Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
— ZLG —
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Staatliche Ebene Landesbehörde (Zusammenschluß)
Aufsichtsbehörde(n) Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (faktisch)
Gründung 2. Januar 1994 (Errichtungserlass vom 11. Oktober 1993)
Hauptsitz Berlin
Behördenleitung Undine Soltau, Direktorin
Website www.zlg.de

Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ist die gemeinsame Behörde der 16 deutschen Bundesländer im Human- und Tierarzneimittelbereich mit Sitz in Berlin (ehemals Bonn).

Inhaltsverzeichnis

Arzneimittelbereich

Die ZLG ist Koordinierungsstelle der Länder im Human- und Tierarzneimittelbereich.

Arzneimittelüberwachung in Deutschland

  • Systemdarstellung
  • zuständige Behörden
  • Rechtsgrundlagen
  • Qualitätssicherung in der Arzneimittelüberwachung und Arzneimitteluntersuchung
  • Gremien der Obersten Landesbehörden sowie deren Ergebnisse

Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arzneimittelüberwachung zwischen

  • den Mitgliedstaaten der EU
  • der EU und den Beitrittskandidaten
  • der EU und Drittstaaten

Medizinproduktbereich

Die ZLG ist benennende Behörde.

Akkreditierungsvoraussetzungen und -verfahren für

  • Laboratorien
  • Zertifizierungsstellen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
  • Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme
  • Zertifizierungsstellen für Personal
  • Konformitätsbewertungsstellen, die Prüfungen nach Drittstaatenrecht der USA, Kanadas, Australiens und Neuseelands durchführen

Sektorkomitees und Erfahrungsaustausch der Benannten Stellen und Laboratorien

Zuständige Behörden national und international

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Arbeit des ZLG ist das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, dere Freien Hansestadt Bremen, dere Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen vom 30. Juni 1994.[1]

Weblinks

  • ZLG: http://www.zlg.de Website der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Arzneimittelbereich [1]
  • Medizinproduktbereich [2]

Einzelnachweise

  1. www.zlg.de Staatsvertrag. Aufgerufen am 18. Dezember 2010.

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