Bundestierärztekammer

Bundestierärztekammer

Die Bundestierärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e. V. - BTK) wurde 1954 unter dem Namen „Deutsche Tierärzteschaft“ gegründet. Sie ist ein Dachverband, d. h. ihre Mitglieder sind juristische Personen, nicht jedoch die zur Zeit rund 33.500 individuellen Tierärzte in der Bundesrepublik Deutschland. 1994 wurde der Verband in „Bundestierärztekammer“ umbenannt.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Mitglieder der BTK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts – dies sind die Tierärztekammern, die aufgrund von Landesgesetzen in den Bundesländern gebildet werden. Körperschaften des privaten Rechts sind als Beobachter am Dachverband beteiligt – dies sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine, in denen sich Tierärzte verschiedener Berufszweige zusammengeschlossen haben.

Die BTK selbst ist ebenfalls eine Körperschaft des privaten Rechts (eingetragener Verein); dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft in der BTK freiwillig ist. Sie hat 17 Tierärztekammern als Mitglieder, elf Berufsverbände und -gemeinschaften haben Beobachterstatus. [1]

Weil für alle Tierärzte eine Pflichtmitgliedschaft in den Tierärztekammern besteht, ist die BTK als deren Dachverband die bundesweite Vertretung der Angehörigen aller tierärztlichen Berufsfelder.

Organe

Delegiertenversammlung

Mindestens zweimal jährlich finden Delegiertenversammlungen statt, zu denen etwa 60 Delegierte der Mitgliedsorganisationen und bis zu drei Vertreter jeder Organisation mit Beobachterstatus zusammentreten, um die wichtigsten, den gesamten Berufsstand betreffenden Themen zu erörtern.

Präsidium

Die BTK wird von ihrem Präsidenten geleitet und nach außen vertreten. Präsident, zwei Vizepräsidenten und vier Ressortverantwortliche bilden das Präsidium, den vereinsrechtlich verantwortlichen Vorstand, der von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt wird.

Die vier Ressortverantwortlichen sind für verschiedene Berufsbereiche zuständig:

  • Praktische Berufsausübung
  • Öffentliches Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung und Industrie
  • Internationale Angelegenheiten

Erweitertes Präsidium

Das Erweiterte Präsidium besteht aus den Präsidenten der Landestierärztekammern und dem BTK-Präsidium. Es hat die Aufgabe, die Angelegenheiten der Mitglieder zu beraten, insbesondere die Kammerordnungen (z. B. Berufs-, Weiterbildungsordnungen) zu harmonisieren. Zwischen den Delegiertenversammlungen berät das Erweiterte Präsidium alle Angelegenheiten der BTK und erarbeitet Beschlussvorlagen für die Delegiertenversammlungen.

Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF)

Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist Teil der Bundestierärztekammer und richtet selbst oder zusammen mit anderen Trägern wie der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (BPT), dem Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) oder der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin (GGTM) Fortbildungsveranstaltungen aus, koordiniert Veranstaltungen oder fördert sie finanziell.

Sie arbeitet eng mit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), den Tierärztekammern der Länder und den tierärztlichen Berufsverbänden zusammen.

Weblinks

Quellen

  1. http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=btk-mo-organi-010104.pdf&themen_id=5118

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