Besoldungsgruppe B

Besoldungsgruppe B

Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der Besoldungsordnung B ist es, dass die Besoldungsgruppe B 1 von der Höhe der Bezüge den Bezügen der letzten Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 15 entspricht. Besoldungsgruppe B 2 liegt aber über den Bezügen von A 16.

Die Besoldungsgruppen (mit Beispielen) unter B sind wie folgt aufgeteilt:

Inhaltsverzeichnis

Bundesbesoldungsordnung

Besoldungsgruppe B 1

Besoldungsgruppe B 2

  • Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
    • als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist
    • als Leiter der Gruppe Forstinspektion bei einer Oberfinanzdirektion
    • beim Bundesinstitut für Berufsbildung als Leiter des Bereichs Zentrale Aufgaben/Verwaltung

Besoldungsgruppe B 3

Besoldungsgruppe B 4

Besoldungsgruppe B 5

Besoldungsgruppe B 6

Besoldungsgruppe B 7

Besoldungsgruppe B 8

Besoldungsgruppe B 9

Besoldungsgruppe B 10

Besoldungsgruppe B 11

Landesbesoldungsordnungen

Baden-Württemberg

Die Ämter für Kanzler, Rektoren und Präsidenten von Hochschulen sind auslaufend; Neueinstellungen werden nach den Vorschriften der Besoldungsordnung W vorgenommen.

Besoldungsgruppe B 2

  • Abteilungsdirektor bei der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg
  • Direktor bei der Datenzentrale Baden-Württemberg
    • als weiteres Mitglied des Vorstands
  • Direktor der Landeszentrale für politische Bildung
  • Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit bis zu 300 000 Einwohnern
  • Erster Direktor der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Vorstandsvorsitzender
  • Leitender Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Wirtschaft/Infrastruktur
  • Leitender Technischer Direktor beim Verband Region Stuttgart für den Bereich Planung
  • Leitender Verwaltungsdirektor bei der Gemeindeprüfungsanstalt
    • als Leiter eines Dezernats
  • Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
    • als der ständige Vertreter des Direktors
  • Museumsdirektor und Professor
    • als Leiter des Linden-Museums Stuttgart
    • als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe
  • Polizeipräsident
    • als Leiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe
    • als Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim
  • Professor als Direktor
    • einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
    • eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen)
    • eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien)
  • Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
    • als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
  • Stadtdirektor
    • bei einer Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
    • bei einer Stadt mit mehr als 250000 Einwohnern als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit nicht mehr als 700000 Einwohnern

Besoldungsgruppe B 3

  • Direktor der Bereitschaftspolizei
  • Direktor des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
  • Erster Landesbeamter bei einem Landratsamt eines Landkreises mit mehr als 300 000 Einwohnern
  • Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Stuttgart
    • als der erste Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers
  • Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Inspekteur der Polizei
    • in der Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - des Innenministeriums
  • Landeskriminaldirektor
    • in der Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - des Innenministeriums
  • Leitender Direktor beim Verband Region Rhein-Neckar
    • als der Leitende Planer und ständige Vertreter des Verbandsdirektors
  • Leitender Parlamentsrat
  • Museumsdirektor und Professor
    • als Leiter der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe
    • als Leiter der Staatsgalerie Stuttgart
    • als Leiter des Badischen Landesmuseums Karlsruhe
    • als Leiter des Landesmuseums für Technik und Arbeit in Mannheim
    • als Leiter des Staatlichen Museums für Naturkunde Stuttgart
    • als Leiter des Württembergischen Landesmuseums Stuttgart
  • Polizeipräsident
    • als Leiter des Polizeipräsidiums Stuttgart
  • Präsident des Landesarchivs
  • Präsident des Landesamts für Besoldung und Versorgung
  • Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz
  • Präsident des Landeskriminalamts
  • Professor als Direktor am Landesinstitut für Schulentwicklung
  • Professor als Direktor einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
  • Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
    • als Leiter eines großen und bedeutenden Amtes
  • Stadtdirektor bei einer Stadt mit mehr als 250000 Einwohnern
    • als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit auf der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten Funktionsebene
  • Verbandsdirektor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit nicht mehr als 700 000 Einwohnern 3)
    • mit mehr als 700 000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern
  • Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe B 4

  • Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg
  • Direktor des Zweckverbands Bodenseewasserversorgung
    • als der kaufmännische Geschäftsführer
    • als der technische Geschäftsführer
  • Direktor des Zweckverbands Landeswasserversorgung
    • als der kaufmännische Geschäftsführer
    • als der technische Geschäftsführer
  • Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Landesbeauftragter für den Datenschutz
  • Leitender Direktor der Datenzentrale Baden-Württemberg
    • als Vorsitzender des Vorstands
  • Präsident des Landesjustizprüfungsamts
  • Präsident des Landesvermessungsamts
  • Präsident des Statistischen Landesamts
  • Rechnungshofdirektor
  • Stadtdirektor bei der Landeshauptstadt Stuttgart
    • als Leiter eines Referats
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit mehr als 700000 bis zu 1,5 Millionen Einwohnern

Besoldungsgruppe B 5

  • Hauptgeschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Präsident der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
  • Regionaldirektor beim Verband Region Stuttgart
  • Verbandsdirektor des Verbands Region Rhein-Neckar
  • Verbandsdirektor eines Regionalverbands
    • mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern.

Besoldungsgruppe B 6

  • Direktor beim Rechnungshof - als dienstältestes Mitglied des Rechnungshofs
  • Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Stuttgart
  • Landesforstpräsident - als Leiter der Abteilung 5 – Landesforstverwaltung – des Ministeriums Ländlicher Raum
  • Landespolizeipräsident - als Leiter der Abteilung 3 – Landespolizeipräsidium – des Innenministeriums
  • Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
  • Präsident einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
  • Rektor einer Universität - mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000
  • Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 7

  • Präsident der Landesanstalt für Kommunikation als Vorsitzender des Vorstands
  • Präsident einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000
  • Rektor einer Universität - mit einer Meßzahl von mehr als 10 000

Besoldungsgruppe B 9

  • Ministerialdirektor
  • Präsident des Rechnungshofs

Berlin

Quelle: Anlage II Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG.B)

Besoldungsgruppe B 2

  • Direktor beim Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (als Leiter des Geschäftsbereichs Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen)
  • Direktor beim Polizeipräsidenten (als Leiter einer Direktion)
  • Direktor der Verkehrslenkung Berlin
  • Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
  • Direktor des Landesarchivs
  • Direktor des Landesverwaltungsamts
  • Direktor des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin
  • Kanzler der Universität der Künste Berlin
  • Landeskonservator und Direktor des Landesdenkmalamts Berlin
  • Leitender Oberschulrat (als Leiter des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien oder als Leiter eines bedeutenden Referats bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied)
  • Präsident des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen
  • Vizepräsident des Instituts für Bautechnik

Besoldungsgruppe B 3

  • Direktor des Deutschen Technikmuseums Berlin und Professor
  • Direktor des Landeskriminalamts
  • Direktor des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
  • Direktor des Statistischen Landesamts
  • Generaldirektor der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
  • Generaldirektor des Stadtmuseums Berlin und Professor
  • Geschäftsführer der Handwerkskammer
  • Leitender Branddirektor (als Vertreter des Landesbranddirektors)
  • Leitender Oberschulrat (als der ständige Vertreter eines Abteilungsleiters bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied oder als Leiter einer Abteilung beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister)
  • Präsident des Landesamts für Gesundheit und Soziales
  • Direktor des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool)
  • Erster Direktor beim Polizeipräsidenten (als Leiter des Stabes des Polizeipräsidenten)

Besoldungsgruppe B 4

  • Bezirksstadtrat
  • Direktor bei dem Rechnungshof (als Prüfungsgebietsleiter)
  • Kanzler der Freien Universität Berlin
  • Kanzler der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Kanzler der Technischen Universität Berlin
  • Leitender Oberschulrat (als Leiter einer Abteilung bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied)
  • Leitender Senatsrat (als Leiter einer Abteilung bei dem für Justiz zuständigen Senatsmitglied und Präsident des Justizprüfungsamtes)

Besoldungsgruppe B 5

  • Bezirksstadtrat (als Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters)
  • Direktor bei dem Abgeordnetenhaus
  • Generaldirektor des Deutschen Historischen Museums und Professor
  • Landesbranddirektor
  • Landesschulrat
  • Polizeivizepräsident
  • Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik
  • Senatsbaudirektor
  • Vizepräsident des Rechnungshofs

Besoldungsgruppe B 6

  • Bezirksbürgermeister
  • Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer

Besoldungsgruppe B 7

  • Polizeipräsident
  • Staatssekretär (erhält als Chef der Senatskanzlei eine Stellenzulage nach Anlage II des LBesG.B)

Besoldungsgruppe B 8

  • Präsident des Rechnungshofs
  • Präsidenten der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin

Niedersachsen

Besoldungsgruppe B 3


Siehe auch

Weblinks

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