Zypernkonflikt

Zypernkonflikt
Zypern nach der Teilung 1974

Der Zypernkonflikt besteht zwischen griechisch-zypriotisch und türkisch-zypriotisch denominierten Entitäten über die Staatsgewalt auf Zypern. In seinem Verlauf wurde im Sommer 1974 der Norden der Insel (und damit ein Drittel des Staatsgebietes der Republik Zypern) von türkischen Streitkräften besetzt. Für diesen wurde im November 1983 die – international nicht anerkannte – Türkische Republik Nordzypern proklamiert, die heute ein stabilisiertes De-facto-Regime bildet.

Obgleich eine politische Lösung mittelfristig nicht in Sicht zu sein scheint, ist heute nach Jahren von Trennung dennoch eine Phase guter wirtschaftlicher und sozialer Kontakte entstanden.

Inhaltsverzeichnis

Enosis oder Taksim? – der Auslöser des Zypernkonflikts

Unmittelbar nach der Übernahme Zyperns durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland 1878 gab es das erste Begehren von Zyprioten an den neuen Machthaber, die Insel wieder zu räumen. Der damalige Erzbischof Sophronios bat den ersten Gouverneur der Krone darum, dass Zypern mit dem griechischen Mutterland vereinigt werden solle. Dies war eine der frühesten Bekundungen für die Enosis (Ένωσις), die Vereinigung mit Griechenland, der noch weitere folgten.

Mit Griechenland verbanden die griechischsprachigen Zyprioten große kulturelle, sprachliche und religiöse Gemeinsamkeiten und nicht zuletzt die Hoffnung auf wirtschaftliche Entwicklung – denn London investierte nur wenig in die Insel, und die Bevölkerung litt Hunger und Not. Die Kolonialpolitik Großbritanniens folgte dem Grundsatz divide et impera („teile und herrsche“). Durch diese wurden die beiden ethnischen Gruppen durch separate Schulen, Verwaltungen und sonstige Institutionen voneinander getrennt und ihre Unterschiede betont. So entstanden zunehmend Animositäten und Ängste zwischen den beiden Volksgruppen, die zuvor ohne gewaltsame Konflikte zusammengelebt hatten. Diese Feindseligkeiten führten dazu, dass die britische Herrschaft sich legitimiert fühlte, als Ordnungsmacht weiter auf der Insel zu bleiben, an der sie eigene geostrategische Interessen hatte.

Die türkischen Zyprer waren der Enosis-Bewegung aufgrund der wachsenden Feindseligkeiten skeptisch gegenüber eingestellt. Sie befürchteten, nach einem Anschluss der Insel an Griechenland unterdrückt oder verfolgt zu werden. Sie befürworteten eine Fortdauer des Kolonialstatus oder aber den erneuten Anschluss der Insel an die Türkei.

Dieser Konflikt hatte anfänglich keine Auswirkungen auf das Zusammenleben der beiden Volksgruppen. Erst im Zuge der Ereignisse des Ersten Weltkrieges, der Balkankriege, des generellen Zerfalls des Osmanischen Reiches und des Griechisch-Türkischen Krieges 1923 wurden Fragen der Nationalität und Staatszugehörigkeit bei den Zyperngriechen verstärkt diskutiert. Durch die Gründung der Türkei im Jahre 1923 bekamen diese Themen auch auf Seiten der Zyperntürken mehr Bedeutung, und so wuchsen die Spannungen auf der Insel.

Diese sozialen Spannungen entluden sich in einem Aufstand der Zyperngriechen gegen die britischen Kolonialherren, in deren Verlauf 1931 das Haus des Gouverneurs in Flammen aufging. In der Folge wurden mehr als 2.000 Zyperngriechen verhaftet, alle politischen Parteien verboten und die Pressezensur eingeführt. Propaganda für die Enosis wurde verboten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs der Ruf nach der Enosis, doch Großbritannien wollte die strategisch und geopolitisch wichtige Insel nicht aufgeben. 1954 begann Griechenland, sich auf Seiten der Zyperngriechen zu engagieren, und 1956 behauptete die Türkei, Zypern sei eine Fortsetzung des türkischen Festlandes. Damit nahm der Streit zwischen den Inselbewohnern internationale Ausmaße an. Entscheidend für die weitere Entwicklung war der Entschluss von Erzbischof Makarios III. und seines Vertrauten, General Grivas, mit Waffengewalt für die Enosis zu kämpfen.

