Bruchteilseigentum

Bruchteilseigentum
Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer, aber in der Verfügung gebunden (rechts).

Unter Bruchteilseigentum oder Miteigentum nach Bruchteilen wird im deutschen Zivilrecht eine bestimmte Form des Eigentums mehrerer an einer Sache verstanden. Die Sache gehört also mehreren Personen, wobei die Eigentumsanteile sich nach Bruchteilen bestimmen. Jeder kann dabei über seinen Anteil selbst verfügen. Der Anteil ist ideell gedacht und nicht realiter zu verstehen. Die Eigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft. Neben Bruchteilseigentum kommen auch andere Rechte in Frage, die nach Bruchteilen mehreren Inhabern zustehen können.

Das Bruchteilseigentum ist in den §§ 1008 bis § 1011 BGB geregelt. Die Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft ergeben sich aus den §§ 741 ff. BGB. Das Bruchteilseigentum ist pfändbar. Es ist die Grundlage des Wohnungseigentums, wo das Sondereigentum an der Wohnung mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist.

Das Gegenstück zum Bruchteilseigentum ist das Gesamthandseigentum, bei dem nur gemeinschaftlich über das Eigentum verfügt werden kann, weil Bruchteile nicht existieren.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Die Bruchteilsgemeinschaft kann durch Gesetz oder Vertrag entstehen. Sie besteht an jeweils bestimmten Gegenständen - nicht an einem Vermögen.

Gegenstand der Berechtigung

Das Recht an einem Gegenstand wird in gedachte Bruchteile aufgespalten. Geteilt ist also die Rechtszuständigkeit und nicht die Sache selbst. Über den Anteil am Recht kann jeder Teilhaber gemäß § 747 Satz 1 BGB frei verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen können die Teilhaber gemäß § 747 Satz 2 BGB nur gemeinschaftlich verfügen. Handeln einzelne Teilhaber für alle, ist Vollmacht nicht erforderlich, wenn die Teilhaber auf Grundlage eines Mehrheitsbeschlusses gem. § 745 BGB handeln. Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.

Siehe auch

Quellen

  • Eugen Klunzinger: Grundzüge des Gesellschaftsrechts. 14. überarbeitete Auflage. Vahlen, München 2006, ISBN 3-8006-3325-6 (Lernbücher für Wirtschaft und Recht. Vahlens Lernbücher).
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bruchteilsgemeinschaft — Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer, aber in der Verfügung gebunden (rechts) …   Deutsch Wikipedia

  • Bruchteilsvermögen — Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer, aber in der Verfügung gebunden (rechts) …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtgebrauchsvermögen — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich Eigentümer der ganzen Sache (… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamthandseigentum — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz[1] und Liechtenstein[2] heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”