- Berufsfotografie
-
Die Berufsfotografie ist im Gegensatz zur Amateurfotografie die Bezeichnung für professionelle Tätigkeit im Bereich der Fotografie. Der Foto-Designer setzt seinen Schwerpunkt eher in der konzeptionellen Ausarbeitung von fotografischen Themen. Seine Arbeitsbereiche sind häufig die Werbung und die freie Kunst- sowie Autorenfotografie.
Inhaltsverzeichnis
Berufsrecht des Fotografen in Deutschland
geschützte Berufsbezeichnungen
Fotograf ist im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners, der nach einer staatlich geregelten und abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt ist diese zu führen, die nach wie vor als Berufsbezeichnung geschützt ist.
Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer, Fotodesigner (staatlich geprüft) oder Diplomfotograf. Die Berufsbezeichnungen Fotograf, Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur sind als staatlich anerkannte Berufe gesetzlich geschützt.
Während der Begriff Designer frei genutzt werden kann, darf die Berufsbezeichnung Fotodesigner (staatlich geprüft) und der akademische Grad Diplom-Foto-Designer nur nach einer erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf gesetzlich geschützt. Bis zur Novellierung der Handwerksordnung war es unzulässig, Fotografie als selbständiges Handwerk ohne einen Meisterbrief auszuüben. Diese Einschränkung ist heute, wie in vielen anderen Berufen, weggefallen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört der Beruf des Fotografen nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Berufen, das heißt, dass der Fotografen-Geselle das Fotografen-Handwerk in der Regel ohne Meisterbrief ausüben kann. Eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer ist weiterhin vorgeschrieben.
Fotografie als ungeschützte Berufsausübung
Fotografie wird auch von Autodidakten ausgeübt, die schlicht die Bezeichnung Fotografie führen und Kunstnamen wie z. B. Fotoartist oder die ungeschützte Berufsbezeichnung Foto-Designer verwenden. Auch die Berufe der Bildreporter, Bildjournalisten, Bildberichterstatter sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Der Nachweis einer Ausbildung in Fotografie ist nach der Novellierung der Handwerksordnung, wie in vielen anderen Berufen auch, weggefallen. Ein Autodidakt darf selbst nicht ausbilden. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.
Ausbildung zum professionellen Fotografen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beruf des Fotografen zu erlernen und auszuüben:
- eine staatlich anerkannte Berufsausbildung mit der Abschlussprüfung als Fotografengeselle / Fotografengesellin vor einem Prüfungsauschuss der Handwerkskammer beziehungsweise eine Abschlussprüfung an einer Berufsfachschule in Deutschland und
- mit der zusätzlichen Möglichkeit der Aufstiegsweiterbildung durch ein Studium an einer Fachschule zum Meister oder zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Fotografie/Fototechnik oder
- als grundständige Ausbildung ein Studium an einer Hochschule (Akademie, Kunsthochschule) oder Fachhochschule.
Organisationen
In Deutschland gibt es verschiedene Interessengemeinschaften für professionelle Fotografen:
Interessenverbände
- Deutsche Gesellschaft für Photographie - (DGPh)
- Deutsche Fotografische Akademie - (DFA)
Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen:
- Centralverband Deutscher Berufsphotographen - (CV-DBPh)
freier Berufsverband
- Bund Freischaffender Foto-Designer - (BFF)
- Freelens - nach Mitgliederzahl größte Berufsvereinigung von Bildjournalisten in Deutschland.
Wikimedia Foundation.