Zweckgemeinde

Zweckgemeinde

Die Zweckgemeinde in der Schweiz ist ein Vorschlag für eine Form der interkommunalen Zusammenarbeit (Gemeinde-Zusammenarbeit), der am Konzept der Spezialgemeinde (z. B. Schulgemeinde, Kirchgemeinde) anknüpft. Sie ist eine direktdemokratische oder basisdemokratische, flexible, funktionale, transparente (auch finanziell), wirtschaftliche, öffentlich-rechtliche Körperschaft auf Gemeinde-Ebene, mit unmittelbarer (auch finanzieller) Verantwortung der Behörden gegenüber den Bürgern.

Die Zweckgemeinde ist eine Anwendung des theoretischen Konzeptes der FOCJ, sie wurde 2003/04 im Kanton Zürich, Schweiz, seinem Verfassungsrat und in der öffentlichen Vernehmlassung diskutiert. Mit der mit dem FOCJ-Konzept verbundenen Kritik am Nationalstaat, bestehen Ähnlichkeiten mit moderaten Formen der Panarchie.

Die Zweckgemeinde eignet sich für intensive Zusammenarbeit zwischen Gemeinden auf Grundlage von flexiblen, staatsorganisatorischen Prinzipien (direkte Demokratie, Autonomie, Freiwilligkeit). Die Zweckgemeinde ist im Rahmen der ihr durch die Gesetze und die Bürger übertragenen Aufgaben autonom und abschliessend zuständig.

In der Schweiz bestehen seit langem ähnliche Gebilde in Form von Bürger-, Kirch-, Schul- und Zivilgemeinden, die sich teilweise bewährt haben. Die Vielfalt der Gemeinden in der Schweiz ist eine Stärke, sie reflektiert die mannigfaltigen Anforderungen an den heutigen Staat. Diese differenzierte Struktur stösst jedoch vor allem aus zwei Gründen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit: Wenn ineffiziente Mechanismen des Finanzausgleichs eine künstliche Zersplitterung, zu kleine Gemeindegebiete, suboptimale Grössen und Koordinationsabreize zur Folge haben und wenn im Rahmen von Formen der interkommunalen Zusammenarbeit grundlegende Organisationsprinzipien verletzt werden. Zudem verschärfen auch einzelne gesetzliche Rahmenbedingungen die Situation, wenn z. B. für Behörden eine Wohnsitzpflicht gilt, was zu einem Mangel an fähigem Nachwuchs für Gemeindebehörden führt.

Die Zweckgemeinde ermöglicht den Gemeinden, flexibel und eng zusammenzuarbeiten, ohne den radikalen Weg einer Gemeindefusion nehmen zu müssen. Damit erleichtern die Zweckgemeinden Strukturreformen auf kommunaler Ebene und ermöglichen diese überhaupt, da in erster Linie unbestrittene vorhandene Synergiepotenziale gezielt genutzt werden. Dieser prozessorientierte Reformansatz stellt eine Alternative zu einem statischen Ansatz dar, der von theoretisch berechneten Gemeindegrössen ausgeht.

Als ein Kompromiss im Sinn der Verfechter von Zweckgemeinden enthält die neue Zürcher Verfassung Bestimmungen, die die traditionellen Zweckverbände, die sich grundlegend von den Zweckgemeinden unterscheiden, zu „Zweckgemeinden“ werden lassen, ohne die Zweckgemeinde beim Namen zu nennen.

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