A94

A94
Bundesautobahn 94
Basisdaten
Gesamtlänge: 54 km
Bundesland: Bayern
Karte
Verlauf der A 94

Die Bundesautobahn 94 (Abkürzung: BAB 94) – Kurzform: Autobahn 94 (Abkürzung: A 94) – soll München mit Passau verbinden. Bisher sind allerdings nur die Teilstücke MünchenForstinning und AmpfingMarktl/Burghausen realisiert. Im letzteren Abschnitt wird die annähernd parallel verlaufende Bundesstraße 12 zur Staatsstraße abgestuft. Zwischen Marktl und Simbach ist sie auf 20 km bisher nur einbahnig ausgebaut.

Die Trassenführung zwischen Forstinning und Ampfing ist Gegenstand einer langwierigen Debatte.

Inhaltsverzeichnis

Ursprüngliche Planung

In der ursprünglichen Planung war der Abschnitt zwischen Simbach und Passau nicht vorgesehen. Die A 94 sollte stattdessen den Inn überqueren und in Österreich nach Ried im Innkreis weitergeführt werden. Aus diesem Grund existiert bei Ried eine Anschlussstelle in Form eines Autobahndreiecks an der österreichischen A 8 als Vorbereitung. Diese Strecke hätte die Relation München–Wien im Gegensatz zu der Strecke über Salzburg deutlich verkürzt. Da Österreich die Gegend nicht mit Transitverkehr belasten wollte, wurde diese Planung letztlich aufgegeben. Daraufhin wurden die Pläne auf deutscher Seite dahingehend verändert, dass ein Anschluss zwischen A 94 und A 3 bei Pocking/Neuhaus am Inn entsteht. Dies erschließt nun die Möglichkeit einer nördlichen Weiterführung in Richtung Tschechien.

Zeitweilig war ein Trassenverlauf von Mühldorf über Pfarrkirchen nach Pocking geplant. Der heutige A 94-Abschnitt von Mühlbach nach Simbach hätte dann die Bezeichnung A 942 erhalten.

Die Münchener Stadteinfahrt der A 94 war in früheren Jahren ab dem Kreuz München-Ost als A 992 geplant.

Baufortschritt

Zwischen Forstinning und Pastetten liegt seit März 2002 der Planfeststellungsbeschluss vor. Nach dem Gerichtsurteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Oktober 2007 und der Aufhebung des Baustopps am 19. Februar 2008 (siehe → hier) wurde mit Vorarbeiten an diesem 6,2 km langen und 45 Mio. Euro Teilstück begonnen. Offizieller Baubeginn im Beisein des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann und der Staatssekretärin des Bundesverkehrsministeriums Karin Roth war einen Monat später am 19. März 2008. Die ganze Baumaßnahme stand unter dem Vorbehalt einer Abweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht, die am 16. Dezember 2008 abgelehnt wurde.[1] Um den Forderungen des Naturschutzes nachzukommen, werden derzeit die Planfeststellungsunterlagen überarbeitet und so ist mit einer Fertigstellung dieses Teilstücks bis 2011 zu rechnen.[2]

Für den 70 Mio. Euro teuren und 4,3 km langen Abschnitt zwischen Heldenstein und Ampfing wurde am 8. August 2008 von der Regierung von Oberbayern ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Baubeginn wird hier der 17. August 2009 sein.[3] Bereits seit Ende Januar 2009 laufen die Rodungen und der Rückschnitt von Böschungsbewuchs. Als Fertigstellungstermin wird der 5. November 2012 genannt.[4]

Am 7. Dezember 2006 wurde der 19,7 km lange und 111 Mio. Euro teure Bauabschnitt zwischen Ampfing und Winhöring eröffnet. Damit ist die Umfahrung Mühldorfs fertiggestellt.

Zwischen Marktl und Simbach am Inn wurde die Strecke vorerst nur zweispurig errichtet und für einen vierspurigen Ausbau vorbereitet.

Am östlichen Ende, dem 39 km langen Anschluss Simbachs an die Autobahn A 3 ist die Linienbestimmung abgeschlossen. Der 23 km lange Abschnitt zwischen Malching und der A 3 ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft.

