalter eine Petition übergeben, in der auch eine Einberufung und Reform des Landtages gefordert wurde. Dieser sollte gewählt werden und auch Mähren und Österreichisch-Schlesien repräsentieren. Im Verlauf der Revolution bildete sich der Nationalausschuss von 1848, der sich als vorläufige Volksvertretung verstand. Die für den 30. März 1848 vorgesehene Eröffnung der Landstände erfolgte aber nicht. Stattdessen wurden die Stände auf unbestimmte Zeit vertagt. Bereits in dieser frühen Phase wurde das Ringen um demokratische Erneuerung vom Nationalitätenkonflikt überschattet. Der Nationalausschuss war primär Vertreter der tschechischsprachigen Bevölkerung. 28 deutsch dominierte böhmische Städte protestierten schriftlich beim Kaiser und lehnten die Bildung eines böhmischen Landtags ab.

Mit „allerhöchstem Kabinettsschreiben“ vom 8. April 1848 gab der Kaiser den Forderungen nach einem frei gewählten Landtag nach. Die Stadt Prag sollte 12 Abgeordnete wählen, Städte mit mehr als 8000 Einwohnern je zwei und Städte mit mehr als 4000 Einwohnern je einen. Die ländliche Bevölkerung sollte je Vikariat zwei Abgeordnete wählen. Hinzu sollten die Mitglieder der bisherigen Landstände sowie der Rektor sowie die vier Dekane der Fakultäten der Universität Prag und ein Vertreter der Technischen Hochschule Prag kommen. Das Wahlrecht sollte jeder steuerpflichtige Bürger haben. Der Landtag solle das Recht haben, „über alle Landesangelegenheiten zu beraten und zu beschließen“.

Leo von Thun-Hohenstein, der kaiserliche Statthalter in Böhmen erhielt keine Weisungen aus Wien und entschied sich, Landtagswahlen für den 17. und 18. Mai auszuschreiben. Die Wahl konnte jedoch nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Während insbesondere in Prag die Wahl abgelehnt wurde, da das Wahlrecht die alten Privilegien nicht beseitigte, hofften die konservativen Kräfte auf eine Rückkehr der alten Zustände.

Am 26. August wurde der Nationalausschuss verboten. Die Wahl und der Zusammentritt eines Landtags der böhmischen Länder scheiterte, der alte ständische Landtag wurde, als letztes Relikt der böhmischen Selbstbestimmung, aufgelöst. Die gewählten böhmischen Vertreter wirkten im Reichstag mit, konnten aber das Scheitern der 1848er Revolution nicht verhindern.[6]

Gewählter Landtag 1861–1913

Sitz des Landtags seit 1801: das Palais Thun-Hohenstein (heute die Botschaft Italiens)

Das 1860 erlassene Oktoberdiplom und die Februarverfassung von 1861 sahen die Bildung von Landtagen in den Kronländern vor. Aufgrund dieser Vorgaben wurde der böhmischer Landtag im Jahr 1861 wieder zugelassen und erstmals gewählt.

Qua Amt waren Deputierte der Erzbischof von Prag, die Bischöfe von Leitmeritz, Königgrätz und Budweis sowie der Rektor der Prager Universität (ab 1882: beide Rektoren der Prager Universitäten).

Die restlichen der 236 Mitglieder wurden in drei Kurien gewählt:

  • Erste Kurie (Großgrundbesitzer) - 70 Abgeordnete, davon gewählt
  • Zweite Kurie (Städte und Handelskammern) - 87 Abgeordnete; davon gewählt
  • Dritte Kurie (Gemeinden) - 79 Abgeordnete, gewählt von den übrigen Gemeinden.

Während 1848 auf einen Zensus verzichtet werden sollte, war nun ein (im Vergleich moderater) Zensus vorgesehen. Das Wahlrecht setzte eine Steuerzahlung von 10 Gulden voraus.

Der Landtag hatte seinen Sitz seit 1801 im Palais Thun-Hohenstein auf der Prager Kleinseite, das für 1861 adaptiert wurde,[6] während der ständische Landtag davor noch auf der Prager Burg getagt hatte.

