Beutekunst (Zweiter Weltkrieg)

Beutekunst (Zweiter Weltkrieg)
Von 1945 bis 55 in Moskau: Raffaels Sixtinische Madonna aus der Dresdner Galerie der Alten Meister

Beutekunst im Zweiten Weltkrieg umfasst den Kulturgutraub am und nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch die alliierten Kräfte und Besatzungsmächte. Der umfangreiche Kunstraub des nationalsozialistischen Deutschlands in allen von den deutschen besetzten Gebieten ist ebenfalls völkerrechtlich als Beutekunst, definiert als „kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter“, einzuordnen und wird als Raubkunst bzw. NS-Raubkunst bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

NS-Raubkunst

Von 1939 bis 1944 plünderten nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Insbesondere der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, unter Alfred Rosenberg, das Sonderkommando Künsberg und die Forschungs- und Lehrgemeinschaft Ahnenerbe, die Heinrich Himmler unterstand, konkurrierten beim Aufspüren und Abtransport von Kunstwerken und Archiven.

Die erbeuteten Kunstgegenstände sollten zum Teil in einem zu gründenden „Führermuseum“ in Linz ausgestellt, die geraubten Bibliotheken der weltanschaulichen Forschung und Lehre zugeführt werden. Zur Devisenbeschaffung wurden Teile der Beutekunst auf dem internationalen Kunstmarkt, insbesondere über die Schweiz, angeboten. Ein nicht unbeträchtlicher Teil wertvoller Kunstwerke fand den Weg in die Privatsammlung von Hermann Göring.

In den Jahren 1943 bis 1948 befanden sich wesentliche Teile der von nationalsozialistischen Organisationen geraubten Beutekunst aus ganz Europa in dem Bergungsort Salzbergwerk Altaussee bei Altaussee im Bezirk Liezen in der Steiermark. Sie wurden ab 1945 von den Alliierten in Lastwagen zu der zentralen Sammelstelle (Central Collecting Point) in München gebracht, die sich im Führerbau und im Verwaltungsbau der NSDAP befand.

Große Teile der Privatsammlung von Hermann Göring blieben bis kurz vor Kriegsende in den Repräsentationsräumen seiner Residenz Carinhall im Norden der Ortschaft Groß Schönebeck am westlichen Rand der Schorfheide ca. 65 Kilometer nördlich von Berlin. Im Januar 1945 ließ Göring die Kunstsammlung in Sonderzügen nach Berchtesgaden bringen und dort in Stollen unterstellen. Die Kunstschätze wurden danach ausgeladen und in Luftschutzbunker gebracht; ein Teil der Gemälde und Tapisserien wurde in den letzten Kriegstagen aus den Zügen von Plünderern gestohlen.

Kunstraubzug durch Frankreich

Nach der Kapitulation Frankreichs gab Adolf Hitler am 30. Juni 1940 den Befehl, Kunstwerke des französischen Staates und von Privatpersonen, insbesondere von Juden, sicherzustellen. Drei Institutionen wurden diesbezüglich aktiv: die „Kunstschutz-Truppe“ der Wehrmacht, vom Kunsthistoriker Graf Franz-Wolff Metternich geleitet, die deutsche Botschaft in Paris, namentlich der Botschafter Otto Abetz, der durch Außenminister Joachim von Ribbentrop beauftragt war, und der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR). So kam es bei den weitreichenden und umfangreichen Beschlagnahmen in Frankreich zu Konkurrenzen zwischen den verschiedenen Verantwortlichen. Metternich, der seine Aufgabe des Kunstschutzes ernst nahm, wies mehrfach darauf hin, dass die Konfiskation gegen die Haager Konvention verstoße. Er wurde 1942 von Hitler beurlaubt und im Oktober 1943 entlassen. Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg wies die Gültigkeit der Haager Landkriegsordnung von 1907, nach der das Privateigentum geschützt ist, mit der Begründung zurück, dass dies nicht für Juden und ihre Güter gelte.