Am 1. April 1955 erschütterte eine Serie von Bombenanschlägen die Hauptstadt Nikosia, was als Geburtsstunde der „Nationalen Organisation zypriotischer Kämpfer“ (EOKA) angesehen wird. Diese wollte die Enosis mit Waffengewalt erkämpfen. Die Briten bekamen trotz Hausdurchsuchungen, Ausgangssperren und Massenfestnahmen die Lage nicht unter Kontrolle. Daher rekrutierten sie aus Teilen der zyperntürkischen Bevölkerung eine „Anti-Terror-Einheit“. Gleichzeitig bildete sich mit Hilfe aus Ankara eine türkischzypriotische bewaffnete Organisation, die versuchte, die Teilung Zyperns, türkisch Taksim, herbeizuführen. Am 7. Juni 1958 explodierte am türkischen Pressebüro in Nikosia eine Bombe. Dies war der Funken, der zum schleichenden Bürgerkrieg führte. Die britische Kolonialmacht unterstützte indirekt die Spannungen, indem etwa gezielt Polizisten und Sicherheitskräfte, die der jeweils anderen Ethnie angehörten zu Schikanemaßnahmen angewiesen wurden. Man erhoffte sich die Spannungen nutzen zu können, um die Kolonialherrschaft zu stärken, und die Unabhängigkeitsbestrebungen zu unterbinden. Gleichzeitig drohten Griechenland und die Türkei wegen des Zypern-Konfliktes in einen Krieg zu geraten. Die USA versuchten zu schlichten, und auch Makarios erklärte nun, dass er nicht unbedingt an der Enosis festhalte.

Daraufhin wurden die Zürcher und Londoner Abkommen geschlossen, die aus mehreren Verträgen, Abkommen und Deklarationen bestanden und festlegten, dass Zypern ein unabhängiger Staat werden sollte. Im Garantievertrag wurde vereinbart, dass alle vier Vertragspartner (Zypern, Griechenland, Türkei, Vereinigtes Königreich) dafür Sorge tragen müssen, dass es hinsichtlich Zypern von keiner Seite aus zu Angliederungs- oder Teilungsbestrebungen kommen darf und derartige Aktivitäten in einem dieser Länder von den jeweiligen Regierungen zu unterbinden sind. Bei Verletzung des Abkommens konnten die Garantiemächte Griechenland, Türkei und das Vereinigte Königreich notfalls auch im Alleingang Maßnahmen mit dem alleinigen Ziel ergreifen, die Bestimmungen der Zürcher und Londoner Abkommen auf der Insel wiederherzustellen. Einige griechische Zyprioten (z. B. Nikos Sampson) gaben an, dass sie sich wieder einmal von der Kolonialmacht Großbritannien bevormundet fühlten, weil sie trotz der Unterzeichnung durch ihren Repräsentanten (Makarios) glaubten, sie hätten bei der Ausarbeitung der Verfassung kein Mitspracherecht gehabt. Das griechisch-zyprische Volk stand jedoch mehrheitlich hinter der Verfassung, was auch darin zum Ausdruck kam, dass der Unterzeichner des Abkommens (Makarios) zehn Monate, nachdem er das Abkommen unterzeichnet hatte, zum Präsidenten gewählt wurde. Der Extremist Nikos Sampson nannte als Vorwand für seine Enosis-Bestrebungen, dass dieses Abkommen die Trennung der Volksgruppen festige, da die Minderheit der Inseltürken ein Vetorecht in allen politischen Angelegenheiten erhielt. Die Verfassung mit ihrer Vielzahl von ethnischen Klauseln erschwerte die Entwicklung eines einheitlichen zypriotischen Nationalgefühls zusätzlich.

Am 16. August 1960 waren schließlich die im Abkommen vorgesehenen Vorbereitungen abgeschlossen und Zypern wurde unabhängig. Dem Vereinigten Königreich blieben noch 253 km² souveränes Gebiet, auf dem ca. 16 000 Briten und Zyprioten leben: 123 km² westlich von Limassol bei Episkopi sowie 130 km² östlich von Larnaka die Garnison Dhekelia.

Entwicklung zwischen 1960 und 1974

Die Verteilung der Bevölkerungsgruppen bei Gründung der Republik, 1960

Der damalige Stand der Dinge

Die Mehrheit der Inselgriechen und ihre Führung (also auch die Bevölkerungsmehrheit) fand sich 1960 in einem Staat wieder, dessen Gründung nicht ihren politischen Zielen entsprochen hatte. Der Enosis-Gedanke war bei Konservativen durchaus populär, und die neue Verfassung gewährte den Zyperntürken Rechte, die von den Inselgriechen als übertrieben und ungerechtfertigt wahrgenommen wurden.

Für die türkisch-zypriotische Bevölkerung bedeutete die staatliche Unabhängigkeit ebenfalls Abstriche von ursprünglichen Forderungen, wenn auch in geringerem Maße als auf der griechisch-zypriotischen Seite. Einerseits konnten die Bestrebungen nach Teilung (Taksim) nicht umgesetzt werden, auf der anderen Seite wurden ihre politischen Rechte in der neuen Verfassung klar festgelegt, und die Garantieverträge gewährleisteten den Schutz durch das türkische Mutterland.

