Bettag

Bettag
Bettagsmandat der Berner Behörde von 1832

Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag (kurz auch als Bettag bezeichnet) ist in der Schweiz ein staatlich angeordneter überkonfessioneller Feiertag, der von allen christlichen Kirchen und der Israelitischen Kultusgemeinde gefeiert wird.

Er wird fast in der ganzen Schweiz jeweils am dritten Sonntag im September begangen, lediglich der Kanton Genf begeht stattdessen den Genfer Bettag als arbeitsfreien Feiertag am Donnerstag nach dem ersten Sonntag im September.

Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist ein hoher Feiertag entsprechend Karfreitag, Ostersonntag oder Weihnachten. Bis 2000 waren z. B. in Zürich Schiessübungen, Sport- und Tanzveranstaltungen jeder Art untersagt, Ausstellungen, Museen und Kinos blieben geschlossen. Heute sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gestattet, nichtkommerzielle Ausstellungen und Museen geöffnet - Schiessübungen und öffentliche Versammlungen nicht-religiöser Natur sind jedoch immer noch nicht erlaubt.

Geschichte

Buss- und Bettage hatten in der Schweiz seit dem Spätmittelalter Tradition und wurden auch von Eidgenössischen Tagsatzungen angeordnet. Oft wurden in Notzeiten wöchentliche oder monatliche Fasttage von den Behörden vorgeschrieben. Beispiele dafür sind

Ein erster gemeinsamer Dank- und Bettag der reformierten Kantone fand 1619 nach der Synode von Dordrecht statt, um für die Einheit der Reformierten zu danken. Ab 1639, nach der Ermordung von Jürg Jenatsch, wurde der Bettag jährlich aus Dankbarkeit wiederholt, weil die Schweiz vom Dreissigjährigen Krieg verschont geblieben war.

1643 führten auch die katholischen Kantone einen gemeinsamen Bettag ein, dessen Datum jedoch nicht mit dem der reformierten Kantone identisch war.

Während der Aufklärung trat die Bedeutung dieser Bettage zurück.

Am 17. September 1797 wurde unter dem Eindruck der Französischen Revolution erstmals ein gemeinsamer Bettag der katholischen und reformierten Kantone abgehalten, im nächsten Jahr gab die Zentralregierung der Helvetischen Republik ein Bettagsmandat für das ganze Land heraus.

1832 beschloss die Tagsatzung, dass der Bettag am dritten Sonntag im September gefeiert werden soll. Graubünden hielt sich bis 1848 nicht daran und beging ihn am 2. Donnerstag im November. Zum Bettag wurde von den staatlichen Behörden jeweils ein Bettagsmandat herausgegeben, in dem die Behörden den Bettag anordneten und jeweils aktuell begründeten. Diese Bettagsmandate der Stadt Zürich wurden seinerzeit von Staatsschreiber Gottfried Keller verfasst.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese Bettagsmandate nach und nach durch Texte der Kirchen ersetzt, aber es gibt auch heute noch offizielle behördliche Texte zum Bettag.

In der reformierten Kirche ist der Bettag seit der französischen Revolution mit einer Abendmahlsfeier verbunden.

Die katholischen Bischöfe gaben 1886 in einem Hirtenbrief eine verbindliche Ordnung heraus.

Seit dem zweiten vatikanischen Konzil wird der Bettag als ökumenisches Fest gefeiert, wobei sich besonders die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen dafür engagiert. An einigen Orten finden auch interreligiöse Feiern statt.

Siehe auch

Weblinks


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  • Bettag — Bet|tag vgl. Buß und Bettag …   Die deutsche Rechtschreibung

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