Vor dem Krieg befand sich ein großer Teil des französischen Kunstbesitzes in Sammlungen und Kunsthandlungen jüdischer Familien, wie der Rothschilds und der Brüder Bernheim-Jeune, Levy de Benzion, Alphonse Kann, David Weill, Alphonse Schloss, Georges Wildenstein und Paul Rosenberg. Viele von ihnen waren vor dem Einmarsch der Deutschen geflohen, mussten aber ihre Sammlungen zurücklassen. Von Juli bis September 1940 konfiszierte der Botschafter Abetz vor allem die Kunstschätze des französischen Staates und der Museen, aber auch von jüdischen Bürgern. Ab November 1940 wurden die Galerien, Wohnungen, Lagerhäuser und Kunstdepots „begüterter französischer Juden“ vom Einsatzstab Rosenberg systematisch durchsucht.[1]

Inventarisiert und darum im Nachhinein noch feststellbar und erforschbar ist die Beschlagnahme von 21.902 Kunstobjekten aus 203 Kunstsammlungen. Der Wert der bis zum März 1941 zusammengetragenen Kunstwerke wurde von der Berliner Leitung des Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg auf mehr als eine Milliarde Reichsmark geschätzt. Zwischen April 1941 und Juli 1944 wurden durch den Einsatzstab Rosenberg 4.174 Kisten Kulturgüter in 29 Sendungen nach Deutschland geschickt. Darüber hinaus wurden in einer „Aktion M“ aus vormals jüdischem Besitz Möbel und Hausrat geplündert: so wurden aus 71.619 Wohnungen mehr als eine Million Kubikmeter Güter in 29.436 Eisenbahnwagen von Frankreich nach Deutschland geschafft.[2]

Nach einem Führerbefehl vom 18. November 1940 standen die konfiszierten Kunstwerke Hitler für dessen Sonderauftrag Linz zur Verfügung.[3] Sie wurden in den Schlösser Neuschwanstein, Chiemsee, Buxheim (Bayern), Kogl und Seissenegg (Österreich) und Nikolsburg (Tschechoslowakei) deponiert.

Kunstraub in Osteuropa

Während die Nationalsozialisten in Westeuropa grundsätzlich noch zwischen „brauchbarer“ und „entarteter“ (also moderner Kunst) unterschieden und den Eindruck zu vermitteln suchten, die konfiszierten Kunstwerke würden gekauft, ließen sie in den besetzten Ostgebieten alle Hemmungen fallen und betrieben eine systematische Plünderung.

Kunstwerke, die von Deutschen geschaffen worden waren oder die irgendwie verkaufbar erschienen, wurden verschont. Die Kunstwerke russischer oder polnischer Künstler dagegen wurden systematisch vernichtet, weil sie den Nationalsozialisten als „wertlos“ galten, stammten sie der nationalsozialistischen Ideologie zufolge doch von „Untermenschen“.

So wurden in den besetzten Teilen der Sowjetunion systematisch Museen und Galerien geplündert, Privathäuser ausgeraubt, orthodoxe Kirchen, Synagogen und in Südrussland Moscheen zerstört.

Der bekannteste Fall des nationalsozialistischen Kunstraubes ist wohl das Bernsteinzimmer, das im Oktober 1941 aus dem Katharinenpalast von Zarskoje Selo (Puschkin) bei Sankt Petersburg abtransportiert wurde. Wenige Monate später wurde der Neptunbrunnen aus dem Park der Zarenresidenz nach Nürnberg verbracht.

Rückführungen nach Kriegsende

Hauptartikel: Restitution von Raubkunst

Von 1945 an wurde die Beutekunst von den Alliierten aus den Bergungsorten zu verschiedenen zentralen Sammelstellen (Central Collecting Point) in München, Wiesbaden und Marburg gebracht, fotografiert, katalogisiert, auf ihre Herkunft überprüft und an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. 1949 stellte der Collecting Point seine Tätigkeit ein und übertrug seine Aufgaben dem Deutschen Restitutionsausschuss. 1952 wurde dieser von der Deutschen Treuhandverwaltung für Kulturgut, die dem Auswärtigen Amt angegliedert war, abgelöst.

