Bernhard Lösener

Bernhard Lösener

Bernhard Lösener (* 27. Dezember 1890 in Fürstenberg (Oder); † 28. August 1952 in Köln) war ein deutscher Jurist in der Zeit des Nationalsozialismus. Er wirkte 1935 als „Rassereferent“ bei der Abfassung der Nürnberger Gesetze mit, wurde jedoch 1944 wegen Unterstützung eines Widerstandskämpfers verhaftet. Viele historische Darstellungen, die sich mit den Rassegesetzen befassen, fußen auf Löseners Angaben, die oft unkritisch übernommen wurden.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Bernhard Lösener war Sohn eines Amtsrichters und wurde nach Jurastudium und Promotion 1929 Vorsteher im Hauptzollamt Glatz. 1930 trat er der NSDAP bei. Sein beruflicher Werdegang führte ihn 1931 zum Landesfinanzamt Neiße und im April 1933 in das Reichsinnenministerium; dort stieg er im August 1935 zum Ministerialrat auf. Als „Rassereferent“ wurde er in der Nacht zum 14. September 1935 nach Nürnberg beordert, um dort gemeinsam mit anderen Verwaltungsfachleuten wie Hans Globke und Wilhelm Stuckart eilends die Nürnberger Gesetze zu formulieren. Lösener war auch an der Ausformung der Durchführungsverordnungen beteiligt und Mitverfasser eines 1937 erschienen weiteren Kommentars zu den Rassegesetzen. Seit 1938 beteiligte er sich im nationalsozialistischen Reichsinstitut für Geschichte des Neuen Deutschlands als Beirat der „Forschungsabteilung“ Judenfrage.[1]

Am 29. Januar 1942 nahm er an der ersten Nachfolgekonferenz der Wannseekonferenz in den Räumen des Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete von Alfred Rosenberg in Berlin teil. Zentrales Thema dieser Konferenz war, wer nun genau als „Jude“ zu gelten habe, damit eine Regelung darüber getroffen werden könne, wer in die Vernichtungsaktionen mit einzubeziehen sei. Dabei wurde mit seiner Teilnahme der Begriff besonders weit definiert, festgelegt und in der Nachfolge einheitlich auf alle besetzten Gebiete angewendet.[2]

Auf eigenen Wunsch verließ er das Innenministerium. Angeblich habe er seinem Vorgesetzten, Wilhelm Stuckart, im Dezember 1941 erklärt, er könne die Praxis der Judenvernichtung nicht mittragen.[3]. Lösener war ab April 1943 im Reichsverwaltungsgericht mit Fragen der Kriegsschäden befasst.

Lösener wurde am 11. November 1944 verhaftet, weil er im August 1944 einige Tage den Hauptmann Ludwig Gehre beherbergt hatte, der mit Graf Stauffenberg befreundet war. Nach eigenen Angaben hatte Lösener überdies seit 1936 lose Verbindungen zu Hans Bernd Gisevius, der zum Widerstandskreis von Carl Friedrich Goerdeler gehörte. Im Januar 1945 wurde Lösener aus der NSDAP ausgeschlossen. Zu einem Prozess kam es nicht mehr; Lösener wurde kurz vor dem Eintreffen der Roten Armee in Torgau freigelassen.

Nach dem Krieg trat Lösener als Zeuge im Wilhelmstraßen-Prozess auf und entlastete Wilhelm Stuckart. Durch Fürsprache Verfolgter erhielt er im April 1949 eine Arbeit bei der jüdischen Hilfsorganisation Joint Distribution Committee. Danach war Bernhard Lösener bei der Oberfinanzdirektion Köln tätig und erreichte dort 1950 die Beförderung zum Regierungsdirektor.

Lösener starb 1952 nach einer Gallenoperation.[1]

Bewertungen

Löseners bereits 1950 verfasste Version seiner Tätigkeit als Referent für „Rasserecht“ im Reichsministerium des Inneren, die ihn als heimlichen Widerstandskämpfer ausweist, wurde als Dokumentation post mortem in einer angesehenen Fachzeitschrift abgedruckt. Der verfügungsberechtigte Staatssekretär Walter Strauß veranlasste die Veröffentlichung erst 1961 und entlastete damit Globke, der zu diesem Zeitpunkt wegen seiner Mitwirkung an den Nürnberger Gesetzen angegriffen wurde.

Löseners Darstellung vom Zustandekommen der Nürnberger Gesetze ist von der Forschungsliteratur lange Zeit hindurch unkritisch übernommen worden.[4] Erst spät beanstandeten Historiker wie Peter Longerich und Günter Neliba, dass dadurch die andernorts bezeugte Mitwirkung von Rudolf Heß, Wilhelm Frick und Joseph Goebbels außer acht geraten ist.[5]

Löseners Wirken im „Dritten Reich“ ist umstritten. Ähnlich wie Hans Globke machte Lösener für sich geltend, bei der Ausformung der Rassegesetze weitergehende Forderungen zurückgewiesen und stets nur die denkbar mildeste Fassung formuliert zu haben. Kritiker vertreten dagegen die Einschätzung, die Mitarbeit von Seiten der Staatsbürokratie habe die praktische Durchführung des nationalsozialistischen Parteiprogramms beschleunigt oder zumindest ein Hindernis aus dem Weg geräumt.

Literatur

  • Das Reichsministerium des Inneren und die Judengesetzgebung. Die Aufzeichnungen von Dr. Bernhard Lösener: Als Rassereferent im Reichsministerium des Inneren. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 9 (1961) S. 262-313
  • Otto Dov Kulka: Die Nürnberger Rassengesetze und die deutsche Bevölkerung im Lichte geheimer NS-Lage- und Stimmungsberichte. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 32(1984) S. 582-636 (zu Lösener S. 618 / Anm. 124)
  • Cornelia Essner: Die 'Nürnberger Gesetze' oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945. Paderborn 2002. ISBN 3-506-72260-3 (Kritische Untersuchung der Darstellung Löseners; Rezension: [1])

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 378.
  2. H.D Heilmann: Aus dem Kriegstagebuch des Diplomaten Otto Bräutigam. In: Götz Aly u.a. (Hrsg.): Biedermann und Schreibtischtäter. Materialien zur deutschen Täter-Biographie, Institut für Sozialforschung in Hamburg: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik 4, Berlin 1987, S. 180 f., ISBN 3-88022-953-8.
  3. Kurt Pätzold, Erika Schwarz: Tagesordnung, Judenmord: die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942: Eine Dokumentation zur Organisation der "Endlösung". Berlin 1992, ISBN 3-926893-12-5, S. 160.
  4. Ein früher Vorwurf als apologetische Darstellung bei Reinhard Rürup: Das Ende der Emanzipation. Die antijüdische Politik in Deutschland ... in: Arnold Paucker u.a.(Hrsg.): Die Juden im Nationalsozialistischen Deutschland. Tübingen 1986. ISBN 3-16-745103-3 Seite 111f.
  5. Peter Longerich: Politik der Vernichtung. München 1998, Seite 102f sowie Günter Neliba: Wilhelm Frick: Der Legalist des Unrechtsstaates. Paderborn u.a. 1992.

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