Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit

Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit

Eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) ist ein Rechtsbegriff im Arbeitsförderungsrecht.

Eine beE ist dabei eine organisatorische Zusammenfassung von Arbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens und insbesondere in einer Transfergesellschaft, wobei die beE arbeitsförderungsrechtlich isoliert so betrachtet wird, als wäre sie ein eigener Betrieb.

Der Grund für diese Betrachtung ist rein juristisch, und hat nur rechtliche Auswirkungen: Viele sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Rechtstatbestände knüpfen an den Begriff eines Betriebes an, was im Fall eines „normalen“, also tatsächlich tätigen Betriebes für die fraglichen Normen selten größere Abgrenzungsprobleme aufwirft. Bedeutung erlangt dies aber im „Störfall“, in der Insolvenz, bei der Ausgliederung und Abspaltung und insbesondere bei Massenentlassungen, wenn damit jeweils die Überführung erheblicher Teile der Belegschaft in eine Auffanggesellschaft (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft(BQG), Transfergesellschaft) verbunden ist.

Werden Arbeitnehmer in eine existierende BQG überführt, so befinden sich in jener BQG bereits Arbeitnehmer anderer Unternehmen. Da eine BQG nur Arbeitsvermittlung, Qualifizierung etc. betreibt, aber die unter Kurzarbeit „null“ (es verbleibt keine tatsächliche Arbeitszeit) geförderten Arbeitnehmer darüber hinaus nicht tatsächlich beschäftigt, wären nach den klassischen Abgrenzungskriterien alle in der BQG beschäftigten Arbeitnehmer als Angehörige des gleichen Betriebes anzusehen. Damit würde es unmöglich, die Voraussetzungen des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld anhand der individuellen Gegebenheiten der abgebenden Unternehmen zu bestimmen. Deshalb werden die Arbeitnehmer in sogenannten betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheiten zusammengefasst (was auch im abgebenden Unternehmen selbst möglich ist und in einigen Fällen, z.B. bei der Siemens AG, praktiziert wird), und als virtuell eigenständig behandelt, obwohl sie es faktisch nicht sind.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Interessensausgleich — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensliste — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • BeE — Eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) ist ein Rechtsbegriff im Arbeitsförderungsrecht. Eine beE ist dabei eine organisatorische Zusammenfassung von Arbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens und insbesondere in einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Bee (Begriffsklärung) — Bee ist der Name folgender Orte: Bee, Ort in Italien in den Vereinigten Staaten: Bee (Kentucky) Bee (Minnesota) Bee (Nebraska) Bee (Oklahoma) Bee (Virginia) Bee Bayou (Louisiana) Bee Branch (Arkansas) Bee Cave (Texas) Bee Creek (Illinois) Bee Log …   Deutsch Wikipedia

  • Maschinenfabrik Buckau R. Wolf — Die Maschinenfabrik Buckau R. Wolf AG (kurz Buckau Wolf) ist ein ehemaliges Maschinenbau Unternehmen mit Sitz in Magdeburg Buckau. Das Unternehmen entstand 1928 aus dem Zusammenschluss der R. Wolf AG mit der Maschinenfabrik Buckau AG. Später… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”