Öffentliche Abgaben

Öffentliche Abgaben
Öffentlich-rechtliche Lasten
Schaubild zu Abgaben

Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Abgabeleistungen verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. In Geldwirtschaften handelt es sich hierbei vor allem um Geldzahlungen, in Naturalwirtschaften werden stattdessen Naturalien abgeführt (vgl. zum Beispiel das mittelalterliche Zehnt).

Öffentlich-rechtliche Abgaben

Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben. Dabei werden Steuern von sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder) unterschieden.

Gesetzliche Grundlagen

Unmittelbar in der Abgabenordnung als einer der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen des Rechts der öffentlichen Abgaben geregelt sind nur die Steuern. So erklärt § 1 Abs. 1 AO explizit:

Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesbehörden oder durch Landesfinanzbehören verwaltet werden.

Die Abgabenordnung betrifft also im Wesentlichen das Verfahrensrecht der Steuern und steht somit in enger Beziehung zu der Finanzgerichtsordnung (FGO), die das gerichtliche Verfahren auf dem Gebiet des Steuerrechts regelt.

Die sonstigen öffentlichen Abgaben bedürfen also einer eigenständigen gesetzlichen Regelung. Diese Regelungen verweisen jedoch hinsichtlich der Verfahrensvorschriften meist auf die Abgabenordnung. Beispiel hierfür sind die Kommunalabgabengesetze.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • öffentliche Abgaben — öffentliche Abgaben,   nichtrückzahlbare Geldleistungen, die ein öffentliches Gemeinwesen von natürlichen und juristischen Personen kraft öffentlichen Rechts zwangsweise (hoheitlich) fordert. Dazu gehören einerseits die Steuern, einschließlich… …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Abgaben — ⇡ Abgaben …   Lexikon der Economics

  • Öffentliche Güter — sind eine Güter Gruppe in den Wirtschaftswissenschaften. Reine öffentliche Güter zeichnen sich im Konsum durch die Eigenschaften Nicht Ausschließbarkeit und Nicht Rivalität aus. Unreine öffentliche Güter sind Güter, die die Kriterien für… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Einnahmen: Grundlagen —   Der Staat unterliegt wie jeder private Haushalt und jedes Unternehmen einer Budgetrestriktion. Das bedeutet, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte entweder durch ordentliche Einnahmen zu decken sind oder aber außerordentlich, das heißt… …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Einnahmen — öffentliche Einnahmen,   die Einnahmen des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung). In dieser Abgrenzung sind öffentliche Einnahmen identisch mit Staatseinnahmen im weiteren Sinn; Staatseinnahmen im engeren Sinn… …   Universal-Lexikon

  • Öffentliche Verwaltung — ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des Öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliche Güter — öffentliche Güter,   englisch Public Goods [ pʌblɪk gʊdz], im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit der tatsächlich öffentlich angebotenen Güter und Leistungen (Kollektivgüter); im finanzwissenschaftlichen und wirtschaftstheoretischen Sinn… …   Universal-Lexikon

  • Abgaben — Abgaben, öffentliche (taxes, imposts; droits publics; imposte, tasse) für Zwecke des Staats, der Provinzen, Gaue, Kreise, Bezirke, Gemeinden und sonstiger öffentlicher Korporationen, Handelskammern u. dgl., insbesondere Steuern (direkte und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • öffentliche Lasten — öffentliche Lasten,   die auf einer Sache oder einem Recht ruhenden Abgaben und Leistungsverpflichtungen öffentlich rechtlicher Art (z. B. Grundsteuern, Erschließungsbeiträge). Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des… …   Universal-Lexikon

  • Öffentliche Last — Als öffentliche Last wird die Belastung eines Grundstücks mit Abgaben bezeichnet. Die Zahlungsverpflichtung trifft unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens den jeweiligen Grundeigentümer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme, daher ist das Grundstück …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”