Zeitsoldat

Zeitsoldat

Ein Zeitsoldat ist ein Soldat, der über den Grundwehrdienst hinaus zeitlich befristet freiwillig länger Wehrdienst leistet. In Deutschland wird die Bezeichnung nur für den Soldaten auf Zeit (SaZ) gemäß Soldatengesetz verwendet, nicht jedoch für den freiwillig (länger) Wehrdienstleistenden (FWDL), der seinen Grundwehrdienst verlängert gemäß Wehrpflichtgesetz.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Ein Soldat auf Zeit (SaZ) oder Zeitsoldat hat sich in der deutschen Bundeswehr auf Basis § 40 Soldatengesetz freiwillig für eine bestimmte Zeit, die über die Dauer des Grundwehrdienstes sowie dessen freiwillige Verlängerung (FWDL) hinausgeht, als aktiver Soldat verpflichtet .

Die mögliche Dauer dieses Dienstes beträgt normalerweise zwei, vier, sechs, acht, zwölf oder dreizehn Jahre. Im fliegerischen Dienst und im Sanitätsdienst sind auch höhere Verpflichtungszeiten notwendig.

Zeitsoldaten können die Laufbahnen der Mannschaften, Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere einschlagen. Mannschaften und Unteroffiziere (ohne Portepee) können jedoch später nicht als Berufssoldaten übernommen werden.

Da für höhere Laufbahnen ein erweitertes Aufgabenspektrum vorgesehen ist, durchlaufen Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter eine entsprechende Laufbahnausbildung. Hinzu kommen verschiedene fachliche Ausbildungen, die dann von den persönlichen Eignungen des Soldaten und dem Bedarf der Streitkräfte abhängig sind.

Nach einer Dienstzeit von (in der Regel) drei Jahren, dem Mindestalter von 25 Jahren und einem Feldwebeldienstgrad (bei Offizieren Leutnant), ist es möglich, einen Antrag auf Übernahme als Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu stellen. Entscheidend für die Übernahme ist der Bedarf der Truppe an Soldaten eines bestimmten Geburtsjahrganges in Kombination mit der Fachverwendung. Ist die Zahl der Antragsteller, die diese Bedingungen erfüllen, größer als der Bedarf, so wird eine Rangfolge anhand von Beurteilungen, Lehrgangsnoten, Sportleistungen etc. erstellt.

Österreich

Das Bundesheer Österreichs kennt gemäß der §§ 23 und 61 Wehrgesetz die zeitlich befristeten freiwilligen Wehrdienstformen Zeitsoldat-kurz und Zeitsoldat-lang.[1] Dabei ist die Wehrdienstform Zeitsoldat-lang ein Auslaufmodell (keine Neuverpflichtungen seit 1995) und wird es zukünftig nur noch den Zeitsoldaten-kurz (vergleichbar dem FWDLer der deutschen Bundeswehr) geben.

Zeitsoldat-kurz

Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst geleistet haben, können auf Grund einer freiwilligen Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zum Wehrdienst als Zeitsoldat in der Gesamtdauer von höchstens sechs Monaten herangezogen werden. Eine weitere Heranziehung für insgesamt höchstens vier Monate ist aus zwingenden militärischen Interessen zulässig. Dieser Wehrdienst darf nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres geleistet werden, in dem der Zeitsoldat das 40. Lebensjahr vollendet.
Der Zs-k kann jedoch lt. § 61 (3) Z 2 lt. b WG in den Milizstand beordert werden, und ist somit zu 30 Tagen (bei Chargen) beorderter Waffenübung bis zum 50 Lebensjahr verpflichtet.

Zeitsoldat-lang

Für Wehrpflichtige, die

  1. am 31. Dezember 1994 einen Wehrdienst als Zeitsoldat geleistet haben oder
  2. einen solchen Wehrdienst zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund einer vor dem 1. Jänner 1995 angenommenen freiwilligen Meldung anzutreten hatten oder haben,

ist eine Weiterverpflichtung auch für einen längeren als sechsmonatigen Gesamtverpflichtungszeitraum zulässig. Ein Höchstausmaß von insgesamt 15 Jahren im Wehrdienst als Zeitsoldat darf jedoch nicht überschritten werden.

Siehe auch

Quellen

  1. Freiwillige Meldung Zum
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