Die Verfassung und ihre Folgen

Die Verfassung hatte eine starke ethnische Ausrichtung: Das Amt des Präsidenten war immer einem griechischen Zyprioten vorbehalten, das des Vizepräsidenten einem türkischen Zyprioten. Beide verfügten über ein Vetorecht und wurden ausschließlich von ihrer jeweiligen Volksgruppe gewählt. Im Ministerrat gab es eine Ämterverteilung von 7:3, wobei den Inseltürken ein „hartes“ Ministerium wie für Finanzen, Verteidigung oder das Außenministerium zustand. Auch der gesamte Beamtenapparat wurde in einem Verhältnis von 7:3 besetzt.

Die Umsetzung dieser Verfassung geriet zu einem politischen Kräftespiel. Auf zyperngriechischer Seite wurde die ihrer Meinung nach überproportionale Repräsentanz der Zyperntürken sowie das Vetorecht als unangemessen eingestuft, was zu einer Behinderung des Aufbaus zentraler staatlicher Organe führte. So kam es z. B. nicht zur Gründung zyprischer Streitkräfte, da sich die politischen Führer beider Gruppen nicht einig werden konnten. Schließlich machte der Vizepräsident von seinem Vetorecht Gebrauch und verhinderte den Aufbau einer Truppe völlig. Ebenso führte die Struktur der Gemeindeverwaltung in den Städten zu Kontroversen: Während die Zyperntürken eine getrennte Verwaltung befürworteten, lehnten die Zyperngriechen dies ab. Die Administration litt unter zahlreichen gegenseitigen Vetos.

Die Erben der EOKA

Im März 1959 hatte sich die EOKA aufgelöst, da die Mehrheit deren Mitglieder mit der Erfüllung der Unabhängigkeit der Insel ihre Forderung erfüllt sah. Eine Minderheit formierte sich jedoch mit neuen Zielen zur nun terroristischen EOKA-B und konnte aus einem großen Fundus an Waffendepots der alten Gruppe schöpfen. Sie terrorisierte anfangs linke Kräfte und bald auch die Anhänger der gemäßigten Mehrheit. Mit der Etablierung der griechischen Junta erhielt sie auch von dort Unterstützung an Waffen und Material. Erst Anfang 1974 (nach drei gescheiterten Attentaten auf den Präsidenten Makarios) wurden 200 Personen verhaftet, die in Zusammenhang mit der EOKA-B standen.

Innerhalb der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft reagierte man Anfang 1962 mit dem Aufbau der bewaffneten Organisation Türk Mukavemet Teşkilatı (TMT).

Die Ereignisse von 1963 und ihre Folgen

Am 30. November 1963 unterbreitete Präsident Makarios ein 13-Punkte-Memorandum zur Verfassungsänderung, in dem unter anderem die Abschaffung des Vetorechts vorgeschlagen wurde. Die türkische Regierung wies diese Vorschläge zurück. In dieser politisch angespannten Lage kam es am 21. Dezember 1963 zu einem Massaker an türkischzyprischen Zivilisten durch zyperngriechische Polizeikräfte. Dies bildete den Auftakt für gewaltsame interkommunale Kämpfe, bei denen insgesamt 1.000 türkische und mindestens 200 griechische Zyprioten starben. Später brüstete sich der Aktivist Nikos Sampson, 200 türkische Frauen und Kinder ermordet zu haben.[1] Als Folge der Kämpfe und der Massaker flüchten knapp 100.000 türkische Zyprer, vorrangig nach Großbritannien, was dazu führte, dass heute dort mehr türkische Zyprer leben als auf Zypern selbst. Auf griechischer Seite hingegen waren es 165.000, knapp 25 % der Bewohner von 1974. 1.493 griechische und 502 türkischen Zyprioten gelten heute noch als vermisst.[2][3]

Eine direkte militärische Konfrontation zwischen den NATO-Partnern Griechenland und Türkei war nun nicht mehr ausgeschlossen. Nach dem Waffenstillstand am 24. Dezember 1963 führte ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates zur Aufstellung einer Friedenstruppe der Vereinten Nationen (United Nations Peacekeeping Force in Cyprus), und es kam zu einer weitgehenden Trennung der Volksgruppen. Die Hauptstadt Nikosia wurde durch die Einrichtung einer zuerst von britischen, später von UN-Truppen überwachten neutralen Zone („Grüne Linie“) geteilt[4], Straßen wie die traditionelle Ledrastraße wurden gesperrt. Darüber hinaus zogen sich die türkisch-zypriotischen Regierungs- und Verwaltungsmitglieder aus den Institutionen der jungen Republik zurück. Damit war die „partnerschaftliche Regierung“ beendet.

Es setzte eine erhebliche Abwanderung der türkisch-zypriotischen Bevölkerung in selbst gewählte Enklaven ein. Die Inseltürken sahen und sehen diese Entwicklung als gewaltsame Vertreibung an, die Inselgriechen beschreiben es als freiwillige Maßnahme. Es entwickelte sich in den Enklaven eine türkisch-zypriotische Verwaltung um den Vizepräsidenten Fazıl Küçük, und Forderungen nach einer vollkommenen Trennung beider Bevölkerungsgruppen wurden laut.

