Österreichische Entwicklungszusammenarbeit

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Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika sowie in Ost- und Südosteuropa bei ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA/Außenministerium) plant die Strategien und – vorwiegend bilateralen – Programme, die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, setzt diese gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen um. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist der gestaltbare Teil der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs auf Bundesebene.

Inhaltsverzeichnis

Österreichs öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance – ODA)

Die Akteure
Neben dem Außenministerium tragen andere Bundesministerien, Länder und Gemeinden sowie die Oesterreichische Entwicklungsbank zu den österreichischen Entwicklungshilfeleistungen bei.

Diese Beiträge meldet Österreich als öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Welche Beiträge als ODA anrechenbar sind, entscheidet der Entwicklungshilfeausschuss (Development Assistance Committee, DAC) der OECD.

Ziele und Aufgaben

Grundlagen
Die rechtliche Grundlage der Entwicklungszusammenarbeit Österreichs ist das im Jahr 2002 beschlossene und 2003 novellierte Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit[1] (EZA-Gesetz). Es enthält einen konkreten Zielkatalog, der für die gesamte Bundesverwaltung entwicklungspolitische Kriterien vorschreibt. Kernpunkte sind:

  • Armut verringern
  • Sicherheit fördern
  • Ressourcen nachhaltig schützen

Ebenfalls verankert sind die in den Programmen und Projekten geltenden Grundprinzipien:

  • Eigenverantwortung der Partnerländer für ihren Entwicklungsweg
  • Respekt vor kultureller Vielfalt
  • Gleichstellung zwischen Frauen und Männern
  • Rücksicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung

Die zentralen entwicklungspolitischen Positionen und strategischen Rahmenbedingungen sind im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik[2] definiert, das jährlich unter Federführung des BMeiA fortgeschrieben wird. Es dient vor allem der Austrian Development Agency (ADA) als Basis zur Umsetzung bilateraler Programme und Projekte.

Ziele und Aufgaben
Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen und die Förderung einer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung der Partnerländer sind die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in den sieben Schwerpunktregionen:

Auch die Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten gilt als Schwerpunkt. In Südosteuropa begleitet Österreich die Partnerländer bei ihrer Annäherung an die Europäische Union.

Die von der ADA geführten Koordinationsbüros der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern ermöglichen den direkten Dialog mit allen Partnern vor Ort und den effizienten Einsatz der Mittel.

Die thematischen Schwerpunkte der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind:

  • Wasser und Siedlungshygiene
  • Energie
  • Ländliche Entwicklung
  • Bildung und Wissenschaft
  • Entwicklung des Privatsektors
  • Verantwortungsvolle Regierungsführung

In allen Projekten und Programmen sind Armutsminderung, Gendergerechtigkeit, Ressourcen- und Umweltschutz verankert. Auch die Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit Behinderung sowie das jeweilige soziale und kulturelle Umfeld finden Berücksichtigung. Synergien mit der Privatwirtschaft werden durch Wirtschaftspartnerschaften gefördert.

Bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit

Österreich führt Entwicklungszusammenarbeit bilateral mit Partnerländern und multilateral gemeinsam mit internationalen Organisationen durch. Wichtige Grundlagen sind die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) der Vereinten Nationen und die Pariser Deklaration bzw. die Accra Agenda for Action zur Überprüfung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (2008).

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bietet Partnern Unterstützung und Zusammenarbeit an. Länderstrategien, Sektor- und Regionalprogramme sowie Leitlinien für die gemeinsame Arbeit werden im Dialog mit den Partnerländern entwickelt. Auch Nichtregierungsorganisationen, Fachleute und andere Geberländer werden einbezogen, um kohärente und effiziente Ergebnisse sicherzustellen.

Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit
Aufgrund der Globalisierung nimmt die Koordination der Entwicklungspolitik im Rahmen von internationalen Organisationen und Institutionen einen immer größeren Stellenwert ein.

Als Mitglied der Vereinten Nationen und der Europäischen Union gestaltet Österreich die internationale Entwicklungszusammenarbeit mit. Unterstützt wird auch die entwicklungspolitische Arbeit der Internationalen Finanzinstitutionen.

Im Jahr 2000 verabschiedeten die Vereinten Nationen acht Millenniumsziele für die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung bis 2015. Österreich unterstützt deren Umsetzung insbesondere in den Bereichen Energie und Umwelt, Wasser und Sanitärversorgung sowie Sicherheit.

Die Europäische Union ist der größte Geber weltweit. Österreich leistet sowohl finanzielle als auch inhaltliche Beiträge zur europäischen Entwicklungshilfe. Zentrale Bereiche der Zusammenarbeit sind hier Wasser, Energie, Sicherheit, ländliche Entwicklung, Geschlechtergleichstellung sowie Umwelt und Klimawandel.

Auch die Abstimmung von humanitären Hilfsprogrammen zählt zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Österreich kooperiert in diesem Bereich eng mit dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Internationalen Roten Kreuz, dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) und dem World Food Programme (WFP) der UNO.

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit
  2. Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik

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