Österreichisches Lebensmittelbuch

Österreichisches Lebensmittelbuch

Der Codex Alimentarius Austriacus oder das Österreichisches Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Standards und Vorschriften über die Qualität und Bezeichnung von Lebensmitteln sowie für den Verkauf dieser laut § 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG).

Die Verwaltung des Codex obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, das einer Kommission vorsteht, die laut § 77 LMSVG aus Vertretern von Arbeitsgemeinschaften, anderen Ministerien, der Bundesländer und der Sozialpartner, aber auch Wissenschaftlern wie Tierärzten besteht.

Geschichte

Der Codex geht zurück auf das Jahr 1891. Aus Anlass der "Internationalen Ausstellung für Nahrungsmittel und Hausbedarf vom hygienischen Standpunkt" in Wien wurde damals eine wissenschaftliche Kommission zur Abfassung des Codex eingerichtet.

Die 1. Auflage des Codex wurde 1910–17 von Hofrat Dr. Franz Wilhelm Dafert Ritter von Senseltimmer (1863-1933) in drei Bänden mit 55 Kapiteln erstellt. Von diesen wurden 48 zwischen den beiden Weltkriegen durch eine 2. Auflage ersetzt, der nach dem 2. Weltkrieg ab 1953 eine 3. Auflage folgte heraus.

Der Codex besaß und besitzt als solcher keine rechtlich bindende Wirkung.

Er wurde aber zunächst von der Rechtsprechung als Referenz verwendet, beginnend mit der Entscheidung des OGH SSt 16/36, wonach dem Codex zwar weder Gesetzes- noch Verordnungskraft, wohl aber dem Gericht gegenüber die Bedeutung eines Sachverständigengutachtens zukomme (eingehend SSt 38/36).

Im Jahr 1953 wurden durch Erlass des Bundesministeriums für Soziale Verwaltung die Lebensmittelkontrollore und Untersuchungsanstalten zur Beachtung des Kodex, dessen 3. Auflage nun in mehreren Teilen zu erscheinen begann, verpflichtet.

Beginnend 1975 wurde der Codex in das österreichische Lebensmittelrecht eingearbeitet, das seither als eines der weltweit strengsten gilt. Damals ermächtigte das Gesetz den Bundesminister ausdrücklich, durch Verordnung Teile des Codex verbindlich zu machen.

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU (1994) wurden einige Aussagen des Codex abgeschafft oder geändert, da sie im Widerspruch zum EU-Recht standen. Der Codex dokumentiert nach wie vor die „allgemeine Verkehrsauffassung“ zu Lebensmitteln und hat die rechtliche Bedeutung eines „objektivierten Sachverständigengutachtens“ (OGH 9.4.1991 ÖBl 1991, 232; OGH 13.5.1997 ÖBl 1998, 17). Eine darüber hinaus gehende Bedeutung kommt ihm nicht zu.

Das ÖLMB (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codex Alimentarius Austriacus) wird laufend aktualisiert, und die bestehenden Kapitel werden in Hinblick auf die neue gültige Rechtslage hin überarbeitet. Die bisher erfolgten und noch nicht überarbeiteten (veralteten) Veröffentlichungen des ÖLMB gelten als Verlautbarungen des nunmehr vom LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) in § 76 geregelten ÖLMB.

Der Codex war ein richtungweisendes Werk über Lebensmittel und wurde zum Vorbild für den späteren Codex Alimentarius Europaeus, welcher wiederum Grundlage für den Codex Alimentarius war, das heutige Standardwerk von Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und Weltgesundheitsorganisation.

In Deutschland gibt es eine vergleichbare Einrichtung: das Deutsche Lebensmittelbuch. Es besteht aus einer Sammlung von „Leitsätzen“ zu den wichtigsten Lebensmittelgruppen.

Weblinks

Quellen

  • [1], Eintrag "Codex Alimentarius Austriacus"
  • Artikel Codex Alimentarius Austriacus im Österreich-Lexikon von aeiou
  • Lustig, Johann: Die rechtliche Bedeutung des Inhalts der auf Grund des § 23 LMG vom BM f soziale Verwaltung herausgegebenen 3. Aufl des ÖLMB und die Rechtsstellung der Codex-Kommission, ÖJZ (Österreichische Juristenzeitung) 1954, S. 37
  • Koja, Friedrich: Die Rechtsnatur des Lebensmittelbuches, ÖJZ 1979, S. 385
  • und andere
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