Bremsprobe

Bremsprobe

Eine Bremsprobe (Abkürzung: Brpr) ist eine Sicherheitsmaßnahme, mit der bei einem Fahrzeug (zum Beispiel Eisenbahn, Seilfahrgerät, Straßenfahrzeuge) die Funktionsfähigkeit des Bremssystems überprüft wird. Beim PKW dient eine Bremsprobe neben der Überprüfung der Bremsen auch dazu, ein Gefühl für die Straßenverhältnisse zu bekommen (vor allem im Winter).

Eisenbahn

Fahrzeuge der Eisenbahnen werden üblicherweise mit Druckluftbremsen gebremst. Um die Funktion der Bremsen zu überprüfen, findet nach der Zugzusammenstellung eine Bremsprobe statt. Die Bremsprobe ist in Deutschland in der Bremsvorschrift ("BreVo", VDV-Schrift 757) geregelt. Diese VDV-Schrift entspricht zum größten Teil dem Wortlaut der Richtlinie 915.01 (Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen) der Deutschen Bahn AG.

Der Ablauf und die Formen der Bremsprobe sind genau vorgeschrieben und werden nur von ausgebildeten Bremsprobeberechtigten (früher Bremsbeamten) durchgeführt. Zur Verständigung zwischen Bremsprobeberechtigten und dem Eisenbahnfahrzeugführer gibt es besondere Bremsprobesignale, die mit Lichtsignalen, Handzeichen oder mündlich übermittelt werden können. Die Bremsprobe ist eine elementare Voraussetzung für die Zugvorbereitung.

Bevor mit der Bremsprobe begonnen werden kann, muss der Zug zusammengestellt und gekuppelt werden. Dann wird das Bremssystem mit Druckluft befüllt bzw. bei Saugluftbremsen das Vakuum erzeugt, die Handbremsen im Zug gelöst und an den Wagen die Bremsstellung und der Lastwechsel richtig eingestellt.

Nun kann der Eisenbahnfahrzeugführer (bzw. der bedienende Bremsprobeberechtigte mittels ortsfester Bremsprobeanlage) die Dichtheitsprobe durchführen. Beträgt der Druckabfall in einer Minute nicht mehr als 0,3 bar bei Reisezügen bzw. 0,5 bar bei Güterzügen, so gilt die Leitung als dicht und es kann mit der eigentlichen Bremsprobe begonnen werden. Auf das Signal „Bremse anlegen“ (Zp 6) des Bremsprobeberechtigten betätigt der Eisenbahnfahrzeugführer das Führerbremsventil im Triebfahrzeug, die Bremsen legen an. Der Bremsprobeberechtigte geht am Zug entlang und prüft bei jeder einzelnen Bremse, ob sie angelegt hat. Dann gibt er dem Eisenbahnfahrzeugführer das Signal „Bremse lösen“ (Zp 7). Die Bremsen werden gelöst und der Bremsprobeberechtigte kontrolliert jede einzelne Bremse, ob sie gelöst ist. Nach Abschluss der Überprüfung gibt der Bremsberechtigte das Signal „Bremse in Ordnung“ (Zp 8). Bei Zügen, die mit Magnetschienenbremse fahren (Bremsstellung R + Mg), wird nach dem Lösegang am letzten Fahrzeug eine Durchgangsprüfung an der Hauptluftbehälterleitung durchgeführt. Es wird dann eine Schnellbremsung durchgeführt und die Funktion aller Magnetschienenbremsen geprüft.

Bei einer Neubildung eines Zuges bzw. wenn ein Zug aus mehr als 3 vorgebremsten Zugteilen zusammengesetzt wird oder zwischen Abfahrt des Zuges und der letzten vollen Bremsprobe 24 Stunden vergangen sind, muss eine volle Bremsprobe wie oben beschrieben durchgeführt werden. Der Bremsprobeberechtigte, der die volle Bremsprobe durchführt, quittiert diese mit einem Bremsprobemeldezettel. Wenn die volle Bremsprobe ohne Zuglok durchgeführt wird, muss vor Abfahrt des Zuges eine vereinfachte Bremsprobe durchgeführt werden. Der Bremsprobemeldezettel dient dem ausführenden Bremsprobeberechtigten dazu, zu erkennen ob vorher schon eine volle Bremsprobe durchgeführt worden ist. Die vereinfachte Bremsprobe wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Bremsen vom während der Fahrt zu bedienenden Führerbremsventil ordnungsgemäß angelegt und gelöst werden können und die Hauptluftleitung durchgehend gekuppelt ist.

Der prüfende Bremsprobeberechtigte überprüft zunächst am i. d. R. letzten Fahrzeug, ob die Bremse gelöst ist. Dann gibt er dem Triebfahrzeugführer den Auftrag "Bremse anlegen". Der Triebfahrzeugführer leitet nun eine Betriebsbremsung ein, indem er den Hauptluftleitungsdruck auf 4,2 bar absenkt. Der Bremsprobeberechtigte überprüft nun das ordnungsgemäße Anlegen der Bremse und gibt dem Triebfahrzeugführer den Auftrag, mit dem Führerbremsventil in Mittelstellung zu gehen, um ein Nachspeisen der Hauptluftleitung zu unterbinden.

Dann führt er die sog. "Durchgangsprüfung" durch, indem er den Luftabsperrhahn am letzten Fahrzeug öffnet und sich vom Triebfahrzeugführer bestätigen lässt, dass Druckabfall vorhanden ist. Dann gibt er den Auftrag, die Bremsen zu lösen. Geschieht auch das ordnungsgemäß, wird dem Triebfahrzeugführer die Bremse als in Ordnung gemeldet.

Bei Zügen, deren Zusammenstellung nicht verändert wurde (Beispielsweise Wendezüge), reicht die Überprüfung des Führerbremsventils durch den Triebfahrzeugführer, man spricht dabei von einer Führerstandsbremsprobe.

Je nach Situation erfolgt die Bremsprobe durch den Triebfahrzeugführer, den Zugführer, den Wagenmeister oder den Zugvorbereiter.

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Weblinks


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