Von diesem Abschnitt wurde der elf Kilometer lange und 48 Mio. Euro teuere Abschnitt Ortsumgehung Malching in den Investitionsrahmenplan 2006–2010 des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen. Spatenstich für den sechs Kilometer langen Abschnitt Kühstein–Malching war am 5. Juni 2007. Dieser wird vorerst, wie der Abschnitt Marktl–Simbach, nur zweistreifig ausgebaut und wird voraussichtlich im September 2009 fertiggestellt werden. Für weitere fünf Kilometer zwischen Malching und Kirchham (Anschlussstelle Tutting) begann Mitte Oktober 2006 das Planfeststellungsverfahren, das 2009 abgeschlossen werden soll. Dieser Abschnitt könnte damit ab 2011 gebaut werden. Aufgrund neuerer Berechnungen wird dieser, entgegen ursprünglicher Planungen, vierspurig ausgebaut, da die Mehrkosten gegenüber eines zunächst zweispurigen Ausbaus, mit Vorleistungen für einen vierspurigen Ausbau, sich als deutlich geringer erwiesen als zunächst angenommen. Ebenso soll der erste Abschnitt anschließend auf vier Spuren ausgebaut werden. In der aktuellen Bauphase wäre dieser Ausbau, aufgrund Planungs- und Vergaberechtlicher Hindernisse, nur mit einem langwierigen Baustopp zu erreichen. Des Weiteren gibt es Bestrebungen, diese Strecke zum Lärmschutz einzuhausen. Die Gesamtkosten beider Abschnitte sollen mit aktuell geplanten 83,7 Mio. Euro trotz vierstreifigen Ausbaus unter dem Bedarfsplankosten von 93,9 Mio. Euro bleiben.[5] Der 12,8 km lange Abschnitt Kirchham bis zur Anschlussstelle Pocking soll ab dem Jahr 2012 gebaut werden.[6][7]

Pläne für eine Verlängerung nördlich über Passau hinausgehend in Richtung Prag wurden, bis zur Fertigstellung des südlichen Abschnitts, zurückgestellt. Geplant ist langfristig der komplette Ausbau bis zur Bundesgrenze nach Tschechien. Dort soll die ebenfalls geplante tschechische Schnellstraße R 4 Anschluss an die zur A 94 ausgebauten Bundesstraße 12 in Deutschland bekommen, um so eine Direktverbindung von München und Prag herzustellen.

Trassenstreitigkeiten zwischen Forstinning und Ampfing

Sachlage

Seit den 1970er-Jahren herrscht Uneinigkeit über die Trassenführung der A 94 auf dem Abschnitt von Forstinning bis Ampfing. Während die von München bis Altötting grundsätzlich parallel zur A 94 verlaufende B 12 hier über Haag in Oberbayern führt, favorisiert die bayerische Staatsregierung eine 2,5 km kürzere, weiter nördlich gelegene Trassenführung über Dorfen und das Isental. Die Ankündigung, die Autobahn durch das Isental zu führen, sorgt jedoch bis heute für heftige Proteste vor Ort.

Während das Raumordnungsverfahren von 1977 zu dem Ergebnis kam, einzig die Trassenführung über das Isental sei als geeignet anzusehen, ergab ein zweites Raumordnungsverfahren am 11. Juni 1991 (Aktenzeichen 800-8255), dass beide Trassen geeignet seien. Auf der Trasse über Haag/Obb. wird allerdings abschnittsweise von einer Ausführung als vierspurige Bundesstraße ausgegangen, da eine direkt parallele Führung von B 12 und A 94 auf diesen Abschnitten nicht zweckmäßig erscheint.

Die Regierung von Oberbayern hat 1985 in einer Schutzgutanalyse[8] festgestellt, dass „bei allen sieben dem Gesamtvergleich zugrunde gelegten Schutzgütern bzw. Schutzzielen die Trasse Haag eindeutig günstiger […] als die Trasse Dorfen“ sei.

