Bestmeat

Bestmeat
Vion
Unternehmensform N.V.
Gründung 1. Juli 2006
Unternehmenssitz Son en Breugel (Niederlande)
Unternehmensleitung

Daan van Doorn (CEO)

Mitarbeiter 15.500
Produkte

Fleisch und Fleischprodukte

Website

www.vionfood.com

Die Vion N.V. ist ein internationaler Nahrungsmittelkonzern in der Rechtsform einer niederländischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Son en Breugel/Niederlande, Niederlande. Die Holding ist im Juli 2006 aus der Sovion N.V. hervorgegangen, Anteilseigner dieser Holding sind rund 20.000 Landwirte, die im niederländischen Bauernverband ZLTO zusammengeschlossen sind. Das Unternehmen gliedert sich in drei Geschäftsbereiche VION Ingredients, VION Fresh Meat und VION Convenience.

Das Unternehmen ist ein Konglomerat aus zahlreichen Tochterunternehmen mit Schwerpunkt in den Niederlanden und in Deutschland, nach eigenen Angaben bei der Fleischvermarktung die Nummer zwei in Europa und die Nummer eins in Deutschland und den Niederlanden. Die Vion Food Group hat 2006 einen Nettogewinn von 81 Mio. Euro und einen Umsatz von 7,4 Mrd. Euro realisiert. Dies ist eine Steigerung von 17 Prozent gegenüber 2005. Das Betriebsergebnis (EBITA) ist um 29 Prozent auf 166 Mio. Euro gestiegen. Der Umsatz wuchs gegenüber 2005 um 18 Prozent.

Eine der wichtigsten Säulen des Unternehmens ist die Vion Food Group, die 2003 aus der Bestmeat Company entstand. Bestmeat wiederum war aus den Unternehmen Dumeco BV, Moksel AG, NFZ Norddeutsche Fleischzentrale AG und Hendrix Meat Group gebildet worden.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Das Unternehmen weist in Deutschland eine hochkomplexe Struktur auf, da neben direkten Töchtern diverse Verflechtungen über Beteiligungen bestehen. In Deutschland gehören zur Vion-Gruppe unter anderem:

Kritik

Anfang 2007 erstattete die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch Anzeige gegen die Unternehmen SNP (gehört zu Vion N.V.), GePro (PHW-Gruppe), den Düngemittelhändler Beckmann und die Veterinärämter der Landkreise Diepholz, Emsland, Oldenburg und Vechta, da die Unternehmen illegalen Handel mit Tiermehl (K3-Material) betreiben und die Ämter Beihilfe dazu leisten würden. Obwohl entsprechende Abfälle und das daraus hergestellte Tiermehl keinesfalls in die menschliche Nahrungskette gelangen dürfen, fand Foodwatch dafür entsprechende Hinweise. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergaben, dass der Handel mit den Mehlen tatsächlich stattfand, jedoch mit Genehmigung der zuständigen Behörden und daher keine Straftat war. Die Genehmigungen selbst haben allerdings gegen geltende Gesetze verstoßen. Da Beihilfe aus juristischer Sicht jedoch nur vorliegt, wenn die Haupttat strafbar ist, wurden die Ermittlungen sowohl gegen die Unternehmen als auch gegen die Ämter Ende 2007 eingestellt. Die Genehmigungspraxis der Behörden wurde geändert.[1] [2]

Quellen

  1. Dieter Nürnberger:Foodwatch zu neuem Fleischskandal, Deutschlandradio, 21. Februar 2007
  2. Pressemitteilung Foodwatch, 8. April 2007

Weblinks


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