Zölibatsklausel

Zölibatsklausel

Unter einer Zölibatsklausel verstand man eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag von Frauen, die im Falle der Eheschließung der Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.

Solche Regelungen fanden sich sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Staatsdienst, beispielsweise als Lehrerinnenzölibat. In Deutschland waren sie bis in die 1950er Jahre gang und gäbe. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10. Mai 1957 festgestellt, dass Zölibatsklauseln gegen das Grundgesetz verstoßen und deshalb nichtig sind.


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