Zollkontrolle

Zollkontrolle
Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen
Zollkontrolle an der deutsch-dänischen Grenze, ca. 1920
Zollkontrolle in den USA (2005)

Unter Zollkontrolle versteht man gemeinhin die Überprüfung von Waren, Beförderungspapieren und Personen beim Übertritt über eine Zollgrenze beziehungsweise direkt im Anschluss daran. Sie können stattfinden an Grenzübergängen, Flughafenterminals, im Zug, in Häfen und Flüssen oder auf der Autobahn. Sie ist von der Grenzkontrolle zu unterscheiden, die auch die Passkontrolle mit einschließt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die zuständige Zollbehörde ist die Bundeszollverwaltung. Kontrollen werden hauptsächlich durch Zollbeamte des Grenzaufsichtsdienstes an der Grenze zur Schweiz, an Grenzübergangsstellen von Flughäfen und See- und Freihäfen (zusammen mit Beamten des Grenzabfertigungsdienstes), in Zügen oder auch in küstennahen Gewässern durch den Wasserzoll durchgeführt. Daneben gibt es noch die Kontrollen der Mobilen Kontrollgruppen, die nicht auf den grenznahen Raum beschränkt sind, sondern überall in der Bundesrepublik stattfinden können. Seit langem werden für solche Kontrollen sogar Röntgengeräte eingesetzt, die ganze LKW-Ladungen durchleuchten können; sowohl auf Flughäfen und an Häfen sowie auch neuerdings bei Autobahnkontrollen.[1]

Die Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind keine Zollkontrollen im eigentlichen Sinne, da eine solche Prüfung nicht auf den Grenzübertritt (inklusive Durchfuhr) und das Verbringen von Waren, Substanzen und Gegenständen abzielt, sondern der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient.

Reisefreimengen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union

Bei verbrauchssteuerpflichtigen Waren (Zigaretten, Alkohol) sind bestimmte Richtmengen bei der eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird, zu beachten. Bei einer Überschreitung der Mengen ist ein Nachweis über die private Verwendung erforderlich. Über den Freimengen hinausgehenden Mengen werden versteuert und sichergestellt.

Innerhalb der EU gelten diese Reisefreimengen nicht für die Kanarischen Inseln, den französischen Übersee-Departements (DOM-ROM) sowie Saint-Pierre und Miquelon, Åland (Finnland), Athos (Griechenland) und die britischen Kanalinseln. Nicht zum Zollgebiet gehört in Deutschland die Insel Helgoland und die Exklave Büsingen am Hochrhein.

Tabakwaren Menge
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos (max. 3 g/Stk.) 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1000 Gramm

Bis zum 31. Dezember 2009 galt in den neuen EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien bei Zigaretten noch die geringere Freimenge von 200 Stück

Alkohol Menge
Spirituosen (ab 15 % vol.) 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (Likörwein, Wermut) 20 Liter
Wein 90 Liter, davon maximal 60 Liter Schaumwein
Bier 110 Liter
Pflanzliche Drogen, Genussmittel Menge
Kaffee 10 kg Röstkaffee oder löslicher Kaffee

Darüber hinaus besteht bei Reisen innerhalb der EU die Pflicht des Reisenden Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel (Wertpapiere Schecks, Edelmetalle) im Wert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragung durch den Zoll dies anzuzeigen. Entsprechende höhere Mengen gelten als Ware und müssen gesondert beim Zoll durch ein entsprechenden Vordruck angemeldet werden. Bei Zuwiderhandlung können Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei dem Verdacht der Geldwäsche auch Strafverfahren eingeleitet werden.

Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union

Bei den Einfuhren innerhalb bestimmter Reisefreigrenzen werden keine Abgaben erhoben, wenn diese zum persönlichen Verbrauch oder für Angehörige des eigenen Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind. Dies gilt nur für Waren die ein Reisender mit sich führt. Ein Versand des Reisegepäcks mit der Post, ob vor- oder nachgesandt zählt nicht als mitgeführt.

Aktuelle Mengen- und Wertgrenzen für Waren bei der Einfuhr durch Reisende:

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren) Menge
Zigaretten 200 Stück oder
Zigarillos 100 Stück oder
Zigarren 50 Stück oder
Rauchtabak 250 Gramm oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Bis zum 31. Dezember 2009 galt in den neuen EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien bei Zigaretten ebenfalls die Reisefreigrenze von maximal 200 Stück.

Alkohol und alkoholhaltige Getränke

(nur für Personen ab 17 Jahren)

Menge
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (ab 22 % vol.) 1 Liter
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (auch Schaumwein) (bis maximal 22 % vol.) 2 Liter
Wein 4 Liter, kein Schaumwein
Bier 16 Liter
Sonstige Waren Menge
Arzneimittel Menge in Höhe des persönlichen Bedarfs des Reisenden
Kraftstoff Menge in Höhe des Haupttankbehälters für ein Motorfahrzeug und maximal 10 Liter in einem tragbaren Reservebehälter
sonstige Waren (Kleidung, Kosmetikartikel, etc.) Warenwert von maximal 300 Euro, für Reisende bis 15 Jahren nur maximal 175 Euro. Für Flug- und Seereisende maximal 430 Euro. Eine Addition der Werte mit den genannten Waren die einer besonderen Mengengrenze unterliegen erfolgt hierbei nicht.

Waren deren Wert die Freigrenzen überschreiten, müssen verzollt werden. Die Abgaben berechnet sich dabei nach dem Warenwert. Waren mit einem Wert von bis zu 700 werden pauschal mit 17,5 Prozent besteuert. Alles was teurer ist wird mit einem individuellen Zollsatz und zusätzlich der Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) belegt. [2]

Weblinks

 Commons: Zollkontrolle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Zollkontrolle – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Webseiten des Deutschen Zoll

Webseiten des Österreichischen Zoll

Webseiten des schweizerischen Zoll

Einzelnachweise

  1. ksata.de Tim Stinauer: Durchblick der besonderen Art. 4. Mai 2010
  2. forium.de: Urlaubsmitbringsel: So kommen Sie problemlos durch den Zoll. 1. Juli 2010

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  • Zollkontrolle — Zọll·kon·trol·le die; die Prüfung, ob Reisende Waren über die (Staats)Grenze transportieren, für die sie Zoll (1) zahlen müssen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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