Änderungskündigung

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

Die Änderungskündigung findet man hauptsächlich bei Mietverträgen und Arbeitsverträgen. Das Arbeitsrecht sieht im Kündigungsschutzgesetz (siehe Erläuterungen dort) jedoch einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer vor, der auch im Falle der Änderungskündigung (zum Beispiel Betriebsstättenverlagerung) greift.

Lehnt der Adressat der Änderungskündigung das Angebot zur Fortsetzung des Schuldverhältnisses unter den geänderten Bedingungen ab oder erklärt er sich nicht innerhalb der Zeit der Gültigkeit des Angebots, so wird das Schuldverhältnis durch die Änderungskündigung beendet.

Greift der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, so kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot auch unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung rechtswirksam ist.

Die Änderungskündigung ist von der Teilkündigung abzugrenzen, die sich nur auf einen Teil eines bestehenden Vertrags bezieht.

Die Prüfung einer Änderungskündigung bei Arbeitsverhältnissen im Urteil erfolgt dabei folgendermaßen: § 2 KSchG

  1. Zugang einer Änderungskündigung in Schriftform
  2. Angebot zu neuen Arbeitsbedingungen zu arbeiten (Schriftform)
  3. Annahme unter Vorbehalt (Inzidentprüfung ob Klagefrist des §7 Hs. 2 KSchG eingehalten wurde)
  4. Sozial gerechtfertigt?
    1. Kündigungsgrund i.S.d. §1 Abs. 2 KSchG
    2. Änderung der Arbeitsbedingungen gerechtfertigt ("hätte Änderung billigenderweise angenommen werden müssen")

Siehe auch

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