Am 1. Januar 1963 übernahm die Oberfinanzdirektion München sämtliche Unterlagen und die noch vorhandenen Kunstgegenstände. Nach Artikel 134 (1) GG wird die Bundesrepublik Eigentümerin der restlichen 3.500 Inventarnummern, die aber eine weitaus größere Zahl von Objekten erfassen. Unterlagen und Akten, die über die Herkunft der Kunstwerke Auskunft geben können, befinden sich im Bundesarchiv in Koblenz.

In deutschen Archiven, Kultureinrichtungen und Museen befinden sich noch immer unrechtmäßig während der NS-Zeit angeeignete Kulturgüter, vor allem aus vormals jüdischem Besitz. Nach Schätzung des Beutekunst-Forschers Günter Wermusch wurden von den Nationalsozialisten drei bis fünf Millionen Kunstgegenstände in den eroberten Gebieten entwendet. Bis Mitte der 1960er Jahre wurden etwa 80 Prozent der Kunstwerke zurückgegeben. Danach kam es nur noch zu vereinzelten Rückgaben. Wenn man von den unteren Zahlen ausgeht, bedeutet dies, dass 500.000 Kunstwerke (noch) nicht an die Eigentümer beziehungsweise deren Erben zurückgegeben worden sind.[4] Diese Zahlen betreffen die Konfiszierungen aus den besetzten Gebieten. Hinzu kommt die Zahl der nunmehr unter Raubkunst subsumierten innerdeutschen „Arisierung“ jüdischen Besitzes sowie die Beschlagnahme aus Öffentlichen Sammlungen im Verlauf der Aktion „Entartete Kunst“.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1998 in der Washingtoner Erklärung (s. u.) zur Rückerstattung von Kunstwerken bereit erklärt, auch wenn keine internationale oder zivilrechtliche Verpflichtung dazu besteht. Die praktische Umsetzung dieser Selbstverpflichtung wird in der veröffentlichten Meinung teils heftig kritisiert. Auch das Verhältnis zwischen dem Nachkommen ausländischer Forderungen und dem Erheben deutscher Forderungen durch die Bundesregierung ist als unverhältnismäßig in die Kritik geraten.[5]

Restitution durch Österreich

Hauptartikel: Restitution (Österreich)

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs befanden sich zahlreiche Kunstwerke in Besitz von österreichischen Sammlungen und Museen. Rückforderungen von Opfern oder deren Erben und Rechtsnachfolgern wurden von den Kunstinhabern, zumeist staatliche Museen oder Sammlungen, jahrzehntelang abgewiesen oder ignoriert, Klagen wurden von der Verteidigung, der Republik Österreich in die Länge gezogen und zumeist ergebnislos abgebrochen oder abgewiesen. Erst 1998 wurde ein eigenes Gesetz, das die Rückgabe von enteigneter Kunst an ihre rechtmäßigen Besitzer oder Erben ermöglichen soll, geschaffen: Das Restitutionsgesetz.

Doch auch seither läuft die Rückgabe zumeist nicht reibungslos ab. Ein besonders hartnäckiger Fall ist beispielsweise jener von Egon Schieles Bildnis Wally. Das in Besitz des österreichischen Kunstsammlers Rudolf Leopold befindliche Gemälde wurde 1998 an einer Ausstellung in New York beschlagnahmt, der Prozess dauerte auch im März 2008 noch an und kostete bislang 2,9 Millionen Euro.[6] 2008 zeigten sich bei einer Ausstellung von Bildern Albin Egger-Lienz’ im Wiener Leopold Museum erneut Schwachstellen im Restitutionsgesetz. 14 Gemälde stehen hierbei in Verdacht, NS-Raubkunst zu sein. Bei einigen ist die Herkunft durch NS-Enteignung aus jüdischem Besitz nachgewiesen (etwa „Waldinneres“, 1939 dem Ehepaar Georg und Erna Duschinsky von der Gestapo abgenommen), doch da sich die Gemälde mittlerweile im Besitz einer privaten Stiftung befinden greift das Gesetz nicht. Der Fall führte zu großem medialen Echo nachdem der Sammler Rudolf Leopold jegliche Schuld von sich wies und die Israelitische Kultusgemeinde von einer „Verhöhnung der NS-Opfer“ sprach und die Schließung des Leopold-Museums forderte.[6]

