Zelebrationsrichtung

Zelebrationsrichtung
Kölner Dom, Volksaltar, 1956–1960

Als Volksaltar bezeichnet man heute im allgemeinen den frei stehenden Altar in katholischen Kirchen, an dem der Priester den Eucharistieteil der Messfeier zu den Christgläubigen gewandt (versus populum) zelebriert, so dass die Mitfeiernden sich als um den Altar Versammelte erfahren und das Geschehen am Altar ungehindert betrachten können. Nicht der Priester, sondern der Altar wird damit zum Mittel- und Bezugspunkt des Ganzen. Dieser ist „der Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs [2002] Nr. 296) und zugleich „der innere Osten des Glaubens“, zu dem man aus beliebiger und durchaus unterschiedlicher Himmelsrichtung blicken kann. Handelt es sich bei einem „Volksaltar“ um einen feststehenden, geweihten Altar, ist dieser in Wahrheit der eine und eigentliche Hauptaltar (altare maius = Hochaltar) der Kirche, selbst wenn sich der früher gottesdienstlich gebrauchte „Hochaltar“, etwa seines künstlerischen Wertes wegen, weiterhin im Kirchenraum befindet. Volksaltar ist somit zwar ein unter deutschsprachigen Katholiken geläufiger Ausdruck, jedoch kein aktueller Fachbegriff liturgierechtlicher oder liturgiewissenschaftlicher Art.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte und Liturgische Bewegung

Altar von Santa Cecilia in Trastevere, um 1700. Der Altar steht, wie in römischen Kirchen üblich, im Westen des Gebäudes. Beim Gebet am Altar blickt der zelebrierende Priester sowohl nach Osten (zum Eingang der Kirche) wie zur mitfeiernden Gemeinde.
Freistehender Papstaltar der Lateranbasilika

Freistehende Altäre der beschriebenen Art waren seit jeher die Hauptaltäre der großen Basiliken in Rom, z. B. von St. Peter und St. Johann im Lateran. Auch das Messbuch Papst Pius V. von 1570 und das Caeremoniale episcoporum von 1600 rechnen weiterhin mit solchen Altären und der Feier versus populum (zu den Christgläubigen gewandt).

Im 20. Jahrhundert gab es erste neuere Versuche mit „Volksaltären“ in Deutschland während der 1920er Jahre - wie in der Krypta der Abtei Maria Laach, im Dom in Passau, in Sankt Paul (München) oder von Johannes Pinsk. Bei Messfeiern außerhalb des Kirchenraumes, etwa in Zeltlagern oder Heimen der katholischen Jugendbewegung, war es seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert allgemein üblich, den Altar in solcher Weise aufzustellen, damit die Mitfeiernden dem Handeln des Priesters wenigstens zuschauen und sich seinem meist leisen Beten anschließen konnten, da in den üblichen „Stillmessen“ die Orationen und das Hochgebet nicht zu hören waren. Am Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils war der Wunsch, die Heilige Messe um einen frei stehenden, zum Volk gewandten Altar zu feiern, in der Liturgischen Bewegung weltweit selbstverständlich[1], zumal in dieser Zeit eine auf Priestersitz, Ambo und Altar verteilte Stellung der Zelebranten kaum, nämlich nur beim Pontifikalamt, erfahrbar war.

Liturgiereform (seit 1964)

Über die Gestaltung der Altäre allgemein oder speziell die Einführung von „Volksaltären“ gibt es keine detaillierten Vorschriften in Sacrosanctum Concilium (SC), der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Konstitution über die Liturgie verlangt aber grundsätzlich, dass der Kirchenraum sorgfältig so einzurichten ist, dass die tätige und bewusste Teilnahme der Gläubigen erreicht werden kann (SC 124), sowie eine Revision von „Gestalt und Errichtung der Altäre“, damit sie „der erneuerten Liturgie“ entsprechen (SC 128). Während des Konzils (1962-1965) wurde in der Konzilsaula die Eucharistie durchgängig versus participantes, in Richtung der Teilnehmer, gefeiert. Die seither üblich gewordene Wendung der Altäre zum Volk erfolgte nicht „ohne Auftrag“ [2] und erscheint keineswegs „erst in nachkonziliaren Anweisungen“ [3].

