Wohnmobil-Tourismus

Wohnmobil-Tourismus
Historischer Campingbus VW T1
VW-Bus Reisemobil mit Aufstelldach
Modernes Wohnmobil mit Alkovenaufbau
Zusatzzeichen 1048-17 StVO, stellt ein Alkovenmobil dar

Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung. Diese ähnelt häufig der eines Wohnwagens. Die Fahrzeugbasis ist in der Regel ein Kleintransporter. Überwiegend werden Wohnmobile als Freizeitfahrzeuge zum Camping und für Urlaube mit wechselnden Stand- und Erlebnisorten verwendet. Wohnmobile werden auch gern von Geschäftsreisenden wie Handelsvertretern, Montagearbeitern oder Schaustellern zum Übernachten oder als mobiles Büro an wechselnden Arbeitsorten genutzt.

Ursprünglich wurde mit Reisemobil ein bewohnbares Fahrzeug (Essen zubereiten, Schlafen) bezeichnet, dessen Schwerpunkt jedoch auf dem Reisen, also dem Fahren, lag. Dabei handelte es sich in aller Regel um ausgebaute Kleinbusse und Kastenwagen, weshalb diese Fahrzeuge damals wie heute auch oft als Campingbus bezeichnet werden. Heutzutage werden die Begriffe Reisemobil und Wohnmobil jedoch synonym verwendet, wobei in Herstellerkatalogen und Fachzeitschriften meist von Reisemobil, umgangssprachlich jedoch überwiegend von Wohnmobil gesprochen wird. Reisemobile im ursprünglichen Sinne werden unter Kastenwagen behandelt.

Inhaltsverzeichnis

Wohnmobiltypen

Wohnkabine

Wohnkabine auf Pickup

Hauptartikel: Wohnkabine

Als Wohnkabine, auch Absetzkabine, wird ein Wohnaufbau bezeichnet, mittels dessen aus einem Pickup oder Pritschenwagen, seltener aus einem normalen Serien-PKW, ein Wohnmobil gemacht werden kann. Der Vorteil liegt darin, dass der Besitzer selbst im Bedarfsfall sein Auto in ein Wohnmobil verwandeln, und auch den Wohnaufbau ähnlich wie einen Caravan auf einem Campingplatz zurücklassen kann. Für den Alltagsgebrauch kann der Aufbau wieder demontiert werden. Nachteil ist der im Vergleich zu anderen Wohnmobilbauarten recht beengte Wohnraum.

Kastenwagen

VW Bus (Typ 1) mit Campingbox
Kastenwagen mit Hochdach

Die ersten Reisemobile entstanden in den 1950er Jahren auf der Basis des VW Bus, dem Prototyp des Kleintransporters. Mit der Westfalia „Campingbox“ entstand eine der ersten Inneneinrichtungen für serienmäßige Kleintransporter. Im Gegensatz zu späteren Inneneinrichtungen konnte diese noch mit wenigen Handgriffen aus dem Fahrzeug herausgenommen werden und blieb dabei voll funktionstüchtig. In den 1970er Jahren wurde dann ein mit Wohneinrichtung ausgebauter Kleintransporter, der zusätzlich auch über Sanitärausstattung einschließlich Toilette und Dusche verfügte, als Reisemobil bezeichnet. Diese Fahrzeuge sind bis heute - mehr unter dem Begriff Kastenwagen in Produktion. Sie bieten mehr Fahrkomfort und sind in der Regel sparsamer im Verbrauch als größere Wohnmobile, dafür ist der Wohnraum kleiner und der Wohnkomfort geringer, da er sich auf die Maße des serienmäßigen Kleintransporters begrenzt. Zunehmend wird der Begriff Kastenwagen als Typ (eigentlich Bauart) der Wohnmobile angesehen. Vorteil ist die hohe Alltagstauglichkeit der Fahrzeuge, Nachteil ist der durch den aufwändigen Ausbau hohe Preis im Verhältnis zur Fahrzeuggröße.