Seit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 gehörte Böhmen zum cisleithanischen Teil der Doppelmonarchie. Nach 1867 boykottierten die Tschechen, den Landtag genauso wie den Wiener Reichsrat.[8] 1871 beschloss der Landtag, unter Boykott der deutschen Abgeordneten, die Schaffung einer autonomen Verfassung („Fundamentalartikel“) zum Schutz des gleichen Rechts der böhmischen und der deutschen Nationalität im Königreich Böhmen.[9]

Der österreichische Ministerpräsident Eduard Taaffe erließ am 19. April 1880 Sprachverordnungen. Diese besagten, dass Tschechisch neben Deutsch auch in jenen Territorien Amtssprache wurde, wo die Bevölkerung in ihrer Majorität deutsch war. Außerdem bewog Taaffe den Reichsrat dazu, das Wahlrecht zu erweitern. Die Mindeststeuerleistung („Zensus“), die Männer nachweisen mussten, um das Wahlrecht zu haben, wurde von zehn auf fünf Gulden heruntergesetzt (1901 auf 4 Gulden ermäßigt). Dadurch erhielten die Tschechen 1883 erstmals die Mehrheit im Landtag.[10]

Ab den 1880er Jahren wuchs auf tschechischer wie auf deutscher Seite eine neue Generation nach, die immer mehr auf Konfrontation setzte. Die Jungtschechen (Mladočeši), 1874 gegründet, erreichten bei den Landtagswahlen 1889 und 1891 die Mehrheit. Ihre Wähler wollten die größtmögliche Selbstständigkeit des Landes erreichen und strebten nicht mehr nach einem deutsch-tschechischen Ausgleich, wie ihn die konservativen Alttschechen versuchten. 1893 kam es in Prag zu nationalistischen Gewalttätigkeiten, der Landtag wurde geschlossen und Statthalter Franz von Thun und Hohenstein rief am 12. September 1893 den Ausnahmezustand für die Stadt aus.

Zahlreiche Gesetzentwürfe nationalpolitischen Inhalts wurden dem Landtag vorgelegt und beschäftigten ihn jahrelang, ohne dass es jemals zu einem greifbaren Resultat gekommen wäre.[11] Beschlüsse der tschechischen Mehrheit, wie der 1900 von Karel Kramář eingebrachte Adressentwurf mit der Forderung auf das unbestreitbare Recht des Königreiches auf die selbständige Gesetzgebung und Verwaltung, hatten in der Realität kaum Auswirkungen. Durch die Obstruktion der deutschen Abgeordneten war der Landtag 1903/04 ebenso handlungsunfähig wie der Reichsrat.[12] Außerstande sich in nationalen Fragen zu einigen, wurden wichtige Gesetze im Bereich Wirtschaft und Sozialem verhindert.[13] Der böhmische Landtag bestand seit 1882 aus 242 Mitgliedern;[8] er war einer der wenigen Landtage der Monarchie, der bis 1914 keine Wahlrechtsreform zur Einführung einer allgemeinen Wählerklasse zustande gebracht hatte.[14]

Zahl der Jahressessionen / der Sitzungen Eröffnung Schluss Auflösung Mandate tschechischer Parteien Mandate deutscher Parteien
Nationalpartei (Alttschechen) Freisinnige Partei (Jungtschechen) Agrarier Deutsch-liberale Fortschrittspartei Deutschnationale - Deutsche Volkspartei Agrarier Deutschradikale Partei
5 /183 6. April 1861 21. Dezember 1866                
1 / 7 18. Februar 1867 27. Februar 1867 26. Februar 1867              
3 / 47 6. April 1867 30. Oktober 1869 29. Juli 1870              
2 /18 30. August 1870 8. November 1871 13. März 1872              
6 / 125 24. April 1872 21. April 1877                
4 / 74 24. September 1878 23. Oktober 1882 17. Mai 1883 69 14   83      
6 / 158 5. Juli 1883 19. Januar 1889   79 13   37 36    
6 /185 10.Oktober 1989 16. Februar 1895   58 39   34 35    
5 / 147 28. Dezember 1895 7. Juni 1901 8. August 1901 3 90 2 54 13    
2 / 103 28. Dezember 1901 10. September 1907   6 66 21 26 14 3 25
2 /23 15. September 1907 10. März 1911 26. Juli 1913 4 38 43 19 8 15 15

Auflösung 1913

Der 1909 gewählte 11. Landtag stand von Anfang an im Konflikt zwischen den tschechischen und deutschen Parteien. Die deutschen Parlamentarier boykottierten den Landtag 1909 und 1910, so dass eine sinnvolle Arbeit nicht möglich war. Gleichzeitig boykottierten die Tschechen den Reichsrat. 1911 versuchte der neu ernannte Statthalter Franz von Thun und Hohenstein die Parteien zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Zwar fanden nun Sitzungen statt, Ergebnisse erbrachte die parlamentarische Arbeit jedoch weiterhin nicht. Wegen der Arbeitsunfähigkeit des Landtages und weil die Finanzen auf eine Katastrophe zutrieben, ließ Ministerpräsident Karl Stürgkh den Landtag auflösen und den Oberstlandmarschall Ferdinand von Lobkowitz absetzen, ohne Neuwahlen auszuschreiben. Mit kaiserlichem Patent vom 26. Juli 1913 wurde der Landtag aufgelöst und – entgegen der Verfassung – eine Landesverwaltungskommission an seiner Stelle eingesetzt. Diese Kommission bestand aus 5 tschechischen und 3 deutschen Mitgliedern unter dem Vorsitz von Adalbert Graf Schönborn.[15]