Eine aktuellere Schutzgutabwägung befindet sich im Planfeststellungsbeschluss zur A 94,[9] die unter Berücksichtigung neuer Trassenvarianten zum Ergebnis kommt, dass die Trasse Haag bei den Schutzgütern „Wasser“, „Tiere und Pflanzen“ und „Landschaft“ vorteilhafter sei. Für das Schutzgut „Mensch“ wird im Planfeststellungsbeschluss festgestellt, dass „bei einer Trasse Dorfen eine deutlich stärkere Neuverlärmung eintreten würde, während bei einer Trasse Haag insgesamt mehr Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Autobahn wohnen würden“. Eine „vergleichende Reihung der beiden Trassen [sei] daher im Hinblick auf Lärm und Nachbarschaft zur Autobahn nicht möglich“.[10] Im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion wird die Trasse Dorfen nachteilig beurteilt. Für die Schutzgüter „Boden, Luft und Klima“ werden keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Trassenvarianten erkannt, für das Schutzgut „Kulturgüter“ wird festgestellt, dass die „Trasse Dorfen […] ungünstiger zu bewerten ist“.[11] Unter Berücksichtigung eines Zusatzkriteriums „Sachgüter“ wird die Trasse Dorfen in Bezug auf die „landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion ungünstiger“ beurteilt, während die Trasse Haag hinsichtlich der „Erhaltung des Waldes und Sicherung seiner Funktionen“ nachteilig eingestuft wird.

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan finden sich beide Trassenvarianten, geplant wird jedoch ausschließlich auf der Trasse Dorfen.

Befürworter und Gegner

Die für die Genehmigung von Autobahnplanungen zuständige Regierung von Oberbayern, die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und die Autobahndirektion Südbayern verfolgen weiterhin die Trassenführung über Dorfen.

Als Gegner der Isentaltrasse tritt die bereits seit den 1970er-Jahren bestehende Bürgerinitiative „Aktionsgemeinschaft gegen die A 94“ zusammen mit den im Isental-Raum gelegenen Gemeinden (Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten) auf. Ihr Hauptargument: Das landschaftlich reizvolle Isental ist bislang von Verkehrswegen nur am Rande berührt. Am 3. Mai 2008 versammelte die Bürgerinitiative über 2000 Menschen nahe Dorfen um gemeinsam mit den Biermösl Blosn und dem Kabarettisten Gerhard Polt gegen die Trasse zu demonstrieren.[12]

Befürworter einer Autobahnanbindung finden sich im gesamten ostbayerischen Raum. Mehrere Kommunen und Unternehmen, überwiegend aus den Landkreisen Mühldorf, Altötting und Rottal-Inn, haben zusammen den Verein Ja zur A 94 e.V. gegründet, dessen erklärtes Ziel es ist, „die Realisierung der A 94 zu unterstützen“.[13] Als Hauptargument gilt dabei vor allem die starke Belastung der B 12 mit abschnittsweise über 20.000 Fahrzeugen pro Tag, die nach Prognosen auf 35.000 bis 55.000 Fahrzeuge/Tag im Jahre 2015 ansteigen soll.[14] Der Verein Ja zur A 94 e.V. befürwortet die Trasse Dorfen, weil er eine Verzögerung des Teilabschnittes Forstinning–Heldenstein durch eine Umplanung auf die Trasse Haag befürchtet.

Aktuelle Situation

Im Frühjahr 2002 erließ die Regierung von Oberbayern auf Basis eines Landesentwicklungsplans (LEP) einen Planfeststellungsbeschluss für den kurzen Abschnitt von Forstinning bis Pastetten. Die Aktionsgemeinschaft gegen die A 94 reichte daraufhin im Sommer 2002 eine Klage gegen Beschluss und LEP beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München (VGH) ein, die wiederum ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde.

Am 17. Januar 2003 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer weiteren Klage der Aktionsgemeinschaft gegen die A 94, dass der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Prüfung des LEP in einer Gerichtsverhandlung zuzulassen habe.