Moderne Kastenwagen verfügen in aller Regel entweder über ein festes Hochdach oder über ein Aufstelldach (auch als Hubdach bezeichnet), um im Standbetrieb Stehhöhe zu gewährleisten. Dies dient nicht nur dem Wohnkomfort, sondern ist auch für die steuerliche Einstufung als Wohnmobil erforderlich. Bei manchen Modellen können unter diesem Dach noch ein bis zwei Schlafplätze eingerichtet werden.

Alkoven

Alkovenmobil

Wohnmobile, die mit einem Alkoven, einer Schlafnische oberhalb des Fahrerhauses, ausgestattet sind, gelten als der Wohnmobiltyp schlechthin. Durch ihre optimale Raumausnutzung und ihren vergleichsweise günstigen Preis erklärt sich die Beliebtheit der Alkovenfahrzeuge insbesondere bei Familien mit Kindern. Alkovenmobile mit ihrem typischen Bettvorbau über dem Fahrerhaus werden daher auf Piktogrammen, Verkehrsschildern und dergleichen als Symbol für ein Wohnmobil im Allgemeinen verwendet und haben so als Zusatzzeichen 1048-17 auch Eingang in die Straßenverkehrs-Ordnung gefunden.

Ein Vorteil ist neben der guten Raumausnutzung die Wintertauglichkeit, da das nicht wärmeisolierte Fahrerhaus vom isolierten Wohnraum abgetrennt werden kann. Nachteile sind die geringe Deckenhöhe im Alkoven, die häufig nur ein seitliches Hineinrollen von einer Aufstiegsleiter erlaubt, die große Gesamthöhe des Fahrzeugs und der daraus resultierende hohe Luftwiderstand beim Fahren.

Teilintegriertes Wohnmobil

Teilintegriertes Wohnmobil

Dieser Wohnmobiltyp (auch Teilintegrierter genannt) verwendet das Fahrerhaus des Serienfahrzeuges mit zu Wohnzwecken, ohne vom serienmäßigen Fahrerhaus abzuweichen. Er besitzt einen kleineren Alkoven über dem Fahrerhaus, der nur dazu dient, im Fahrerhaus Stehhöhe zu haben. Durch Drehen der Fahrersitze können diese dann mit einem dahinter angeordneten Tisch mit Sitzbank (Halbdinette) zu einer Sitzgruppe kombiniert werden.

Vorteil von Teilintegrierten ist ein hoher Wohnwert bei überschaubaren Kosten; Nachteil ist die meist nicht ausreichende Fahrerhausisolation.

Van

Der Van unter den Wohnmobilen - ein kleines teilintegriertes Fahrzeug

Ein Van ist ein kleines teilintegriertes Fahrzeug, bei dem auf kurze Abmessungen und geringe Breite des Sonderaufbaus geachtet wurde. Dadurch entsteht ein mehr einheitlicher Eindruck von Führerhaus und Wohnaufbau. Die Fahrzeuge sind jedoch nicht, wie die Bezeichnung suggeriert, auf großen PKW-Chassis aufgebaut, sondern ebenfalls auf Kleintransporterfahrgestellen.

Vollintegriertes Wohnmobil

Vollintegriertes Wohnmobil

Die Vollintegrierten, auch Königsklasse genannt, werden auf Fahrgestellen ohne Fahrerhaus aufgebaut, den sogenannten Windlauffahrgestellen. Bei diesen fehlt die Außenhaut des Fahrerhauses. Nur die Spritzwand mit dem Armaturenbrett und den Radhäusern bildet eine Einheit zur Aufnahme aller zum Fahren notwendiger Aggregate wie Motor, Getriebe, Lenkung, Fahrersitz usw..Vom Wohnmobilhersteller muss dadurch in Kleinserie eine komplette isolierte Frontmaske mit Windschutzscheibe, Scheinwerfern, Scheibengebläse, Scheibenwischer etc. hergestellt werden. Dafür bieten die Vollintegrierten einen vollwertigen Wohnraum „aus einem Guss“. Ähnlich wie beim Teilintegrierten müssen die Frontscheiben durch Rollos oder Matten zusätzlich isoliert werden, da diese aus sicherheitstechnischen Gründen nicht aus den leicht verkratzenden Isolier-Kunststoffgläsern wie die restlichen Wohnmobilfenster gefertigt werden können.