Seit 1964 besteht vielmehr die den versammelten Konzilsvätern vorab zur Kenntnis gebrachte [4] kirchliche Vorschrift, dass der Hauptaltar künftig „freistehend“ zu errichten ist, und zwar mit zwei ausdrücklich genannten Zielen: damit der Priester ihn leicht umschreiten und außerdem an ihm zum Volke hin zelebrieren kann (Instruktion „Inter oecumenici“ Nr. 91 [5]). In jedem Fall soll der Altar, zugleich Zeichen des Ecksteins Christus, die „Mitte sein, auf die sich die Blicke der Versammlung richten“ [6]. Die Vorschrift von 1964 fand 1969 Eingang in die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (AEM Nr. 262) und wurde 2002 unter Papst Johannes Paul II. wiederholt mit dem ausdrücklichen Zusatz: quod expedit ubicumque possibile sit, „Das empfiehlt sich überall, wo es möglich ist“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs [2002] Nr. 299).

Ergänzende kirchliche Vorschriften zielen auf: die Benutzung allein eines Altares (Symbol des einen Christus), die zeitliche Begrenzung provisorischer Lösungen, den Erhalt künstlerisch wertvoller historischer Altäre.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden die freistehenden Altäre unter der Bezeichnung „Volksaltar“ durch die 1964 einsetzende Liturgiereform (beginnend mit der Instruktion Inter oecumenici 26. September 1964) in den meisten katholischen Kirchen eingerichtet. Hierzu ist folgendes zu bedenken: „Inter oecumenici hatte die Zelebrationsrichtung zu den Gläubigen hin gebilligt, jedoch nicht gefordert. Das Konzil selbst hatte nicht ausdrücklich von celebratio versus populum oder der Errichtung neuer Altäre gesprochen. Erstaunlich schnell interpretierten dennoch fast alle Ortskirchen die bewahrende Empfehlung von Inter oecumenici als allgemein verpflichtende Norm. Nach 1964 kam es nicht nur in neu errichteter Kirchenarchitektur, sondern auch in kunsthistorisch bedeutenden Altbauten zu umfassenden Neuordnungen und Umbauten im Altarbereich bzw. Chorraum. An der Schwelle zwischen Presbyterium und Langhaus errichtete man einen neuen Altar, den sogenannten Volksaltar (coram populo). Räumlich war er den Gottesdienstteilnehmern näher gerückt und gut sichtbar, zudem freistehend und oft als quadratischer Block gestaltet, jedenfalls weniger breit als frühere Hochaltäre. Seine oftmals auch tischförmige Gestalt sollte den Mahlcharakter der Eucharistiefeier, die Mahlgemeinschaft des Gottesvolkes veranschaulichen.“[7].

Waren die „Volksaltäre“ in den Kirchen nach dem zweiten Vatikanum zunächst häufig nur Provisorien, sind sie inzwischen weithin durch ordentlich konsekrierte („geheiligte“) Altäre, also einen echten „Hauptaltar“ (= Hochaltar), abgelöst. „Nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen ... der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs [2002] Nr. 303). Der zum Volk gewandte Altar („Volksaltar“) steht als neuer Hauptaltar der Kirche meist unter der Vierung oder dem Triumphbogen, in nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil neu begonnenen Kirchenbauten auch oft praktisch in der Mitte der versammelten Gläubigen. Die Aufstellung eines „Volksaltars“ bot häufiger Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen eher konservativ eingestellten Gläubigen einerseits und reformbereiten Gläubigen andererseits, wird heute aber nur noch von einer verschwindend geringen Minderheit von Katholiken und vereinzelten Theologen, etwa Johannes Rothkranz, abgelehnt. Wo immer ein christlicher Altar steht, ist er nämlich ein herausgehobenes Symbol für Christus, zu dem beim Gebet Christen sich ausrichten oder um den sie sich versammeln können. Geist und Gebet am Altar richten sich immer, ob vom Vorsteher mit Rücken oder Gesicht zur Gemeinde gesprochen, zu Gott hin (ad Dominum). Einen Gegensatz von versus populum und versus/ad Deum gibt es folglich nicht [8].

Pfarrkirche Scheidegg: Volksaltar

Da nicht in jedem bestehenden Kirchengebäude ein neuer „Volksaltar“ eingerichtet werden kann, ist für die Eucharistiefeier die Ausrichtung des Priesters zur Gemeinde nicht vorgeschrieben. Sie gilt generell als nützlich, aber nicht als notwendig [9]. Daher berücksichtigen die Rubriken des heutigen Missale Romanum beide möglichen Ausrichtungen des zelebrierenden Priesters: Mit dem Gesicht zu Altar und Gemeinde (versus populum) bzw. mit dem Rücken zur Gemeinde (versus absidem).

