Zwischenprüfung (Hochschulstudium)

Zwischenprüfung (Hochschulstudium)

Die Zwischenprüfung ist eine Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums. Während auch Vordiplom bzw. Physikum als Zwischenprüfungen bezeichnet werden, ist mit der Bezeichnung normalerweise die Magister- oder Lehramts-Zwischenprüfung gemeint. Diese schließt in der Regel nach 4 Semestern das Magister- oder Lehramts-Grundstudium ab. Die Prüfung kann auch schon früher abgelegt werden, wenn die Studienleistungen schneller erbracht worden sind, als es die Studienordnung vorsieht.

Prüfungstermine liegen normalerweise in den Semesterferien oder zu Anfang des (bei Bestehen) ersten Hauptstudiumssemesters.

Je nach Studiengang können Zwischenprüfungen unterschiedliche Formen annehmen. Zu der praktisch obligatorischen, üblicherweise halbstündigen mündlichen Prüfung können schriftliche Klausuren und (als Prüfungsvoraussetzung, evtl. mit Eingang in die Benotung) studienbegleitende Zwischenprüfungsarbeiten treten. Die Zwischenprüfung wird im Magister-Hauptfach abgelegt und je nach Prüfungsordnung auch in keinem, einem oder beiden Nebenfächern; beim Studium auf zwei Hauptfächer müssen beide Hauptfachprüfungen absolviert werden. Normalerweise geht die Benotung der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein, aber bei Stipendiaten wird oft anhand der Note die weitere Förderwürdigkeit beurteilt.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden Magister-Studiengänge durch gestufte Bachelor/Master-Studiengänge abgelöst. Durch die kurze Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss entfällt in diesen Studiengängen die Zwischenprüfung.

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