Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit beschreibt als Oberbegriff die Lebenslage von Menschen ohne festen Wohnsitz oder geschützten privaten Wohnraum.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

Wohnungslosigkeit wird häufig mit Obdachlosigkeit verwechselt oder gleichgesetzt. Die beiden Begriffe unterscheiden sich jedoch in der aktuellen internationalen wissenschaftlichen Diskussion grundlegend von einander: Obdachlosigkeit macht nur einen geringen Teil der Wohnungslosigkeit aus. Dieser ist jedoch mit Abstand am besten sichtbar, da die Betroffenen sich häufig im öffentlichen Raum aufhalten (und dort oft auch nächtigen).

Wohnungslosigkeit hingegen ist im Allgemeinen für Außenstehende meist unsichtbar. Scham- und Schuldgefühle führen auch dazu, dass die Betroffenen ihre Wohnungslosigkeit vor anderen verschweigen. Häufig gehen mit Wohnungslosigkeit auch noch eine oder mehrere Problematiken einher, wie Verschuldung, Krankheit, häusliche Gewalt, Drogen- oder Alkoholsucht und Arbeitslosigkeit. Als wohnungslos gelten so wesentlich mehr Betroffene, wie beispielsweise auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen mussten und die kurz- bis mittelfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind, wie z. B. in Frauenhäusern, sind wohnungslos.

Die bis in die 90er Jahre übliche Bezeichnung als nichtsesshafte Personen wird auf Grund des stark diskriminierenden Bedeutungshintergrunds, gerade in der Zeit des "Dritten Reiches" der Nazis, nicht mehr verwendet. Umgangssprachlich werden wohnungslose Menschen, ebenfalls mehr oder weniger diskriminierend, als Berber, Sandler oder Penner bezeichnet.

Europäische Definition

Der Europäische Verband nationaler Organisationen der Wohnungslosenhilfe (FEANTSA), in seiner übergreifenden Definition von Wohnungslosigkeit unterscheidet vier Hauptgruppen von Wohnungslosigkeit im Allgemeinen:

  • Obdachlosigkeit
  • Wohnungslosigkeit
  • Ungesichertes Wohnen
  • Ungenügendes Wohnen

Definition nach BAG Wohnungslosenhilfe

Laut der offiziellen Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe in Deutschland sind Menschen wohnungslos, wenn sie über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in ein Heim der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden.

Darüber hinaus besteht Wohnungslosigkeit auch, wenn die Betroffenen in einer Notunterkunft oder als Selbstzahler in einer Billigpension leben. Wohnungslos sind zudem jene Personen, die „Platte machen“ (BAG-W 2006). Dies ist ein szeneüblicher Ausdruck und bedeutet, ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Die durch die Wohnungslosigkeit hervorgerufene gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung ermöglicht den Betroffenen nur wenig Rückgriffsmöglichkeiten auf ein soziales Umfeld, das sie materiell und emotional angemessen unterstützen könnte. Viele Wohnungslose stammen aus defizitären familiären Verhältnissen, die nur wenig Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Traumatische Erfahrungen, wie z.B. der Tod nahestehender Personen oder der Verlust beruflicher Existenz stellen dabei häufig Faktoren dar, die wesentlichen Anteil an der Entstehung einer Wohnungslosigkeit tragen (Essendorfer 2006). Weiterhin ist das fehlende Arbeitseinkommen häufig der Grund, warum wohnungslose Menschen aus dem Regelsystem der sozialen Absicherung und der Gesundheitsfürsorge weitgehend ausgeschlossen sind. Die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen erhöht die Gefahr der Fremdbestimmung durch die Akteure des Hilfesystems und öffentlicher Behörden (Notz 2005).

Lebenslage, Unterbringung

Wohnungslosigkeit ist ein wichtiger Hinweis auf Armut. Sie hat sehr oft den Hintergrund einer massiven Krise in der Lebensgeschichte. Wohnungslosigkeit bezeichnet die Situation, in der sich Menschen befinden, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen Übergangswohnheime, Asyle und Herbergen, aber auch Übergangswohnungen und andere Lösungen.

Wohnungslos sind auch Immigranten und Asylwerber, die in Auffangstellen, Lagern, Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist sowie Ausländer mit befristeter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die in Gastarbeiterquartieren leben.

Eine weitere Gruppe Wohnungsloser sind Menschen, die aus Institutionen entlassen werden, z. B. Gefängnissen, Spitälern, Heilanstalten und Jugendheimen. Diese Menschen bleiben weiter hospitalisiert, weil häufig keine oder nicht rechtzeitig Vorkehrungen zur Entlassung getroffen wurden und zum Zeitpunkt der Entlassung kein Wohnplatz zur Verfügung steht. Ganz junge Erwachsene fallen oft nicht mehr unter die Jugendwohlfahrt, bleiben aber weiterhin im Heim, weil keine andere Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht.

Letztlich gelten auch Menschen, die in Dauereinrichtungen für Wohnungslose wohnen, oder sich in ambulanter Wohnbetreuung in Einzelwohnungen befinden, als wohnungslos.

Statistik

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Gegenwärtig leben in der Bundesrepublik Deutschland nach aktuellen Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe insgesamt 292.000 wohnungslose Personen (Ein- und Mehrpersonenhaushaushalte ohne wohnungslose Aussiedler in Übergangswohnheimen)(BAGW 2006). Zum großen Teil sind zwar Männer durch eine Wohnungslosigkeit betroffen (55%), der Anteil wohnungsloser Frauen sollte dabei jedoch nicht unterschätzt werden. Knapp ein Viertel (23%) der von Wohnungslosigkeit Betroffen sind Frauen. Darüber hinaus beträgt der Anteil der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen etwas mehr als ein Fünftel (22%) aller Wohnungslosen.

Quellen

Weblinks


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