Eine Feier der Eucharistie „zum Tabernakel hin“ kennt der römisch-katholische Gottesdienst nicht. Sie wäre, so Joseph Card. Ratzinger, „gegen jede theologische Logik“ und „offensichtlich sinnlos“.[10]

Die durch das Motu proprio „Summorum Pontificum“ erweiterte Erlaubnis, die Liturgie von 1962 zu feiern, berührt liturgierechtlich die Frage des „Volksaltars“ nicht, weil die sog. Tridentinische Messe sowohl versus populum wie versus absidem gefeiert werden darf und nicht an eine bestimmte Himmelsrichtung gebunden ist. Doch gilt in manchen Kreisen der Verzicht auf den „Volksaltar“ als Bekenntnis zur Tradition und Kontinuität, wobei eine echte Ostung des Gebetes nicht eigentlich von Belang ist. Seit Januar 2008 feiert Papst Benedikt XVI. in der gewesteten Sixtina die hl. Messe am historischen Hochaltar - also mit dem Gesicht zum Altarkreuz (und zum Westen) und nicht wie seine Vorgänger in früheren Jahren an einem Volksaltar nach Osten und zu den Gläubigen hin.[11]


Gebetsrichtung und Orientierung (Kirchenarchitektur)

Der Kult im Tempel zu Jerusalem war nach dem im Westen gelegenen Allerheiligsten ausgerichtet (versus occidentem). Die neutestamentlichen Schriften wenden sich gegen die Festlegung einer bestimmten Gebetsrichtung (Mt 6, 6; Joh 4, 21-23). Seit etwa dem zweiten Jahrhundert beten Christen mit Vorliebe Richtung Osten - dem Ort des Paradieses und der erwarteten Wiederkunft Christi - gewandt; in Gebäuden zieht ein Teil der Gläubigen den freien Blick zum Himmel durch Tür oder Fenster der Ostrichtung vor.

Freistehender Hauptaltar des Petersdoms unter dem Bernini-Baldachin

Die seit der sog. Konstantinischen Wende (im vierten Jahrhundert) errichteten monumentalen Kirchengebäude waren in aller Regel nach Osten (versus orientem) ausgerichtet, allerdings in entgegengesetzter Weise: entweder mit der Apsis oder, so in Jerusalem (konstantinische Grabeskirche) und vor allem in Rom (St. Peter, St. Johann im Lateran, Santa Croce in Gerusalemme, Santa Cecilia, Sant'Alessio, S. Giorgio al Velabro, S.Nicola In Carcere, Santi Nereo e Achilleo, Sant'Agata dei Goti, San Pancrazio, San Saba usw.) sowie in den römischem Beispiel folgenden Kirchen, mit dem Eingang. Im letzteren Fall der „gewesteten“ (= „eingangsgeosteten“) Kirchen betete der Hauptzelebrant zugleich in östlicher Richtung wie mit dem Gesicht zur Gemeinde (ad orientem, versus populum); die Gläubigen demgegenüber blickten, besonders beim eucharistischen Hochgebet, zum Altar hin, also nach Westen. Rechts neben dem Hochaltar in St. Peter, nicht auf ihm, erhob sich ein großes Kreuz auf einem Ständer [12]. Alle Mitfeiernden beteten mit zum Himmel erhobenen Augen, nicht gezielt auf Altar oder Altarkreuz. Aufs Ganze gesehen, überwiegt demnach im Klassischen Römischen Ritus nicht die Ostung des Gebetes oder die lineare Gleichrichtung aller Beter, sondern die Vorstellung von der Versammlung um den einen Altar Christi. Daher spricht der Römische Messkanon (Canon Romanus) von den Mitfeiernden der Eucharistie als den „circumadstantes“, also den Umstehenden. Ihr Kreis bleibt dabei stets geöffnet - nach oben hin, ad Deum. Erste Hinweise auf eine Stellung des Zelebranten mit dem Rücken zum Kirchenschiff finden sich in römischen Rubriken erst um 1300[13].

In anderen Regionen des Abendlandes baute man auch „apsisgeostete“ Kirchengebäude, in denen sich alle Gottesdienstteilnehmer, Vorsteher wie Gläubige, nach Osten hin ausrichten konnten. In späteren Jahrhunderten jedoch wurde im gesamten Abendland allgemein die Ostung der Kirchengebäude zunehmend weniger beachtet und allmählich gleichgültig. In der Sixtinischen Kapelle des Vatikans z.B. steht der historische Hauptaltar an der Westmauer und erlaubt so niemandem die Zelebration nach Osten. Mit und nach dem Konzil von Trient setzte sich im katholischen Kirchenbau seit dem 16. Jahrhundert die pastoral motivierte Regel durch, den Gläubigen die unbehinderte Sicht auf das liturgische Geschehen am Hauptaltar zu ermöglichen (z.B. durch Entfernung vorhandener Lettner)[14]. Der „Volksaltar“ des 20. Jahrhundert ist als folgerichtige Weiterentwicklung dieses seelsorgerischen Konzepts zu begreifen.

