Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke, obdachlose und behinderte Menschen oder Jugendliche. Die Betreuung wird durch Sozialarbeiter bzw. Psychologen, Erzieher, Therapeuten oder Pflegekräfte gewährleistet. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung (im weitesten Sinne eines Vormundschaftsverhältnisses) ist in der Regel darin nicht eingeschlossen.

Eine besondere Ausprägung ist das Betreute Wohnen für ältere Menschen, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und / oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sog. niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet, die das selbstständige Leben im Alter, wenn nicht ermöglichen, so doch jedenfalls erleichtern.

Inhaltsverzeichnis

Wohnformen

Als Wohnformen sind grundsätzlich zu unterscheiden das ambulant betreute Wohnen, das Wohnen in betreuten Wohngemeinschaften und das Betreute Wohnen für Senioren.

Dabei gibt es verschiedene Formen der Betreuung, je nach individuellem Bedarf. So gibt es Personen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von ihrem Einzelfallhelfer oder einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Der Bedarf kann wenige Stunden pro Woche betragen oder auch deutlich mehr. Hierbei ist oft nur wichtig, dass die zu betreuende Person an ihre regelmäßigen Pflichten erinnert wird, also eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen erfährt. Beim Betreuten Wohnen als Wohnform im Alter wird vom Anbieter und / oder von einem mit ihm kooperierenden Dienstleister einerseits das Wohnen in Form einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung regelmäßig über einen Mietvertrag und andererseits ein Paket an allgemeinen Unterstützungsleistungen / Grundleistungen über einen sog. Betreuungsvertrag oder Servicevertrag erbracht. Daneben stehen die Wahlleistungen, bzgl. derer der Mieter Wahlfreiheit hat.

Als Wohnform gehört das Betreute Wohnen für Senioren nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes bzw. der im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform entstandenen Landesheimgesetze. Rechtlich besteht jeweils ein eigenständiger Haushalt mit einem zielgruppenspezifischen Betreuungsangebot, dessen Inhalte vertraglich geregelt sind.

Eine andere Form ist das gemeinsame Zusammenleben in therapeutischen Wohngemeinschaften. Auch hier gibt es Unterschiede im Grad der Betreuung. Hierbei kann grob unterschieden werden zwischen Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Betreuung, die nur tagsüber bzw. zu bestimmten Zeiten stattfindet.

Ist die Betreuung - beispielsweise bei psychisch Kranken - nicht Rund-um-die-Uhr, dann wird das Wohnen, sei es in Wohngemeinschaft oder Einzelwohnen, als Ambulant Betreutes Wohnen bezeichnet. Die Kosten für den Sozialhilfeträger liegen hierbei mit "nur" fünfhundert bis eintausend Euro pro Monat deutlich unter den intensiver betreuten Formen, letztere wird auch als halbstationär oder stationär bezeichnet.

Besonders in therapeutischen Wohngemeinschaften betrifft der Aufgabenbereich der Betreuer häufig sehr viele Details im täglichen Leben. Hierzu zählen viele lebenspraktische Dinge wie Körperhygiene, Sauberkeit der Wohnräume, Umgang mit Geld und auch Einkäufe, auch das nach individuellem Bedarf. Auch Beratung in privaten Konflikten kann zum Betreuungsangebot gehören.

Oft werden psychologische Beratungen angeboten, um Konflikte zu meistern.

In vielen Wohngemeinschaften gibt es regelmäßige Gruppenversammlungen, in denen die Gruppe betreffende Angelegenheiten geklärt werden.

Es gibt Konfliktberatung bei Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander oder mit den Betreuern.

Ziele

Selbstständig und selbstbestimmt die freie Wahl der Wohnung zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Oberstes Ziel ist daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheim oder Altenpflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.

Es gilt ferner der Grundsatz, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung ein Recht auf freie Wohnungswahl und Unverletzlichkeit ihrer Wohnung haben.

Bei vielen psychisch kranken Menschen wird angestrebt, ihnen später ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach Möglichkeit auch wieder in einen Beruf zu finden.

Recht

Ordnungsrecht / Heimrecht / Einrichtungsrecht

Das Betreute Wohnen war als Wohn- und Lebensform unzureichend gesetzlich zu definiert; eine Legaldefinition gab es nicht. Seitdem das Heimrecht Landesrecht ist, haben bis auf Ausnahmen alle Bundesländer in ihren neuen Landesheim- oder Landeseinrichtungsgesetzen mehr oder minder detaillierte Definitionen aufgenommen.

Sozialrecht

Rechtsgrundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in § 55 Abs. 2 Nr. 6. Hier werden im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderung „Hilfen zu Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten“ als Leistungen genannt. Daraus können sich Ansprüche auf Sozialleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) ergeben, das sogenannte „Betreute Wohnen“, worunter meist die o. g. ambulanten Beratungsleistungen und sozialen Dienstleistungen verstanden werden.

Das Betreute Wohnen für ältere Menschen ist Privatsache; es gilt kein spezifisches Sozialrecht.

Vertragsrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet man keine diesbezügliche Bestimmung, auch nicht in den Ausführungsgesetzen und -verordnungen. Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind bestimmte Vertragskonstellationen gesetzlich geregelt worden. Allerdings gilt, das Wohnen mit allgemeinen Unterstützungsleistungen nicht unter das WBVG fällt. In diesen Fällen gilt für das Wohnen das bürgerliche Mietrecht und für die Betreuung das Dienstvertragsrecht. Beides ist im BGB geregelt.

Qualität

Das DIN Deutsche Institut für Normung hat allerdings in der DIN-Norm DIN 77800 die Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ normiert. Damit besteht zugleich die Möglichkeit für Anbieter des Betreuten Wohnens, ihre Dienstleistung zertifizieren zu lassen. Eine anerkannte Zertifizierungsstelle ist z.B. DIN CERTCO, ein Unternehmen der TÜV Rheinland Group. Begutachtet werden die Angebote des Betreuten Wohnens von akkreditierten Gutachtern des DIS Institut für ServiceImmobilien. Neben der Zertifizierung von bestehenden Wohn- und Betreuungsangeboten gibt es auch die Präzertifizierung von Projekten und Konzepten.

Siehe auch

Literatur

  • Deutsches Institut für Normung: DIN 77800, Ausgabe:2006-09 - Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform "Betreutes Wohnen für ältere Menschen" ([1])
  • Bertelsmann Stiftung, Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Ambulant betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren. In der Reihe Leben und Wohnen im Alter, Band 6. ISBN 3-935299-88-5
  • Lutz H. Michel: Betreutes Wohnen. Neue DIN-Norm setzt bundesweiten Standard. ALTENHEIM. Heft 12.2006. S. 44 - 47.
  • Anja Möwisch und Lutz H. Michel: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Aus Bewohnern werden Verbraucher. ALTENHEIM. Heft 9.2009. S. 30 - 33.
  • Holger Mühlbauer: Betreutes Wohnen für ältere Menschen Dienstleistungsanforderungen nach DIN 77800. Beuth Pocket, 2007. 48 S. ISBN 3-410-16469-3
  • Obermüller, Helfert: Neue Formen des Wohnens und Zusammenlebens im Alter - Eine Übersicht. Suedwestdeutscher Verlag fuer Hochschulschriften, Februar 2011. ISBN 978-3-8381-2365-3

[2]

Weblinks


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