Bogislaw XIV. (Pommern)

Bogislaw XIV. (Pommern)
Bogislaw XIV. (rechts) mit Gustav II. Adolf (links)
Kopf Bogislaws XIV. auf einer Münze

Bogislaw XIV., Herzog von Pommern (* 31. März 1580 in Barth; † 10. März 1637 in Stettin) war Herzog von Pommern-Stettin und gehörte dem pomoranischen Geschlecht der Greifen an. Ab 1625 war er der letzte Herzog von Pommern.

Leben

Bogislaw XIV. wurde als Sohn des Herzogs Bogislaw XIII. von Pommern und dessen Gemahlin Klara von Braunschweig-Lüneburg geboren.

Gemeinsam mit seinem Bruder Georg II. übte er ab 1606 die Verwaltung der Ämter Rügenwalde und Bütow aus, nach dessen Tod 1617 allein.

1615 heiratete er Elisabeth von Schleswig-Holstein-Sonderburg (1580–1653). Diese Ehe blieb kinderlos.

Seit 1618 tobte der Dreißigjährige Krieg, von dem Pommern zunächst verschont blieb. Bogislaw verhielt sich zuerst neutral, konnte aber dem Druck von außen nicht erfolgreich standhalten. Der Aufbau einer eigenen Landesdefension mit dem Aufgebot der Stände und angeworbenen Soldaten kam 1626 über Anfänge nicht hinaus.

Der Schwedisch-Polnische Krieg traf das pommersche Herzogtum nur indirekt. Sein Verwandter Herzog Friedrich von Kurland verbündete sich 1621 trotz der Lehnshoheit von Polen zeitweilig mit den Schweden. So musste sich Bogislaw XIV. beim polnischen König für ihn einsetzen und nahm dessen Bruder Wilhelm bei sich auf.

Durch den Tod seiner Brüder Franz (1620) und Ulrich (1622) wurde er regierender Herzog von Pommern-Stettin und Bischof von Cammin. Nach dem kinderlosen Tod seines Cousins Philipp Julius, der das Teilherzogtum Pommern-Wolgast regiert hatte, übernahm er auch dort die Herrschaft. Doch die vereinigten Herzogtümer behielten ihre eigenständige Verwaltung. Wie bisher wurden die früheren Landesteile von Stettin und Wolgast aus getrennt verwaltet.

Trotz der Zusicherung des Kaisers, Pommern nicht zu besetzen, marschierte Wallenstein im Sommer 1627 in Holstein, Brandenburg und Mecklenburg und wenig später auch in Pommern ein. Durch die sog. Franzburger Kapitulation vom Herbst 1627 musste Bogislaw der Einquartierung von kaiserlichen Truppen zustimmen. Lediglich Stralsund weigerte sich, Besatzungstruppen aufzunehmen und widerstand mit dänischer und schwedischer Hilfe erfolgreich der Belagerung durch Wallenstein. Ein noch 1628 geschlossener Allianzvertrag zwischen Schweden und Stralsund bedeutete faktisch die politische Selbstständigkeit der Stadt und den Verlust jeglicher Kontrolle durch den Herzog als Landesherrn.

Zwischenzeitlich wurden die einquartierten kaiserlichen Truppen mehrfach verstärkt und entwickelten sich zur regelrechten Landplage. Bogislaw wurde deshalb mehrfach beim Kaiser vorstellig und benutzte dieses Verhalten der Besatzungstruppen später zur Verteidigung seiner Bündnispolitik mit Schweden.

Nach seiner erfolgreichen Landung in Pommern zwang im August 1630 Gustav II. Adolf von Schweden Bogislaw XIV. auf dem Stettiner Schloss zum Bündnis. Der schließlich ausgehandelte Vertrag vom 25. August, der aus politischen Gründen auf den 10. Juli zurück datiert wurde, wurde als Defensivbündnis bezeichnet. Der Herzog konnte damit die zivile Verwaltung behalten, aber das Land wurde von schwedischen Truppen besetzt. Der Paragraph 14 bedeutete jedoch eine Bedrohung der kurbrandenburgischen Ansprüche auf die Erbfolge in Pommern, da Schweden das Herzogtum erst räumen brauchte, wenn alle seine Satisfaktionsansprüche befriedigt waren. Bogislaw XIV. bemühte sich auch weiterhin um Neutralität gegenüber Gustav II. Adolf und den kaiserlichen Truppen unter von Arnim, die jedoch bis Sommer 1631 nach der Eroberung von Kolberg und Greifswald durch die Schweden aus dem Land vertrieben wurden.

1632 sicherte Herzog Bogislaw XIV., da kinderlos, dem Kurfürsten von Brandenburg das seit dem Vertrag von Grimnitz 1529 bestehende Erbfolgerecht nochmals zu. Im Frühjahr 1633 erlitt er einen Schlaganfall und war ab da faktisch handlungsunfähig. Zum Nachfolger als Bischof von Cammin gelang es ihm, seinen Neffen, Ernst Bogislaw von Croy, als Wunschkandidaten zu nominieren.

Bogislaw XIV. starb am 10. März 1637 (alter Stil). Bis zu 1638 führte dann ein Geheimer Rat auf der Basis Regimentsverfassung von 1634 die Regierungsgeschäfte. Um die Nachfolge entbrannte sofort ein heftiger Streit zwischen Schweden und Brandenburg. Erst 1647 einigte man sich grundsätzlich auf eine Teilung des Herzogtums einschließlich des Stiftes Cammin.

Nach dem Westfälischen Frieden im Jahre 1648 wurde das Herzogtum Pommern zwischen Schweden (Vorpommern) und Brandenburg (Hinterpommern) geteilt. Es dauerte aber noch bis zum Stettiner Grenzrezess von 1653, bis die letzten Einzelheiten der Grenzziehung zwischen Schweden und Brandenburg geklärt waren. Erst danach waren beide Seiten 1654 bereit, den bis dahin aufgebahrten Leichnam in der herzoglichen Gruft in der Stettiner Schlosskirche in einer gemeinsamen Zeremonie beizusetzen.

Literatur

Weblinks


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