Beutekunst der Alliierten

Johannisfriedhof in Nürnberg, Aquarell von Albrecht Dürer, Kunsthalle Bremen, als Beispiel für Beutekunst der Alliierten

Beutekunst in den USA

Sol Chaneles, ein 1990 verstorbener Kunstraubforscher und Professor für Kriminalrecht der Rutgers University, New Jersey, berichtete über ein großes mit deutschem Kulturgut vollgestopftes Transportflugzeug, das im Sommer 1945 von München in die USA geflogen sei – was daraus geworden ist, ist bis heute ungeklärt. Chaneles berichtete ebenfalls von dem Verschwinden der Sammlung Schloss,[7] einer Sammlung niederländischer Meister des 17. Jahrhunderts, deren Bestände angeblich nun nach einem wahren Irrweg zwischen Vichy-Frankreich und den Nationalsozialisten[8] im Depot der National Gallery in Washington liegen sollen.[9] In anderen Punkten gilt Chaneles Urteil über den Misserfolg der US-amerikanischen Bemühungen[10] so genannte Nazibeutekunst ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben als überzogen.[11] In weiteren Fällen war gerade er es, der die Begleitumstände um den Erwerb von Kunstwerken aus ehemaligem jüdischen Besitz in amerikanischen Sammlungen aufdeckte. Mehrfach kam es vor, dass alliierte Soldaten persönlich sich an Stücken bereicherten oder sie als „Souvenir“ mitnahmen.[12]

Beutekunst in Russland

Der bronzezeitliche Goldschatz von Eberswalde, heute als Beutekunst in Moskau

Von 1945 bis 1947 wurden in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands durch sowjetische „Trophäenkommissionen“ zahlreiche deutsche Kulturgüter beschlagnahmt und in die Sowjetunion verbracht. Zwar wurden 1955 die in der Sowjetunion gelagerten Bilder der Dresdner Gemäldegalerie zurückgegeben, doch erst 1992 hob die russische Regierung die jahrzehntelange strenge Geheimhaltung der in geheimen Magazinen versteckten Beutekunst-Bestände auf. In einem deutsch-russischen Vertrag wurde vereinbart, „unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter an den Eigentümer“ zurückzugeben. In der Folgezeit führte in Russland die Behandlung des Beutekunst-Problems zu massiven innenpolitischen Auseinandersetzungen. Mehrfach erklärte die Duma gegen den Widerstand von Präsident Boris Jelzin die Beutekunst zum ständigen Eigentum Russlands. Die Beutekunstfrage gilt als ein wesentliches, derzeit noch immer ungelöstes Problem in den deutsch-russischen Beziehungen.

In den 1990er Jahren gingen das Puschkin-Museum und das Historische Museum in Moskau sowie die Eremitage in Sankt Petersburg dazu über, Beutekunst-Bestände aus den Geheimlagern herauszuholen und in Ausstellungen öffentlich zu zeigen. So zeigte 1995 die Eremitage französische Gemälde des 19. Jahrhunderts aus den Sammlungen Friedrich Carl Siemens, Eduard von der Heydt, Alice Meyer, Otto Gerstenberg, Otto Krebs, Bernhard Koehler und Monica Sachse. Ein Jahr später folgte dort die Ausstellung mit Meisterzeichnungen aus deutschen Privatsammlungen. 1996 zeigte das Puschkin-Museum den so genannten Schatz des Priamos und 2007 die merowingerzeitlichen Funde aus dem Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte, darunter die Schwertscheide von Gutenstein. Auch der bronzezeitliche Eberswalder Goldschatz wird noch in Geheimlagern russischer Museen vermutet.[13] Weitere bedeutende Objekte der Beutekunst in Russland sind umfangreiche Bestände der Kunsthalle Bremen (u. a. die so genannte Baldin-Sammlung), die Nachlässe von Ferdinand Lassalle und Walther Rathenau, Bestände der Gothaer Bibliothek und der fürstlichen Bibliothek in Wernigerode sowie die Rüstkammer der Wartburg. 2008 wurde bekannt, dass im Museum der ukrainischen Stadt Simferopol 87 Gemälde des Suermondt-Ludwig-Museums Aachen ausgestellt werden, die bis 2005 als verschollen galten.