Die Ostkirchen hingegen pflegten, mit gewissen Ausnahmen, die Ausrichtung der Kirchenapsis sowie infolgedessen die Feier der Eucharistie nach Osten und behielten sie bis heute möglichst bei. Früher, und zum Teil noch heute, erfolgt selbst die Verkündigung der Lesungen aus der Heiligen Schrift auf dem Ambo gewöhnlich in östlicher Ausrichtung, also „mit dem Rücken zum Volk“. Allerdings werden durchaus gewichtige Vorstehergebete auch in den Ostkirchen in westliche Richtung, zur Gemeinde hin, gesprochen, so bei den Ordinationen sowie in der heutigen Jakobos-Liturgie)[15].


Siehe auch: Ostung; Orientierung (Architektur).

Anmerkungen

  1. A. Reid: The Organic Development of the Liturgy. Second Edition. Ignatius Press, San Francisco 2005, Index s. v. Mass facing the people
  2. Joseph Ratzinger: "Das Fest des Glaubens". 3. Auflage. Einsiedeln 1993, S. 123.
  3. http://www.30giorni.it/te/articolo.asp?id=3486
  4. Siehe schon Josef Andreas Jungmann im Kommentar zur Liturgiekonstitution in: Lexikon für Theologie und Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil. Teil 1. Herder, Freiburg 1966, S. 105.
  5. Josef Andreas Jungmann im Kommentar zur Liturgiekonstitution in: Lexikon für Theologie und Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil. Teil 1. Herder, Freiburg 1966, S. 105 Anmerkung 5: „Es ist zu beachten, daß die Instructio nicht, wie gelegentlich behauptet wird, die Zelebration versus populum wünscht, sondern nur die Möglichkeit dazu. Die heute vielfach getroffene Entscheidung zugunsten dieser Zelebrationsweise hängt zusammen mit der Vorbetonung des Mahlcharakters der Eucharistie und, allgemeiner, mit dem neuerwachten Sinn für die Gemeinschaft.
  6. Josef Andreas Jungmann im Kommentar zur Liturgiekonstitution in: Lexikon für Theologie und Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil. Teil 1. Herder, Freiburg 1966, S. 105
  7. Ralf van Bühren 2008, S. 259; vgl. S. 253-302, Abb. 37, 44-51, 61-63, 74-77
  8. Joseph Ratzinger: "Das Fest des Glaubens". 3. Auflage. Einsiedeln 1993, S. 121.
  9. Kardinal I. Lercaro. In: Notitiae 2 (1966) 160.
  10. Joseph Ratzinger: "Das Fest des Glaubens". 3. Auflage. Einsiedeln 1993, S. 121.
  11. Radio Vatikan: Taufe in der Sixtina 13. Januar 2008
  12. Liber pontificalis 2, 27. 119 Duchesne.
  13. Sible de Blaauw: Cultus et decor. Liturgia e architettura nelle Roima tardoantica e miedevale. Bibl. Apost. Vaticana, Roma 1994, Bd. 1, S. 82.
  14. Bernard Chédozeau, Chœur clos, chœur ouvert. De l’église médiévale à l’église tridentine (France, XVIIe-XVIIIe siècle), Paris, Cerf, 1998.
  15. Jakobos-Liturgie in Russland, mit Foto des in Richtung Gemeinde gefeierten Wortgottesdienstes (2009)

Literatur

  • Burkhard Neunheuser: Eucharistiefeier am altare versus populum. Geschichte und Problematik. In: Florentissima proles ecclesiae. Miscellanea hagiographica, historica et liturgica Reginaldo Grégoire O.S.B. XII lustra complenti oblata. A cura di Domenico Gobbi (Bibliotheca Civis 9). CIVIS, Trento 1996, 417-444.
  • Uwe Michael Lang: Conversi ad dominum. Zur Geschichte der christlichen Gebetsrichtung. Johannes Verlag, Einsiedeln 2004. ISBN 978-3-89411-384-1
  • Rinaldo Falsini: Célébrer tournés vers le peuple et prier tournés vers le Seigneur. Sur l'orientation de la prière. In: La Maison-Dieu 250 (2007) 135-146.
  • Stefan Heid: Gebetshaltung und Ostung in frühchristlicher Zeit. In: Rivista di Archeologia Cristiana 82 (2006 [2008]) 347-404.
  • Paul Bernhard Wodrazka: Die Zelebration „versus orientem“ bzw. „versus absidem“. Ein chronologischer Durchgang durch die postkonziliaren kirchlichen Dokumente (in Auszügen). In: Theologisches 37 (2007) 99-114.
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2008 (ISBN 978-3-506-76388-4)

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