Die gerichtliche Klärung steht bis dato aus, nachdem die Planungsbehörden die Klageerwiderung auf die Frühjahr 2002 eingereichte Klage der Aktionsgemeinschaft erst im August 2003 fertiggestellt hatten. Ende August 2003 wurde eine Verschiebung des Prozesses um „mindestens ein halbes Jahr“ angekündigt. Die Klagen der vier Gemeinden Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten wurden abgewiesen, es verbleiben die Klagen von 23 Privatpersonen und die Klage des Bund Naturschutz. Am 8. April 2005 sollte ein Urteil gefällt werden, es wurde jedoch aufgrund eines noch ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschoben, das rechtliche Fragen zu den Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH) klären sollte. Einstweilen wurde durch den VGH ein Baustopp verhängt.

Da die A 94 auf der Trasse Dorfen potentielle FFH-Gebiete kreuzt, wurden drei Fragen zu diesem Thema an den Europäischen Gerichtshof geschickt. Am 14. September 2006 wurden diese Fragen vom EuGH beantwortet und die Bewertung des FFH-Schutzes für dieses Gebiet in nationale Gerichtsbarkeit zurückgegeben. Demnach sind die drei Gebiete als rechtsgültige Schutzflächen zu behandeln, in denen keine Eingriffe zugelassen sind, die sie „ernsthaft beeinträchtigen könnten“.[15] Nach Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses, der diese ernsthaften Beeinträchtigungen vermeiden soll, verhandelte das Bayerische Verwaltungsgericht vom 26. September 2007 bis zum 30. Oktober 2007 wieder über die geplante Autobahn.[16] Das VGH wies hierbei die Beschwerden der Kläger zurück, bestätigte damit die Trasse Dorfen und ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Nachdem das schriftliche Urteil im März 2008 vorgelegt wurde, legte die Aktionsgemeinschaft gegen die A 94 im Isental eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.[17][18] Am 16. Dezember 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.[19] Damit besteht für den Abschnitt Forstinning-Pastetten endgültig Baurecht.

Mitte Dezember 2007 stellte die Autobahndirektion Südbayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München Antrag auf Aufhebung des Baustopps für den Abschnitt Forstinning-Pastetten,[20] dem am 19. Februar 2008 entsprochen wurde. Der Baustopp wurde im April 2005 wegen des noch offenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs verhängt. Gegen diesen Antrag hatten die Autobahngegner Einspruch mit der Begründung des noch nicht in Schriftform vorliegenden Urteils eingelegt. Bereits am 20. Januar 2008 begannen die Abtragungen der oberen Bodenschicht im Bereich des derzeitigen Autobahnendes, welche aus Naturschutzgründen aber nur bis Ende Februar erfolgen werden. Im unmittelbaren Anschluss daran begannen die Bauarbeiten der ersten Brücke in diesem Bereich.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung 86/2008
  2. OVB vom 27. Februar 2009: "Und so geht es weiter"
  3. Informationsblatt der Autobahndirektion Südbayern vom 26. Februar 2009
  4. OVB vom 27. Februar 2009: "Eröffnung im November 2012"
  5. PNP Niederbayern 19. Juli 2008: A 94 im Rottal wird vierspurig gebaut gelesen am 5.8.2008
  6. UnserRadio:Informationsgespräch zum aktuellen Stand der A 94 im Landkreis Passau
  7. TRP1:A94-Konferenz in Malching
  8. Aktenzeichen 831-8604-BAB-2/85
  9. Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3)
  10. Planfeststellungsbeschluss zur A 94 (Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3), Seite 59, Absatz 6 (PDF-Dokument)
  11. Planfeststellungsbeschluss zur A 94 (Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3), Seite 60, Absatz 1 (PDF-Dokument)
  12. Die CSU in Not – 50 Prozent minus X; Artikel von Max Hägler in der taz
  13. Satzung des Vereins Ja zur A 94 e.V. (PDF-Dokument)
  14. [Planfeststellungsbeschluss zur A 94]
  15. EuGH-Urteil zu FFH-Gebieten im Isental, Rechtssache C-244/05 (PDF-Dokument)
  16. Webseite des VGH, Pressemitteilung vom 25.09.2007
  17. Juraforum: BayVGH: Isental-Autobahn A 94 darf gebaut werden
  18. A94 nicht im Isental - Was bisher geschah…
  19. Webseite des BVerwG, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2008
  20. Alt-Neuöttinger Anzeiger: A 94 – Baustopp soll aufgehoben werden

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