Vorteil von Vollintegrierten ist somit der maximale Wohnwert, nachteilig sind die deutlich höheren Kosten, die auch daraus resultieren, dass die Wartung des Motors (schlechtere Zugänglichkeit) und der Fahrerhauskomponenten (Kleinserie) teurer ist als bei den konventionellen Fahrzeugen.

Wohnmobile auf LKW-Basis

Wohnmobil auf LKW-Gestell

Hierbei wird die Wohneinheit auf einem serienmäßigen LKW-Fahrgestell montiert. Es lassen sich dabei sehr große Wohnmobile realisieren, weswegen der Typ vorwiegend im Luxussegment zum Einsatz kommt. Diese Bauweise findet eher in den USA Anhänger, für europäische Platzverhältnisse und Campingbedürfnisse sind die angebotenen Modelle meist zu groß. Überdies liegt die technisch zulässige Gesamtmasse bei den meisten dieser Fahrzeuge oberhalb von 7,5 Tonnen, weshalb sie in Europa mit einem normalen PKW-Führerschein (Klasse B, C1 bzw. alte Klasse 3) nicht gefahren werden dürfen.

Wohnbusse

Hauptartikel: Wohnbus

Wohnbus - Eigenbau
Fahrbares Landhaus als Wohnmobil 1922

Wohnbusse sind meist von Hobbyisten oder in Einzelfertigung zu Wohnzwecken ausgebaute ehemalige Reisebusse oder LKW, damit deutlich größer als die meisten auf Transporterchassis aufgebauten Wohnmobile.

Basisfahrzeuge und Fahrgestelle von Wohnmobilen

Wohnmobile sind meist auf sogenannten Kleintransportern oder Kleinbussen aufgebaut. Die Geschichte der Wohnmobile beginnt daher auch in den 1950er Jahren mit dem Urtyp des Kleintransporters, dem VW Transporter T1. Später kamen der Ford Transit sowie Mercedes-Nutzfahrzeuge hinzu. Aktuelle häufige Basisfahrzeuge sind die Typen des europäischen Marktes, wie z. B. der Fiat Ducato und die baugleichen Peugeot Boxer sowie Citroen Jumper, oder der Mercedes-Benz Sprinter, baugleich mit dem VW Crafter. Weitere Modelle sind der Ford Transit, der VW Transporter, der Renault Master, welcher baugleich mit dem Opel Movano ist, der Iveco Daily oder die ebenfalls baugleichen Renault Trafic und Opel Vivaro. Größere Wohnmobile sind auf LKW- oder Bus-Basisfahrzeugen aufgebaut.

Serienrahmen

Der Serienrahmen (auch Leiterrahmen genannt) ist für alle Fahrzeuge, ob Kühlaufbau, Rettungswagen, Pritschenwagen oder eben Wohnmobil geeignet. Er wird in Serie als „Fahrgestell“ hergestellt und ist für Front- oder Heckantrieb gleichermaßen geeignet. Vorteil ist die hohe universelle Stabilität und der geringe Preis durch die Serienfertigung. Nachteile sind das höhere Gewicht und die höhere Bauform, welche aber durch die höhere Bodenfreiheit relativiert wird. Der Aufwand in der Wohnmobilfertigung im Verhältnis zur Fahrzeuggröße ist bei Leiterrahmen am geringsten.

