Zivilprozessordnung (Schweiz)

Zivilprozessordnung (Schweiz)

In der Schweiz hatte bis Ende 2010 jeder Kanton für die Zivilprozesse vor seinen Gerichten eine eigene Zivilprozessordnung.

Die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hatten sich historisch individuell entwickelt. Neue Zivilprozessordnungen (z. B. Glarus 2001, Wallis 1998) standen neben alten (z. B. Basel-Stadt 1875, Bern 1918). In wichtigen Punkten unterschieden sich die kantonalen Zivilprozessordnungen zum Teil grundlegend. Etwa kannten nicht alle Kantone den Friedensrichter, und in einigen Kantonen galt eine strenge Eventualmaxime. Gravierende Unterschiede bestanden teilweise auch betreffend Beweismittelsysteme, den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit und die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Die Rechtszersplitterung behinderte die einheitliche Durchsetzung des materiellen Zivilrechts, die Mobilität der Anwälte und die Weiterentwicklung des Zivilprozessrechts.

1999 begannen die Vorarbeiten zu einer vereinheitlichten Schweizerische Zivilprozessordnung. Im Sommer 2007 fing die parlamentarische Beratung an,[1] am 19. Dezember 2008 wurde die definitive Fassung von den eidgenössischen Räten verabschiedet.[2] Sie trat am 1. Januar 2011 in Kraft (zusammen mit der Schweizerischen StPO und dem revidierten Lugano-Übereinkommen).[3]

Auf Bundesebene bestand bereits seit 1947 ein Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess (SR 273). Dieses kaum je angewandte Gesetz regelte jedoch einzig das Verfahren des Bundesgerichtes als erste und letzte Instanz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen. Sodann galt es als ergänzendes Recht zum Bundesgerichtsgesetz.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schweizerische Zivilprozessordnung: die Beratungen im Parlament
  2. Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008, SR 272
  3. Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 31. März 2010

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zivilprozessordnung — (ZPO) steht für: Zivilprozessordnung (Deutschland) Zivilprozessordnung (Liechtenstein) Zivilprozessordnung (Litauen) Zivilprozessordnung (Österreich) Zivilprozessordnung (Schweiz) Historisch: Codex Iuris Bavarici Iudiciarii, die 1753 eingeführte… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesgericht (Schweiz) — Logo des Bundesgerichts Das Schweizerische Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, italienisch Tribunale federale, rätoromanisch Tribunal federal) is …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilklage — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilprozeß — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilsache — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilsachen — Dieser Artikel behandelt einen Zivilprozess im juristischen Sinn; für den gleichnamigen Film siehe Zivilprozess (Film). Der Zivilprozess dient der Durchsetzung materieller Rechte und Ansprüche des Klägers oder der Feststellung bestimmter… …   Deutsch Wikipedia

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsbot — Das Amtsbot ist grundsätzlich eine behördlich zwingende Anordnung. Es kamen in der Vergangenheit auch andere Bezeichnungen für dieses Rechtsinstitut vor, z. B. Rechtsbot, Verbot, Rechtsverbot, Amtsverbot etc. Umgekehrt findet sich die gleiche… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”