Der Konflikt bis zur türkischen Intervention

Die griechischen Zyprioten verhängten ein Wirtschaftsembargo und kontrollierten die Zufahrtswege zu den türkischen Enklaven. Dieses wurde aber auf Drängen der UN wieder aufgehoben. Die Lebensverhältnisse in den Enklaven waren ärmlich, und die meisten Bewohner lebten unter dem Existenzminimum, obwohl sie durch türkische Hilfslieferungen versorgt wurden. Nach dem Militärputsch in Griechenland im April 1967 wich Präsident Makarios endgültig von seiner Enosis-Überzeugung ab und propagierte die weitere Unabhängigkeit Zyperns. Die Junta in Athen verstärkte daraufhin die Unterstützung bewaffneter Anti-Makarios-Gruppen. Makarios hatte mit einer neutralen Haltung, einem Engagement bei den blockfreien Staaten, und offenen Sympathien für die Sowjetunion, keinen Rückhalt mehr in der westlichen Welt, so dass die Extremisten sich in Ihrer Haltung bestärkt fühlten. Im November 1967 provozierte Grivas als Oberbefehlshaber der Nationalgarde durch aggressives Vorgehen neuerlich Zusammenstöße zwischen türkischen und griechischen Zyprioten.

Daraufhin wurde im Februar 1968 Präsident Makarios wiedergewählt. Im Juni 1968 wurden Verhandlungen unter anderem über politisches Mitspracherecht und Selbstverwaltung der Zyperntürken aufgenommen. Ein Abkommen zwischen den Volksgruppen führte zu einer Ruhephase im Konflikt bis 1974. Die Gespräche zwischen den Volksgruppen wurden von Rauf Denktaş auf der türkisch-zypriotischen Seite und Glafkos Klerides auf der griechisch-zypriotischen Seite geführt. Während dieser relativen Ruhe kehrte 1971 der einstige EOKA-Führer Grivas heimlich nach Zypern zurück, organisierte die EOKA (EOKA II oder EOKA-B) neu und begann einen Guerilla-Krieg gegen die Regierung Makarios.

Besetzung des Nordens der Insel durch die Türkei

Am 15. Juli 1974 putschten mit Unterstützung der griechischen Militärjunta in Athen, organisiert vom „starkem Mann“ des Regimes, dem griechischen Offizier Dimitrios Ioannidis, Offiziere der Zyprischen Nationalgarde gegen die Regierung von Erzbischof Makarios III. und machten Nikos Sampson zum Präsidenten von Zypern. Die Türkei berief sich auf den Londoner Garantievertrag von 1959 und intervenierte am 20. Juli 1974 in der Operation Attila mit der Landung türkischer Streitkräfte im Norden der Insel; in zwei Etappen besetzte sie 37% der Insel – ein Gebiet, auf dem bis dahin 70% des Bruttosozialproduktes Zyperns erwirtschaftet worden waren. Aufgrund des drohenden Krieges mit der Türkei brach in Athen am 23. Juli die Militärdiktatur zusammen; auch Sampson legte sein Amt nieder. Im Dezember 1974 erlangte die Republik Zypern mit ihrer alten Regierung ihre volle Souveränität zurück; die Türkei jedoch weigerte sich, ihre Truppen abzuziehen und das besetzte Territorium zu räumen.

Verhandlungen und Entwicklungen zwischen 1974 und 1979

Beginn von Verhandlungen

Die türkische Invasion von 1974 veränderte das Engagement der Vereinten Nationen im Konflikt: Mit seiner Resolution 353 forderte der UN-Sicherheitsrat alle Staaten auf, die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität Zyperns zu wahren. Ferner forderte er die Beendigung der ausländischen militärischen Intervention sowie den Abzug des ausländischen Militärpersonals.

Nach dem zweiten türkischen Angriff auf Zypern nach den gescheiterten Genfer Verhandlungen wurden in der Resolution 3212 der UN-Generalversammlung vom 1. November 1974 Verhandlungen gefordert, zu denen es im April 1975 erstmals kam.

Erzielte Übereinkünfte zwischen den Konfliktparteien

In den Gesprächen seit der Intervention konnten drei Übereinkünfte zwischen den Verhandlungsparteien erzielt werden. Die erste war das Abkommen über den Bevölkerungsaustausch im Jahre 1975. Hiernach durften die ca. 60.000 türkischen Zyprioten ungehindert in den Norden abwandern, jedoch nur ein kleiner Teil der Inselgriechen vom Norden in den Süden. Den Verbliebenen wurde aber Hilfe angeboten, um ein einigermaßen geregeltes Leben führen und ihre Religion ausüben zu können. Mit dem Abschluss des Bevölkerungsaustausches wurde die nahezu vollständige Segregation in zwei territoriale Einheiten vollendet. Auf den 37 % der Inselfläche, die von der türkischen Armee kontrolliert wurden, wurde im selben Jahr der „Türkische Bundesstaat von Zypern“ ausgerufen, der Teilstaat eines aus zwei Zonen bestehenden zypriotischen Bundesstaates sein sollte. Eine solche Lösung wurde jedoch sowohl von der griechisch-zypriotischen Seite als auch von der internationalen Staatengemeinschaft abgelehnt.

