Budgetierung (Gesundheitswesen)

Budgetierung (Gesundheitswesen)

Im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet die Budgetierung eine Maßnahme, die gesetzlich festgelegt, dass pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der GKV nur eine Geldmenge ausgegeben werden darf, die derjenigen des Vorjahres entspricht und um den Prozentsatz der Grundlohnsummensteigerung angepasst wird. Das Ziel bei der Einführung der Budgetierung 1993 in Deutschland war, steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu begrenzen. Heutzutage ist die Bugetierung bis auf eine Ausnahme im deutschen Gesundheitswesen aufgegeben: Die noch andauernde Budgetierung im Rahmen der Krankenhausvergütung soll nach der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) zum Ende der Konvergenzphase in 2009 enden. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorbereitet und zum 1. April 2007 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz weiterentwickelt, wird durch eine grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung das bisher budgetierte Finanzvolumen für ärztliche Leistungen von der Steigerung der Grundlohnsumme abgekoppelt und das bisher von floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystem abgelöst durch eine Euro-Gebührenordnung.

Auftretende Probleme

Es kann bei diesem planwirtschaftlichen Instrument, logischerweise häufig am Ende eines Jahres, vorkommen, dass die eingeplanten Gelder bereits aufgebraucht sind, auch wenn Ärzte versuchen unnötige Ausgaben zu vermeiden. Ein Grund dafür ist die Inzidenz von Erkrankungen in der Bevölkerung (z.B. Grippewellen, Epidemien), die sich natürlich nicht nach wirtschaftlichen Daten richtet. Ärzte müssen in diesem Falle dringende Fälle weiter behandeln und die Behandlungskosten selbst tragen, ohne dafür Honorar zu erhalten oder aufschiebbare Behandlungen auf das nächste Kalenderjahr verschieben.

Geschichte

Die Budgetierung der Behandlungsausgaben gilt in Deutschland bereits seit 1993. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Verwaltung, Werbung und so genannte „Gesundheitsförderungsangebote“ (z.B. Koch-, Tanzkurse o.ä.) waren keiner Reglementierung unterworfen und steigerten sich entsprechend. 2004 wurden im sogenannten GKV-Modernisierungsgesetz Maßnahmen eingeführt, die zur Dämpfung dieser Kosten führen sollten.

Weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung sind beispielsweise Degression, Niederlassungssperren für Ärzte und Zahnärzte, die so genannte Praxisgebühr, Herausnahme oder Einschränkung von Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV (z.B. im zahnärztlichen Bereich: seit 1. Januar 2004 Verschärfung der Richtlinien bei Wurzelkanalbehandlungen und Begrenzung der Abrechenbarkeit der BEMA-Leistungsziffer 107 Zahnsteinentfernung auf einmal pro Kalenderjahr.)


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