Besatzungskosten

Besatzungskosten

Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle, von wem diese Kosten zu tragen sind.

Inhaltsverzeichnis

Zweiter Weltkrieg

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist geregelt, dass die Besatzungkosten der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs in Deutschland von der Bundesrepublik getragen werden (Artikel 120 Grundgesetz).

Nach der Gründung der Bundesrepublik gab es öffentliche Kritik an der Übernahme der Besatzungskosten. So berichtete die Illustrierte Stern 1950 über die Verschwendung von Besatzungsgeldern, die aus deutschen Steuereinnahmen stammten. Die Zeitschrift durfte daraufhin zwei Wochen lang nicht erscheinen.

1950 waren die Besatzungskosten Westdeutschlands bereits auf rund 45 Milliarden DM angewachsen, was damals einer Belastung von jährlich 600 DM pro Beschäftigtem entsprach (wobei 1950 mehr als zwei Drittel aller westdeutschen „Erwerbspersonen” für sich und ihre Familien ein Einkommen von unter 3.000 DM jährlich hatten). Bis einschliesslich 1956 erhielt die US Army von der Bundesrepublik Deutschland umgerechnet US$ 300 Millionen im Jahr. In den Jahren 1957 bis 1960 lag diese Summe aufgrund von Wechelkursschwankungen in US$ umgerechnet deutlich niedriger.[1]

Im Laufe der Jahre wurde der Begriff „Besatzungskosten“ im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnungen „Beitrag zu den Kosten der Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik“ oder im Artikel 3 des NATO-Paktes „Maßnahmen der gegenseitigen Hilfe“ ersetzt. Von 1995 bis einschliesslich 2004 waren die Kosten im Bundeshaushalt unter Kapitel 6009 „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte“ zusammengefasst:[2]

Haushaltsjahr Einnahmen (Mill. DM) Ausgaben (Mill. DM)
1998[3] 70,9 286,5
1999[4] 75,3 263,2
2000[5] 49,5 222,2
2001[6] 49,9 208,0
Haushaltsjahr Einnahmen (Mill. Euro) Ausgaben (Mill. Euro)
2002[7] 27,5 132,8
2003[2] 26,9 127,6
2004[2] 24,9 123,5

Erster Weltkrieg

Auch nach dem Ersten Weltkrieg hatte Deutschland die Besatzungskosten der alliierten Siegermächte zu tragen. 1922 legten die alliierten Staaten in Paris die Höhe der vom Deutschen Reich zu leistenden Besatzungskosten für die in den westlichen Grenzgebieten stationierten alliierten Streitkräfte fest. Rückwirkend ab dem 1. Mai 1921 wurden die Besatzungskosten in Höhe von 350 Millionen Goldmark aus den deutschen Sachleistungen gedeckt. Ab Mai 1922 waren jährlich 220 Millionen Goldmark an Besatzungskosten zu zahlen.

Aber auch Deutschland hat es in der Zeit des Nationalsozialismus mit den Besatzungskosten ähnlich und in der Summe noch rigoroser gehalten: Jedes besetzte Land hatte 50 Prozent seines letzten Friedenshaushaltes als so genannte Besatzungskosten zu entrichten - eine ungeheure Summe, der kein echter Besatzungsaufwand gegenüberstand.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Boggs, Eisenhower Library: FOREIGN RELATIONS OF THE UNITED STATES, 1958–1960 VOLUME III, NATIONAL SECURITY POLICY; ARMS CONTROL AND DISARMAMENT, DOCUMENT 129: Memorandum of Discussion at the 469th Meeting of the National Security CouncilS. 8. Dezember 1960, abgerufen am 24. Juli 2011.
  2. a b c Bundesfinanzministerium: Bundeshaushaltsplan 2004 Einzelplan 60. 25. Februar 2004, abgerufen am 24. Juli 2011.
  3. Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1998. 13. November 2007, abgerufen am 24. Juli 2011.
  4. Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1999. 13. November 2007, abgerufen am 24. Juli 2011.
  5. Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2000. 7. Mai 2001, abgerufen am 24. Juli 2011.
  6. Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2001. 8. April 2002, abgerufen am 24. Juli 2011.
  7. Bundesfinanzministerium: Bundeshaushaltsplan 2003 Einzelplan 60. 24. April 2003, abgerufen am 24. Juli 2011.

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