Am 12. Februar 1977 unterzeichneten Erzbischof Makarios und Rauf Denktaş ein Abkommen über die Grundlagen für die weiteren Verhandlungen. Beide Seiten stimmten darin überein, eine unabhängige, bündnisfreie, bikommunale föderative Republik zu gründen. Die Festlegung des jeweiligen Territoriums sollte nach den Prinzipien des wirtschaftlichen Nutzungspotenzials, der Produktivität und des Landbesitzes erfolgen. Auf andere Fragen wurde nicht eingegangen.

Am 19. März 1979 schlossen Spyros Kyprianou, der Nachfolger des verstorbenen Makarios III., und Denktaş eine 10-Punkte-Vereinbarung ab. In dem Abkommen stimmen beide Seiten darin überein, dass das bereits bestehende Abkommen von 1977 sowie die Beschlüsse der Vereinten Nationen die Grundlage für die weiteren Verhandlungen bilden sollten. Die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger sollten respektiert werden. Die Gespräche sollten alle Verfassungs- und Territorialaspekte umfassen und eine Entmilitarisierung der Insel ermöglichen. Ferner wurde die Wiederbesiedlung der Geisterstadt Varosha explizit als ein Verhandlungsgegenstand genannt. Beide Seiten stimmten darin überein, dass die Unabhängigkeit, Souveränität, territoriale Integrität und Bündnisfreiheit der Republik gegen einen möglichen Anschluss der Insel oder eines Teils der Insel an ein anderes Land sowie gegen jegliche Form von Teilung oder Spaltung sicherzustellen sind.

Die Verhandlungen und Entwicklungen zwischen 1980 und 1997

Die geteilte Einkaufsmeile Ledrastraße, 2006

Die Resolution 37/253

Am 13. Mai 1983 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 37/253, welche auf die Initiative des 1983 wiedergewählten griechisch-zypriotischen Präsidenten Kyprianou erfolgte. Die Resolution war aus griechisch-zypriotischer Sicht ein erneuter Sieg auf internationaler Ebene, während sie auf türkisch-zypriotischer Seite als „Hinrichtungsbefehl“ bezeichnet wurde. Sie forderte den unverzüglichen Abzug aller Besatzungstruppen, begrüßte den griechisch-zypriotischen Vorschlag einer völligen Entmilitarisierung und befand, dass die De-facto-Situation, welche durch Waffenanwendung geschaffen wurde, auf keinen Fall die Lösung des Zypernproblems beeinflussen dürfe. Die Inseltürken reagierten darauf am 15. November 1983 mit der Unabhängigkeitserklärung der Türkischen Republik Nordzypern. Drei Tage später erklärte der Sicherheitsrat in der Resolution 541 die Unabhängigkeitserklärung für rechtlich ungültig.

Das Gebiet der Türkischen Republik Nordzypern umfasst ca. 3400 km², etwa 37 Prozent der Inselfläche und zählt Schätzungen zufolge ungefähr 290.000 endemische türkisch-zyprische Einwohner und türkische Siedler (Stand 2006). Zusätzlich befinden sich weiterhin eine noch etwa 30.000 Mann starke Truppe der türkischen Armee auf nordzyprischem Gebiet. Die Türkische Republik Nordzypern wird bis heute nur von der Türkei anerkannt. Allerdings wurde sie 1992 vom Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken (OATCT) als Beobachter aufgenommen. Des Weiteren hat sie bei der Organisation der Islamischen Konferenz den Status eines ständigen Beobachters.[5].

Die New-York-Verhandlungen

Im September 1984 begannen die Verhandlungen in New York. Am Ende der dritten Verhandlungsrunde, am 27. November 1984, unterbreitete der Generalsekretär einen Vorschlag zur Etablierung einer unabhängigen, blockfreien, föderalen, bizonalen Republik, in der beide Volksgemeinschaften gleichen politischen Status innehaben sollten. Der Vorschlag sah ferner vor, dass die türkisch-zypriotische Gemeinschaft circa 25 Prozent des seit 1974 kontrollierten Territoriums an die griechisch-zypriotische Gemeinschaft abgeben sollte. Ein Teilabzug türkischer Truppen war ebenso vorgesehen wie die Gewährleistung internationaler Garantien. Dieser Vorschlag wurde vom türkisch-zypriotischen Verhandlungsführer Denktaş unter der Bedingung akzeptiert, dass die griechisch-zypriotische Seite das Paket in seiner Ganzheit akzeptieren würde. Ein umfassender Durchbruch in der Zypernfrage schien möglich.

