Beweismittel

Beweismittel

Beweismittel sind Tatsachen oder Tatsachenfeststellungen oder Tatsachenbehauptungen, die als Hilfe zur Wahrheitsfindung dienen.

Inhaltsverzeichnis

Recht

Juristisch gesehen ist das Beweismittel eine Erkenntnisquelle, durch die sich das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Behauptung überzeugen soll, mit dessen Hilfe also Beweis geführt wird.

Zivilrecht

Im deutschen Zivilprozess gibt es folgende Beweismittel: Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden und Zeugen, (Merkspruch SAPUZ).

Strafprozessrecht

Im Strafprozessrecht gibt es Personen- und Sachbeweise sowie Indizien.

Personenbeweis

Der Personenbeweis ist die Einvernahme einer Aussage als Zeuge oder einer Auskunftsperson sowie u.U. das Geständnis des Täters; vgl. Vernehmung.

Sachbeweis

Ein Sachbeweis ist ein sächliches Beweismittel im Gegensatz zum Personenbeweis.

Sachbeweise sind u.a. Tatmittel, Tatbeute, Spuren (z. B. Fotografien, Videografien, Fingerabdrücke, DNA-Spuren), Bandabnahmen der Leitstelle und Gutachten.

Der Sachbeweis wird geführt, indem Gegenstände (zum Beispiel Tatmittel, Urkunden) oder Ermittlungsergebnisse (zum Beispiel Spurensicherungsbericht, Telefonüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Videoaufzeichnung) in die Beweisaufnahme eingebracht werden. Manche Sachbeweise werden erst durch Gutachter oder Sachverständige (zum Beispiel Obduktion) erbracht. Auch die Inaugenscheinnahme (zum Beispiel Ortsbesichtigung) ist ein Sachbeweis.

Gutachten

In Deutschland gibt mehrere Arten Gutachten als Beweismittel:

  • Behördengutachten gem. § 256 StPO
  • Zeuge und sachverständiger Zeuge gem. § 85 StPO
  • Sachverständiger und gerichtlicher Sachverständiger gem. § 72 StPO
Siehe auch: Kriminaltechnik und Spurensicherung

Indizien

Indizien sind Anhaltspunkte für eine Täterschaft. Mehrere Indizien, die untereinander logisch zu einer Indizienkette verknüpft werden, können als Beweis für eine Täterschaft angesehen werden, vgl. Indizienprozess.

Siehe auch:

Rhetorik

In der Rhetorik ist das Beweismittel bzw. die Beweiswürdigung Teil der Überredung der beratenden Rede.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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