Busbeschleunigung

Busbeschleunigung

Die Busbeschleunigung mindert die Fahrzeit und die Umlaufzeit einer Buslinie und kann Pünktlichkeit, Komfort, Attraktivität und Wirtschaftlichkeit steigern.

Die Bevorrechtigung an Ampelanlagen ist eine Möglichkeit zur Busbeschleunigung. Auch Busschleusen, Busspuren, Haltestellenkaps, Minderung der Haltestellenanzahl, günstige Haltestellengestaltung, stärkere Busmotorisierung, busfreundliche Straßenverkehrsregelungen, komfortablere Ticketverkaufssysteme, 'Einstieg auch hinten', Beseitigung von Verkehrshindernissen und -beruhigungen und Fahrwegkürzungen beschleunigen eine Buslinie. Erlaubt der Fahrplan nur den Ausstieg, aber keinen Einstieg an den letzten Haltestellen einer Fahrt, so darf der Bus diese Haltestellen vorzeitig verlassen bzw. durchfahren oder die Fahrt gar mangels Fahrgäste abbrechen.

Inhaltsverzeichnis

Konzept

Für die Busbeschleunigung geben Verwaltungen oder Busunternehmen ein Gutachten in Auftrag. Das Gutachten entwickelt dann für Linien oder ein ganzes Gebiet ein Konzept. Es zeigt dann zum Beispiel die Fahrzeitgewinne für die einzelnen Linien pro Umlauf und die daraus folgende Kosteneinsparung.

Da die Fahrzeiten beim Taktfahrplan in den Hauptverkehrszeiten oft die gleichen wie in verkehrsarmen Zeiten sind, muss besonders in den Spitzenzeiten die Beschleunigung vorgesehen werden. Andernfalls entstehen in den Schwachzeiten unwirtschaftliche Pufferzeiten.

Zuständigkeit

Gesetze zur Busbeschleunigung fehlen bislang. Auch sonst organisieren viele Verwaltungen für Buslinien die Busbeschleunigung ungenügend. Bisher tragen die Gemeinden die Verantwortung für die Busbeschleunigung. Für Buslinien, die die Gemeindegrenze überschreiten, ist damit der Organisationsaufwand unverhältnismäßig groß.

Ein Beispiel

'… Insgesamt kann durch die Busbeschleunigung mit einer Fahrzeitverkürzung von 5 Minuten in beiden Richtungen ganztags ein Bus inklusive mehrerer Fahrer im Schichtdienst eingespart werden. Die Gesamtinvestition (inklusive Ampelerneuerung) wird sich nach Berechnung der Stadtwerke München GmbH selbst ohne Einbeziehung von Fördermitteln innerhalb von acht bis zehn Jahren amortisieren.' [1]

Siehe auch

Links

http://www.swr-regensburg.de/pages/inhalt/beschl.htm


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