Berghauptmann

Berghauptmann

Ein Berghauptmann bzw. Oberberghauptmann war in den deutschen Ländern ein „Bergbeamter“, der für die Leitung des Bergbaubetriebs, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute zuständig war. Er war als oberster Beamter für den Bergbau eingesetzt und vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen, in Österreich war er der Leiter der Berghauptmannschaft.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Kompetenzen

Dem Berghauptmann unterstanden alle Bergmeister und Bergvögte, sowie alle anderen Bergbeamten des Landes. In dieser Funktion musste er alle ihm unterstellten Beamten beaufsichtigen, diese wiederum waren ihm zu Gehorsam verpflichtet. Er hatte die Aufgabe darüber zu wachen, dass kein Missbrauch getrieben wurde und musste, sobald ihm ein Missbrauch auffiel, diesen sofort abstellen. Er war von seinem Landesherrn dazu angehalten bei Betrug oder Untreue unverzüglich Sanktionen zu ergreifen. Aus diesem Grund war er auch befugt die höheren Bergbeamten zu rügen oder sie mit Strafen zu belegen.

Des Weiteren musste er alles, was der Verbesserung des Bergbaus diente, einführen und für Ruhe und Ordnung sorgen. Er war verpflichtet Gerechtigkeit gegen jedermann walten zu lassen.

Hierarchie in Preußen

In Preußen stand an der Spitze der Bergbehörden ein Oberberghauptmann, ihm zur Seite standen vortragende Räte. Die Bergbehörden waren unterteilt in Oberbergämter. An der Spitze jedes Oberbergamtes stand als Direktor ein Berghauptmann. Ihm zur Seite standen die Oberbergräte, sowie die Bergassessoren, Markscheider und Bauinspektoren als Gehilfen gestellt.[1]

Literatur

  • Johann Karl Gottfried Jacobsson: Technologisches Wörterbuch, alphabetische Erklärung aller nützlichen mechanischen Künste, Manufakturen, Fabriken und Handwerker. Friedrich Nicolai, Berlin und Stettin 1781

Einzelnachweise

  1. retro Bibliothek: Meyers Konversallexikon

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