Zivilangestellter

Zivilangestellter

Zivilbeschäftigte sind arbeitsvertraglich beschäftigte Arbeiter und Angestellte, die in militärischen oder paramilitärischen Einrichtungen (z. B. Kasernen, Truppenübungsplätzen, Waffendepots, Militärflugplätzen, Militärkrankenhäusern, Kantinen, Besoldungsstellen, Gefangenenlagern) bzw. Betrieben (Waffenfabriken, Rüstungsbetrieben, Ausrüstungswerkstätten, Kampfmittelräumdienste) tätig sind, ohne dass sie selbst Angehörige des Militärs oder der paramilitärischen Organisation sind. Zivilbeschäftigte sind entweder direkt bei der Einrichtung, dem Betrieb bzw. der betreibenden Organisation angestellt oder sie sind über Werksverträge, die ihr ziviler Arbeitgeber mit dem Militär bzw. der paramilitärischen Organisation abgeschlossen hat, für Arbeiten in die militärische Einrichtung bzw. den Betrieb ausgeliehen.

Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr und bei den in Deutschland stationierten NATO-Streitkräften

In militärischen Einrichtungen in Deutschland werden heute insbesondere viele Arbeiten zur Instandhaltung, Bewachung und Versorgung von nicht militärischem Personal erledigt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Arbeiter und Angestellte, die im Rahmen der einschlägigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes beschäftigt sind. Aufgrund zwischenstaatlicher Verträge über Truppenstationierung (NATO-Truppenstatut) gilt für die Zivilbeschäftigten bei den ausländischen Stationierungsstreitkräften das Deutsche Arbeitsrecht (einschl. modifiziertes BPersVG). Die jeweilige Beschäftigungsdienststelle wird jedoch ausschließlich von den ausländischen Streitkräften als Arbeitgeber betrieben. Die Zahlung der Gehälter erfolgt ebenfalls aus Heimatmitteln der Entsendestaaten. Die Tätigkeit dieser Arbeitnehmer ist keine Tätigkeit im deutschen öffentlichen Dienst. Tarifvertrag: TVAL II (Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften).

Zivilbeschäftigte bei der SS und der Wehrmacht während der NS-Zeit

Dies waren in der Regel Deutsche, die im Rahmen eines zivilen Arbeitsverhältnisses während der NS-Zeit in Lagern erwerbstätig waren. In solchen Lagern (in der Regel KZ) war im übrigen überwiegend entweder militärisches (oder militärähnliches, wie z. B. SS-)Personal eingesetzt. Sie hatten mit einem privaten Unternehmen einen Arbeitsvertrag zu üblichen Bedingungen (Lohntarife, Kündigungsrecht, Überstundenregelungen, Aufwandsentschädigungen für Dienstreisen, Heimfahrten zu Feiertagen usw.). Ein Beispiel sind Techniker, die in erheblichem Maß für spezielle Arbeiten in den KZ eingesetzt wurden, z. B. in sensiblen Bereichen, in denen die SS keine Gefangenen arbeiten lassen wollte (z. B. Bau, Installation, Wartung der Gaskammern). Siehe als Beispiel J. A. Topf und Söhne, Lieferant von Krematorien und Gaskammer-Zubehör. Beteiligt waren Monteure, Ingenieure und Prokuristen, die zeitweise (kürzere oder längere Zeit, u. U. bis zu mehreren Monaten) im KZ arbeiteten, aber außerhalb wohnten. Das Wort „zivil“ dient in diesem Fall dazu, diese Leute von den übrigen hier beruflich Tätigen zu unterscheiden, die im Rahmen eines militärischen o. ä. Dienstes arbeiteten und sich nach dem Krieg in der Regel auf einen „Diensteid“ o. ä. zur Schuldabwehr zu berufen pflegten.

Es gab auch ausländische Zivilbeschäftigte aus der Umgebung der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagerlager, z. B in Polen, die dort freiwillig, als normale Arbeitnehmer im Schichtbetrieb arbeiteten, also ohne selbst SS-Angehörige oder Häftlinge gewesen zu sein. Ebenso gab es in den von der deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkrieges besetzten Ländern Männer und Frauen, die für die deutschen Truppen bzw. für die SS gegen Entgelt reguläre Arbeiten verrichteten. Insbesondere nach Niederschlagung des nationalsozialistischen Regimes galten sie in ihrer Heimat meist als Kollaborateure.

Weblinks

  • [1] Die Architekten Walter Dejaco und Fritz Ertl, Planer von Gaskammern und Krematorien, wurden von der Wiener Justiz nicht belangt. (siehe auch: [2])

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