Als im Januar 1985 die Unterzeichnung in New York stattfinden sollte, zögerte Kyprianu, da zwar ein Teilabzug, aber kein vollständiger Abzug der türkischen Truppen vorgesehen war. Er plädierte für Neuverhandlungen. Kyprianus Zögern fand keine ungeteilte Zustimmung bei den Zyperngriechen, er wurde stark von der Opposition kritisiert. Auch Außenminister Rolandis war damit nicht einverstanden und trat wenige Wochen später zurück. Die Inseltürken werteten die Ablehnung Kyprianous als eine Zurückweisung der Lösungsformel des bizonalen, föderalen Staates.

Ein neu überarbeiteter Vorschlag von UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar im April 1985 wurde jedoch von Denktaş abgelehnt, da die türkisch-zypriotische Seite nicht an der Erarbeitung beteiligt war. Mit der Wahl von Georges Vassiliou zum Präsidenten der Republik Zypern 1988 kam erneut Bewegung in die Verhandlungen. Am 30. Januar 1989 wurden die Rahmenbedingungen zur Gründung einer föderativen Republik und Lösung des Zypernproblems von der UN unterbreitet. Einige Gesprächsrunden zwischen Vassiliou und Denktaş fanden ohne Beteiligung der Vereinten Nationen statt und brachten keine konkreten Ergebnisse, da man sich nicht über den Status der Souveränität der beiden Teilstaaten einigen konnte.

Das set of ideas

Das set of ideas („Ideensammlung“), ausgearbeitet von UN-Generalsekretär Perez de Cuellar, war der bislang umfassendste und detaillierteste Vorschlag zur Beilegung des Zypernkonflikts. Es sah ein Abrücken beider Parteien von ihren bislang vertretenen Positionen vor und benannte die Garantie der drei Grundfreiheiten, rückte aber von der griechisch-zypriotischen Forderung ab, dass alle Flüchtlinge ein Rückkehrrecht haben sollten. Der Garantievertrag von 1960 wurde bestätigt, so dass sowohl die Türkei als auch Griechenland militärisch auf der Insel präsent sein würden. Beide sollten aber in gleicher Stärke auf der Insel stationiert sein. Vassiliou stimmte dem set of ideas zu. Dennoch scheiterte die Verhandlung an Denktaş, der unter anderem den geplanten Grenzverlauf ablehnte.

Weitere Maßnahmen der Vereinten Nationen

Nach dem Scheitern des „set of ideas“ setzten die Vereinten Nationen auf die Etablierung vertrauensbildender Maßnahmen in Zypern. Diese sahen eine einschneidende Reduzierung der türkischen militärischen Einheiten vor, eine Reduzierung der griechisch-zypriotischen Rüstungsausgaben, bikommunale Kontakte auf Expertenebene, Kooperation in Fragen der für beide Seiten problematischen Wasserversorgung und der Wiedereröffnung des seit der Intervention geschlossenen Internationalen Flughafens Nikosia und die Rückgabe der unbewohnten Stadt Varosha. Nach einer anfänglich hoffnungsvollen Entwicklung der Verhandlungen scheiterten die Vorschläge erneut. Auf griechisch-zypriotischer Seite wurde befürchtet, dass die vertrauensbildenden Maßnahmen einer faktischen Anerkennung des Nordens gleichkommen würde. Schließlich brach der neu gewählte Präsident Glafkos Klerides die Gespräche mit der Begründung ab, dass die Vereinten Nationen im Rahmen der Verhandlungen mit der türkisch-zypriotischen Seite einseitige Vereinbarungen getroffen hätten.

Der Antrag der Republik Zypern zum Beitritt zur Europäischen Union im Jahre 1990 führte ein neues kontroverses Thema in den Zypernkonflikt ein. Die türkisch-zypriotische Führung wie auch die türkische Regierung protestierten scharf gegen den Antrag, da nach ihrem Verständnis die griechisch-zypriotische Regierung keinen Alleinvertretungsanspruch für ganz Zypern innehabe. Auch sind sie der Ansicht, dass die Mitgliedschaft Südzyperns in der EU laut dem Zürcher und Londoner Abkommen einen Vertragsbruch darstellt.[6]. Während auf griechisch-zypriotischer Seite die EU-Mitgliedschaft als ein Katalysator für die Lösung der Zypernfrage dargestellt wurde, lehnte dies Denktaş rigoros ab und machte seine Zustimmung von der EU-Mitgliedschaft der Türkei und der vorherigen Lösung des Konfliktes abhängig.

Im Juli 1997 trafen sich Klerides und Denktaş in New York. Die Gespräche ergaben keine Ergebnisse, gingen jedoch mit dem Ausblick zu Ende, in der nächsten Runde humanitäre Fragen zu erörtern. Im August 1997 kam es zur letzten Verhandlungsrunde in der Schweiz, die wiederum keine Ergebnisse ergab: Die EU hatte zwischenzeitlich entschieden, Zypern in die Erweiterungsgespräche mit einzubeziehen.