Mit dieser Auflösung endete die Geschichte des böhmischen Landtags. Nach der Gründung der Tschechoslowakei wurde die aus dem Tschechoslowakischen Nationalausschuss hervorgegangene Nationalversammlung sein Nachfolger als böhmisches (und mährisches) Parlament.

Landesausschuss und Oberstlandmarschälle

Der Landesausschuss war die Landesregierung Böhmens. An der Spitze des Landesausschusses stand der vom Kaiser ernannte Oberstlandmarschall. Neben diesem bildeten sein Stellvertreter und 8 vom Landtag gewählte Mitglieder (je 2 aus jeder Kurie und 2 aus dem Landtags insgesamt) den Landesausschuss.

Oberstlandmarschall Amtszeit von Amtszeit bis
Albert Graf Nostitz-Rieneck 31. März 1861 31. Juli 1863 [16]
Karl Graf Rothkirch-Panthen 9. November 1863 30. September 1866
Albert Graf Nostiz-Rieneck 4. Oktober 1866 27. Februar 1867
Edmund Graf Hartig 4. April 1867 3. August 1867
Adolph Fürst Auersperg 4. August 1867 31. März 1870
Albert Graf Nostiz-Rieneck 26. August 1870 23. Dezember 1870
Georg Fürst Lobkowitz 11. September 1871 23. April 1872
Karl Fürst Auersperg 23. April 1872 31. Mai 1883
Georg Fürst Lobkowitz 4. Juli 1887 10. Dezember 1907
Ferdinand Fürst Lobkowitz 28. August 1908 25. Juli 1913

Siehe auch

  • Kategorie:Landtagsabgeordneter (Böhmen)

Literatur

  • Stenographische Protokolle der Sitzungen (Für die Jahre 1861-1889 und 1895-1911 siehe digitale Bibliothek des tschechischen Parlaments)

Einzelnachweise

  1. Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 437.
  2. Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 20 und 41ff.
  3. Petr Mat’a: Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas. Verlag Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08766-4, S. 320.
  4. Karl Bosl: Böhmen als Paradefeld ständischer Repräsentation vom 14. bis zum 17. Jahrhundert. In: Karl Bosl (Hrsg.): Aktuelle Forschungsprobleme um die Erste Tschechoslowakische Republik. Verlag Oldenbourg, München 1969, S. 9–21.
  5. Eila Hassenpflug-Elzholz: Böhmen und die böhmischen Stände in der Zeit des beginnenden Zentralismus. Eine Strukturanalyse der böhmischen Adelsnation um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Verlag Oldenbourg, München 1982, ISBN 3-486-44491-3, S. 41.
  6. a b Otto Urban: Die Landtage der böhmischen Länder: Der böhmische Landtag. In: Helmut Rumpler, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848-1918. Band VII: Verfassung und Parlamentarismus, 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, S. 1991-2055, hier S. 1995ff.
  7. Jörg Konrad Hoensch: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. Verlag Beck, München 1997³, ISBN 3-406-41694-2, S. 352.
  8. a b Böhmen. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
  9. Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848 - 1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147−174, hier: S. 151.
  10. Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848 - 1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147−174, hier: S. 152.
  11. Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848 - 1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147−174, hier: S. 162.
  12. Ernst Rutkowski: Briefe und Dokumente zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie. Band 2: Der verfassungstreue Großgrundbesitz 1900-1904. Verlag Oldenbourg, München 1991, ISBN 3-486-52611-1, S. 332 und 927.
  13. Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848 - 1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147−174, hier: S. 173.
  14. Robert R. Luft: Die Mittelpartei des Mährischen Großgrundbesitzes. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848-1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 187−243, hier: S. 193.
  15. Jörg Konrad Hoensch: Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. Verlag Beck, München 1997³, ISBN 3-406-41694-2, S. 405.
  16. alle Angaben aus: Otto Urban: Die Landtage der böhmischen Länder: Der böhmische Landtag. In: Helmut Rumpler, Peter Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848-1918. Band VII: Verfassung und Parlamentarismus, 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2871-1, S. 1991–2055, hier S. 2002.

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