Flachboden-Chassis

Ein Flachboden-Chassis ist nur bei frontgetriebenen Fahrzeugen möglich. Es ist das Fahrgestell eines Serien-Kastenwagens, bei dem Dach und Seitenwände ab der B-Säule fehlen. Das Fahrgestell besteht aus Längs- und Querträgern und den tiefgezogenen profilierten Bodenblechen. Aufgrund des fehlenden Aufbauträgers wie beim konventionellen Fahrgestell (z. B. bei Pritschenwagen) müssen die Seitenwände des Wohnmobilaufbaus wie beim Serien (Blech-)Kastenwagen eine stabilisierende Rolle übernehmen. Daher muss die Dimensionierung und die Anbindung des Wohnmobilaufbaus an das Fahrerhaus besonders sorgfältig ausgeführt werden. Eine weitere Stabilisierung kann durch die vollflächige Verklebung des Aufbaubodens (in der Regel ein 40-mm-Sandwichboden) mit dem Blechboden des Flachbodenchassis erreicht werden. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Einstiegshöhe und geringere Bodenfreiheit. Bei teilintegrierten Fahrzeugen (also ohne Alkoven) ist ein geringerer Luftwiderstand durch die niedrigere Gesamtbauhöhe realisierbar. Bei Alkovenfahrzeugen kommt dieser Vorteil nicht zum Tragen, da hier die Fahrzeughöhe durch das Fahrerhaus vorgegeben ist (Höhe Führerhaus + Alkoven). Diese Bauweise empfiehlt sich für leichte Mobile ohne langen Hecküberhang im unteren Preissegment.

Tiefrahmen

An einen sogenannten Zugkopf (hier ist das Fahrgestell hinter dem Fahrerhaus abgeschnitten) wird ein Sonderfahrgestell, der sogenannte „Tiefrahmen“ angeflanscht. Die serienmäßige Hinterachse wird durch eine Einzelradaufhängung ersetzt. Die meist hochwertig aus verzinkten und verschraubten Blechteilen gebauten Tiefrahmen werden möglichst niedrig angeflanscht, um eine niedrige Einstiegs- und Gesamthöhe sowie einen Doppelboden (Isolierung der Sanitärinstallation für Wintertauglichkeit) realisieren zu können. Die Gesamthöhe reduziert sich allerdings bei Alkovenfahrzeugen auch durch einen Tiefrahemen nicht. Tiefrahmen sind überwiegend bei Frontantrieben erhältlich - 2006 wurde erstmalig auch ein Tiefrahmen mit Heckantrieb für den Mercedes Sprinter realisiert. Durch das gegenüber dem Serienrahmen geänderte Hinterachskonzept ergeben sich ein geändertes Fahrverhalten und andere Wartungsanforderungen. Weiterhin steigt durch die niedrige Bodenfreiheit das Risiko, auf unebenen Plätzen aufzusetzen.

Fahrbetrieb

Straßenverkehrsordnung

Im Vergleich zu einem Caravangespann gilt für Wohnmobile bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse in Deutschland wie für PKW keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Für Wohnmobile über 3,5 t und bis zu 7,5 t gelten mit der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO bis zum 31. Dezember 2009 befristet höhere Geschwindigkeiten als für LKW der gleichen Gewichtsklasse, und zwar 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Allerdings bleiben alle sonstigen Verbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen (Einfahrt-, Durchfahrt- und Überholverbote) bestehen.

Versicherung

Wohnmobile müssen wie alle anderen Kraftfahrzeuge haftpflichtversichert werden. Aufgrund der durchschnittlich sehr niedrigen Jahreskilometerleistung und geringen Schadensquoten bei Privatnutzung kommen meist spezielle Wohnmobiltarife zur Anwendung.