Die Bestrebungen zur Wiedervereinigung und der Beitritt in die EU

Vier Teile mit unterschiedlichem völkerrechtlichem Status

Von einer möglichen Wiedervereinigung Zyperns sind vier Teile mit unterschiedlichem politischen Status betroffen:

  1. Der die Gesamtinsel völkerrechtlich nach außen vertretende griechisch-zypriotisch dominierte Südteil (besiedelt vornehmlich von griechischen Zyprioten und einer kleinen türkisch-zyprischen Minderheit)
  2. Der derzeit türkisch besetzte Nordteil (besiedelt von türkischen Zyprioten und angesiedelten Festlands-Türken in etwa gleicher Zahl, 35.000 türkischen Soldaten sowie eine von griechisch-zypriotischen und maronitischen Minderheiten, die insgesamt nur wenige hundert zumeist ältere Personen sind) als stabilisiertes De-facto-Regime.
  3. Die souveränen Militärbasen des Vereinigten Königreiches (SBA) (4 % des Gesamtterritoriums).
  4. Die Pufferzone (green line) der Truppen der Vereinten Nationen (3 % des Gesamtterritoriums).

Für den Fall einer Wiedervereinigung haben die SBA und die Verwaltung der UN-Zone bereits angekündigt, einen Teil des Territoriums abzugeben. Gleichzeitig mit einem Abzug der türkischen Streitkräfte im Norden wird jedoch eine Verdreifachung der Anzahl der UN-Soldaten erwartet. Nach aktuellem Stand werden jedoch vorläufig keine Territorien abgegeben, da der UN-Plan in seiner Form per Referendum im Süden abgelehnt worden ist. Außerdem sind seitens der Konfliktparteien Maßnahmen ergriffen worden um dadurch erstmals den freien Personenverkehr zu ermöglichen. Auf diesem Weg soll das wirtschaftlich-friedliche Zusammenwachsen gefördert werden.

Beitritt Zyperns zur Europäischen Union

Auf dem EU-Gipfeltreffen am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen im Zuge der Osterweiterung zum 1. Mai 2004 wurde auch die Aufnahme Zyperns zusammen mit acht mittel-osteuropäischen Staaten und Malta in die Europäische Union beschlossen. Das zyprische Parlament ratifizierte den EU-Beitrittsvertrag am 28. Juli 2003.

Hauptproblem bei den Verhandlungen war nicht nur die territoriale und strategische Lage Zyperns (mit dem hohen Anteil türkischer Soldaten an der Bevölkerung des Nordteils), sondern auch die Frage, was mit den angesiedelten anatolischen Familien geschehen soll, die zur Erhöhung der Bevölkerungszahl des Nordens angeworben worden waren. Beide Parteien hatten dem UN-Generalsekretär eine letzte Vollmacht für „unlösbare“ Fragen bei der Wiedervereinigung erteilt.

Der UNO-Plan zur Wiedervereinigung Zyperns (Annan-Plan)

Vorgeschlagen war eine Föderation, die sich aus zwei Teilstaaten zusammensetzt. Der türkisch-zyprische im Norden soll 28,5 Prozent, der griechisch-zyprische im Süden 71,5 Prozent der Fläche umfassen. Bezüglich der abzutretenden Gebiete hatte Kofi Annan zwei alternative Landkarten vorgelegt. Die Teilstaaten sollten sehr weit gehende Rechte haben, die Zentralregierung war entsprechend schwach konzipiert (vor allem Vertretung nach außen).

Jeder Teil sollte sein eigenes Parlament erhalten. Auf gesamtstaatlicher Ebene waren ein Unter- und ein Oberhaus vorgesehen. Trotz des höheren Anteils an der Gesamtbevölkerung (ohne die türkischen Siedler) sollten die griechischen Zyprioten im Unterhaus zwei Drittel der Abgeordneten stellen, die türkischen Zyprioten ein Drittel. Der Senat sollte jeweils zur Hälfte aus Vertretern beider Volksgruppen bestehen. Dem Gesamtstaat sollte ein sechsköpfiges Präsidium (vier Griechen und zwei Türken) mit rotierendem Vorsitz vorstehen. Im Zweifelsfalle sollte ein Höchstgericht entscheiden, dem neben Vertretern beider Volksgruppen auch ein Bürger eines neutralen Drittstaates angehören sollte.

Weiter war eine Entmilitarisierung vorgesehen: Die Zahl der türkischen Soldaten sollte von 35.000 auf 6.000 verringert werden, die Griechen sollten ebenfalls bis zu 6.000 Soldaten stationieren können. Beide Staaten sowie die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien sollten wie bisher Garantiemächte bleiben.

