Benehmen

Benehmen

Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt. Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen. Vielmehr kann von der Äußerung der beteiligten Stelle aus sachlichen Gründen abgewichen werden. Gleichwohl handelt es sich bei dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform, als eine bloße Anhörung, bei der die mitwirkungsberechtigte Behörde lediglich die Gelegenheit erhält, ihre Vorstellungen in das Verfahren einzubringen. Namentlich ist im Rahmen der Benehmensherstellung von einer gesteigerten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde auszugehen, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert.
Ein Verwaltungsakt, der ohne das erforderliche Einvernehmen oder Benehmen einer anderen Behörde erlassen wurde, ist zwar rechtswidrig, jedoch nicht schon allein deshalb nichtig (§ 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG). Die Fehlerhaftigkeit kann zudem geheilt werden, wenn die versäumte Mitwirkung der anderen Behörde nachgeholt wird (§ 45 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG).

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Benehmen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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  • Benehmen — Benêhmen, verb. irreg. act. (S. Nehmen,) welches auf doppelte Art üblich ist. 1. Auf die dem Vorworte be und den damit zusammen gesetzten Verbis gewöhnliche Art, da es mit der vierten Endung allein verbunden wird. In dieser Bedeutung kommt es… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • benehmen — Vst. std. (8. Jh.), mhd. benemen, ahd. bineman Stammwort. In der alten Bedeutung wegnehmen auf bestimmte Wendungen beschränkt (etwas benimmt uns die Aussicht). Jung und seiner Herkunft nach unklar ist sich mit jemandem benehmen (ins Benehmen… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Benehmen — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Verhalten • Manieren Bsp.: • Ich kann sein Benehmen nicht verstehen. • Wo bleibt dein gutes Benehmen? …   Deutsch Wörterbuch

  • benehmen — benehmen, Benehmen ↑ nehmen …   Das Herkunftswörterbuch

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  • benehmen — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • verhalten Bsp.: • Die Mutter sagte ihrem Kind, es solle sich nicht schlecht benehmen …   Deutsch Wörterbuch

  • Benehmen — llüren, ↑Courtoisie, Manieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • Benehmen — Betragen; Handeln; Verhaltensweise; Handlungsweise; Tun und Lassen (umgangssprachlich); Tun; Verhalten; Gebaren; Stil; Umgangsformen; …   Universal-Lexikon

  • benehmen — verhalten; handeln * * * be|neh|men [bə ne:mən], benimmt, benahm, benommen <+ sich>: sich [hinsichtlich bestimmter Normen oder Erwartungen] in einer bestimmten Weise verhalten: er benahm sich sehr merkwürdig; sie hat sich ihm gegenüber… …   Universal-Lexikon

  • benehmen — sich benehmen sich aufführen, auftreten, sich betragen, sich gebärden, sich geben, handeln, sich verhalten, sich zeigen; (bildungsspr.): sich gerieren; (ugs.): sich anstellen; (österr., sonst veraltet): sich gehaben. * * * benehmen:… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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