Kfz-Steuer

In Deutschland wurden Wohnmobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse seit 1984 als „Sonstige Kraftfahrzeuge“ wie LKW gemäß § 8 Nr. 2 KraftStG nach der technisch zulässigem Gesamtmasse der Kfz-Steuer unterworfen. Seit dem 1. Januar 2006 wird nach einem eigenen, emissionsorientierten Wohnmobilsteuersatz (§§ 8 Nr. 1a i.V. § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) veranlagt, der in der Höhe niedriger als die PKW-, jedoch höher als die LKW-Steuer liegt. Da der Begriff des Kfz-steuerlichen Wohnmobils (§ 2 Abs. 2b KraftStG)[1] sich nicht immer mit der verkehrsrechtlichen Definition der Zulassungsbehörden deckt, kommt es vor, dass die Finanzbehörden diese Fahrzeuge wie einen Pkw besteuern.

In Österreich ist für Wohnmobile bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen wie für PKW die Motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, die auf Basis der Motorleistung errechnet wird. Überdies ist bei Neukauf oder Import eines Wohnmobils die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Seit der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheinklassen, die 1999 in Kraft trat, dürfen mit dem „normalen PKW-Führerschein“ der Klasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden, während ältere deutsche Führerscheine der Klasse 3 bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 t gelten. Damit dürfen viele größere Wohnmobile von Inhabern ab 1999 ausgestellter Führerscheine nicht mehr gefahren werden. Deshalb und auch wegen gleichzeitig stetig wachsender Komfortansprüche werden 3,5-Tonnen-Fahrzeuge mit immer geringeren Zuladungsreserven gebaut und – oft unbewusst – oberhalb des zulässigen Gesamtgewichtes betrieben, was ein zunehmendes Unfallrisiko (Reifenplatzer, verlängerter Bremsweg) mit sich bringt und Gewichtskontrollen mit (je nach Land) teilweise erheblichen Konsequenzen (Bußgeldkatalog) wahrscheinlicher werden lässt. Viele Wohnmobilhersteller versuchen, dieser Problematik durch unterschiedliche Strategien zu begegnen:

  • Gewichtseinsparung durch zunehmenden Einsatz von Leichtbaumaterialien oder Reduzierung der Bordvorräte (kleinere Wassertanks oder Batterien)
  • Reduzierung der während der Fahrt zugelassenen Sitzplätze
  • Bau kleinerer Fahrzeuge, insbesondere Vans und Teilintegrierte.

Service/Unterhalt

Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind Hauptuntersuchungs- und AU-Intervalle wie beim PKW vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen über 3,5 t sind bis zum Alter von 6 Jahren 2-jährliche, danach jährliche Hauptuntersuchungen vorgeschrieben.

Standnutzung von Wohnmobilen

Autarkie

Wohnmobile sind im Vergleich zum Großteil der Caravans (Wohnwagen) autarker, weil sie für den Wohnbetrieb mindestens eine von der Fahrzeugbatterie unabhängige 12-V-Batterie („Batterie“ ist umgangssprachlich, es handelt sich in beiden Fällen durchweg um Bleiakkumulatoren) für Wasserpumpen und Beleuchtung haben und über größer dimensionierte Frisch- und Abwassertanks verfügen. Die Wasserbehälter können frostsicher (z. B. in einem doppelten Boden) untergebracht werden. Neuerdings können die Wohnraumbatterien nicht nur während der Fahrt oder durch einen Landstromanschluss nachgeladen werden, sondern auch durch Photovoltaik-Panels auf dem Dach oder auch durch Brennstoffzellen. Der zeitliche Umfang der Autarkie von Wohnmobilen hängt von technischer Ausstattung, Bedürfnissen der Insassen (Wasser- und Energieverbrauch), Nutzungsgewohnheiten (z. B. Nutzung von Bord- oder Landtoiletten) und den Außentemperaturen ab.