Seit Jahren wird vergeblich über die Rückgabe der Baldin-Sammlung an die Kunsthalle Bremen verhandelt.[14]

Beutekunst in Polen

Als Berlinka (Sammlung) (polnisch für „aus Berlin stammend“), auch Pruski skarb („Preußenschatz“) wird in Polen die umfangreichste Sammlung deutscher Kulturgüter u. a. aus kostbaren Originalhandschriften, darunter Briefe von Johann Wolfgang von Goethe und Ludwig van Beethoven bezeichnet, welche sich heute in polnischem Besitz befindet. Nachdem diese am Ende des Zweiten Weltkrieges aus der Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin in ein schlesisches Kloster ausgelagert worden waren, wurden sie im Frühjahr 1945 von dort abtransportiert, weshalb die Bezeichnung „Beutekunst“ auf diese Kulturgüter nur bedingt anwendbar ist. Über vier Jahrzehnte galten sie als Kriegsverlust. Spezialisten bewahrten die Bestände vor einem möglichen Verfall, heute werden sie in der Jagiellonenbibliothek in Krakau verwahrt. Das Polnische Luftfahrtmuseum Krakau zählt zu seinen Schätzen auch Stücke aus der ehemaligen „Göring-Sammlung“.[15]

Provenienzforschung

Hauptartikel: Provenienzforschung

Die so genannte Washingtoner Erklärung (Washington Principles) vom 3. Dezember 1998 – eigentlich „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ – ist eine die Unterzeichnerstaaten rechtlich nicht bindende Übereinkunft, um die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmten Kunstwerke zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden – Provenienzforschung. Der Auftrag der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste wurde entsprechend erweitert und von ihr dazu eine Internet-Webseite „LostArt.de“ betrieben.

Literatur

  • Thomas Armbruster: Rückerstattung der Nazi-Beute. Die Suche, Bergung und Restitution von Kulturgütern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg. De Gruyter, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-542-3, (Schriften zum Kulturgüterschutz), (Zugleich: Zürich, Univ., Diss., 2007).
  • Thomas Buomberger: Raubkunst-Kunstraub. Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Orell Füssli, Zürich 1998, ISBN 3-280-02807-8.
  • Peter Bruhn: Beutekunst. Bibliographie des internationalen Schrifttums über das Schicksal des im Zweiten Weltkrieg von der Roten Armee in Deutschland erbeuteten Kulturgutes (Museums-, Archiv- und Bibliotheksbestände). 2 Bände. 4. völlig neu bearbeitete Auflage mit umfangreichem Register-Teil. Sagner, München 2003, ISBN 3-87690-835-3, (Staatsbibliothek zu Berlin - Preussischer Kulturbesitz - Veröffentlichungen der Osteuropa-Abteilung 30, 1–2), (Literaturnachweise zu aktuellen Russland-Themen 30, 1–2).
  • Wilfried Fiedler: Die Verhandlungen zwischen Deutschland und Rußland über die Rückführung der während und nach dem 2. Weltkrieg verlagerten Kulturgüter. In: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart N. F. 56, 2008, ISSN 0075-2517, S. 217–227.
  • Cay Friemuth: Die geraubte Kunst. Der dramatische Wettlauf um die Rettung der Kulturschätze nach dem Zweiten Weltkrieg. Entführung, Bergung und Restitution europäischen Kulturgutes 1939-1948. Westermann, Braunschweig 1989, ISBN 3-07-500060-4.
  • Ulf Häder, Katja Terlau, Ute Haug: Museen im Zwielicht – Ankaufspolitik 1933–1945. Kolloquium vom 11. und 12. Dezember 2001 in Köln. „Die eigene GESCHICHTE. Provenienzforschung an deutschen Kunstmuseen im internationalen Vergleich.“ Tagung vom 20. bis 22. Februar 2002 in Hamburg. Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg 2002, ISBN 3-00-010235-3, (Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste 2), 504 S.
  • Anja Heuss: Kunst- und Kulturgutraub. Eine vergleichende Studie zur Besatzungspolitik der Nationalsozialisten in Frankreich und der Sowjetunion. Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-0994-0, (Zugleich: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1999).
  • Tatjana Ilatowskaja: Meisterzeichnungen in der Eremitage. Wiederentdeckte Werke aus deutschen Privatsammlungen. Kindler, München 1996, ISBN 3-463-40300-5.
  • Albert Kostenewitsch: Aus der Eremitage. Verschollene Meisterwerke deutscher Privatsammlungen. Kindler, München 1995, ISBN 3-463-40278-5.
  • Michael J. Kurtz: America and the Return of Nazi Contraband. The Recovery of Europe's Cultural Treasures. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2006, ISBN 0-521-84982-9.
  • Hanns Christian Löhr: Das Braune Haus der Kunst, Hitler und der „Sonderauftrag Linz“. Visionen, Verbrechen, Verluste. Akademie-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-05-004156-0, 424 S.
  • Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben – Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. Elisabeth-Sandmann-Verlag, München 2008, ISBN 978-3-93804-530-5, 256 S.
  • Lynn H. Nicholas: Der Raub der Europa. Das Schicksal europäischer Kunstwerke im Dritten Reich. Kindler, München 1995, ISBN 3-463-40248-3. 1997 auch als Taschenbuch bei Knaur.
  • Waldemar Ritter: "Kulturerbe als Beute?", Die Rückführung kriegsbedingt aus Deutschland verbrachter Kulturgüter - Notwendigkeit und Chancen für die Lösung eines historischen Problems, wissenschaftliche Beibände, Verlag des Germanischen Nationalmuseums, Nürnberg 1997
  • Susanne Schoen, Andrea Baresel-Brand: Im Labyrinth des Rechts? - Wege zum Kulturgüterschutz. Eine Konferenz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 9. bis 10. Oktober 2006 in Bonn. Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg 2007, ISBN 978-3-9811367-2-2, (Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste 5).