Abschlussverhandlungen und Referendum

Die abschließenden Verhandlungen Ende März 2004 in der Schweiz wurden ohne die angestrebte einvernehmliche Lösung beendet. Wenngleich die Wirtschaftsdaten und das Staatssystem des Südens die Aufnahmekriterien der EU erfüllt hatte, sollte im Fall einer Einigung die ganze Insel, in die Europäische Union im Rahmen der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 nach 30 Jahren Teilung zu erreichen. Unter Leitung der Vereinten Nationen und Kofi Annans wurde der Lösungsplan immer wieder überarbeitet. Er sah eine lockere Föderation beider Teile vor, jedoch mit Einschränkungen.

Der Plan scheiterte bei einer Volksabstimmung am 24. April 2004. Auf griechischer Seite waren 480.000 Wähler stimmberechtigt, auf türkischer etwa 150.000. Während die türkische Seite mit einer knappen Zwei-Drittel-Mehrheit für den Plan stimmte, lehnte die Bevölkerung der Republik Zypern den Plan mit großer Mehrheit ab, lediglich ein Viertel stimmte dafür. Um den Plan verwirklichen zu können, wäre aber eine Mehrheit auf beiden Inselteilen nötig gewesen. Mit dem Scheitern der Abstimmung findet nur im griechischen Teil Zyperns EU-Recht Anwendung.

Hauptkritikpunkte der griechischen Zyprer am Annan-Plan waren die verbleibende Stationierung türkischer Soldaten auf künftigem Gebiet der Europäischen Union, die Aufrechterhaltung des Status der Garantiemächte, die mangelnde Freizügigkeit innerhalb des Gesamtstaatsgebietes, Vermögensfragen, die relativ hohe Repräsentation der türkischen Zyprioten (zumindest gemessen am nach wie vor offiziell geltenden Bevölkerungsanteil von 18%), die geringen Befugnisse der Zentralregierung, die Zusammensetzung des Höchstgerichts (mit einem Ausländer als "Zünglein an der Waage") u.a.

Details der beiden Referenden:

Ja Nein  Wahlbeteiligung 
Türkische Republik Nordzypern (türkisch)  64.90 % 35.09 % 87 %
Republik Zypern (griechisch)   24.17 %   75.83 %  88 %

Nach dem Referendum

Die Ledrastraße am Tag der Grenzöffnung

Ungeachtet des Scheiterns des Annan-Plans durch die überwiegende Ablehnung der griechischen Zyperer wurde die Republik Zypern am 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Dabei musste sich die EU eine besondere Lösung einfallen lassen, da völkerrechtlich nur die gesamte Insel der Union beitreten kann. Der Acquis communautaire (Besitzstand) nur für den Inselsüden; die Regelungen für dem türkischen Teil sind laut Beitrittsprotokoll Nr. 10 für Zypern ausgesetzt. Die vor dem Referendum für den Inselnorden in Aussicht gestellten Beihilfen der EU blieben, auch auf Betreiben des nun voll stimmberechtigten Südens, aus. Der bisherige Präsident der Republik Zypern, Tassos Papadopoulos unternahm keine Initiativen zur Wiedervereinigung. Dies wurde vom Wahlvolk abgestraft, so dass dieser 2008 gegen Dimitris Christofias, den Kandidaten der reformkommunistischen AKEL, verlor. Dieser trat im Wahlkampf deutlich für eine Annäherung an den Norden ein und bereits wenige Tage nach seiner Amtsübernahme kam es zu ersten Gesprächen mit dem Präsidenten Nordzyperns, Mehmet Ali Talat, bei denen die Wiederaufnahme von Verhandlungen zur Überwindung der Teilung vereinbart wurde. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, dass die Barrikade auf der Ledrastraße in der Altstadt Nikosias beseitigt und dort ein neuer Übergang geschaffen werden soll.[7] Die Eröffnung des Übergangs erfolgte am 3. April 2008.[8]

Seit 2008 läuft ein neuer Wiedervereinigungsversuch. Die größte Meinungsverschiedenheit besteht bezüglich der Staatsform: Die Republik Zypern wünscht sich einen stärkeren Bundesstaat, während sich die türkischen Zyperer einen Bund von zwei fast unabhängigen Staaten wünschen.[9] Bereits nach 1960 litt die Republik Zypern unter dem Vetorecht der beiden Volksgemeinschaften.

Weblinks

Einzelnachweise

  1.  : Die Zeit-Dossier:Ewiger Krisenherd
  2. Zypern -Die Parameter des Problems und der Lösung. Griechische Botschaft Berlin. Abgerufen am 4. April 2010
  3. Ankara hofft auf neue Zypern-Verhandlungen, Bericht bei Spiegel Online vom 12. Dezember 2006
  4. Time: Island of Tension vom 10. Januar 1964.
  5. Anadolu Nachrichtenagentur : Information zum Beobachterstatus in der Islamkonferenz (türkisch)
  6. Informationsseite zum Zürcher und Londoner Abkommen (englisch)
  7. Symbolische Bresche in der Zypern-Mauer. In: Neue Zürcher Zeitung, 21.März 2008
  8. Reuters-Meldung "Symbol der zyprischen Teilung in Nokosia fällt" vom 3. April 2008, 08:58 Uhr
  9. [1]



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