Wohnraumausstattung

Die Ausstattung ist der einer normalen Wohnung ähnlich. Es gibt üblicherweise eine Küchenzeile, einen Wohn- und einen Schlafbereich, Bordtoilette und Dusche. Die Haushaltstechnik ist weitgehend komplett vorhanden, wobei sich die Stromversorgung in der Regel auf 12 V Gleichstrom aus dem Akku beschränkt. Durch den Einsatz eines Wechselrichters (meist nachgerüstet, in höherwertigen Fahrzeugen teilweise bereits werksseitig montiert), können aber auch herkömmliche, mit 220 V Wechselspannung betriebene Geräte verwendet werden. Häufig sind Unterhaltungsmedien wie Satellitenfernsehen, HiFi-Anlage, Videorekorder bzw. DVD-Recorder und Navigationssysteme eingebaut.

Neben ausreichender Zuladungsmöglichkeit des Fahrzeuges sind für die Wohnqualität ausreichend dimensionierte Betten sowie Schrank- und Stauräume notwendig. Große Wohnmobile enthalten oft einen großen Stauraum (Heckgarage) für Fahrräder oder einen kleinen Motorroller, ganz große sogar für einen Kleinwagen, die dem Bedürfnis nach Mobilität im Nahbereich nachkommen. Im Markt ist eine nahezu unübersichtliche Varianz von Grundrissen innerhalb des Wohnaufbaus verfügbar, die nicht nur im Design den Schwankungen der jeweiligen Modetendenzen unterliegt.

Übernachten im Wohnmobil

Bei der Standnutzung von Wohnmobilen ist zu unterscheiden zwischen:

Camping

In fast allen Ländern Europas ist Camping nur auf gesondert bezeichneten Plätzen erlaubt. Camping schließt die Nutzung von Gartenmöbeln, Markise, Grill etc. im Freien ein. Versorgung mit Energie (Strom/Gas) und Frischwasser, sowie Entsorgung (Müll, Abwasser, Fäkalien) ist hier nahezu immer gewährleistet.

Parken

In Deutschland wird häufig in Wohnmobilen übernachtet, die auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand geparkt sind. Damit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone: Zwar dürfen Wohnmobile wie andere Kraftfahrzeuge auch im Rahmen der Vorschriften der StVO (ohne Befristung wie bei Anhängern) geparkt werden; dies ist zulässiger Gemeingebrauch. Das Übernachten im geparkten Wohnmobil kann jedoch, wenn es nicht nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, als unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes betrachtet werden.

Im Allgemeinen wird in Deutschland die einmalige Übernachtung toleriert, so lange dadurch nicht der Verkehr behindert wird, örtliche Parkvorschriften eingehalten und keine Gegenstände wie zum Beispiel Campingmöbel, Grills oder Markisen außerhalb des Wohnmobils aufgestellt werden. Zumindest in einem Einzelfall wurde jedoch auch die einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als Sondernutzung gewertet, da die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Wohnmobils durch Alkoholgenuss bewusst herbeigeführt worden war.[2] Um das Übernachten in Wohnmobilen zu regulieren beziehungsweise um den örtlichen Tourismus zu fördern, richten immer mehr Gemeinden spezielle Wohnmobilstellplätze ein:

Wohnmobilstellplätze

Hauptartikel: Reisemobil-Stellplatz

Wohnmobilstellplätze sind öffentliche oder private Parkplätze für Wohnmobile, auf denen je nach örtlichen Gegebenheiten mindestens eine einmalige Übernachtung, meist jedoch auch unterschiedliche Formen des Camping erlaubt sind. Ver- und Entsorgung ist hier in unterschiedlichem Maße gewährleistet.

Literatur

  • DIN VDE 0100-754 (VDE 0100-754):2006-02 Errichten von Niederspannungsanlagen -Teil 7: Anforderungen für Betriebsstätten Räume und Anlagen besonderer Art -Hauptabschnitt 754: Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans ( IEC 60364-7-708: 1988, modifiziert + A1: 1993, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 384.7.754 S1: 2005, VDE-Verlag, Berlin

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html
  2. OLG Schleswig, Az. 1 Ss OWi 33/02

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