Einzelnachweise

  1. Art-Magazin:Hitlers geraubte Meisterwerke
  2. Thomas Buomberger: Raubkunst-Kunstraub. Zürich 1998, S. 27 ff.
  3. Birgit Schwarz: Sonderauftrag Linz und „Führermuseum“, in: Raub und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute. Hrsg. v. Inka Bertz und Michael Dorrmann, Göttingen, Wallstein Verlag 2008, ISBN 978-3-8353-0361-4
  4. Günter Wermusch: Tatumstände (un)bekannt. Kunstraub unter den Augen der Alliierten, Braunschweig 1991
  5. Kulturnation
  6. a b Paul Jandl: Im guten Glauben – NS-Raubkunst im Wiener Leopold-Museum?, Neue Zürcher Zeitung, 6. März 2008, S. 45
  7. http://residence.aec.at/rax/KUN_POL/UND/DOCU/schloss.html
  8. http://residence.aec.at/rax/KUN_POL/UND/DOCU/schlosstgrm.html
  9. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung: Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht, Walter de Gruyter, Berlin 2005, S. 43, ISBN 978-3-89949-210-1
  10. Sol Chaneles: The Great Betrayal, in: Art and Antiques, Dezember 1987, S. 93
  11. Walter I. Farmer und Klaus Goldmann: Die Bewahrer des Erbes: das Schicksal deutscher Kulturgüter am Ende des Zweiten Weltkrieges, Walter de Gruyter, Berlin 2002, S. 119f., ISBN 978-3-89949-010-7
  12. New York Times, 24. November 1987: Met Painting Traced to Nazis und: Hanns Christian Löhr: Das Braune Haus der Kunst, Hitler und der „Sonderauftrag Linz“. Visionen, Verbrechen, Verluste. Akademie-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-05-004156-0, S. 82-93.
  13. n-tv: Merowinger-Schau: Beutekunst in Moskau
  14. Russland knüpft Bedingungen an Rückgabe der Baldin-Kunstsammlung
  15. Zerstört, versteckt, verschleppt, gefunden

Weblinks


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